Hallo,
Wann du den Antrag auf Versetzung stellst hängt von der deiner deines Erziehungsurlaubes/Elternzeit ab. Bist du für ein Jahr beurlaubt, dann kannst du dich danach dafür entscheiden nicht an deine alte Schule zurückzukehren, sondern dich mit Rückkehr aus der Elternzeit versetzen zu lassen. Das ist mit A13 und A14 möglich, den Antrag auf Versetzung stellst du natürlich fristgerecht während der Elternzeit. Dazu die Hinweise bei Oliver
http://www.schulministerium.nr…eise_hilfe.htm#verfahren1
Bleibst du weniger als ein Jahr weg, wirst du normalerweise an deine alte Schule zurückgeschickt. Dann kannst du ganz normal über den Dienstweg eine Versetzung beantragen. Allerdings geht das nur mit A13 und nicht mehr, wenn du eine A14 Stelle hast. Dann ist die Versetzung ausgeschlossen und du musst dich auf eine ausgeschriebene A14 Stelle an einer anderen Schule bewerben und fängst dort mit neuer Aufgabe an.
Mit A14 ist die Versetzung also deutlich schwieriger/kompetitiver als ohne Beförderung. Da der Schulleiter die Versetzung auch für 5 Jahre "blockieren" kann solltest du mit ihm reden und sobalb wie möglich Anträge zur Versetzung stellen, wenn du dir sicher bist wechseln zu wollen.