Beiträge von papillon

    ps zum Thema Ludwigshafen;
    hab am Freitag wegen einer speziellen Frage beim "Stellendezernat" ADD Neustadt angerufen und dort suchen sie händeringend Vertretungskräfte, auf voller Stelle... Aber auch im Bereich Koblenz, Trier... nur SÜW leider nicht;)
    (Und ich suche wenn gerade in Mittelhessen und dort besteht leider gerade gar kein Bedarf... wie kann das nur so unterschiedlich sein:/ )

    Hallo, wenn ich mich noch einklinken darf;)


    angellover und leppy; was für merkwürdige Sachen? :(




    Bin doch gerade etwas "geschockt" von dem was ich hier lese:O


    Ich hab zwar gerade erst mein 1.Examen (GHS in RLP) beendet und werde also noch zwei Jahre bis zur ersten "richtigen" Anstellung brauchen, aber hab mir natürlich auch schon mal die Bewerbungsunterlagen für den "normalen" Schuldienst angesehen;)


    Und dort (Unterlagen der ADD) steht;
    "3. Vertretungsreserve an Grundschulen (sog. Feuerwehrlehrkräfte):
    Die Einstellung von Bewerberinnen und Bewerbern im Rahmen der Vertretungsreserve an Grundschulen erfolgt zunächst im Beschäftigungsverhältnis mit einem ¾ -TV-L-Vertrag an einer Stammschule und wechselnden Einsatzschulen. Ausgehend von einem Regelstundenmaß von 25 Stunden (je 50 Minuten) werden die Stellen in einem Unfang von 19 Stunden vergeben. Die Vergütung erfolgt anteilig nach Entgeltgruppe 11 TV-L. Im Arbeitsvertrag wird zugesagt, nach Ablauf von einem Jahr einer festen Schule zugewiesen zu werden und gleichzeitig bei Vorliegen der beamtenrechtlichen Voraussetzungen in das Beamtenverhältnis auf Probe mit Anspruch auf eine volle Stelle übernommen zu werden."


    Ich habe das so verstanden, dass man nach einem Jahr als Feuerwehrlehrer, räumlicher Flexibilität vorausgesetzt, defintiv eine Planstelle (=Verbeamtung?) angeboten bekommt?
    Hab ich das falsch verstanden?


    (merkwürdig ist natürlich Punkt 6 des Informationsschreibens, wie passt das mit dem oben zitierten zusammen? :O ; "Lehrkräfte die insgesamt mindestens drei Jahre in befristeten Verträgen im rheinland-pfälzischen Schuldienst (mit mindestens der Hälfte der regelmäßigen Arbeitszeit) beschäftigt waren, können im Rahmen eines besonderen Einstellungskorridors von bis zu 10% der im jeweiligen Lehramt zu Schuljahresbeginn einzustellenden Lehrkräfte eingestellt werden")


    mh, vll. kann mir das kurz einer erklären, und wie siehts in der Praxis aus?

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