Beiträge von PeterKa

    Was soll die Kollegin denn mit dem LAA machen? Soll er bei ihr hospitieren oder soll sie ihm Tipps geben? Das sollte doch wohl kein Problem sein und belastet die Kollegin nicht zusätzlich. Sitzt er halt hinten drin und gut ist, wenn sie nicht mag, muss sie die Stunden ja nicht mit ihm vorbesprechen oder nachbesprechen.
    Die AKOs sind doch für die LAAs zuständig und kümmern sich um deren Belange.


    Gruß
    Peter

    Hallo


    probier mal


    http://www.elterngeld.net/elterngeld-erwerbstaetigkeit.html


    Das sollte dir helfen. Zu beachten ist jedoch, dass die dort genannten 30 Stunden bei dir nicht gelten, sondern du 3/4 deiner normalen Stundenzahl arbeiten darfst.


    Du kannst mit dem zusätzlichen Geld nicht an dein ursprüngliches Gehalt rankommen, da das ja auf das Elterngeld angerechnet wird.
    Von der Differenz zwischem dem Vollzeitgehalt vorher und dem Teilzeitgehalt nach der Geburt bekommst du 67 % als Elterngeld.


    Dein Mann kann allerdings auch Elterngeld beantragen, dass musst ja nicht notwendigerweise du machen. Sind immerhin 300 €, die dann ausgezahlt werden.
    Für die Mutterschutzzeit geht das natürlich nicht, die musst du als Elternzeit nehmen.


    Wichtig ist auch, dass du die einmal getroffenene Entscheidung bezüglich des Zeitraumes deines Elterngeldbezuges nur noch sehr sehr schwer ändern kannst.


    Helfen und Beraten sollten die Stellen, an denen du das Elterngeld beantragst auch können. Es kann auch einige Zeit dauern, bis du das Geld bekommst, zu lange würde ich damit also nicht mehr warten.


    Gruß
    Peter


    Das hört sich im wesentlichen so an, als ob du die Prüfung, die hier zum Ende des zweiten Staatsexamens anfällt, machen sollst. Bist du sicher, dass du Unterrichtsstunden halten musst, bevor du ins Referendariat darfst, wo du das ja eigentlich erst lernst?


    Oder wird dir direkt das zweite Staatsexamen anerkannt, so dass du direkt unterrichten kannst?


    Was sagt denn das Amt in Dortmund?


    Gruß
    Peter

    Wenn die Familie des Jungen ihn unter Druck setzt, ist es falsch die Anzeige zurückzuziehen, sondern im Gegenteil auch gegen die Familie sollte er etwas unternehmen.
    Die Signalwirkung die ansonsten gesetzt wird, sorgt dafür, dass die Schüler sonst mit den Lehrern machen, was sie wollen.


    Grüße
    Peter

    Hallo,


    Wie müsste denn eine für die SuS ein transparenter Kriterienkatalog für die Noten aussehen? Qualität und Quantität der mündlichen Leistung usw. wird er ja bestimmt erwähnt haben.


    Noten müssen doch nicht besprochen werden, da sitzt man ja stundenlang dabei. Kurze Mitteilung reicht doch aus, maximal ein, zwei Sätze, die die meisten Schüler nicht interessieren. Auf Nachfrage sollte dann aber schon mehr kommen, wenn nicht kann man doch auch gegen die Noten Widerspruch einlegen. Ist das schon mal passiert?


    Gibt es bei euch die Verpflichtung einen Notenspiegel anzugeben? Wenn nicht, dann ist das Nichtangeben zwar nicht immer gut, aber ok.
    So lange für Klausuren zu brauchen und eventuell weiter zu schreiben ohne die ersten zurückbekommen zu haben oder gar Noten mitgeteilt zu bekommen ohne die Klausuren zu haben, kann aber doch nicht sein. Spätestens dann muss es doch Widersprüche gegen die Noten geben.


    Wogegen und bei wem haben die Eltern (wirklich mehrere?) denn eigentlich Dienstaufsichtbeschwerde eingelegt?


    Als Tutorin kannst du kaum was machen. Der Kollege hat schliesslich eine pädagogische Freiheit.


    Auf jeden Fall aber noch mal das Gespräch mit dem Kollegen und der Schulleitung, eventuell unter Beteiligung eines Moderators und der Schülerins suchen.
    Ansonsten kannst du die Schülerinnen und Schüler über ihre Rechte aufklären und ihnen erklären wie ein Widerspruch formuliert werden sollte und welche Unterlagen im weiteren Verlauf des Verfahrens eine Rolle spielen könnten.


    Grüße
    Peter

    Kannst du dir nicht bei RTLII den Film besorgen, wenn du dir die Freigabe holst, um ihn im überhaupt nutzen zu dürfen?
    Gerade bei Lehramtsstudenten und Referendaren sollte man auf die Einhaltung der Urheber- und Veröffentlichungsrechte eingehen und diese auch beachten.


    Gruß
    Peter

    Hallo,


    warte doch einfach noch ein paar Monate ab und du wirst sehen, dass es dem Kind in der anderen Klasse auch nicht besser geht. Er wird mit dem Stoff weiterhin nicht wie von den Eltern gewünscht zurechtkommen und die dort unterrichtende Lehrerin wird wohl ähnliches berichten wie du.
    Dann kannst du das Gespräch mit der Schulleitung noch einmal suchen und sie und auch die Eltern darauf hinweisen, dass die Versetzung in die Parallelklasse keinen Erfolg hatte.


    Gruß
    Peter

    Du kannst dich auf Laufbahnwechselstellen bewerben. Diese werden online ausgeschrieben http://www.oliver.nrw.de. Aktuell kannst du dich bis zum 23.09 bewerben.


    Aus der Seite:


    Versetzungen von Lehrkräften im öffentlichen Schuldienst des Landes NRW auf ausgeschriebene Stellen



    Laufbahnwechselverfahren


    Lehrkräfte mit der Befähigung für das Lehramt für die Sekundarstufe II und das Lehramt für die Sekundarstufe I, die in einem Dauerbeschäftigungsverhältnis in einer Laufbahn des gehobenen Dienstes beschäftigt sind, haben die Möglichkeit, sich an den speziell für Laufbahnwechsler ausgeschriebenen A 13 Z-Stellen zu bewerben (siehe Termine). Dies gilt auch für Lehrkräfte, die in Schulformen beschäftigt sind, die nicht ihrer Laufbahnbefähigung entsprechen (z. B. Lehrkräfte mit dem Lehramt für Gymnasium/Gesamtschule-(Jahrgangsstufe 11 - 13).


    Bewerberinnen und Bewerber für den Laufbahnwechsel werden mit ihrer Durchschnittsnote aus Erster und Zweiter Staatsprüfung (Ordnungsgruppe) bei der Zulassung zum Auswahlgespräch berücksichtigt.
    Wichtig: Bitte fügen Sie Ihrem Versetzungsantrag einfache Kopien Ihrer Staatsprüfungszeugnisse sowie ggf. einer Anerkennung des Landes NRW bei! Bitte denken Sie daran, sich parallel dazu bis zum Fristende bei der jeweils genannten Schule zu bewerben.



    viel Erfolg
    Peter

    Nach Abschluss des Refs wirst du wie jeder andere Lehrer eingestuft und bezahlt werden. Weniger Geld wirst du auch nicht bekommen.
    Du hast ja dann schliesslich den selben Abschluss wie alle anderen ausgebildeten Lehrer.

    Zitat

    Original von froeken


    zum herbst würde sonst auch der igel passen.


    Wie wäre es denn mit einem Gruppenpuzzle zum Thema Überwinterung von Tieren (Igel, Schnecke, Bär, Reh)
    Geht auch mit Filmmaterial ganz gut. Dann hast du in der Einführung deine Gesprächsphasen, in der du die Methode erklärst, obwohl du sie schon mal gemacht haben solltest und danach eine hohe Schüleraktivität.

    Zitat

    Original von rudolf49
    dann solltest du dir einen Rahmen (Pappa, dünnes Holz) bauen, in den das Lösungspuzzle hineingelegt wir. Anschließend Pappe/dünnes Holz auflegen, zusammendrücken, wenden, Rahmen abheben. Klingt vielleicht kompliziert, sollte aber auch GS-Kindern möglich sein.


    Das ist einfach die günstige Variante der LüK Methode. Die LüK-Kästen kannst du aber auch nutzen, wenn du deine Puzzleteile entsprechend dick laminiert hast.

    Was mir bei der ganzen Entlastungsproblematik auffällt ist, dass sich kein Kollege mit naturwissenschaftlichen Fächern gemeldet hat und von seiner Belastung gesprochen hat.
    Haben nicht die älteren Untersuchungen zur Arbeitszeit der Lehrer gezeigt, dass gerade die versuchsintensiven Naturwissenschaften noch deutlich mehr Arbeitsaufwand mit sich bringen als die Korrekturfächer?


    Gruß
    Peter


    Ich deute das so, dass die beiden Jahrgänge zwar gemeinsame Kurse belegen können, um eben den organisatorischen Aufwand zu verringern, aber dennoch unterschiedlich bewertet/unterrichtet werden müssen, um eben ihrer jeweiligen Prüfungsordnung folgen zu können.
    Ähnlich wie das jetzt bei Huckepackkursen jetzt schon ist.


    Ein weiteres Problem wird noch bei Wiederholern auftauchen, die aus den alten Jahrgängen in die neuen verkürzten hineinfallen, aber auch das wird bestimmt noch geregelt werden.


    Gruß
    Peter

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