*edit* gelöscht, besser so ...
Beiträge von MatthiasR
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In BaWü müssen einen nur die deiner Adresse zugeordneten Grund- und Hauptschulen nehmen.
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Selbstverständlich ist ein Laufbahnwechsel laut Beamtenrecht grundsätzlich möglich.
Zur Bezahlung: A13 gehobener Dienst und A13 höherer Dienst ist praktisch gleich, nur ist im gehobenen Dienst A13 die Endstufe.
Die Möglichkeit einer dauerhaften Abordnung eines Realschullehrers an das Gymnasium besteht (natürlich v.a. in Mangelfächern), wird allerdings eher selten vollzogen.
Falls du an der Uni weitermachen möchtest, würde ich zumindest in 2 Fächern parallel zum 1. Staatsexamen (bzw. hinterher) den Magister machen.
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