Beiträge von paukernils

    Hallo Leute,


    die MundzuMund-propaganda unter Lehrern hat mir die Vorgehensweise bei einem Schulwechsel auf Grund einer Familienzusammenführung in NRW folgendermaßen mehrmals schon geschildert:


    Ist der Wohnort der beiden Lebenspartner inkl. Kind mehr als 100km beruflich bedingt auseinander liegend, muss ich einen Antrag auf Familienzusammenführung einreichen und bekomme innerhalb von 6 Monaten ohne die notwendige Genehmigung meines Schulleiters 2 Schulen im Umkreis von 25km des neuen gemeinsamen Wohnortes zur Auswahl angeboten. Dabei hat der Bedarf der neuen Schule "komischerweise" keine Rolle gespielt.....


    Nun schilderte mir heute eine relativ unerfahrene Mitarbeiterin der Bezreg die Sachlage völlig anders.....sie meinte das wäre im Prinzip eine Versetzung wie jede andere auch....sprich zuerst einmal muss mein Schulleiter mich gehen lassen, dann muss eine Schule mit Bedarf für meine Fächerkombi gefunden werden und dann wird als Einzelfallentscheidung entschieden ob ich überhaupt wechseln kann....klingt mir alles sehr seltsam und entspricht nicht im Entferntesten dem obigen Sachverhalt.


    Hat jemand persönliche Erfahrungen gesammelt???

    Hallo Kollegen .-)


    ich möchte innerhalb NRWs aus Anfahrtsgründen die Schule wechseln.


    1.Alle Infos die ich habe beruhen bis jetzt nur auf hörensagen...wo kann ich fundierte Infos im Netz bekommen???....per Telefon erreicht man ja bei den zuständigen Stellen niemanden :(


    2.Muss ich unbedingt einen Versetzungsantrag stellen oder kann man auch inoffiziell vorarbeiten??? Sprich....mein Schulleiter lässt mich gehen und ich hätte eine Wunschschule, die mich aufnehmen möchte. Nehmen die zuständigen Stellen sowas gerne auf, da ich ihnen doch eigentlich Arbeit erspare???


    Danke für Eure Tips!

    Hallo allerseits :)


    ich bin in den kommenden 12 Monaten in drei Kurs-/Klassenfahrten involviert. Da ich zwei Klassenleitungen habe und an einem Austausch beteiligt bin, möchte ich nicht auch noch an einer Studienfahrt der Stufe 13 als vierte Fahrt teilnehmen.


    Da es an unserer Schule keinen finanziellen "Topf" für die finanzielle Unterstützung der Lehrkräfte gibt, die "Freiplätze" auf die Schüler umgelegt werden müssen und vom Land NRW so gut wie gar kein Geld fließt für Lehrer bei Kursfahrten, muss ich die Fahrten komplett von meinem Geld bezahlen.


    Ich kann mich daran erinnern, dass es vor ca. zwei Jahren einen Präzedenzfall gab, bei dem ein Sportlehrer es in ähnlicher Situation ablehnte eine weitere Fahrt machen zu müssen und Recht bekam.


    Hat jemand noch Infos zu dieser Situation oder kann mir sagen, wie die rechtliche Situation momentan aussieht???? Ich kann mir nicht vorstellen, dass wir dienstlich verpflichtet werden können, solange der Staat nichts dazu bezahlt??

    Das Schema kannst Du natürlich beliebig abändern :)


    Eigentlich brauchst Du den FQ aber auch "offiziell" zumindest in NRW laut Vorgaben vom Zentralabitur doch gar nicht mehr....finde die neuen Bewertungsschemata zwar schwammig und gewöhnungsbedürftig... aber korrigieren geht auch ohne FQ von der Stufe 5-13.

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