ZitatOriginal von Maikaefer03
bin selber nicht beihilfeberechtigt, kann das mein Mann auch beantragen?
Ja
ZitatOriginal von Maikaefer03
bin selber nicht beihilfeberechtigt, kann das mein Mann auch beantragen?
Ja
Hat die Schulleitung denn nicht das Gespräch mit den Kollegen gesucht, um das weitere Vorgehen darzulegen? Was ergibt sich denn, wenn du mit Kollegen redest.
ZitatOriginal von sfrick
Das Plakat soll natürlich handgeschrieben sein, Bilder können ausgedruckt und aufgeklebt werden. Die schönsten Plakate schmücken dann den Gang zu den Naturwissenschaften.
Wieso natürlich hangeschrieben? Ist ein vernünftig per Rechner erstelltes Plakat nicht sauberer und leichter zu verbessern?
Gruß
Peter
Kalenderjahr, gilt ja nicht nur für Lehrer, sondern allgemein für Beamte.
ZitatOriginal von Tesla
Brennspiritus aus dem Baumarkt tut`s auch und ist billiger. In die Apotheke würde ich erst gehen, wenn ich meine erste Million zusammen habe.
Ich würde auf keinen Fall zum desinfizieren von Körpereilen oder Dingen, die damit in Kontakt kommen Spiritus nehmen.
Die Apotheke ist auf jeden Fall die bessere Wahl.
Du musst die normalen 12 Stunden, die du jetzt auch geben/hospieren musst weiter der Schule zur Verfügung stehen. Die bekommst du mit dem Ref-Gehalt bezahlt. Die restlichen 7 Stunden werden per Vertrag extra vergütet. Dazu sollte dir das LBV aber genaue Zahlen nennen können.
Gruß
Peter
ZitatOriginal von Anja82
Ich muss bei mir nur die Krankmeldung abgeben.
In Hamburg hat man 10 Tage pro Erziehungsberechtigten.
LG Anja
Hier in NRW ist das Einkommensabhängig. Dafür hat man aber jeder 10 Tage pro Kind. Natürlich gehen auch mehr Tage, dann aber als unbezahlter SU.
Grüße
Peter
ZitatOriginal von Susannea
Du darfst daran nicht teilnehmen, denn das ist ja dann wie NAchtarbeit. Du hast auch Elternabende usw. um 20 Uhr zu verlassen!!
Wenn man stillt? Das ist doch was anderes als während der Schwangerschaften. Hast du dafür die gesetzliche Grundlage?
Danke
Peter
ZitatOriginal von Referendarin
- wir haben weniger Fehltage wegen eines kranken Kindes als Angestellte (ich weiß bis heute nicht, welches Kleinkind nur 4 Tage im Jahr krank ist - und jeder Arzt erzählt mir, dass deutliche mehr Krankheitstage bei Kindern normal sind) - man hat also ständig diese Zitterpartie, was man machen soll, wenn das Kind krank ist
Wir haben doch die Möglichkeit 10 Tage frei zu bekommen, wenn die kleinen Kinder krank sind. Da sind Beamte doch den Angestellten gleichgestellt, wenn sie nicht übermässig viel verdienen. Das trifft für Teilzeitkräfte auf jeden Fall zu und für einige Vollzeitkräfte auch. Ansonsten kannst du immer Sonderurlaub unter Wegfall der Bezüge beantragen, wenn dein Kind krank ist. Bei nur wenigen Stunden Unterricht an einem solchen Tag ist sogar eine einfache Freistellung durch den Schulleiter möglich.
Ausserdem darfst du nicht vergessen, dass Kinder ja oft in den 12 Wochen Ferien krank sind
Grüße
Peter
Müsst ihr bei euch nicht auf dem Antrag angeben, der wievielte Antrag es ist? Hat der Personalrat dich denn vor der Ablehnung überhaupt mal gefragt? Die sollten doch eigentlich für dich arbeiten und nicht gegen dich.
ZitatOriginal von Giraffenbärli
Ist es irgendwie möglich von einem Lehramt zu einem anderen zu wechseln?
Ich würde gerne statt Lehramt Primarstufe zur Berufschule wechseln. Geht das irgendwie? Immerhin nehmen die ja auch Seiteneinsteiger. Meine Fächer sind Deutsch, Mathe, Englisch, Sachunterricht. Könnte man damit vielleicht im Berufsschulgrundschuljahr etwas anfangen?
Das ist nicht so einfach möglich. Laufbahnwechsel ist eine schwierige Sache. Die Einstellungsvoraussetzungen und die Studienanforderungen sind ja vollkommen unterschiedlich.
Die Seiteneinsteiger müssen entsprechende Qualifikationen nachweisen. Kannst du das denn auch? Wenn ja, dann beantrage doch den Seiteneinstieg.
Grüße
Peter
ZitatOriginal von Moebius
Ich sehe nicht, wieso das ausgerechnet an den Kopfnoten hängen sollte. Bei uns gibt es noch Kopfnoten, trotzdem schaffen wir die Konferenzen in je 15 Miunten.
Zeugniskonferenzen ganztägig abzuhalten halte ich unter anderem auch desswegen für problematisch, da die Elternvertreter ja die Gelegenheit haben müssen, daran Teil zu nehmen.
Nehmen bei euch wirklich Elternvertreter an den Zeugniskonferenzen teil? Davon habe ich noch nie gehört und bin erstaunt, dass das bei euch erwünscht und erlaubt ist.
Grüße
Peter
Naja in vielen Fälle wird man während der Elternzeit aber eher Anspruch auf Familenhilfe haben oder nicht?
Für die Zentralen Prüfungen gibt es doch regelmässig Statistiken. Das sollte auch im Grundschulbereich gelten. Die Schulleitung sollte darüber bescheid wissen.
Ansonsten ist mir jedoch unklar, wie man an Daten kommen will, wenn diese nirgendwo zentral erfasst werden.
Was sagen denn die Kollegen dazu? Gibt es dort ausser von dir keine Klagen oder Widerstand gegen solche Zeiten?
Bermerkungen auf dem Zeugnis wirken auch Wunder. Macht ihr sowas nach dem Wegfall der Kopfnoten nicht?
ZitatOriginal von Susannea
DA sie nach der Ausbildung nicht sofort einen Job hatte, auch kein Arbeitslosengeld o.ä. bekam, kam sie eben nicht raus.
Und von keinem Geld, was man dann hat, was zu bezahlen oder eben sogar noch was auslegen zu müssen ist einfach Mist.
Naja, bezahlen muss sie doch auch in der gesetzlichen Kasse, wenn sie keinen Arbeitgeber hat oder in einer Familenversicherung unterkommt. Wenn sie kein Geld hatte, hätte sie doch Ansprüche auf Grundsicherung usw. gehabt. Ist da keine Krankenkasse mit drin?
ZitatAlles anzeigenOriginal von lisasil
Wie verhält es sich an deren Schulen mit Minusstunden?
Bei den Plusstunden allerdings sieht die Sache anders aus:
Vertetungsstunden werden als Plusstunden verbucht.
Mehrarbeit in Form von Plusstunden durch Fortbildungen, Wandertage, Klassenfahrten, Elternsprechtag ... gibt es nicht - das ist alles "all in clusive". Der Tag der offenen Tür findet am Samstag in der Adventszeit statt, so dass neben den anstehenden Korrekturen auch noch von 10.00Uhr bis 13.00Uhr in der Schule Anwsenheitspflicht gilt. Dafür gibt es keinerlei Entlastung bzw Vergütung. Und das empfinde ich als sehr ungerecht!
Wenn ich weniger "arbeite" wird dies sofort registriert - bei Mehrarbeit interessiert es niemanden!!
Ist diese Handhabung richtig und ist es überall so?
Wegen der rechtlichen Grundlagen kann ich dir nur http://tresselt.de/ empfehlen. Ich hoffe, dein Konrektor und die Kollegen wissen, dass der Anrechnungszeitraum der Kalendermonat ist. Das bedeutet, dass Minusstunden nur im selben Monat, in dem sie anfallen, angerechnet werden können. Danach verfallen sie und du startest wieder bei Null. Bei Teilzeitkräften ist der Ausgleich mit anderen Stunden noch stärker reglementiert.
Wandertage und Klassenfahrten musst du doch nicht freiwillig durchführen. Wenn sie dienstlich angeordnet sind, werden sie auch entsprechend vergütet. Elternsprechtage und Konferenzen zählen zum normalen Dienstgeschäft und müssen nicht extra vergütet werden. Der TdoT wird bei uns mit einem freien Tag an einem Brückentag oder dergleichen ausgeglichen.
Grüße
Peter
Machen nicht die Fachlehrer die Vorbereitung auf Lehrproben, Beratung und Nachbesprechung der erteilten Stunden usw.
Die AKO koordiniert doch im wesentlichen nur und informiert die Schulleitung und das Seminar.
ZitatOriginal von Susannea
HAst du mal geguckt, unter welchen Bedingungen sie da raus kommen? Inzwischen hat sich da was geändert, aber Leute meines Alters sind eben genau nicht wieder rausgekommen und das ist dann wenn man nichts verdient nach einer schulischen Ausbildung usw. echt blöd, wenn man dann von nichts die auch noch bezahlen muss!
Du kommst doch raus, wenn du einen neuen Job oder dergleichen anfängst und damit unter die Grenze kommst, du kannst dabei sogar die PKV ruhend stellen, so dass du beim erneuten Wechsel um die Gesundheitsprüfung herumkommst
. Genausogut kannst du dich aber in den Einheitstarif(?) der PKV setzen lassen, obwohl man davon nur schlechtes hört, weil man eben nicht wirklich den Status als Privatpatient bei den Ärzten hat.
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