Es gibt bestimmte Formfehler die in NRW verhindern, dass es überhaupt zu Gerichtsverfahren kommt, weil die Bezirksregierungen in solchen Fällen jedem Widerspruch ohne weitere Prüfung stattgeben. Einfachstes Beispiel: Mündliche Abiturprüfung dauert nur 19 Minuten oder der Protokollant stellt eine Frage im Prüfungsgespräch. Dazu brauchst du keine Glaskugel, das wird inzwischen in jeder Einleitungskonferenz wörtlich so vorgelesen. Ähnliches gilt auch für bestimmte Formfehler (wie z.B. den oben genannten) in Bezug auf Zeugnisnoten (mit Versetzungswirksamkeit).
P.S.: Auch in NRW beschließt die Zeugniskonferenz alle einzelnen Noten. Soll nämlich nach der Konferenz noch eine Note geändert werden, muss dafür die gesamte Konferenz wieder zusammentreten, selbst wenn die Änderung keinen Einfluss auf die Versetzungsentscheidung hat.
Kannst du das irgendwie belegen? Ich finde im Schulgesetz nur im §50(2)
Über die Versetzung entscheidet die Klassen- oder Jahrgangsstufenkonferenz
als Versetzungskonferenz. Mitglieder der Versetzungskonferenz
sind die Lehrerinnen und Lehrer, die die Schülerin oder den Schüler
im zweiten Halbjahr unterrichtet haben.
bzw. zu Beschwerden gegen Einzelnoten
Gegen Einzelnoten, die keine Verwaltungsakte sind, kann in der Regel nur innerhalb von sechs Monaten Beschwerde erhoben werden. Über die Beschwerde entscheidet die Fachlehrerin oder der Fachlehrer nach Beratung durch die Schulleiterin oder den Schulleiter sowie durch ein Mitglied der Fachkonferenz.
(aus Verwaltungsvorschriften zur Verordnung über die Ausbildung und die Abschlussprüfungen in der Sekundarstufe I (VVzAPO-S I)
(BASS 13 21 Nr. 1.2))