Beiträge von PeterKa

    Hallo,


    im Handlungskonzept zur Unterrichtsversorgung steht.


    Zitat

    Personen, die an Schulen in einem befristeten Tarifbeschäftigungsverhältnis bereits als Lehrkraft unterrichten, wird die Möglichkeit eröffnet, einen Antrag auf Übernahme in ein Dauerbeschäftigungsverhältnis zu stellen.

    Voraussetzungen:

    • mindestens Bachelorabschluss einer Hochschule oder anderer vergleichbarer Hochschulabschluss,
    • Unterrichtserfahrung von mindestens drei Jahren im Umfang von mindestens einer halben Stelle innerhalb eines Zeitraums von fünf Jahren.

    Die Schulaufsichtsbehörde entscheidet unter Einbindung der Schulleitung, ob die Person für die Übernahme in ein Dauerbeschäftigungsverhältnis als Lehrkraft im Schuldienst geeignet ist.

    Eine Entfristung von Bewerberinnen und Bewerbern, die eine Staatsprüfung nicht bestanden haben, ist nicht möglich.

    Befristung der Maßnahme auf zwei Jahre und Evaluation; Geltung für die Schulform Grundschule, die Schulformen der Sekundarstufe I und die Förderschule.

    Wird dies durch den Erlass vom 02.02.2023 auch auf andere Schularten ausgeweitet? Wo finde ich den Erlass und die entsprechende Information darin?


    Danke

    Guten Abend,

    ich habe vor kurzem meine UPP bestanden (OBAS Ausbildung) und werde ab dem 1.11.23 an einer Realschule 24/28Std in NRW arbeiten. Nun kam die Frage auf, ob ich an einer Fortbildung teilnehmen möchte. Diese Fortbildung findet von Oktober‘23 bis Februar‘24 fünfmal von 9-16h extern statt. Wie errechne ich die Stunden der Fortbildung/ Stundenermässigung auf meinen Stundenplan?

    Lese ich das richtig, dass die Fortbildung bereits im Oktober beginnt, du deinen Dienst aber erst im November antrittst? Wenn es eine Fortbildung für Gleichstellungsbeauftragte ist, sprich doch mit der Gleichstellungsbeauftragten und frag sie, wie es bei ihr funktioniert (hat).

    Mir ist mit Korrekturfach klar, dass Ferienzeit nicht komplett Urlaub bedeutet.


    Mit kurzfristig Bescheid geben meine ich drei Tage...also nach Nachrichterhalt soll man drei Tage später spontan "antanzen". Das geht nicht. Da muss man gemeinsam einen Termin finden.

    Schreib ihm doch eine Mail bzw. ruf ihn an und besprich das mit ihm. Wenn es eine fachliche Frage ist, kann er auch andere Fachkollegen fragen. Wahrscheinlich kann er die Fragen und Probleme die er hat, aber auch am Telefon oder per Email stellen und du hilfst.

    Kannst du die Tabelle nicht als Inhaltsverzeichnis anlegen? Dann hast du die Tagesordnungspunkte weiter unten zur Verfüfung, Änderungen werden automatsich "nach refresh" eingeflegt.

    Dennoch würde ich mich freuen, wenn noch jemand berichten würde, wie es beispielsweise mit plötzlichen Beitragssprüngen aussieht. Ich weiß die allseits beliebte Debeka hat 2021 sprunghaft sehr stark erhöht, dafür aber die Jahre davor nur sehr wenig. Das liegt wohl aber auch am System der PKV selbst, dass man erst ab einem bestimmten Schwellenwert erhöhen darf.

    Die Debeka ehöht ggfs einmal pro Jahr die Beiträge, das ist alles im normalen Rahmen und kein Grund deshalb die Debeka zu meiden. Ich kann sie durchaus empfehlen.

    Die private Versicherung bietet dir deutliche Vorteile bei der Terminvergabe durch die Ärzte, sichert dir die besseren Medikamente und eine bessere Beratung/Behandlung durch die Ärzte. Kinderbeiträge halten sich auch im Rahmen, so dass eine kostenlose Mitversicherung in der GKV zwar nett ist, aber ich die Kinder auch immer privat versichern würde. Ja, die Beiträge steigen ständig an, aber die GKV drehen auch ständig am Beitragsdeckel. Erst im Alter steigen die Beiträge deutlich an, aber das wird durch die oben erwähnten Vorteile wieder aufgehoben, denn im Alter braucht man mehr und bessere Behandlungen/Medikamente.

    Habt keine Kollegen, die die Referendare vor Ort betreuen? Die sollten das Problem kennen und leichter als die Referendare lösungsorientierte Gespräche mit SL, stSL usw. führen können.


    Ggfs würde ich das Vorwissen per Online Materialien in die Köpfe der Schüler bringen.

    geht es anderen auch so, dass gelegentlich/oft Rechnungen des Arztes durch die Beihilfe entweder gekürzt oder gar nicht gezahlt werden, ohne dass der Arzt etc. zuvor auf diese Gefahr aufmerksam gemacht hat?

    Der Arzt macht dich durchaus vorher darauf aufmerksam. Du hast ein entsprechendes Dokument unterschrieben. Dort steht drin, dass du für die Zahlung verantwortlich bist.


    Zitat

    Mir ist das nun mehrfach passiert. Die Begründungen für die Kürzung waren, dass

    a) für die durchgeführte Leistung die angegebenen Gebührenziffern nicht zulässig seien

    b) der Stundensatz (Physiotherapie) zu hoch angesetzt sei

    c) die Begründung für eine Überschreibung des Faktors (2,85 statt 2,3) nicht hinreichend sei.

    zu a) Ist die durchgeführte Leistung eine andere als die Abgerechnete ist das unzulässig. Die Rechnung solltest du beim Arzt reklamieren. Stellt er keine Neue aus, dann wendest du dich an die Landesärztekammer.


    zu b) auch diesen Stundensatz hast du doch bei der Anmeldung zur Physio zur Kenntnis genommen. Hättest du dich vorher über den Satz deiner Beihilfe informiert, hättest du mit der Physipraxis ins Gespräch kommen könnne. Dann rechnen diese in der Regel anders ab.


    zu c) auch da hast du für unterschrieben und wirst nichts gegen machen können, außer die Zahlung zu verweigern, da nicht ausreichend begründet. Das dürfte dem Arzt nicht gefallen und deine Rechtsschutzversicherung ins Spiel bringen können.

    In meinem Fall geht es um die Frage der Rechtmäßigkeit des Vorgriffs auf diesen antizipierten Entfall. Also bei 25,5h voller Stelle in Quartal 3 28,5h unterrichten, weil es in Quartal 4 nur 20,5h sind. Gängige Annahme im Forum ist, dass dies in NRW nicht rechtskonform ist.

    Noch ein andere Gedanke: Du musst im jetzigen Schuljahr 25,5 Stunden unterrichten, die Schulleitung ordnet 28,5 Stunden an. Damit sind es 3 Stunden Mehrarbeit pro Wochen und damit wird "Eine Überschreitung um mehr als zwei Stunden soll in der Regel nicht ohne Zustimmung der betroffenen Lehrkraft erfolgen, wenn sie über zwei Wochen hinaus andauert." relevant. Stimmst du (und der Lehrerrat) nicht zu, müssen von der Schulleitung Alternativen gesucht werden.

    Mädel, was unterrichtest du denn? Kennst du den Lehrplan von MNT? Das ist zu gut 2/3 Biologie!! Wie kann ein Physiker dazu "befähigt" sein? Entschuldige, wenn dies etwas "böse" klingt, aber solche Aussagen nerven mich derart. Ich möchte Deinen Unterricht nicht erleben. Schonmal was von Qualität gehört? Bist DU nicht Lehrer geworden, weil Du den Kindern etwas beibringen möchtest und sie für das Fachliche begeistern möchtest? Bist du echt schon so abgestumpf

    Was glaubst du denn in der Schule bewegen zu können? Wenn du das ein paare Jahre gemacht hast, wirst du festellen, dass du ncihts bewegst. Deshalb in die Schule zu wechseln ist sinnlos.

    Als Physiker kannst du dich problemlos in die anderen Naturwissenschaftlichen Fächer einarbeiten. Wir reden hier von einem wirklich elementaren Niveau. Wenn du das nciht kannst, bist du meiner meinung nach in der Schule falsch.

    Du hast in der Schule Fachkollegen, die dir gerne aushelfen, du hast eine große pädagogische Freiheit und Schulbücher, die dich gut unterstützen. Das ganze ist kein Hexenwerk, sondern ein Handwerk.

    Liebe Lehrerinnen und Lehrer,


    Ich brauche Eure Unterstützung. Ich arbeite für die Wochenzeitung DIE ZEIT und recherchiere gerade zum Thema Lehrermangel/Quereinsteiger. Für eine Reportage im Dossier der ZEIT würde ich gerne einen Quereinsteiger/eine Quereinsteigerin ein Schuljahr lang begleiten, um auf die Herausforderungen und die Chancen eines Quereinstiegs aufmerksam zu machen. Hat jemand von Euch Interesse? Oder kennt Ihr jemanden, der vielleicht Lust darauf hätte? Das

    In welcher Gegend willst du den Quereinsteiger denn begleiten?

    Es gibt Neuigkeiten, aber keine guten.

    Nun habe ich nach 12 Jahren eine Schule mit Bedarf gefunden. Sie hat den Bedarf mit genau meiner Verbindung gemeldet und mich auch namentlich angefordert. Dennoch bin ich wieder nicht versetzt worden.

    Frag doch mal beim Personalrat nach, warum du trozt namentlicher Anforderung nicht versetzt wurdest. Der Personalrat ist bei Versetzungen und Ablehnungen doch eingebunden und kann dir Auskufnt geben.

    Es herrscht Konsens, dass Informatik und Wirtschaft/Recht ordentliche Grundlagenfächer werden. Das hat heute gesellschaftliche Relevanz. Es wird mittelfristig nicht mehr vertretbar sein, am Obligatorium der 2. Fremdsprache festzuhalten, die Lektionen können anderweitig besser genutzt werden.

    Ist es wirklich Konsens? Informatik hat keine gesellschaftliche Relevanz. Relevant ist der Umgang mit Programmen, aber sicherlich nicht die Fähigkeiten, die man als Informatiker nutzt. Warum sollte Wirtschaft und Recht wichtiger sein, als Fähigkeiten in den Naturwissenschaften oder den anderen Gesellschaftwissenschaften?

    Die zweite Fremdsprache ist hier ja eh nur für das Gymnasium vorgeschrieben. Bis sich das ändert, wird es sicherlich dauern.

    Aber muss wirklich jeder Abiturient eine zweite Fremdsprache (in Ansätzen) beherrschen? Ist es nicht ein großer Unterschied, wenn ich nichts über den zweiten Weltkrieg weiß oder über die Deutsche Teilung oder ob ich nicht auf französisch einen Kaffee bestellen kann. Alleine schon die Beliebigkeit der zweiten Fremdsprache. Es muss nicht jeder Französisch lernen, es geht auch Spanisch oder bei uns niederländisch. Ist es wirklich so, dass es sinnvoll, dass jeder eine zweite Fremdsprache lernen muss?

    Wenn interessiert heute noch der zweite Weltkrieg oder die Teilung? Die Leute auf der Straße normalerweise nicht, und außer den Geschichtslehrern in der Schule auch kaum Kollegen. Die Fähigkeit einen Kaffee im Ausland bestellen zu können finden viele dagegen sinnvoll. Von daher, ja es ist sinnvoll eine zweite Fremdsprache zu lernen und ja, eine gute Allgemeinbildung und Studierfähigkeit sollte daneben auch historische, geographische und weitere Grundlagen einschliessen.

    Die Eltern haben ein Problem mit dem Lehrer und dessen Arbeit, nicht mit der Klausur ansich.

    Ich habe dann ein Problem mit dem Inhalt des Bescheids (= der Bewertung der Klausur), spreche zunächst mit dem Sachbearbeiter (= Lehrer) und wenn das nicht fruchtet mit dem Amtsleiter (= der Schulleitung). Wer mal intensiven Kontakt mit Ämtern hatte, versucht Zwischenstufen gar nicht erst. SB, dann Amtsleiter.

    Leider sehen viele Eltern das bei der Schule genauso und übergehen die Zwischenstufen, so wie du es ja auch machen würdest.



    Die "Sonstige Mitarbeit"-Note umfasst in NRW 50% der Note in den Fächern der Fächergruppe I ("Hauptfächer" Deutsch, Mathe 1. FS, 2.FS oder anderes Fach an Sek1-Schulen) und 100% (ja) in den Fächern der Fächergruppe II.
    In der Oberstufe entsprechend: 50% in den Klausurfächern, 100% in den anderen Fächern.

    Wo hast du das denn her?

    Im Schulgesetz §48 steht lediglich "Beide Beurteilungsbereiche werden bei der Leistungsbewertung angemessen berücksichtigt." Die schulinternen Vereinbarungen, die einzelne Fachschaften treffen können, können ja gerne konkreter sein, aber sind nicht allgemeingültig.

    Die Skepsis gegenüber diesen Noten, wie auch immer sie genannt werden, kann imho nur von Naturwissenschaftlern kommen. :flieh:

    Ich habe die Erfahrung gemacht, dass die sprachlichen Fächer viel mehr Wert auf die schriftliche Leistung legen als wir in den Naturwissenschaften. Wir haben ja bereits in der Sek I immer mit mündlichen Noten zu tun und wissen um der Vorteile und Nachteile. Die Hauptfächer dagegen nutzen hauptsächlich die schriftichen Leistungen zur Ermittlung der Noten am Jahresende.

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