Beiträge von PeterKa

    Entschuldigung! Ich meinte den örtlichen Personalrat!

    Von welchem Bundesland redest du eigentlich?

    Hier in NRW gilt"

    Die nächsten Personalratswahlen finden im Juni 2024 statt. Dabei werden nach Schulformen getrennte Personalvertretungen gewählt. Gesetzliche Grundlage für die Arbeit des Personalrats ist das Landespersonalvertretungsgesetz (LPVG).

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    Deshalb kannst du in NRW höchsten den Lehrerrat meinen. Dazu gibt es von den Gewerkschaften und den Verbänden immer wieder mal Fortbildungen, die du dringend besuchen solltest. Dann hast du wenigstens eine Grundlage für dein Geschäft.

    Ansonsten wirst du dich mit deinen Kollegen dann regelmässig treffen, bei uns ca. 1 Stunde pro Woche, und Probleme diskutieren. Ab und an gibt es dann noch Gespräche mit der Schulleitung. Gelegentlich wirst du von Kollegen auch mit zu Gesprächen und Beratungen eingeladen.

    Die Mehrbelastung hält sich deutlich in Grenzen. Bei uns verzichtet der Lehrerrat aber auch auf Entlastungststunden, die man sonst bestimmt übere den allgemeinen Entlastungstopf bekommen könnte.

    Oh, Mist, das mit den Schulferien hatte ich nicht auf dem Schirm bzw. ich hatte nur den „normalen“ Feiertag bedacht. Das ist echt verrückt, weil am 26. meine Prüfung ist und ich damit ja dann eigentlich rausfalle. Ich kann den Schulen also erst an dem Tag, an dem sie spätestens die Einladungen aussprechen, meine Noten mitteilen, na super. Wobei ich echt verwundert bin, dass mich die Mitarbeiterin von der Bezirksregierung nicht darauf hingewiesen hat. Ich hatte mehrfach mit ihr telefoniert und ihr vor wenigen Tagen auch den neuen Termin mitgeteilt. Da wäre doch ein Hinweis, dass auch der Termin zu spät ist, nett gewesen. Ich kontaktiere sie noch einmal.
    Aber tausend Dank auf jeden Fall für deine Nachrichten :) So steige ich auf jeden Fall nochmal besser durch den ganzen Ablauf und das Verfahren :)

    Den Schule kannst du die Noten gerne mitteilen, die interessieren aber dort erst mal niemanden. Die Listen mit den Ordnungsgruppen kommen von der Bezirksregierung. Dort müssen die Noten rechtzeitig vorliegen. Die Schulen brauchen unabhängig davon nur deine normale Bewerbungsmappe, liegt die den Schulen nicht vor, wirst du auch nicht eingeladen.

    Dieses Mal gab es zwei Bewerbungstage, heute und gestern. Das kann beim nächsten Termin wieder genauso sein. Eingeladen haben wir als Schule erst diesen Montag. Die Ordnungsgruppenlisten lagen Ender der letzten Woche vor.


    Am 31.Mai sind hier keine Ferien, das ist doch ein Mittowch.

    Danke für die Info,

    So habe ich es ehrlich gesagt auch verstanden. Wurde dann nur unsicher als manche meinten „im Sinne des Schülers“ kann man es machen.

    Finde es aber dann wiederum erschreckend und schwierig, wenn andere die Noten subjektiv betrachten und anders agieren als sie sollten.

    Das Problem kann doch von jedem Kollegen rechtskonform dadurch gelöst werden, dass die mündliche Note, die es ja auch geben muss, im Rahmen der pädagogischen Freiheit besser ist, als im ersten Halbjahr.

    Man unterrichtet die derzeit in 2 Räumen, weil die einen in Raum 1 von mir andere Aufgaben zum eigenständigen Erarbeiten bekommen als die Lerner in Raum 2, denen ich "live" das erzähle, was meine Gruppe schon vor 4 Wochen von mir gehört hat. Ich bereite also auch alles doppelt, weil differenziert vor. Und warum ist das keine Extraarbeit? Auch wenn ich jetzt 31 Projektthemen betreue anstatt vorher 15? Und jetzt 31 Leistungskursklausuren korrigiere anstatt vorher 15? 31= 2 x 15 +1. Ich sehe da durchaus doppelte Arbeit.

    Wie werden denn bei euch normalerweise Korrekturen entlastet? Wenn es dafür pro Klausurschreiber was gibt, dann ändert sich das, wenn nicht, dann ändert sich wohl nichts.

    Wenn du das einer Gruppe schon erzählt hat, musst du doch nichtsneu vorbereiten. Deine Vorbereitung ist doch erst ein paar Wochen alt.

    Aber wie immer kannst du ein Gespräch mit der Schulleitung suchen und auch eine Überlastungsanzeige stellen.

    Ich hab mich das tatsächlich auch schon gefragt.

    Bei mir sind die Zahlen ja nochmal anders.

    Liegt aber vielleicht auch an Stufe und Gruppe?

    Danke für's nachsehen. Bei uns geht es um A13Z, da passen die 35 € zum normalen Mehrarbeitstundenlohn der Vollzeitkollegen. Für die Grundschule sind die 25,6 € auch normal für eine Mehrarbeitstunde

    Aber die Unterschiede zwischen MAV und Mehrarbeit bei Teilzeitlehrern gibt es bei dir ja auch.


    Kann es sein, dass die LBV-Änderungsmitteilungs-Formulare nicht richtig ausgefüllt sind und unter "A. Abrechung" das Feld "Merkmal" nicht mit A versehen ist? Ich muss mir die übermittelten Formulare mal zeigen lassen. Überprüf das bei dir bitte auch mal.


    Zitat

    "V" ist einzutragen, wenn Sie weniger als 4 vergütungsfähige Mehrarbeitsstunden zur Zahlung anweisen (Unterschreitung der Bagatellgrenze)


    "A" ist einzutragen, wenn bei teilzeitbeschäftigten Beamten/innen die Mehrarbeitsstunden als anteilige Besoldung (bis zum Erreichen der regelmäßigen Wochenarbeitszeit bei Vollbeschäftigung) bezahlt werden sollen.

    Würde ein A dort stehen, sollte dann der höhrere Lohn (anteiliger Lohn einer Vollzeitkraft = Vollzeitlohn/(Stundenzahl eine Vollzeitkraift x 4,348) bezahlt werden. Steht das dort nicht, wird wohl nur der normale obengenannte Betrag bezahlt.

    Können bitte die Teilzeitkräfte unter euch mal nachsehen, wie eine Mehrarbeitstunde bei euch abgerechnet wird. Ich habe den Fall, dass das LBV trotz gleichbleibender Teilzeit die Mehrarbeit in verschiedenen Monaten mit unterschiedlichem Betrag (Mehrarbeit bei TZ Lehrer 45,83 € oder MAV Schuldienst Abr. 35,05 €) abrechnet.

    Bisher dachte ich, dass die Mehrarbeitsstunden bis zum Erreichen der Vollzeitstundenzahl besser vergütet werden als normaler Mehrarbeit und war überrascht, dass das wohl nicht immer der Fall ist.


    Danke

    Ersetze doch in deinem Text den Begriff Sport durch Mathematik (Sprache, ...) und andere dann dazu passende Vokabeln , dann kann man, wenn man deiner Argumentation folgt, gegen die Benotung in allen Fächern und Bereichen argumentieren. Das erscheint mir nicht sinnvoll.

    1. Sportliche "Begabung" gibt es definitiv und das fängt schon mit dem Muskeltonus an, der bereits bei der U8 (eine Untersuchung im Kleinkindalter, ich habe eben extra nachgesehen) meines Kindes als nicht ausgeprägt vom Kinderarzt notiert wurde. Ich habe alles versucht, meinem Kind Bewegung schmackhaft zu machen, wir waren beim Kinderturnen, haben etliche Sportarten ausprobiert und einige auch über einen gewissen Zeitraum durchgezogen (in der Hoffnung, der Knoten würde noch platzen), haben den Garten seit Jahren voller Bewegungselemente wie Trampolin, Balancierstange, Turnstangen, ... Mein Kind hat null Interesse, es läuft nicht gern und klettert nicht gern und entsprechend entwickeln sich Muskeln auch nicht so stark wie bei Kindern, die von sich aus einfach ständig in Bewegung sind. Es hasst Mannschaftssportarten, weil es immer wieder vorkommt, dass es als eines der letzten Kinder in die Gruppe gewählt und angepöbelt wird, wenn es z.B. einen Ballverlust erleidet. Mittlerweile besucht mein Kind ein Gymnasium und liebt es dort - bis auf Sport, das absolute Hassfach.

    ...

    Das neue Vertretungskonzept ist nun komischerweise nun knapp durch die LK gegangen und kommt nun in die Schulkonferenz.

    Der Lehrerrat kämpft bis zum Umfallen...

    Reicht wohl nicht.

    Wieso ist es komischerweise durchgegangen? Wenn mehr als 50% mit dem Konzept leben können, scheinen diese Kollegen die Probleme, die du und andere haben, nicht zu haben. Zunächst sollte man/der Lehrerrat die Kollegen von einem alternativen Konzept überzeugen und das dann auf der Lehrerkonferenz beschliessen lassen.

    Die Schulkonferenz hat mit dem Konzept übrigens nichts zu tun, gegen einen Entsprechenden Beschluss sollte man problemlos vorgehen können.

    Dann solltet ihr dringend am Vertretungs und Bereitschaftskonzept arbeiten und das auf der Lehrerkonferenz beschliessen.

    Wenn das Ziel nicht eingehalten werden kann ohne die Kollegen zu stark zu belasten, dann fällt Unterricht eben aus. Auch Vertretungen/Aufsichten in der Aula mit mehreren Klassen sind eine Möglichkeit. Arbeiten können die Schüler dann nicht unbedingt, aber das müssen sie ja auch nciht unbedingt.

    ich mache 6 Wochen daraus und packe 3 Lehrkräfte dazu: Mathe/Sowi, Latein/Spanisch, Deutsch/Geschichte.
    -> kirchliche Jugendarbeit ebenfalls, selbstständig un Baumarkt (Übergang oder "für immer": absolut egal, Hauptsache Feierabend und Psychohygiene)

    Wie lange waren die denn bereits als Lehrer aktiv?

    Absolut! Was ist das denn für eine völlig veraltete Denkweise, dass man gefälligst X Stunden arbeiten muss? Wenn ich statt 40 Stunden nur 20 Stunden arbeiten möchte, weil ich auch nur so viel Geld brauche, dann ist das in Ordnung. Nein, es ist mein Recht über meine Lebenszeit, und wie viel ich davon welchen Zwecken zur Verfügung stellen möchte, zu entscheiden.

    Die Denkweise klingt wie aus dem vorletzten Jahrhundert.

    Aber dann ist es doch auch das Recht des Arbeitsgeber zu entscheiden, ob er dich beschäftigen will, wenn du nur 20 Stunden arbeiten möchtest oder ob er stattdessen jemanden sucht, der Vollzeit arbeiten will.

    Trotzdem würde ich so eine Begründung erwarten, wenn nicht alle angestellten KuK von dieser Veränderung gleichermaßen betroffen sind. Schließlich gibt es dann ja offenbar triftige Gründe für die Veränderung, die anzusprechen ein Teil der Problemlösung sein sollte. Findest du nicht?

    Ja klar, sollte ein vernünftiger Schulleiter das machen, aber wir alle kennen ja auch andere Arten von Schulleitern.

    Der einzige Unterschied ist Arbeitstage ungleich Kalendertage.


    Du sagst also, dass man einfach spontan ohne Vorwarnung verlangen kann, ein Attest am dritten Tag vorzulegen, auch wenn TV- L/ TV-ÖD was anderes sagt? Man muss es erst wenn man LÄNGER als drei Tage fehlt.


    Warte noch auf deine Quellen, aber du hast mal wieder nur heisse Luft

    Steht in der von dir verlinkten Bildquelle nicht drin, dass der Arbeitgeber die Bescheinigung auch früher verlangen kann und keine Bergründung dafür notwendig ist?

    Hinzu kommt: auf meinem schulinternen Stundensaldo stehen rd 3 Stunden im Plus. Diese stammen aus mehr Unterricht als die 22h Soll, aber auch aus anrechenbaren Zusatzarbeiten für IT, Erstellung von Abi-Klausuren etc... normalerweise würde versucht werden, das im nächsten Halbjahr zu verrechnen. Bei einer 100% Abordnung wird das wohl nicht möglich sein, schätze ich.

    Kann ich mir die Stunden auszahlen lassen? Beim Stundenlohn und 26 Wochen/Halbjahr bin ich auf knapp 3000 Euro netto gekommen. Selbst wenn es weniger wäre durch die Steuerprogression etc. wäre es doch schade, die Stunden verfallen zu lassen.

    Wieso rechnest du ein Halbjahr mit 26 Wochen? Mehrarbeit wird nicht in den Ferien bezahlt, sondern nur die tatsächlich geleistete Mehrabeit wird bezahlt. Der Abrechnungszeitraum ist der Monat, so dass dort auch Ausfallstunden gegengerechnet werden.

    Auszahlen lassen kannst du das natürlich, dafür musst du die Stunden im Formular angeben, dieses abzeichnen lassen und an LBV schicken lassen.

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