Mir ist jetzt unklar, ob du noch in Elternzeit bist oder wieder arbeitest. Auf der einen Seite schreibst du, dass du wieder 10 Stunden arbeitest, auf der anderen Seite erwähnst du, dass du Elternzeit bis 2012 genommen hast.
Wenn du während der Elternzeit arbeitest, auf welcher Grundlage machst du das (Vertretungsunterricht oder was anderes)?
Was sagt denn dein Schulleiter zu deinem Versetzugnswunsch? Rede mal mit ihm, vielleicht gibt es eine Lösung. Wer hat den ersten Antrag eigentlich abgelehnt?
Auf jeden Fall soltlest du dich vor stellen des nächsten Versetzugnsantrages an den Personalrat wenden und mit ihnen reden und dir Unterstützugn sichern.
Grüße
Peter