Beiträge von PeterKa

    Da ich leider keine Ahnung habe in welchem Bundesland du bist, ist eine passgenaue Antwort schwierig. Für NRW hättest du aus meiner Sicht falsch gehandelt, als du Ihr die Klausur weggenommen hast. Du hättest die Stellen, die du als abgeschrieben erkannt hast kennzeichnen und sie ansonsten weiterschreiben lassen müssen. Ist der Umfang der Täsuchung nicht sicher nachzuweisen, musst du eine neue Klausur stellen.
    Weiterhin ist es mir kaum möglich zu glauben, dass du eine Klausurnote unter den Tisch fallen lassen willst. Auf welcher Rechtsgrundlage machst du das.
    Insgesamt kann ich durchaus verstehen, dass sich die Schülerin beschweren will und denke, ihrer Beschwerde würde stattgegeben werden müssen. Ich schlage vor, du redest darüber mal mit deiner Schulleitung.


    Mit freundlichen Grüßen
    P. Kaisers

    Bei uns werden die Rechner, die im Netz hängen von unserem externen Dienstleister gewartet und verwaltet. Es ist extrem aufwändig neue Programme oder updates installieren zu lassen. Wartezeiten von mehreren Monaten sind da durchaus die Regel z.B. ist es immer noch nicht möglich das aktuelle Word- oder Powerpointformat zu lesen.
    Private Rechner können nicht ans Netz gehangen werden. Nichtsdestotrotz ist es jedoch möglich mit einem USB-Stick und portablen Versionen der wichtigen Programme vernünftig zu arbeiten und so ggfs. Daten zwischen Heimrechner und Schulrechner zu transferieren.


    Ich finde den Vorschlag mit dem Schulrechner zu surfen und damit zu arbeiten bzw. per USB die Daten auszutauschen deshalb sinnvoll. Was spricht denn dagegen?


    Grüße
    Peter

    Ich kann Androclass empfehlen. Ich nutze es seid diesem Schuljahr, ein Kollege bei uns arbeitet sich da auch zur Zeit ein. Ich nutze es allerdingst nicht auf einem Smartphone, sondern auf einem Tablet, da ich mit meinen dicken Wurstfingern mit so kleinen Bildschirmen nichts anfangen kann ;)
    Das Programm hat die üblichen Funktionen (Noten in verschiedenene Gewichtungen und Kategorien, Fehlzeiten, Listen, Fotos, Erinnerungen, Zwischennoten), die man auch bei Teachertool findet und ähnlichem findet, also leider erheblich weniger als beim Schülerzensurenmanager auf dem Palm. Das Wichtigste was mir noch fehlt ist eine vernünftige Exportfunktion zur Weiterverarbeitung in Tabellenkalkulationsprogrammen und dergleichen. Da der Entwickler aber relativ aktiv ist, gibt es guten Support und eine ständige Weiterentwicklung.


    Grüße
    Peter

    Entscheidet so was bei euch nicht die Fachschaft selber bzw. macht diese der Schulleitung nicht Vorschläge? Wenn Wahlen stattfinden, dürftest du aber ja sowieso gute Karten haben.
    Übrigens, nur weil man die Leitung nicht mehr hat, heisst das nicht, dass man nicht an der Entwicklung und dem Geschehen mitarbeiten kann. Es sei denn bei euch schultert die Fachleitung tatsächlich alle Aufgaben, die doch eigentlich von der ganzen Fachschaft erledigt werden können.


    Die Argumente, in Fachzeitschriften zu veröffentlichen und Lehrwerkkritiken zu schreiben, scheinen mir im Hinblick auf konkrete Arbeit in der Schule jedoch nicht besonders geeignet zu sein, eine Leitungsfunktion zu erlangen. Denn durch diese Extraaufgaben werden doch Kräfte und Zeit gebunden, die ansonsten ja für die Schule genutzt werden könnten.


    Grüße
    Peter

    Hallo


    Ich habe seit Februar eine feste Stelle als Sonderpädagogin im Gemeinsamen Unterricht an einer Grundschule. Ich habe eigentlich nur für meinen Freund hier die Stelle angenommen. Doch nach unserer Trennung hält mich hier nichts mehr und ich würde gerne wieder zurück zu Freunden und Familie. Ist ein Schulwechsel innerhalb NRWs als Beamtin auf Probe überhaupt möglich?

    "Grundvoraussetzung für eine Versetzung ist immer die Freigabe der abgebenden oberen Schulaufsichtsbehörde zur Versetzung. Innerhalb der ersten drei Jahre nach der Neueinstellung werden Versetzungen nur in Ausnahmefällen erfolgen, damit eine Kontinuität bei der Unterrichtsversorgung gewahrt werden kann."
    So zu finden auf http://www.schulministerium.nrw.de/BP/OLIVER/index.html Der massgeblichen Seite für Versetzungen in/aus und nach NRW, mit allen Terminen, Vorschriften und dem entsprechen Onlineantrag. :) Vor der Versetzung schadet ein Gespräch mit dem Personalrat übrigens nicht.


    Grüße
    Peter

    therapien werden zT von der Beihilfe nicht voll übernommen (zB Krankengymnastik muss ich pro Sitzung 7 Euro selbst zahlen), dann hat sie keine Kita aufgenommen aufgrund ihrer Behinderung, nur mit Integrationshelfer hätten wir einen Platz bekommen, aber den bekommen wir nicht weil sie dazu wieder zu wenig behindert ist, zumindest solange sie ein Baby ist und die gefundene tagesmutter kostet mich pro Monat 500 Euro, Windeln und Nahrung noch extra.... dann brauchte sie einen Therapiestuhl, den die beihilfe nicht übernimmt und fast wären wir auch noch auf den Kosten einer Impfung im Wert von 1200 Euro sitzen geblieben, wenn man nicht großzügig gewesen wäre un wenn wir nicht


    Habt ihr mal versucht mit der Krankengymnastik einen anderen Satz zu vereinbaren bzw. eine andere zu suchen? Habt ihr wegen der Kita mal mit den Vertretern der Behindertenverbände gesprochen und die Stadt darauf hingewiesen, dass es einschlägige Gesetze gibt, die eine Diskriminierung verhindern soll? Klar braucht man dazu einen langen Atem und sollte entsprechenden Konfrontationen nicht abgeneigt sein, aber 500 € pro Monat sind ja kein Pappenstiel.
    Denk daran die ganzen Anschaffungen und Extrakosten zumindest bei der Steur als außergewöhnliche Belastungen anzugeben.


    Wenn du nur zwei Stunden fehlst benötigst du auch nicht unbedingt einen Krankheitstag, eventuell kannst du mit Kollegen und Schulleitung die Möglichkeit erörtern, dass die ausgefallenen Stunden zu anderer Gelegenheit nachgeholt werden können. Ich würde an deiner Stelle aber nicht nur den Personalrat mit ins Boot holen, sondern auch die Gleich stellungsbeauftragte und die Schwerbehindertenvertretung. Von denen kommt eventuell noch anderer Input.


    Grüße
    Peter

    Für jede der beiden Untergruppen kannst du dir doch bestimmt eine Note anzeigen lassen. Diese beiden musst du dann nur entsprechend gewichtet in einer neuen Spalte zu einer neuen Noten zusammenfassen lassen. (=0.33*Note 1 + 0.66*Note 2). Falls du das nicht hinbekommst, kannst du mir die Tabelle auch gerne zukommen lassen und ich füg das kurz für dich ein.


    Grüße
    Peter

    Eine Frage hinterher für NRW: Ich habe die Ausführungen im Netz bzw. auch die Nicht-Erstattung meiner Kontaktlinsen so verstanden, dass es für 'normal' schlechtsichtige Menschen keine Erstattung gibt, oder? (Es hieß, dass man quasi auf einem Augen blind sein müsse, damit es erstattungsfähig sei)


    Genauso ist es, Kontaktlinsen bekommst du nur in wenigen Fällen erstattet. Brillenübrigens auch, Fassungen gar nicht, bei Gläsern nur die allereinfachste Ausführung.

    @pint
    Ich habe die Kurssprecherwahl in meinem LK Englisch am Weiterbildungskolleg (junge Erwachsene) so durchgeführt:

    In NRW ist das Verahren für solche Wahlen doch eigentlich relativ genau vorgegeben. In einem der letzten Amtsblätter war sogar ein nettes Plakat mit Erläuterungen dazu. Aber auch hier findet man natürlich wieder die Unterschiede zwischen Theorie und Praxis ;)



    Gruß
    Peter

    Ganz lieben Dank für deine Antwort!


    Soweit ich aber weiß, ist das Elterngeld an die Elternzeit gebunden. Und er müsste dann komplett 2 Partnermonate nehmen. Da sein Vertrag aber Ende November schon beginnt, würde das nicht ganz funktionieren.


    Lieben Gruß

    Elterngeld ist von der Elternzeit unabhängig. Du kannst Elternzeit haben ohne Elterngeld zu bekommen. Umgekehrt funktioniert das auch, dann wird allerdingst dein Einkommen auf das Elterngeld angerechnet und es wird entsprechend gemindert.
    Dein Mann kann selbstverständlich, wenn er will auch nur einen Monat Elterngeld beantragen er muss nicht notwendigerweise zwei Monate beantragen. Aber auch zwei Monate kann er nehmen, ist nur für die Berechnung im Monat im dem er arbeitet dann etwas komplizierter.


    Gruß
    Peter

    Frag doch mal in der nächsten Uni nach oder in Nachbarschulen ;) Auch selber anfertigen kannst du die relativ einfach, dazu braucht ihr nicht soviel Material in der Sammlung und die älteren Kolleginnen können dabei bestimmt auch helfen und machen das gerne.
    Online gibt es natürlich Bilder dazu in Hülle und Fülle, ob die Schüler demgegenüber bei Fertigpräparaten wirklich einen Mehrwert haben, wage ich eh zu bezweifeln.


    LG
    Peter

    Das kann eigentlich nicht sein.
    Da der maximale Bezugszeitraum endet, fängst du dann am Tag danach wieder an.
    Ich würde ich mal juristisch beraten lassen, das kann nicht sein.
    Lass es dir schriftlich geben und geh zum Anwalt, dafür hängt zu viel Geld dran.


    Die Elternzeit ist doch unabhängig vom Elterngeldbezug. Selbstverständlich kann man auch während des Elterngeldbezuges arbeiten oder Elternzeit haben ohne Elterngeld zu beziehen.


    Eine juristische Beratung über einen erfahrenen Fachanwalt ist aber auf jeden Fall nicht schlecht. Dazu sollten dir die Gewerkschaft bzw. die Verbände helfen können und Ansprechpartner nennen können.


    Viel Erfolg
    Peter

    Teilzeit in Elternzeit ist afaik immer von den dienstlichen Belangen abhängig und da macht die Entscheidung des Amtes Sinn und ist meiner Meinung nach nicht zu beanstanden.


    Hast du die Elternzeit bereits für zwei Jahre beantragt und genehmigt? Wenn nicht, dann beantrage doch erst einmal ein Jahr. Arbeite die letzte Ferienwoche und die Ferien in Vollzeit und erst im neuen Schuljahr Teilzeit. Was spricht denn dagegen?
    .


    Grüße Peter

    Hat es noch keine Klagen dagegen gegeben, dass nur diejenigen, die in Bayern Ref gemacht haben, dort fest angestellt werden? Wie ist das mit dem Gleichbehandlungsgrundsatz und der gleichwertigkeit von Abschlüssen?


    Grüße
    Peter

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