Überstunden, die du in den Ferien ausgeglichen bekommst, sammelst du als Lehrer in der Schulzeit nicht an. Die gehaltenen Überstunden kannst und solltest du monatlich abrechnen und dafür Geld erhalten. Du darfst dabei nicht vergessen, dass andere Beamte 40 Stunden pro Woche arbeiten. Ob, wann und wieviel man als Lehrer ausserhalb der Unterrichtszeit arbeitet ist schwierig festzustellen und außer bei Konferenzen und dergleichen jedem selbst überlassen.
In NRW hast du eine bestimmt Anzahl Urlaubstage (ca. 30, hängt vom Alter ab), diese musst du als Lehrer in den Ferien nehmen.
http://www.lexsoft.de/lexisnexis/justizportal_nrw.cgi
Dort kannst du die Erholungsurlaubsverordnung auch nachlesen.
Wenn du wegen längerer Krankheit in den Ferien keine Möglichkeit hast 30 Tage Urlaub zu nehmen. Was bei 11 Wochen Urlaub = 55 Tagen pro Jahr eine Krankheit von 25 Tagen erfordert ist in der Tat eine interessante Frage. Ich würde die Frage einfach mal bei der Bezirksregierung stellen. Die dortigen Ansprechpartner sollten rechtskundig sein und in Problemfällen sowieso die richtigen Ansprechpartner.
Grüße
Peter