Beiträge von PeterKa

    Zitat

    Original von Leona
    Hallo zusammen!


    Kann mir einer von euch Auskunft geben, ob es als Grundschullehrerin generell möglich wäre, sich auf eine Stelle im Schulamt bzw. in der Bezirksregierung zu bewerben?


    Auf Funktionsstellen sind für Grundschullehrer z.T. zugänglich. Das kommt auf die jeweilige Stelle und die entsprechende Aufgabe an.


    Zitat


    Falls ja, wo kann man sich zu solch einem Wechsel schlau machen!


    Unter anderem interessieren würde mich, wenn es denn gehen würde ...


    Das kommt wie oben dargestellt auf dein Bundesland an.



    Das kommt auf die jeweiligen Stellen an. Bei manchen hast du sogar die Chance befördert zu werden, einige sind in Teilzeit zumachen usw.


    Gruß
    Peter

    Habe ich dich richtig verstanden, dass du die Taschen der Schüler kontrolliert und durchsucht hast?
    Ich wundere mich, dass noch niemand dagegen protestiert hat. Du kannst doch nicht einfach privates Eigentum der Schüler kontrollieren.
    Als betroffenes Elternteil würde ich mir überlegen gegen ein solches Vergehen seitens der Lehrkraft vorzugehen.


    Der korrekte Weg hätte über Schulleitung und Polizei geführt.


    Gruß
    Peter


    Du kannst die Private Versicherung doch ruhend stellen (ca. 1€ pro Monat, und damit um eine etwaige Gesundheitsprüfung herauskommen)
    Die Teilung deiner Kinder verstehe ich aber nicht. Wenn du in die Familienversicherung wechselst, wechseln die Kinder doch auch dorthin mit. Der Kleine hat ja nur wegen dir einen Beihilfeanspruch. Im Prinzip könnt ihr euch, wenn du wieder arbeitest dann aussuchen, ob die in der gesetzlichen bleiben oder privat versichert werden sollen.


    Gruß
    Peter

    Zitat

    Original von Meike.
    Aha. Danke. Aber der Personalrat ist dann nicht an jeder Schule ansässig, oder? Und wenn nicht, wie kümmert der sich dann um die einzelnen Einstellungen an den Schulen?


    Die Personalräte haben die Schulzuständigkeiten untereinander aufgeteilt. Ein Anruf beim Bezirkstpersonalrat genügt um heruaszufinden, wer für dich zuständig ist. Eigentlich sollten die zuständigen Personalräte auch regelmässig in "ihren" Schulen auftauchen um für Fragen und bei Problemen Rede und Antwort stehen zu können. Leider bekommt man das oft gar nicht mit, deshalb würde ich mir die Telefonnummer besorgen und dort einfach mal anrufen.
    Der Personalrat bekommt die entsprechenden Einladungen zu den Vorstellungsgesprächen und Einsicht in die Unterlagen um bei den Gesprächen dabei sein zu können. Die beiden Personalräte, die von meienr Schule kommen, nehmen das auch gerne wahr und sind an ihren zugeteilten Schulen oft in den Vorstellungsgesprächen zu finden.



    Gruß
    Peter

    Schick die Rechnungen doch direkt nach Koblenz zur Zentrale, das sollte dann relativ zügig gehen. Auch Anrufe bei deinen Sachbearbeitern bringen einiges.


    Auch die Sachbearbeiterin bei der Elterngeldstelle kannst du übergehen. Notfalls mit Kind im Amt auftauchen bei der Vorgesetzten und das schreiende Kind als "Druckmittel" für deine schlechte Situation nutzen.


    Gruß
    Peter

    Bei uns kam das Elterngeld auch immer Rückwirkend an. Da unser kleiner am 3.12 geboren wurde, bekammen wir das erste Geld ungefähr zu Neujahr usw. Dafür bekommst du aber von der Elterngeldstelle einen entsprechenden Bescheid zu gestellt auf dem zu erkennen ist, was du wann, wofür bekommst.
    Wie schon erwähnt ist Elterngeld unabhängig von der Elternzeit und muss entsprechend beantragt werden. Wenn die bei euch solange brauchen, bitte doch um einen Vorschuss bei der Dienstvorgesetzten deiner Sachbearbeiterin. Das sollte auch funktionieren.


    Gruß
    Peter

    Wenn bei euch die Zuständigen nichts dagegen sagen, ist das doch kein Problem. Hier in NRW machen die Bezirksregierungen Probleme, wenn man so kurz vor oder nach den Ferien aus der Elternzeit wiederkommen will. Ich musste ziemlich intensive Diskussionen führen, bis ich sowas durfte.
    Durch den Bezug des Elterngeldes geht es eben manchmal nicht anders und auf Gels zu verzichten ist ja nicht Sinn der Gesetze.


    Gruß
    Peter

    Natürlich geht es um selbsterstellte Filme, aber eben nicht um selbsterstellte Musik, sondern um Musik die nicht unter einer Creative Commons Lizenz oder ähnlichem veröffentlich wurde.


    Hilfreich wäre vielleicht ein Link zu YouTube oder der Gema, auf der die Gemavereinbarung bezüglich dieses Problems dargestellt wird.


    AFAIK ist die Regelung, die seit 2007 galt, mittlerweile ausgelaufen und noch nicht verlängert worden.


    http://www.gema.de/index.php?id=1153


    Gruß
    Peter

    Meiner Meinung nach darfst du die Filme ohne Genehmigung der Rechteinhaber nicht veröffentlichen.
    Die Verwendung/Veränderung von Musik außerhalb des ursprünglichen Kontextes könnte dem Rechteinhaber nicht gefallen und deshalb von ihm abgelehnt werden.
    Das scheint mir völlig unabhängig von Verträgen zwischen GEMA und YouTube zu sein. .


    Gruß
    Peter

    Klar reden wir von verschiedenen Dingen. Für die vom OP gestellte Frage, ist aber maßgeblich, was wirklich abgerechnet und angerechnet werden kann.


    Die Arbeitszeituntersuchung von Mummert ist immerhin schon sieben Jahre alt. Im Bildungswesen fast eine Ewigkeit, wenn man die Reformen, die seitdem stattgefunden haben betrachtet. Auch ist die Regelarbeitszeit der anderen Beamten in der Zwischenzeit deutlich erhöht worden, so dass die Lehrer im Durchschnitt nicht wesentlich stärker belastet sind.


    AFAIK wollte doch das Ministerium die Ergebnisse dazu nutzen ein Bandbreitenmodell einzuführen und so Entlastung für die zeitaufwendigen Fächer zu schaffen. Das wurde aber von vielen Kollegen leider abgelehnt.


    Eine Studie, die aktuell die Zeitbelastung von Lehrern untersucht, würde mich immer noch sehr interessieren.


    Gruß
    Peter


    BTW die Sockelzahl von 3 Stunden gilt nicht bei Teilzeitkräften. Diese können jede Überstunde abrechnen.

    Zitat

    Original von Mikael


    Also, wie kann man vier aufeinanderfolgende Sätze aufschreiben, von denen jeder einzelne nichts mit der Wirklichkeit zu tun hat?
    Bei einem Nicht-Lehrer könnte ich das ja verstehen, aber so...


    Wie kann man nur vier aufeinanderfolgende Sätze lesen ohne sie zu verstehen. Bei einem Nicht-Lehrere könnte ich das ja verstehen, aber so ...


    Zitat


    Also im Einzelnen:


    Zu Satz 1: Alle Arbeitszeituntersuchungen zeigen, dass Lehrer in der Unterrichtszeit mehr Arbeiten als andere Beschäftigte im öffentlichen Dienst. Diese "Überstunden" werden selbstverständlich in den Ferien "abgebummelt".


    Die Arbeitszeituntersuchungen haben mit dem, was tatsächlich als Überstunde gerechnet wird und abgerechnet werden kann nichts zu tun. Welche aktuelle Arbeitszeituntersuchung legst du bei deiner Argumentation eigentlich zugrunde? Kannst du für das Abbummeln bitte eine Quelle nennen? Wenn dem so wäre, könnte man sich die auszahlen lassen, sofern man sie nicht abbummeln kann.


    Zitat


    Zu Satz 2: Findet praktisch nicht statt, da die Schule genügt Möglichkeiten hat, "gegenzurechnen" (Unterrichtsausfall aus den unterschiedlichsten Gründen).


    Da bist du schlecht informiert oder an einer Schule/Kollegium/Bundesland wo das nicht der Fall ist. Bei uns an der Schule werden von mehreren Kollegen pro Monat Überstunden abgerechnet. Wahrscheinlich könnten sogar noch mehr abrechnen, wenn sie wollten. Alleine ich habe im letzen Jahr in 4 Monaten Überstunden abrechnen können.


    Zitat


    Zu Satz 3: Siehe Satz 1


    Es ging mir darum, dass die wöchentliche Pflichtstundenzahl bei Lehrern eine deutlich andere Zahl als die 40+ aufweist. Sorry, dass dieses missverständlich ausgedrückt war.


    Zitat

    Zu Satz 4: Ich verkneife mit jetzt das Wort, das mit "Schwach" anfängt und mit "sinn" aufhört.


    Wie oft stellen du und deine Kollegen denn objektiv eure Arbeitszeit fest und reden darüber?


    Gruß
    Peter

    Klar bekommst du das Geld in der Mutterschutzzeit normal weitergezahlt. Das ist ein Vorteil der Beamten gegenüber den Angestellten. Bemerkbar macht sich das vor allen Dingen, wenn irgendwas nicht "normal" ist, also du Zwillinge bekommst oder eine Frühgeburt hast und deshalb länger den Mutterschutz geniessen kannst.
    Beantragen musst du bei der Beihilfestelle nach der Geburt dann auch die Erstausstattungszulage (?), zumindest nehme ich an, dass es die nicht nur in NRW gibt.
    Nach der Geburt wirst du übrigens feststellen, dass es schon wieder mehr Geld auf dem Gehaltskonto gibt.


    Gruß
    Peter

    Überstunden, die du in den Ferien ausgeglichen bekommst, sammelst du als Lehrer in der Schulzeit nicht an. Die gehaltenen Überstunden kannst und solltest du monatlich abrechnen und dafür Geld erhalten. Du darfst dabei nicht vergessen, dass andere Beamte 40 Stunden pro Woche arbeiten. Ob, wann und wieviel man als Lehrer ausserhalb der Unterrichtszeit arbeitet ist schwierig festzustellen und außer bei Konferenzen und dergleichen jedem selbst überlassen.


    In NRW hast du eine bestimmt Anzahl Urlaubstage (ca. 30, hängt vom Alter ab), diese musst du als Lehrer in den Ferien nehmen.
    http://www.lexsoft.de/lexisnexis/justizportal_nrw.cgi
    Dort kannst du die Erholungsurlaubsverordnung auch nachlesen.


    Wenn du wegen längerer Krankheit in den Ferien keine Möglichkeit hast 30 Tage Urlaub zu nehmen. Was bei 11 Wochen Urlaub = 55 Tagen pro Jahr eine Krankheit von 25 Tagen erfordert ist in der Tat eine interessante Frage. Ich würde die Frage einfach mal bei der Bezirksregierung stellen. Die dortigen Ansprechpartner sollten rechtskundig sein und in Problemfällen sowieso die richtigen Ansprechpartner.


    Grüße
    Peter

    Du musst den Antrag bis zum 31.07 eingereicht haben. Auf dem Antrag kannst du als Wunschtermin angeben, ob du bereits zum 1.2 oder erst zum 1.8 versetzt werden möchtest.
    Auch ohne in Beurlaubung gewesen zu sein, kannst du dich dieses mal zum Februar versetzen lassen.
    Die Versetzung zum 1.8 muss dieses mal also wesentlich früher beantragt werden als zuletzt. Es wird keinen Terminzur Abgabe eines Antrages im Okt/Nov geben.


    Die Versetzungsanträge für den 1.8 2009 mussten letzes Jahr im Okt/Nov abgegeben werden und sonst gibt es 2009 keinen Termin mehr.


    Im Zweifelsfall einfach mal die zuständigen Dezernenten anrufen. Die geben dir auch Tipps, wie man am besten wohin kommt ;)


    Gruß
    Peter

    Du kannst zwar in der Gesetzlichen bleiben, aber da du beihilfeberechtigt bist, bieten die Privaten auch sehr günstige Tarife an. Zumindest wenn du keine medizinisch relevante Vorgeschichte hast und/oder deine Familie mitversichern musst, solltest du dir Angebote von diversen Gesellschaften einholen.


    Grüße
    Peter

    Als gute Quelle gibt es neben den Schulbuchverlagen, die fast alle für Referendare kostenlose Materialien bereitstellen u.a.


    4teachers.de
    lehrer-online.de
    studref.de
    zum.de
    edmond-nrw.de
    grundschulmaterial.de
    http://www.mediator-programme.de/index.htm
    http://www.pollux-lernsoftware.de/download.htm


    Die diversen Bildungsserver der Bundesländer bieten auch viel an.


    Generell solltest du darauf achten möglichst viel zu sammeln und mit deinen Mitreferendaren zu tauschen.
    Auch ein Besuch der Didacta kann sich lohnen.
    In Foren z.B. hier wirst du auch fündig und kannst neue Ideen sammeln.


    Grüße
    Peter

    Zitat

    Original von CesariaMuscaria


    Aber trotzdem würde es mich interessieren, ob das schon mal vorgekommen ist.


    Cesaria


    Frag doch mal bei eurem Oberstufenleiter nach. Der wird einen Überblick darüber haben, in welchen Fächern wie oft Punkte abgezogen werden, weil die Sprachrichtigkeit nicht in Ordnung war. Er hat einfach mehr Informationen und mehr Kontakte als du - und ggfs die Möglichkeit an übergeordneter Stelle mal nachzufragen.
    Auch die Englischkollegen an deiner Schule werden dir doch ihre Erfahrunen damit mitteilen können. Dann hast du auf jeden Fall mehr Meinungen und Erfahrungsberichte, als du sie hier erhälst ;)


    Gruß
    Peter

    Zitat

    Original von Bolzbold


    In NRW dürfen HA auch nicht benotet werden. Entsprechend gibt es bei den von mir "kontrollierten" Aufsätzen statt einer Note ein schriftliches Kurzfeedback, anhand dessen die Schüler dann wissen, was gut und was nicht so gut war.


    Hmm, das Schulministerium sieht das für NRW nicht so klar wie du:
    Aus http://www.schulministerium.nr…Hausaufgaben/benoten.html



    * Dürfen Hausaufgaben benotet werden? Hausaufgaben ergänzen die schulische Arbeit und können dazu dienen, das im Unterricht Erarbeitete einzuprägen, einzuüben und anzuwenden. Hausaufgaben werden deshalb in der Regel nicht zensiert, sollten jedoch unter pädagogischen Aspekten Anerkennung finden (BASS 12-31 Nr. 1 und Nr. 4).


    Von den pädagogischen Aspekten war ja bereits die Rede, denn dazu gehört die Verbesserung mit Hilfe der Nachhilfe oder der gute Draht zu Mitschülern.
    Zur Hausaufgabe selber gehört aber nicht nur der abgegebene Text, sondern auch die mündliche Überprüfung auf den Inhalt und das Verständnis, wenn es wie hier Probleme gibt.


    [quote ]


    Wir hatten bei uns auch schon Fälle, in denen Schüler durch die Abgabe einer Hausaufgabe auf eine gute Note hofften und die HA dann aus dem Internet abgeschrieben war. Dass wir das nicht akzeptiert (aber auch nicht in Form einer Note sanktioniert) haben, sollte nachvollziehbar sein.


    [/quote]


    Nein, das ist für mich nicht nachvollziehbar. Abschreiben aus dem Internet, womöglich noch ohne Bekanntgabe der Quelle, sollte auf jeden Fall sanktioniert werden.


    Gruß
    Peter

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