Beiträge von PeterKa

    Der Linder ist als Nachschlagewerk ok, aber als Unterrichtsbuch um Längen hinter den Schroedel Grüne Reihe Büchern oder den Natura Bändern zurück. Die Sprache und die Grafiken sind nicht schülerfreundlich, Aufgaben gibt es im Buch nicht und im Aufgabenbuch entsprechen sie kaum den Anforderungen, den man eigentlich an Aufgaben stellt.
    Wir werden dieses Jahr endlich vom Linder weggehen und uns für andere Bücher entscheiden.


    Gruß
    Peter

    Auch wenn du nicht in einer Gewerkschaft bist, solltest du dich an den Personalrat wenden. Der berät und hilft unabhängig von den Gewerkschaftszugehörigkeiten.
    Beim bestimmt anstehenden Wiedereingliederungsgespräch solltest du dich nicht über den Tisch ziehen lassen und deshalb auf jeden Fall mit Personalratsunterstüzung und auf keinen Fall allein ein solches angehen.


    LG und alles gute
    Peter

    Von Schroedel gibt es für 10 Euro einen Stoffverteilungsplaner, der die ganze Arbeit übernimmt. Dadurch ist es eben auch bei zunächst ungeplanten Unterrichtsausfällen möglich für den Rest des Schuljahres zu planen.


    Auch Cornelsen hat Unterrichtsplaner für diverse Fächer im Angebot, diese berücksichtigen sogar die aktuellen Schülerbücher und helfen so bei der Entscheidugn, was man machen könnte.


    Gruß
    Peter

    Zitat

    Original von SunnyGS
    Bei der Höhe der Aufwendungen für ein Arbeitszimmer gibt es doch eine Höchstgrenze von 1250 Euro, richtig?


    Bezieht sich diese nur auf die reinen Miet- und Nebenkosten, oder auch auf Ausstattung?
    Meine Aufwendungen für Miete + NK betragen schon knapp über 1100 Euro im Jahr. Können da jetzt auch noch Drucker, Regel und Co hinzukommen, oder darf ich mit den beiden Bereichen zusammen die 1250 nicht überschreiten?


    Lieben Dank
    Sunny


    Die 1250€ als Höchstgrenze beziehen sich auf das Arbeitzzimmer (Strom, Wasser, Miete bzw. monatliche Raten) aber nicht auf die Arbeitsmittel. Einen Drucker, Büromaterial, usw. konntest du auch bisher immer problemlos absetzen.Ähnliches gilt für den Schreibtisch und die Regale, auch die setzt du ja als sofort absetzbare Arbeitsmittel immer ab.


    Ob du einen Archivraum, also z.B. deinen Kellerraum in dem du nur deine alten Schulsachen lagerst noch absetzen könntest oder nicht, weiss ich jedoch nicht.


    Gruß
    Peter

    Zitat

    Original von Marigor!
    Euch herzlichen Glückwunsch zur Versetzung!


    Ihr fang dann ja zum neuen Schuljahr an der neuen Schule an, oder? Wann habt ihr denn erfahren, dass euer Antrag durch ist bzw. abgelehnt wurde?
    Habt ihr zum ersten Mal einen Versetzungsantrag gestellt? Oder war das schon der zweite?


    LG


    Es war bei mir der zweite Antrag. Der Dezernent konnte mir schon zu Beginn des Jahres sagen, dass es geklappt hat. Auch eine Rückfrage beim Personalrat, den man auf jeden Fall bei Versetzungsgesuchen ansprechen sollte, bestätigte dieses. Die Schulleitung gab mir dann den Versetzungsbescheid irgendwann im Frühjahr. Bei mindestens einem anderen Kollegen war das auch so. Bei einem weiteren zog sich das etwas länger hin, der hat erst vor einem Monat den offiziellen Bescheid erhalten, wusste aber durch Gespräche mit der künftigen Schulleitung und dem Dezernenten schon länger Bescheid.


    Eine Nachfrage beim zuständigen Dezernenten und/oder Personalrat hilft auf jeden Fall, wenn du bisher noch nichts gehört hast.


    Gruß
    Peter

    Die PKV muss zwar mittlerweile jeden nehmen, aber eben nur im Basistarif. Dieser bietet Leistungen auf ähnlichem Niveau wie die GKV und kostet auch entsprechend viel. Alle anderen Tarife können und werden sie individuell regeln. Auf den Basistarif gibt es dann wohl noch deine 30%, die sind bei den normalen Tarifen nicht gedeckelt. Ob sich das rechnet oder nicht, musst du selbst entscheiden und verschiedene Angebote einholen.


    Wärest du als Ref schon in der PKV gewesen, hättest du diese doch eigentlich weiterlaufen lassen können, deshalb ist es eigentlich ungünstig, dass du nicht bereits dort versichert warst.


    Gruß
    Peter

    Bei mir wurde die Rückmeldung auf dem Dienstweg durchgeführt. Die Schule hat dafür ein Formular auf dem der Dienstantritt bescheinigt werden muss und dann an die BezReg weitergeleitet wird.


    Oliver ist doch nur interessant für dich, wenn du dich nach deiner Elternzeit Versetzen lassen willst, dazu ist die Frist wohl diesmal der 31.7. Ansonsten kannst du dich doch jetzt noch gar nicht zurückmelden, weil du gar nicht weisst, ob du nächstes Jahr im Sommer den Dienst wieder antritt.


    Gruß
    Peter

    SEIS hat bei uns im letzten Schuljahr stattgefunden. Es gab diverse Elternbriefe und eine Aufklärung der Schüler über die Thematik erfolgte zentral. Die Lehrer wurden über das geplante Vorgehen in einer Konferenz informiert.


    Danach durften alle über entsprechende "geheime" Zugangsdaten im Internet an entsprechender Stelle den Fragebogen auffüllen. Die Schüler jeweils im Klassenlehrerunterricht alle am selben Tag, die Lehrer und Eltern hatten dafür einige Wochen Zeit.


    Die Auswertung hat dann die Lehrerschaft an einem kollegiumsinternen Fortbildungstag durchgeführt. Als Vorarbeit hat unser didaktischer Leiter ein paar Statistiken zu den einzelnen Themenbereichen erstellt. Der KILF-Tag wurde von der großen Mehrheit der Anwesenden als völlig überflüssig erachtet, da wenig neues heraus kam, aber viel Zeit und Manpower für Allgemeinplätze vertrödelt wurde. Mittlerweile gibt es dann noch einzelne kleine Gruppen, die bestimmte Themenbereiche weiter beackern und Umsetzungen für unseren Schulalltag suchen.


    Meiner Meinung nach bringt das in dieser Art und Weise zu wenig. Eine externe Auswertung mit entsprechenden Ergebnissen und deren Umsetzung erscheint mir sinnvoller zu sein.


    Gruß
    Peter

    Zitat

    Original von Aktenklammer
    Der Schüler müsste eine Nachprüfung in Fächergruppe II machen. Hätte er den Ausgleich in Fächergruppe I nicht, müsste er die Nachprüfung in Fächergruppe I machen. Ohne Nachprüfung wäre er nicht versetzt.


    Das wäre eine Möglichkeit. Er kann aber auch die Nachprüfung im Fach der Fächergruppe I machen, damit die Note ausreichend erreichen, und mit dem dann immer noch vorhandenen Mangelhaft in Fächergruppe II ohne Probleme versetzt sein.


    Gruß
    Peter

    Für die Grundschulen mag es bei Konrektoren auch ohne entsprechende Fortbildung gehen.
    Bei weiterführenden Schulen zählen jedoch auch diese Stellen zur Schulleitung und dann muss auch das entsprechende Verfahren durchlaufen werden.


    Ausserdem gibt es ja noch das dazu passende Orientierungsseminar ;)

    Zitat

    Original von kleiner gruener frosch


    Manchmal kannst du Glück haben und in eine Schulung / eine Fortbildung rutschen. Aber zumindest in der BezReg Detmold wollen sie die (wenn ich es richtig verstanden habe) nicht mehr weiter anbieten.


    Ich dachte die Schulleitungsfortbildung/-ausbildung ist verpflichtend und wird vom Schulministerium so umgesetzt und zentral geregelt.


    http://www.schulleitung.schulm…llungsverfahren/index.htm


    oder sind deren Seiten nicht mehr aktuell?


    Gruß
    Peter

    Zitat

    Original von Flipper79


    noch eine kurze Nachfrage: Warst du im Kolloquium? Bei zwei Fünfen bzw. sogar bei einer vier und einer Fünfwird man doch im Normalfall gar nicht mehr zum Kolloquium zugelassen. So kenne ich es zumindest. Allerdings kann man aus der Tatsache "Trotz 2 Fünfen zum Koolloquium zugelassen" leider keinen Rechtsanspruch geltend machen (sagte unser Hauptseminarleiter, da es so etwas schon mal gab).


    Lg


    Da sagte unser Seminarleiter damals was anderes und als rechtliche Schritte im Raum standen wurde damals im nachhinein, und natürlich gegen alle geltenen Rechte, eine Prüfungsnote geändert, so dass der kollege letztendlich dohc noch bestanden hat.


    Gruß
    Peter

    Zitat

    Original von Friesin


    würde er das? oder müsste dann neu konferiert werden?


    Bei Änderung von Zeugnisnoten muss doch auf jeden Fall die Konferenz neu zusammentreten um die Note abzunicken, oder ist das woanders nicht der Fall?


    Gruß
    Peter

    Wie kannst du denn die Noten so genau ausrechnen? Was hast du für die Berechnung alles zu Grunde gelegt (Klassenarbeiten, Tests, Projektnoten, mündliche Noten)?
    Ich mache mir zwar jede Woche Notizen über die Mitarbeit der Schüler, aber nicht als konkrete Noten, sondern eher als gut, mittel, schlecht Bewertung. Das hat zur Folge, dass ich bei den Zeugnisnoten, dann relativ viel pädagogischen Spielraum habe.
    Den kannst und solltest du meines Erachtens auch nutzen.


    Gruß
    Peter

    Zitat

    Original von ollie
    Wenn ich eine Lehrerausbildung abgeschlossen habe, wird dann es ja in Italien - sagst du - anerkannt, aber auch europaweit? und wie sieht es weltweit aus? ich möchte sehr gerne wissen, ob ich in europäischen Ländern und ausser Europa (USA, Indien usw.) unterrichten könnte. Habt ihr schon im Ausland unterrichtet?


    Du kannst mit deiner deutschen Ausbildung an deutschen Auslandsschulen weltweit unterrichten. Ob du mit der deutschen Ausbildung an allen anderen europäischen oder weltweiten Schulen unterrichten kannst, hängt wohl von den Vorgaben vor Ort ab. Es ist besser, direkt in Italien, Spanien usw. nachzufragen, welche Vorraussetzungen dort gelten und ob du dort auch ohne Referendariat arbeiten kannst. Selbst hier in Deutschland ist die Situation nicht einheitlich.


    Zitat


    Wie sieht es in diesem besonderen Falll aus?
    Ich habe hier in Berlin eine Lehrausbildung (Spanisch und Italienisch) abgeschlossen. Ich ziehe in Italien um. Theoretisch könnte ich Spanisch auf der Schule unterrichten. Aber wie sieht es beim Italienischen aus? Würde man von mir verlangen, dass ich Muttersprachler bin, um Italienisch auf der Schule zu unterrichten?


    In besonderen Fällen ist es sinnvoll in Italien selber nachzuforschen und nachzufragen. Nur dort wird man die entsprechenden Gesetze und Verordnungen genau genug kennen, um dir helfen zu können.


    Grüße
    Peter

    Zitat

    Original von Schmeili


    Es müssen Kosten sein, die ihm Rahmen deiner dienstlichen Tätigkeit anfallen (sprich: alles was du nicht aus Privatvergnügen machst).


    Ist das nicht etwas zu global geantwortet? Muss eine solche Reise nicht auch dienstlich angeordnet bzw. zumindest genehmigt sein? Also Fahrten zu Fortbildungen, Exkursionen, Klassenfahrten usw., aber eben nicht Fahrten zum Schreibwarenladen, zum Buchhändler und anderen dienstlichen Gründe?


    Gruß
    Peter

    Zitat

    Original von Elaine


    Icke, vielen Dank für deinen Beitrag! Sehe das auch so wie du, nur die Eltern nicht. Wenn ich ihnen dann Bescheid gebe, dass ein längeres Verweilen angebracht ist, wird mir die Hölle heiß gemacht: Warum ich das nicht schon früher angesprochen hätte, wie ich das jetzt schon sagen könnte (wenn ich es im ersten Halbjahr anspreche), was ich denn tue für das Kind, ob das nicht klar sei in einer jahrgangsgemischten Klasse, dass ihr Kind untergehe, dass die Klasse zu laut ist, was sie denn üben könnten, ob man das Kind nicht probeweise versetzen könne usw. usw. Und nachdem ich so etwas verkündet habe, stehen manche Eltern jede Woche bei mir, sagen mir, dass ihr Kind ja schon viel besser geworden sei, ob ich das auch gemerkt habe... Quasi werden sie richtig panisch!


    Solange du das frühzeitig ankündigst, die Eltern zu Gesprächen einlädst und schriftlich informiert hast, solltest du nicht allzuviel Probleme mit den Eltern bekommen. Klar werden Sie nach Ausflüchten und Ausreden suchen, aber sie werden letztendlich deine pädagogische Entscheidung akzeptieren müssen.
    Natürlich solltest du die Hilfsangebote der Eltern auch annehmen. Wenn sie üben wollen, gib ihnen doch die Sachen, die du sonst wiederholt hättest. Wenn es klappt, hast du Zeit für anderes gewonnen, wenn nicht, werden die Eltern leichter erkennen, wie schwierig der Stoff für ihr Kind ist.



    Zitat


    Und ich habe nun Angst, dass irgendwann die Eltern mit dem Anwalt da stehen und sagen: Ja, hätten sie dem Kind mal die Möglichkeit gegeben, Minus zu rechnen, dann hätte es das alles geschafft, aber haben sie ja nicht...


    Vor einem Anwalt und den daraus resultierenden Folgen solltest du keine Angst haben. Selbst wenn dieser eine Versetzung erzwingt, hast du dadurch ja keine Nachteile. Ok, deine Note musst du dann begründen, aber mehr eben nicht.
    Was sagt denn eigentlich deine Kollegium und deine Schulleitung zu der Situation? Das kommt doch relativ häufig vor und muss doch bestimmt mal thematisiert wurden sein. Auch auf Zeugnis-Konferenzen ist dafür doch Gelegenheit.



    Grüße
    Peter

    Dre Mutterschutz wird doch länger im Voraus zumindest unverbindlich festgelegt, oder sind das wirklich nur Ausnahmen. Ist ja auch wichtig für die Famileie, da ja einges darum geplant werden muss.


    Das sich dabei kurzfristig z.b. bei Frühchen usw. noch viel ändern kann ist klar.


    Eine schriftliche Bescheinigung sorgt aber zumindest dafür, dass die entspechenden Regelungen und Vorschriften für Schwangere überhaupt Anwendung finden können.

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