Ja das MSG wird durch das normale Gehalt ersetzt. Ist einer der kleinen Vorteile, die man als Beamter hat
Gruß
Peter
Ja das MSG wird durch das normale Gehalt ersetzt. Ist einer der kleinen Vorteile, die man als Beamter hat
Gruß
Peter
ZitatAlles anzeigenOriginal von Bolzbold
Nun habe ich dies hier gefunden (zweiter Absatz).
Meine Frage an Euch:
Würdet Ihr das auch so deuten, dass die "parallelen Strukturen" eine gemeinsame große Oberstufe bedeuten, oder sollen die Jahrgänge dennoch getrennt gehalten werden? Meine Lesart ist, dass das eine große gemeinsame Oberstufe werden soll, weil sonst sich bei "parallelen Strukturen" (die ja auch noch nicht näher definiert sind) der organisatorische Aufwand eben nicht verringert.
Ich deute das so, dass die beiden Jahrgänge zwar gemeinsame Kurse belegen können, um eben den organisatorischen Aufwand zu verringern, aber dennoch unterschiedlich bewertet/unterrichtet werden müssen, um eben ihrer jeweiligen Prüfungsordnung folgen zu können.
Ähnlich wie das jetzt bei Huckepackkursen jetzt schon ist.
Ein weiteres Problem wird noch bei Wiederholern auftauchen, die aus den alten Jahrgängen in die neuen verkürzten hineinfallen, aber auch das wird bestimmt noch geregelt werden.
Gruß
Peter
ZitatOriginal von Leona
Hallo zusammen!
Kann mir einer von euch Auskunft geben, ob es als Grundschullehrerin generell möglich wäre, sich auf eine Stelle im Schulamt bzw. in der Bezirksregierung zu bewerben?
Auf Funktionsstellen sind für Grundschullehrer z.T. zugänglich. Das kommt auf die jeweilige Stelle und die entsprechende Aufgabe an.
Zitat
Falls ja, wo kann man sich zu solch einem Wechsel schlau machen!
Unter anderem interessieren würde mich, wenn es denn gehen würde ...
Das kommt wie oben dargestellt auf dein Bundesland an.
ZitatAlles anzeigen
... ob man weiterhin verbeamtet sein würde und ob die Gehaltsstufe A12 erhalten bleibt;
... wie ein solcher Wechsel vonstatten geht;
... wo man ausgeschrieben Stellen einsehen könnte!
... ob man eine Zusatzausbildung oder Umschulung dafür machen müsste.
Das kommt auf die jeweiligen Stellen an. Bei manchen hast du sogar die Chance befördert zu werden, einige sind in Teilzeit zumachen usw.
Gruß
Peter
Habe ich dich richtig verstanden, dass du die Taschen der Schüler kontrolliert und durchsucht hast?
Ich wundere mich, dass noch niemand dagegen protestiert hat. Du kannst doch nicht einfach privates Eigentum der Schüler kontrollieren.
Als betroffenes Elternteil würde ich mir überlegen gegen ein solches Vergehen seitens der Lehrkraft vorzugehen.
Der korrekte Weg hätte über Schulleitung und Polizei geführt.
Gruß
Peter
ZitatAlles anzeigenOriginal von Ringel
Hallo Panama, Caliope,
danke für Eure Antworten!
Nach der Elternzeit ist man nicht mehr beihilfeberechtigt, wenn man nicht wieder arbeitet. Hätte aber ja sein können, dass man durch ein Neugeborernes wieder Beihilfe bekommen kann ;-)?!
Wenn ich später wieder arbeite, hätten wir sonst ein privat und ein gesetzlich versichertes Kind, kompliziert... D.h. vermutlich kann das Kind dann auch wechseln (wenn es gesund ist)...
Abwarten und erst mal schwanger werden ;-).
Macht es gut,
Gruß Ringel
Du kannst die Private Versicherung doch ruhend stellen (ca. 1€ pro Monat, und damit um eine etwaige Gesundheitsprüfung herauskommen)
Die Teilung deiner Kinder verstehe ich aber nicht. Wenn du in die Familienversicherung wechselst, wechseln die Kinder doch auch dorthin mit. Der Kleine hat ja nur wegen dir einen Beihilfeanspruch. Im Prinzip könnt ihr euch, wenn du wieder arbeitest dann aussuchen, ob die in der gesetzlichen bleiben oder privat versichert werden sollen.
Gruß
Peter
ZitatOriginal von Meike.
Aha. Danke. Aber der Personalrat ist dann nicht an jeder Schule ansässig, oder? Und wenn nicht, wie kümmert der sich dann um die einzelnen Einstellungen an den Schulen?
Die Personalräte haben die Schulzuständigkeiten untereinander aufgeteilt. Ein Anruf beim Bezirkstpersonalrat genügt um heruaszufinden, wer für dich zuständig ist. Eigentlich sollten die zuständigen Personalräte auch regelmässig in "ihren" Schulen auftauchen um für Fragen und bei Problemen Rede und Antwort stehen zu können. Leider bekommt man das oft gar nicht mit, deshalb würde ich mir die Telefonnummer besorgen und dort einfach mal anrufen.
Der Personalrat bekommt die entsprechenden Einladungen zu den Vorstellungsgesprächen und Einsicht in die Unterlagen um bei den Gesprächen dabei sein zu können. Die beiden Personalräte, die von meienr Schule kommen, nehmen das auch gerne wahr und sind an ihren zugeteilten Schulen oft in den Vorstellungsgesprächen zu finden.
Gruß
Peter
Hast du denn auch mal mit der Schulleitung gesprochen oder versucht das Thema Vertretungsregelung in einer Konferenz zu thematisieren?
Schick die Rechnungen doch direkt nach Koblenz zur Zentrale, das sollte dann relativ zügig gehen. Auch Anrufe bei deinen Sachbearbeitern bringen einiges.
Auch die Sachbearbeiterin bei der Elterngeldstelle kannst du übergehen. Notfalls mit Kind im Amt auftauchen bei der Vorgesetzten und das schreiende Kind als "Druckmittel" für deine schlechte Situation nutzen.
Gruß
Peter
Bei uns kam das Elterngeld auch immer Rückwirkend an. Da unser kleiner am 3.12 geboren wurde, bekammen wir das erste Geld ungefähr zu Neujahr usw. Dafür bekommst du aber von der Elterngeldstelle einen entsprechenden Bescheid zu gestellt auf dem zu erkennen ist, was du wann, wofür bekommst.
Wie schon erwähnt ist Elterngeld unabhängig von der Elternzeit und muss entsprechend beantragt werden. Wenn die bei euch solange brauchen, bitte doch um einen Vorschuss bei der Dienstvorgesetzten deiner Sachbearbeiterin. Das sollte auch funktionieren.
Gruß
Peter
Wenn bei euch die Zuständigen nichts dagegen sagen, ist das doch kein Problem. Hier in NRW machen die Bezirksregierungen Probleme, wenn man so kurz vor oder nach den Ferien aus der Elternzeit wiederkommen will. Ich musste ziemlich intensive Diskussionen führen, bis ich sowas durfte.
Durch den Bezug des Elterngeldes geht es eben manchmal nicht anders und auf Gels zu verzichten ist ja nicht Sinn der Gesetze.
Gruß
Peter
Natürlich geht es um selbsterstellte Filme, aber eben nicht um selbsterstellte Musik, sondern um Musik die nicht unter einer Creative Commons Lizenz oder ähnlichem veröffentlich wurde.
Hilfreich wäre vielleicht ein Link zu YouTube oder der Gema, auf der die Gemavereinbarung bezüglich dieses Problems dargestellt wird.
AFAIK ist die Regelung, die seit 2007 galt, mittlerweile ausgelaufen und noch nicht verlängert worden.
http://www.gema.de/index.php?id=1153
Gruß
Peter
Meiner Meinung nach darfst du die Filme ohne Genehmigung der Rechteinhaber nicht veröffentlichen.
Die Verwendung/Veränderung von Musik außerhalb des ursprünglichen Kontextes könnte dem Rechteinhaber nicht gefallen und deshalb von ihm abgelehnt werden.
Das scheint mir völlig unabhängig von Verträgen zwischen GEMA und YouTube zu sein. .
Gruß
Peter
Für NRW kann ich zu dieser Thematik nur auf http://www.tresselt.de/ verweisen, da dort eine gute Übersicht zu finden ist, was wann gegengerechnet werden kann und was überhaupt angerechnet wird.
Die Personalräte bei euch unten dürften aber ähnliche Übersichten haben. Sinnvoll finde ich es daher, sich dort zu erkundigen.
Gruß
Peter
Klar reden wir von verschiedenen Dingen. Für die vom OP gestellte Frage, ist aber maßgeblich, was wirklich abgerechnet und angerechnet werden kann.
Die Arbeitszeituntersuchung von Mummert ist immerhin schon sieben Jahre alt. Im Bildungswesen fast eine Ewigkeit, wenn man die Reformen, die seitdem stattgefunden haben betrachtet. Auch ist die Regelarbeitszeit der anderen Beamten in der Zwischenzeit deutlich erhöht worden, so dass die Lehrer im Durchschnitt nicht wesentlich stärker belastet sind.
AFAIK wollte doch das Ministerium die Ergebnisse dazu nutzen ein Bandbreitenmodell einzuführen und so Entlastung für die zeitaufwendigen Fächer zu schaffen. Das wurde aber von vielen Kollegen leider abgelehnt.
Eine Studie, die aktuell die Zeitbelastung von Lehrern untersucht, würde mich immer noch sehr interessieren.
Gruß
Peter
BTW die Sockelzahl von 3 Stunden gilt nicht bei Teilzeitkräften. Diese können jede Überstunde abrechnen.
ZitatOriginal von Mikael
Also, wie kann man vier aufeinanderfolgende Sätze aufschreiben, von denen jeder einzelne nichts mit der Wirklichkeit zu tun hat?
Bei einem Nicht-Lehrer könnte ich das ja verstehen, aber so...
Wie kann man nur vier aufeinanderfolgende Sätze lesen ohne sie zu verstehen. Bei einem Nicht-Lehrere könnte ich das ja verstehen, aber so ...
Zitat
Also im Einzelnen:
Zu Satz 1: Alle Arbeitszeituntersuchungen zeigen, dass Lehrer in der Unterrichtszeit mehr Arbeiten als andere Beschäftigte im öffentlichen Dienst. Diese "Überstunden" werden selbstverständlich in den Ferien "abgebummelt".
Die Arbeitszeituntersuchungen haben mit dem, was tatsächlich als Überstunde gerechnet wird und abgerechnet werden kann nichts zu tun. Welche aktuelle Arbeitszeituntersuchung legst du bei deiner Argumentation eigentlich zugrunde? Kannst du für das Abbummeln bitte eine Quelle nennen? Wenn dem so wäre, könnte man sich die auszahlen lassen, sofern man sie nicht abbummeln kann.
Zitat
Zu Satz 2: Findet praktisch nicht statt, da die Schule genügt Möglichkeiten hat, "gegenzurechnen" (Unterrichtsausfall aus den unterschiedlichsten Gründen).
Da bist du schlecht informiert oder an einer Schule/Kollegium/Bundesland wo das nicht der Fall ist. Bei uns an der Schule werden von mehreren Kollegen pro Monat Überstunden abgerechnet. Wahrscheinlich könnten sogar noch mehr abrechnen, wenn sie wollten. Alleine ich habe im letzen Jahr in 4 Monaten Überstunden abrechnen können.
Zitat
Zu Satz 3: Siehe Satz 1
Es ging mir darum, dass die wöchentliche Pflichtstundenzahl bei Lehrern eine deutlich andere Zahl als die 40+ aufweist. Sorry, dass dieses missverständlich ausgedrückt war.
ZitatZu Satz 4: Ich verkneife mit jetzt das Wort, das mit "Schwach" anfängt und mit "sinn" aufhört.
Wie oft stellen du und deine Kollegen denn objektiv eure Arbeitszeit fest und reden darüber?
Gruß
Peter
Klar bekommst du das Geld in der Mutterschutzzeit normal weitergezahlt. Das ist ein Vorteil der Beamten gegenüber den Angestellten. Bemerkbar macht sich das vor allen Dingen, wenn irgendwas nicht "normal" ist, also du Zwillinge bekommst oder eine Frühgeburt hast und deshalb länger den Mutterschutz geniessen kannst.
Beantragen musst du bei der Beihilfestelle nach der Geburt dann auch die Erstausstattungszulage (?), zumindest nehme ich an, dass es die nicht nur in NRW gibt.
Nach der Geburt wirst du übrigens feststellen, dass es schon wieder mehr Geld auf dem Gehaltskonto gibt.
Gruß
Peter
Überstunden, die du in den Ferien ausgeglichen bekommst, sammelst du als Lehrer in der Schulzeit nicht an. Die gehaltenen Überstunden kannst und solltest du monatlich abrechnen und dafür Geld erhalten. Du darfst dabei nicht vergessen, dass andere Beamte 40 Stunden pro Woche arbeiten. Ob, wann und wieviel man als Lehrer ausserhalb der Unterrichtszeit arbeitet ist schwierig festzustellen und außer bei Konferenzen und dergleichen jedem selbst überlassen.
In NRW hast du eine bestimmt Anzahl Urlaubstage (ca. 30, hängt vom Alter ab), diese musst du als Lehrer in den Ferien nehmen.
http://www.lexsoft.de/lexisnexis/justizportal_nrw.cgi
Dort kannst du die Erholungsurlaubsverordnung auch nachlesen.
Wenn du wegen längerer Krankheit in den Ferien keine Möglichkeit hast 30 Tage Urlaub zu nehmen. Was bei 11 Wochen Urlaub = 55 Tagen pro Jahr eine Krankheit von 25 Tagen erfordert ist in der Tat eine interessante Frage. Ich würde die Frage einfach mal bei der Bezirksregierung stellen. Die dortigen Ansprechpartner sollten rechtskundig sein und in Problemfällen sowieso die richtigen Ansprechpartner.
Grüße
Peter
Du musst den Antrag bis zum 31.07 eingereicht haben. Auf dem Antrag kannst du als Wunschtermin angeben, ob du bereits zum 1.2 oder erst zum 1.8 versetzt werden möchtest.
Auch ohne in Beurlaubung gewesen zu sein, kannst du dich dieses mal zum Februar versetzen lassen.
Die Versetzung zum 1.8 muss dieses mal also wesentlich früher beantragt werden als zuletzt. Es wird keinen Terminzur Abgabe eines Antrages im Okt/Nov geben.
Die Versetzungsanträge für den 1.8 2009 mussten letzes Jahr im Okt/Nov abgegeben werden und sonst gibt es 2009 keinen Termin mehr.
Im Zweifelsfall einfach mal die zuständigen Dezernenten anrufen. Die geben dir auch Tipps, wie man am besten wohin kommt
Gruß
Peter
Du kannst zwar in der Gesetzlichen bleiben, aber da du beihilfeberechtigt bist, bieten die Privaten auch sehr günstige Tarife an. Zumindest wenn du keine medizinisch relevante Vorgeschichte hast und/oder deine Familie mitversichern musst, solltest du dir Angebote von diversen Gesellschaften einholen.
Grüße
Peter
Als gute Quelle gibt es neben den Schulbuchverlagen, die fast alle für Referendare kostenlose Materialien bereitstellen u.a.
4teachers.de
lehrer-online.de
studref.de
zum.de
edmond-nrw.de
grundschulmaterial.de
http://www.mediator-programme.de/index.htm
http://www.pollux-lernsoftware.de/download.htm
Die diversen Bildungsserver der Bundesländer bieten auch viel an.
Generell solltest du darauf achten möglichst viel zu sammeln und mit deinen Mitreferendaren zu tauschen.
Auch ein Besuch der Didacta kann sich lohnen.
In Foren z.B. hier wirst du auch fündig und kannst neue Ideen sammeln.
Grüße
Peter
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