In NRW sind die Klassenleitungen verpflichtet, an Klassenpflegschaftssitzungen teilzunehmen. Die Eltern können weitere Fachlehrer_innen einladen, wenn sie Informationsbedarf haben.
Wo leitest du aus § 73 SchulG – Klassenpflegschaft, Jahrgangsstufenpflegschaft
"(1) Mitglieder der Klassenpflegschaft sind die Eltern der Schülerinnen und Schüler der Klasse, mit beratender Stimme die Klassenlehrerin oder der Klassenlehrer "eine Verpflichtende Teilnahme an Klassenpflegschaftssitzungenab? Wenn das aus "Die Lehrerinnen und Lehrer der Klasse sollen auf Wunsch der Klassenpflegschaft an den Sitzungen teilnehmen, soweit dies zur Beratung und Information erforderlich ist" abgeleitet wird, dann kann man durchaus argumentieren, dass Beratungen und Informationen auch schriftlich erfolgen können.
Ja sicher nehmen viele Lehrer "gerne" an der Klassenpflegschaftssitzung teil, aber eine Verpflichtung dazu erkenne ich nicht.