Beiträge von PeterKa

    Mir ist jetzt unklar, ob du noch in Elternzeit bist oder wieder arbeitest. Auf der einen Seite schreibst du, dass du wieder 10 Stunden arbeitest, auf der anderen Seite erwähnst du, dass du Elternzeit bis 2012 genommen hast.
    Wenn du während der Elternzeit arbeitest, auf welcher Grundlage machst du das (Vertretungsunterricht oder was anderes)?


    Was sagt denn dein Schulleiter zu deinem Versetzugnswunsch? Rede mal mit ihm, vielleicht gibt es eine Lösung. Wer hat den ersten Antrag eigentlich abgelehnt?
    Auf jeden Fall soltlest du dich vor stellen des nächsten Versetzugnsantrages an den Personalrat wenden und mit ihnen reden und dir Unterstützugn sichern.


    Grüße
    Peter

    Du solltest dir nicht die Verantwortung aufbürden ihm die fehlenden Bereiche zu vermitteln. Er will Abitur machen, das erfordert von ihm Eigeninitiative. Er muss lernen wollen. Wenn er das nicht will und macht, wird auch die Wiederholung nichts bringen.
    Im Prinzip kannst du ihm doch kurz die Inhalte nennen, die ihr in 12.I-12.II gemacht habt (eigentlich muss er die aber auch letztes Jahr schon eimal mitgemacht haben) und ihn auffordern sich ihm unbekanntes weitgehend selbstständig zu erarbeiten. Dabei kannst du ihn durchaus Unterstützen, z.B. durch Nennung sinnvoller Internetseiten und Hinweis auf Bücher.


    Grüße
    Peter

    Der Papieraufwand hält sich in Grenzen. Euer Sekretariat/Schulleitung sollte dir das entsprechende Formular zur Verfügung stellen können. Das kannst du in wenigen Minuten ausfüllen und abgeben. Bei Vollzeitkräften gibt es das Geld aber wirklich erst ab der vierten Zusatzstunde pro Monat.


    Ich glaube aber, dass eine Stunde, bei der du mit zwei Klassen in die Turnhalle gehst, nicht angerechnet wird, wenn du die eine Klasse nur zusätzlich nimmst. Du gibst dabei ja keinen extra Unterricht.


    Grüße
    Peter

    Herzlichen Glückwunsch


    Ich würde an deiner Stelle direkt bei der zuständigen Besoldungsstelle nachfragen. Erst danach kannst du dir wirklich über deren Einschätzung der rechtlichen Situation sicher sein.
    Ob danach weitere Schritte anzuraten sind, wird man dann sehen.


    Grüße
    Peter

    Zitat

    Original von Aktenklammer
    Welche Marke ist dem im PC-Bereich ganz gut?


    Dell wird immer gerne als vernünftig bezeichnet. Kannst den Rechner relativ einfach im Internet konfigurieren und bestellen.
    Ansonsten solltest du dir einfach einen kleinen Computerladen in der Gegend suchen und dir dort Angebote machen lassen.

    Zitat

    Original von Bolzbold
    Wenn Du bis dato in der GVK warst, musst Du Dich für die Zeit der Erwerbslosigkeit aber freiwillig versichern. Wenn Du dann eine Planstelle mit Beamtenstatus bekommst, hast Du eine dreimonatige Kündigungsfrist, d.h. Du zahlst bei einem A13-Gehalt ca. 3x500 Euro in die GKV und damit den doppelten Betrag im Vergleich zum PKVler, weil Letzterer ja einen Beihilfeanspruch hat.


    Bist du dir sicher, dass du beim Antrit einer neuen Stelle, die dir Zugang zur PKV erlaubt, kein Sonderkündigungsrecht hast?


    Weiterhin wäre es doch eine Möglichkeit sich schon vorher bei einer PKV versichern zu lassen. Die müssen doch auch jeden in einen speziellen Tarif aufnehmen.


    Grüße
    Peter


    Habe ich doch gemacht. Ich halte es für nicht sinnvoll, weiter zu studieren, wenn du dein Arbeits- und Lernverhalten nicht grundlegend ändern kannst. Deutsch ist in der Schule eines der aufwändigsten Fächer. Du wirst da mit deiner Einstellung schon im Studium Schwierigkeiten bekommen. Mit deinem Deutsch, so wie du es hier tippst, übrigens auch.

    Ausbildung abgebrochen, Studium abgebrochen und dann ein weiteres anders Fach studieren hört sich nach einem ungewöhnlichen Lebenslauf an.
    Kannst du nicht wenigstens eines deine beiden Fächer weiterstudieren und nur das Zweitfach wechseln?


    Meiner Meinung nach, sollte es egal sein, welches Fächer du studierst. Der Lernaufwand ähnelt sich ich allen Fächer. Wenn du es nicht schaffst dich selbst zu organisieren, dann wird auch ein weiteres Studium nichts bringen.
    Ich vermute, das du eher psychologische Hilfe brauchst, um dich und deine Arbeits- und Lerneinstellung und das entsprechende Verhalten zu ändern. Aber da sollte dir die Studienberatung vor Ort helfen können.


    Viele Grüße
    Peter

    Hast du denn schon Elterngespräche geführt und Klassenlehrer/Kollegen/Schulleitung mit ins Boot geholt? Ohne Hilfe bringt das manchmal wenig und Erfahrungen, die andere gemacht haben, und deren Tipps können auf jeden Fall hilfreich sein.



    Wenn du angekündigte Sanktionen nicht umsetzt, werden die Schüler deine Inkonsequenz weiter ausnutzen. Ob sie zuhause wegen ihres Verhaltens Ärger bekommen oder nicht, solltest du nicht zu deinem Problem machen, sondern ihnen klar machen, dass es an ihnen liegt, das zu ändern.


    Wenn jemand mitten im Gespräch einfach weggeht, musst du meiner Meinung nach reagieren. Du musst nicht nur das eigentliche Gespräch zu Ende führen, sondern kannst auch noch eine Sonderaufgabe geben, in der die Schüler ihr Fehlverhalten erkennen und bewerten können.


    Gruß
    Peter

    Ich habe meinen offiziellen Versetzungsbescheid gestern per Dienstpost von meiner Schulleitung gegen Empfangsbestätigung ausgehändigt bekommen.
    Von unseren Personalräten weiss ich aber, dass noch einige Anträge in Bearbeitung sind.
    Generell ist dre Personalrat was Versetzungen angeht gut informiert. Frag da doch mal nach.


    Grüße
    Peter

    Asperger ist eine Diagnose, die ein ziemlich weites Feld an Ausprägungen abdeckt.
    Gute Ansprechpartner sind meiner Meinung nach diverse Selbsthilfegruppen. Dort gibt es Erfahrungen und Hilfe von Betroffenen relativ unkompliziert und schnell. Wohl besser als hier von unbetroffenen Lehrern kann man auch Lösungsmöglichkeiten für deinen Fall finden.
    Gerade bei Aspies solltest du jedoch auf direkte Schnörkellose Kommunikation achten. Da wundert es mich eigentlich, dass er beim Ausformulieren so probleme hat. Ich dachte aufgrund der Detailverliebtheit und der Möglichkeit sachlich an die Text heranzugehen, wäre das ein Leichtes für Ihn. Zumindest die Aspies, die ich kenne haben mit dem Verfassen von Texten keine Probleme, sondern diese finden sich in der direkten Face-to-Fach Kommunikation im Unterricht.


    Grüße
    Peter

    Wieso fragend-entwickelnd? Nutz doch schüleraktivierende,- motivierende Methoden des selbstständigen lernens im Unterricht. Dann braucht sich kaum noch ein Schüler zu melden, da sie sich gegenseitig helfen und unterstützen. Zumindest in der Theorie ist das immer ganz nett.


    Plane den Unterricht sorgfältig, spontane Unterrichtsstunden kommen selten gut an.
    Transparenz in der Notengebung ist auch wichtig.
    Fördern und Fordern - Binnendifferenzierung, damit niemand sich langweilt, aber dabei helfen ja die obenerwähnten Methoden.


    Konsequent sein, aber das sagtest du ähnlich bereits selber.


    Grüße
    Peter

    Die Faktorisierung ist meiner Meinung nach und nach Auskunft der bei uns zuständigen Personalräte nicht zulässig. Ist vielleicht in anderen Bundesländern als NRW anders.


    Wenn der Lehrerat bei euch nichts erreicht, dann müsst ihr den Personalrat um Hilfe bitten. Anordnung von Mehrarbeit geht über die von dir genannten Zeiträume ja auch nicht so einfach.
    ich zitiere mal von tresselt.de


    2. Regelmäßige Mehrarbeit
    Diese Form wird sehr wenig in Anspruch genommen. Sie kommt häufiger in Schulen mit Fachlehrermangel vor, wenn z.B. kein weiterer Religionslehrer vorhanden ist und sich jemand bereit erklärt, für die Dauer des Schuljahres dieses Fach in zwei weiteren Klassen zu unterrichten. In einem solchen Fall füllt die Schulleitung ein Antragsformular für die Erteilung von zusätzlich 4 Wochenstunden Religionslehre für einen bestimmten Kollegen oder eine Kollegin aus. Dieser Antrag muss an die Bezirksregierung und an den Personalrat geschickt werden. Beide müssen zustimmen. Es ist der Vordruck STD 424 zu verwenden und die Änderungsmitteilung LBV (BASS 21-22 Nr. 21) der Schulaufsichtsbehörde rechtzeitig vorzulegen. Außerdem muss die regelmäßige Mehrarbeit im Stundenplan der Lehrerin oder des Lehrers genau gekennzeichnet sein und kann nur bei Erstellung eines neuen Stundenplans geändert werden.
    Regelmäßige Mehrarbeit liegt grundsätzlich vor, wenn die Dauer der Mehrarbeit 4 Wochen übersteigt.
    Diese Form geschieht sehr selten, weil der Verwaltungsaufwand sehr hoch ist. Außerdem ist die Genehmigung fraglich.


    Grüße
    Peter

    Zitat

    Original von Hasi007
    Danke schon mal für Eure Antworten.
    Bei uns ist so, dass das aber nur in einem Jahr verrechnet wird.
    .


    Das ist rechtlich so nicht zulässig. Abrechnungszeitraum muss der Monat sein. Ich würde mich wegen Unterstützung an den Personalrat wenden und das Problem dann mit der Schulleitung klären.
    Auch eine wöchentliche regelmässige Mehrarbeit von mehr als 2 Stunden sollte auch nicht ohne Zustimmung des Betroffenen erfolgen. Auch dabei kann der Personalrat bestimmt eingreifen und mit der Schulleitung reden.


    Gute Informationen gibt es bei
    http://www.tresselt.de/ -> Übersicht - Mehrarbeit
    und bei
    http://www.gesamtschul-pr.de/ -> Infos


    Grüße
    Peter

    Generell sind Enstpannungstechnikten wie autogenes Training und dergleichen vielleicht in der Lage dir Unterstüzung zu geben.


    Ansonsten solltest du die Gliederung der Stunde genau planen und mit Kollegen absprechen.
    Vielelicht hilft dir auch die Darstellungin Form einer Mindmap den Überblick zu behalten und dich nicht von Abweichungen verunsichern zu lassen.


    Ein Handzettel auf dem "Langsam reden" steht ist auch keine schlechte Idee, du kannst auch einen Schüler bitten, dir ein Zeichen zu geben, wenn du zu schnell redest.


    Gruß
    Peter

    Zitat

    Original von Dudelhuhn
    Es ist nicht unwahrscheinlich, dass Du zum Schuljahresbeginn erst wieder bezahlt wirst. Meine Elternzeit endet am ersten Ferientag der NRW-Schulferien und ich werde erst ab dem neuen Schuljahr wieder bezahlt!


    Da läuft was falsch. Du bist schliesslich nach der Elternzeit, die ja von der Bezirksregierung auch genehmigt wurde wieder im Dienst. Deshalb solltest du selbstverständlich die Ferien bezahlt bekommen.


    Hat die Bezirksregierung nichts zum Ende der Eltenrzeit gesagt? Bei mir wurde ein entsprechender Antrag zuerst abgelehnt und erst nach Darstellung des Sachverhaltes (Ende des Elterngeldbezuges usw.) genehmigt.


    Peter

    Hallo


    Zitat

    Original von Britta
    Hm. In NRW steht es den Eltern rechtlich zu, (nach Voranmeldung) im Unterricht zu hospitieren.


    Kannst du mir bitte kurz sagen, wo das rechtlich verankert ist?


    Danke
    Peter

    Zitat

    Original von Tamina
    Hallo!
    Bei uns muss die Kollegin die Stunden mit dem/der LAA vor- und nachbesprechen. Wenn sie das nicht macht, dann steht der LAA ganz alleine da und ich glaube, dass ihm damit nicht geholfen ist. Der Ako ist eigentlich nur da, wenn es Stress mit dem Mentor gibt.


    Klart sollte der Kollege die Stunden nach- und vorbesprechen. Aber wenn er das nicht macht und das zu Lasten des Refs geht, wird dieser sich einen anderen Mentoren suchen. Schlechte/Unlustige Stundenplanung bringen ihm ja auch nichts.


    Gruß
    Peter

    Aus meiner Sicht müsste der Täuschungsversuch irgendwo dokumentiert sein. Schliesslich kann nur der Teil der Klausur nicht bewertet werden bei dem ein Täuschungsversuch nachgewiesen wurde.
    Wenn der Kollege die Schüler während der Klausur kurz darauf hingewiesen hat, leise zu sein und nicht miteinander zu reden, so ist das meiner Meinung nach ein völlig normaler Vorgang und hat nichts mit einem Täuschungsversuch zu tun.
    Im Nachhinein daraus was zu basteln dürfte ein Schuss nach hinten sein und bei Beschwerden der Schülerinnen zu unnötiger Arbeit führen.


    Gruß
    Peter

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