ZitatAlles anzeigenOriginal von lisasil
Wie verhält es sich an deren Schulen mit Minusstunden?
Bei den Plusstunden allerdings sieht die Sache anders aus:
Vertetungsstunden werden als Plusstunden verbucht.
Mehrarbeit in Form von Plusstunden durch Fortbildungen, Wandertage, Klassenfahrten, Elternsprechtag ... gibt es nicht - das ist alles "all in clusive". Der Tag der offenen Tür findet am Samstag in der Adventszeit statt, so dass neben den anstehenden Korrekturen auch noch von 10.00Uhr bis 13.00Uhr in der Schule Anwsenheitspflicht gilt. Dafür gibt es keinerlei Entlastung bzw Vergütung. Und das empfinde ich als sehr ungerecht!
Wenn ich weniger "arbeite" wird dies sofort registriert - bei Mehrarbeit interessiert es niemanden!!
Ist diese Handhabung richtig und ist es überall so?
Wegen der rechtlichen Grundlagen kann ich dir nur http://tresselt.de/ empfehlen. Ich hoffe, dein Konrektor und die Kollegen wissen, dass der Anrechnungszeitraum der Kalendermonat ist. Das bedeutet, dass Minusstunden nur im selben Monat, in dem sie anfallen, angerechnet werden können. Danach verfallen sie und du startest wieder bei Null. Bei Teilzeitkräften ist der Ausgleich mit anderen Stunden noch stärker reglementiert.
Wandertage und Klassenfahrten musst du doch nicht freiwillig durchführen. Wenn sie dienstlich angeordnet sind, werden sie auch entsprechend vergütet. Elternsprechtage und Konferenzen zählen zum normalen Dienstgeschäft und müssen nicht extra vergütet werden. Der TdoT wird bei uns mit einem freien Tag an einem Brückentag oder dergleichen ausgeglichen.
Grüße
Peter