Beiträge von PeterKa

    Die Grills von Weber sind sehr teuer und auch nicht besser als die, die man in der mittleren Preisklasse bekommt.
    Das untere Preissegment hat das Problem, dass es für meine Bedürfnisse zu instabil scheint oder kaum Ablageflächen bietet.


    Achte darauf, dass du mehrere Brenner hast, die unabhängig geregelt werden können, dass ein Thermometer eingebaut ist, dass er fürs Reinigen leicht auseinander zu nehmen ist. Ablageflächen oder Seitenbrenner sind ebenfalls nett. Probiert im Laden aus, ob eine Gasflasche (die kleine) gut versteckt werden kann.


    Ansonsten kommt es bei der Größe darauf an, wieviel Personen verpflegt wreden sollen und ob er immer weggefahren werden soll und wieviel Platz vorhanden ist.


    So um die 200€ gibt es immer wieder mal vernünftige Angebote mit 3-4 Brennern, Seitenablagen oder Extrabrennern.


    Grüße
    Peter

    Zitat

    Ja, das fände ich auch am besten. Aber manchmal hat man keine Wahl. Mir wurde gesagt, dass ich entweder direkt nach dem Mutterschutz wieder anfange oder mit großer Wahrscheinlichkeit meine Stelle an der Schule verliere, wenn ich ein Jahr Elternzeit nehme..Ich finde das ist Erpressung (und auch ein anderes Thema).


    Habt ihr da bei euch in NDS nichts mit zureden? Hier dürftest du ohne Probleme wieder an deine alte Schule und falls sich da ein Verwaltungsbeamter querstellt würden sich Personalrat und Gleichstellungsbeauftragte umgehend auf deine Bitte hin einschalten. Das soltle bei euch auch funktionieren


    Gruß
    Peter

    Eine Einzelfallregelung setzt voraus, dass man sich mit dem speziellen Fall beschäftigt hat. Generelle Vorgabe sind da schon etwas anderes.
    Warum sollten 60 Minuten denn in der Schule nicht gehen? 45 Minuten Unterrichtsdauer und 15 Minuten der Pause sind doch fast immer möglich.


    Viel erstaunlicher finde ich es allerdingst, dass man sich morgens oder sogar für noch länger auf Stillzeiten festlegen soll. Das ist meiner Erinnerung nach an manchen Schulen auch anders geregelt. Ein Kind wird gestillt, wenn es Hunger hat, nicht unbedingt nach bestimmten Stunden. Das es dadurch zu Ausfällen und unvorhergesehenen Vertretungen kommen kann ist kla, aber meines Wissens nach ist es so von den Personalräten und der Bezirksregierung so kommuniziert wurden. Muss ich noch mal suchen, wo das genau steht.


    Auf Anhieb habe ich nur das gefunden


    http://www.gesamtschul-pr.de/d…_stillzeiten_%20mai07.doc


    Dort wird auch nur von Zeitstunden geredet, aber auch von längerer Planung


    Grüße
    Peter

    Zitat

    Original von Susannea
    Hier in Berlin entschiedet das Schulamt, was sie dir zugestehen und das muss midnestens 45 Minuten sein, d.h. du mußt dann pro Tag eine Stunde weniger unterrichten, wie das dann geregelt wird, kann aber wohl die Schulleitung entscheiden. Ich habe sie mehr bezahlt bekommen über Honorarbasis.


    Das Mutterschutzgesetz sieht aber andere Regelungen vor. Ich bin überrascht, dass das in Berlin nicht gelten soll.
    Entweder 2 mal 30 Minuten pro Tag, oder 1 mal 60 Minuten sind im Gesetz vorgesehen oder eben eine spezielle Einzelfallregelung.


    Gesetz zum Schutze der erwerbstätigen Mutter (MuSchG)
    § 7 Stillzeit
    (1) Stillenden Müttern ist auf ihr Verlangen die zum Stillen erforderliche Zeit, mindestens aber zweimal täglich eine halbe Stunde oder einmal täglich eine Stunde freizugeben. Bei einer zusammenhängenden Arbeitszeit von mehr als acht Stunden soll auf Verlangen zweimal eine Stillzeit von mindestens 45 Minuten oder, wenn in der Nähe der Arbeitsstätte keine Stillgelegenheit vorhanden ist, einmal eine Stillzeit von mindestens 90 Minuten gewährt werden. Die Arbeitszeit gilt als zusammenhängend, soweit sie nicht durch eine Ruhepause von mindestens zwei Stunden unterbrochen wird.
    (2) Durch die Gewährung der Stillzeit darf ein Verdienstausfall nicht eintreten. Die Stillzeit darf von stillenden Müttern nicht vor- oder nachgearbeitet und nicht auf die in dem Arbeitszeitgesetz oder in anderen Vorschriften festgesetzten Ruhepausen angerechnet werden.
    (3) Die Aufsichtsbehörde kann in Einzelfällen nähere Bestimmungen über Zahl, Lage und Dauer der Stillzeiten treffen; sie kann die Einrichtung von Stillräumen vorschreiben.

    Umzugskosten sollten wohl übernommen werden, wenn der Umzug aus dienstlichen Gründen veranlasst ist. Das sollte bei dir doch wohl gegeben sein.


    Genaueres findest du aber in der entsprechenden Umzugskostenverordnung. Such dazu mal bei Schule und Recht in Niedersachsen http://www.schure.de/


    Dort steht dazu eine ganze Menge.


    Grüße
    Peter

    Zitat

    Original von Aktenklammer


    Im Internet (Schülerforen) ist auch von Schulen zu lesen, die im Abitur kommentierte Ausgaben der Werke zur Verfügung gestellt haben.


    Das ist aber doch ein Verstoss gegen geltende Vorschriften und sollte entsprechend gehandhabt werden.
    Nur weil einzelne Schulen/Lehrer versuchen das System zu unterlaufen, ist es doch nicht per se schlecht.
    Das war doch vor dem Zentralabitur nur noch schlimmer und weniger vergleichbar.

    Zitat

    Original von [FoNziE]
    [Blockierte Grafik: http://img517.imageshack.us/img517/497/nrwwahlfdpplakatpinkwar.jpg]


    Liefern sich die Designer dieser Plakate einen Wettkampf, wer den Forderungen der Partei am besten widerspricht?
    Fasst so schön wie "Arbeit muss sich wieder lohnen" oder "Bildung ist Bürgerrecht".


    Wieso widersprechen die von dir genannten Plakaten und Parolen denn den Forderungen der Partei. Gerade die von dir genannten Aspekte sind doch durch die FDP als Schwerpunkte genannt wurden.

    Zitat


    Von daher wäre eine Einheitsschule mit Differenzierungsmöglichkeiten, wie an der Gesamtschule, meiner Meinung nach gut.


    An den Gesamtschulen gibt es viel zu wenig Differenzierungen. Lediglich in den Hauptfächern wird im Jahrgang 6 bzw. 8 in zwei Leistungsbereichen differenziert bzw. ein Wahlpflichtfach gebildet. Eine wirklich umfassende Differenzierung in vielen Fächern, z.T. Jahrgangsübergreifend und in weitere Stufen gibt es leider nicht. Dann wäre die Gesamtschule tatsächlich eine überlegung wert. So wie es zur Zeit läuft jedoch nicht.


    Zitat


    Fakt ist aber, dass die Bildungspolitik der CDU der letzten 5Jahre mager war, die versprochenen Lehrerstellen hat es nicht gegeben, die tollen Neuerungen lasen sich in der Zeitung gut, im Alltag war alles murks. Die verkorksten Zentralabiturprüfungen, die schwammigen ZAP, die alles aufweichen und und und....


    Gerade die ZAPs und das Zentralabitur sind doch Dinge, die die Schule auf den richtigen Weg bringt. Dadurch ist eine bessere Vergleichbarkeit der Abschlüsse und Leistungen gegeben als es vorher möglich war. Klar ist das Paket noch verbesserungsfähig, aber aufgeben soltle man es nicht.


    Gruß
    Peter

    Zitat

    Original von [FoNziE]
    Muss man über die Tatsache wirklich noch diskutieren, dass Selektion nach der vierten Klasse absoluter Quatsch ist? Man selektiert nach sozialem Stand, nicht nach Potential. .


    Man sollte darüber diskutieren. Denn meiner Ansicht nach, ist eine späte Selektion absoluter Quatsch.
    Wenn ich mir jetzt die Kinder in der fünften Klasse ansehe, kann ich mit ziemlicher Sicherheit nach wenigen Wochen Unterricht sagen, welchen Abschluss sie bei uns erreichen werden.
    Das Potential wird eben bei Gesamtschulen leider überhaupt nicht ausgereizt. Die wirklich guten bleiben hinter ihrer Leistung zurück, während die wirklich schlechten überfordert sind.
    Der breiten Masse mag man gerecht werden, aber ist das wirklich Sinn der Sache?


    Gruß
    Peter

    Ich benutze einen Lehrerkalender der auf meinem Palm (Schülerzensurenmanager). Den kann ich nur wärmstens empfehlen.


    An Material habe ich immer Material dabei, dass ich für diese und die nächste 2 STunden brauchen könnte. Das kommt in einen Ordner mit Einlegern, so dass ich pro Klasse einen Einleger nutzen kann.


    Zum Selbermachen eines Kalenders gibt es diverse gute Versuche im Internet, die du dir als Excel Tabelle herunterladen kannst und benötigte Dinge ausdrucken kannst.

    Frag doch bei der Agentur für Arbeit mal nach. Die schicken dir sogar ihre Leute in die Schule, beraten die Schülerinnen und Schüler individuell, haben deutlich mehr Erfahrungen als die normalen Lehrer, motivieren die Schülerinnen und Schüler, da sie eben anders "unterrichten".


    Viel Erfolg
    Peter

    Was spricht denn gegen eine Verbeamtung wenn du später ins Ausland willst. Auch als Beamter kannst du selbstverständlich ins Ausland. Im Schuldienst gibt es da einige Möglichkeiten, aber auch eine Beurlaubung aus dem Schuldienst ist aus unterschiedlichen Gründen möglich.
    Deshalb solltest du dich darüber nicht schon jetzt mit deinem Freund streiten. Das lohnt sich nicht.


    Grüße
    Peter

    Hole die auf jeden Fall von anderen Versicherungen auch Angebote ein. Dann kannst du auch einzelne Dinge bei unterschiedlichen Versicherungen abschliessen.


    Eine private Krankenversicherung ist auf jeden Fall sinnvoll, aber mir erscheint die bei dir sehr teuer zu sein. Ist das wirklich der Referendariatspreis?


    Eine BU/DU jetzt schon abzuschliessen hat den Vorteil, dass du damit abgesichert bist, egal wann was passiert. Auch dort würdest du später, dein dann höheres Einstiegsalter, eventuell teuer mitbezahlen, von neuen Risikofaktoren mal abgesehen. Wirklich wichtig ist das aber erst, wenn du irgendwas absichern musst, z.B., Eigenheim, Familie usw. Ist das nicht der Fall, warte noch ein paar Jahre.


    Diensthaftplicht mit Schlüsselversicherung kostet zwar nicht die Welt, kannst du aber auch über die Gewerkschaften und Verbände in der Regel miterhalten. Sollte man meiner Meinung nach auf jeden Fall haben.


    Die Altersvorsorge muss noch nicht sein. Riestern ist nicht immer sinnvoll. Bist du da durchblickst und weisst, was du wirklich machen kannst und willst, würde ich damit auf jeden Fall noch warten. Als Beamter ist man immer noch relativ gut abgesichert.


    Warentest/Finanztest hat immer wieder mal Sonderhefte zum Thema Versicherungen (Welche für wen und wann). Versuch doch damit mal die Anbieter und die benötigten Versicherungen genauer abzuklopfen.


    Gruß
    Peter

    Auf keine Fall solltest du die Elternzeit verlängern. Davon hast du langfristig nichts. Ob die Schule bzw. die Bezirksregierung Probleme hat, dich einzugliedern, solltest du abwarten und nicht zu deinem Problem machen.
    Leider gibst du kein Bundesland an, so dass mich deine Aussage "irgendeine Schule" etwas überrascht. Hast du die Rückkehr an deine alte Schule bzw. die Versetzung an eine neue Schule noch nicht beantragt? Zumindest Gespräche mit Schulleitern und Schulamt sollten doch stattgefunden haben, so dass abgeklärt ist, an welche Schule du kommen wirst und dann Gespräche mit dem Schulleiter, der Schulleiterin führen kannst und zu einer sinnvollen Vereinbarung kommst.


    Grüße
    Peter

    Zitat

    Original von Clematis


    Wir treffen uns jede Woche. Lehrerkonferenz 1x im Monat drei Stunden, an den anderen Konferenztagen ist Stufenkonferenz oder Dienstbesprechung. (Stufe und DB sind eine Stunde kürzer angesetzt, da haben die entsprechenden Kolleginnen keine Probleme).


    Was beredet ihr denn alles in den 3 Stunden? So viel fällt doch gar nicht an. Kann man davon nicht vieles auch per Aushang weitervermitteln?
    Da sollte sich die Lehrerkonferenz vielleicht mal dafür einsetzten die Konferenzhäufigkeit zu reduzieren.


    Grüße
    Peter

    Zitat

    Original von Clematis
    Ja das geht, ich meine jetzt nicht den Lehrrerat natürlich, sondern den örtlichen Personalrat. Alle Mitglieder dort haben gleichzeitig eine Schulleitungsfunktion.


    Und wegen der Wochenarbeitszeit: diebetroffenen Kolleginnen arbeiten Teilzeit.


    Naja, dann müsst ihr bei den nächsten Wahlen eben auch Leute aufstellen, die keine Schulleitungsmitgliedre sind.
    Ihr könnt euch doch auch an Personalratsmitglieder wenden, die nicht an eurer Schule sind oder an den entsprechenden Bezirkspersonalrat oder den einer anderen Schulform und ihn mit euren Bedenken konfrontieren.


    Gruß
    Peter

    Zitat

    Original von millimaus
    das mit der fakultas ist so ne sache. ich bin hauptschullehrerin und unterrichte sport als didaktikfach (also nicht hauptfach). dass kein prüfer ein ausgebildeter sportlehrer ist, ist also völlig normal. die prüfer wissen auch vorher nicht in welchen meiner 3 didaktikfächer ich examenslehrprobe halte.


    Du musst doch die Prüfung vorher irgendwo angemeldet haben. Das zuständige und über die Fächer informierte Prüfungsamt sollte doch dementsprechend die Prüfer zuteilen.
    Hier muss man aber sowieso in allen Fächern eine Lehrprobe halten. Aber bei euch scheint das etwas anders zu laufen, ich habe keine Ahnung was ein Didaktikfach ist - offensichtlich kein normales Fach.


    Denk bei einem Widerspruch aber an die Wahrung der Fristen. Ewig kannst du dir damit ja auch nicht Zeit lassen.
    Wie bist du eigentlich an das Protokoll gekommen? Musst du dazu nicht schon Einsicht verlangt habe und die über die Note beschwert haben?


    Grüße
    Peter

    Zitat

    Original von neleabels


    Es gibt in NRW rechtlich im Zweifelsfall die Möglichkeit, schulischerseits eine amtsärztliche Gegendiagnose ausstellen zu lassen - ich habe aber noch niemals davon gehört, dass eine solche Maßnahme tatsächlich durchgeführt worden wäre.


    Hast du dazu zufällig die passende Quelle zur Hand?
    Meines Wissens nach ist ein amtsärztliches Attest gar nicht so einfach anzufordern, sondern darf nur in ganz wenigen Fällen erbeten werden. Auf jeden Fall nicht, wenn man als Lehrer glaubt ein Arzt hätte ein "Freundschaftsattest" erstellt. Eine Diagnose steht ja sowieso nie auf dem Attest, also wird es mit der Gegendiagnose immer Probleme geben; auch ein Migräneanfall kann nunmal innerhalb weniger Stunden wieder vorbei sein, so dass der Amtsarzt nichts feststellen kann.


    Grüße
    Peter

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