Als bei uns noch eine Inklusion stattfand, haben wir die 2-3 Inklusionsschüler je Jahrgang in ihrem Jahgang in einer Klassen integriert. Die Hauptfächer wurden dann vom Sonderpädagogen in einem anderen Raum unterrichtet. Das hat soweit gut funktioniert und die Schüler waren in den Hauptfächern nicht überfordert.
Beiträge von PeterKa
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Du hast nicht zufällig den Erlass parat.
Das Schulamt behauptet nämlich unsere Germanistin könnte nicht entfristet werden, weil sie eben keine Lehrerin sei. Sie unterrichtet schon mehr als die 3 Jahre in immer wieder befristeten Verträgen unsere IK als DaZ-Lehrkraft.
Danke!
Personen, die an Schulen in einem befristeten Tarifbeschäftigungsverhältnis bereits als Lehrkraft unterrichten, wird die Möglichkeit eröffnet, einen Antrag auf Übernahme in ein Dauerbeschäftigungsverhältnis zu stellen.
Voraussetzungen:
- mindestens Bachelorabschluss einer Hochschule oder anderer vergleichbarer Hochschulabschluss,
- Unterrichtserfahrung von mindestens drei Jahren im Umfang von mindestens einer halben Stelle innerhalb eines Zeitraums von fünf Jahren.
Die Schulaufsichtsbehörde entscheidet unter Einbindung der Schulleitung, ob die Person für die Übernahme in ein Dauerbeschäftigungsverhältnis als Lehrkraft im Schuldienst geeignet ist.
Eine Entfristung von Bewerberinnen und Bewerbern, die eine Staatsprüfung nicht bestanden haben, ist nicht möglich.
Befristung der Maßnahme auf zwei Jahre und Evaluation; Geltung für die Schulform Grundschule, die Schulformen der Sekundarstufe I und die Förderschule.
Steht so auf
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Ich verweise mal auf einen entsprechenden Beitrag von mir - schon knapp 9 Jahre alt, aber es hat sich (in Bayern) nichts geändert: RE: Kryptische Gehaltsabrechnungen - ein bayerisches Problem?
Schau dir die dort gepostete Abrechnung mal an und sag dann nochmal, ob jemand, der daraus nicht schlau wird, tatsächlich unwillig oder zu doof ist...
In NRW sind unsere Abrechnungen so ähnlich aufgebaut. Wirklich kryptisch ist das nicht, wenn man einmal die Abkürzungen verstanden hat. Es sind eben einige Zahlen und ungewohnte Begrifflichkeiten. Das wirkt auf viele abschreckend, sollte es aber nicht.
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Wir benutzen zur Zeit den Metzler und Universum Physik. Der Metzler hat den Vorteil, dass er bisher ziemlich gut zum Lehrplan gepasst hat und gute Aufgaben hatte. Auch die Arbeitshefte waren als Aufgabensammlung durchaus zu gebrauchen. Leider waren die Texte für Schüler schwer verständlich. Universum ist schülerfreundlicher geschrieben und enhält modernere Zugänge, aber nicht so sinvoll, passend zum Lehrplan, gegliedert und die Aufgaben sind nicht so schön.
Da im nächsten Jahr bei uns keine Q1 vorhanden ist und die Q2 erstmals nach dem neuen Lehrplan Abitur macht, werden wir in der EF mit Metzler oder Universum arbeiten und danach evaluieren. Wobei mir der neue Dorn-Bader auch noch zusagt
Da wir sämtliche Bücher nur digital haben, halten sich dabei die Kosten in Grenzen und wir können durchaus auch mehrere Bücher parallel nutzen.
Aufgaben finde ich sowohl aus den Metzler Arbeitsheften als auch aus dem Schulbuch durchaus brauchbar. Dazu nehme ich gerne noch Aufgaben aus den nicht mehr verfüpgbaren Duden Physik NRW Büchern.
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Der Fehler liegt sehr wohl im System!
Angenommen für die Hälfte des Kollegiums (vornehmlich die Vollzeitler) macht man es folgendermaßen:
4 Wochen vor den Sommerferien fällt bei diesen der Unterricht aus, stattdessen machen sie Schulentwicklung in derselben Zeit.
Bei der anderen Hälfte des Kollegiums (vornehmlich Teilzeitler) macht man es so:
4 Wochen der unterrichtsfreien Zeit (kein Urlaub!) in den Sommerferien machen sie Schulentwicklung, die 4 Wochen vor den Ferien unterichten sie stattdessen normal.
Dann würde es vermutlich mehr auffallen, dass da einige Leute gehörig über den Tisch gezogen werden. Dieses Beispiel ist extrem, aber im Kleinen ist es bei SE-Tagen usw. genau so!
Vielleicht sollter ihr ein Teilzeitkonzept einführen. Darin kann man durchaus festlegen, wieviele und welche Konferenzen und päd. Tage die Teilzeitler überhaupt besuchen müssen. Dadurch würde sich dann die Belastung der TZ-Kollegen deutlich reduzieren können.
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Wer macht denn die Abrechnung mit den Wasserwerken? Wenn der Vermieter das macht, sollte er auch für den Wasserzähler verantwortlich sein. Ihn kannst du doch in die Wohnung lassen für den Termin.
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Bitte entschuldige, aber die Aussage verstehe ich gar nicht!
Damit sie auch zwischendurch ihren Leistungsstand kennen (nicht nur ihre persönliche Vorstellung von diesem). Darauf haben mit Sicherheit auch SuS in NRW einen Anspruch.
Klar muss ich ihnen den Leistungsstand jederzeit nennen, aber der Leistungsstand ist keine Note. Auch wenn vielerorts immer von Quartalsnoten die Rede ist, findet sich in den rechtlichen Vorgaben nur der Begriff Leistungsstand.
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Hallo,
ich bin auf der Suche nach Lehrkräften, die Interesse daran hätten, an einem Interview teilzunehmen.
Das Interview würde maximal 45 Minuten dauern (am Liebsten über Zoom oder auch telefonisch).
Mein Ziel ist es, Informationen für die Entwicklung einer Software zu sammeln, die auf künstlicher Intelligenz basiert und darauf abzielt, den Lehralltag zu erleichtern.
Die Fragen, die ich stellen werde, sind am typischen Tagesablauf eines Lehrers ausgerichtet.
Bei Interesse, bitte einfach bei mir melden (PN).Und vielen Dank im voraus!
Da mache ich gerne mit.
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Ist auch so in NRW. Wir kriegen alles bezahlt.
Du bekommst außerdem mehr Geld als wir Vollzeitler, wenn du eine Mehrarbeitsstunde abrechnest.
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Das ist sicherlich eine Lösung für die, die schon häufig krank sind, älter sind, chronische Krankheiten haben.
Es ist aber keine Lösung für die Kollegen, die ansich "fit" sind, aber aufgrund ihrer Situation (Zuteilung von Kursen, Fächern, schlechter Stundenplan, Zusatzaufgaben) bisher in TZ waren. Diese müssen sich wohl erst über einen längeren Prozess hin verheizen lassen, bis sie dann wirklich krank genug sind.
Es trifft also in erster Linie junge Kollegen ohne Kinder, die aufgrund ihrer Situation stärker belastet sind, als andere Kollegen. Eine verfahrene Situation, die durch das Land NRW überhaupt nicht beachtet wird.
Wenn die Kollegen fit waren, aber mit der Situation nicht zurecht kommen, köntnen sie auch eine Überlastungsanzeige stellen. Dann wird dem Vorgesetzten die Situation bewusst und er kann Änderungen herbeiführen. Auch Zusatzaufgaben kann man abgeben, die muss man ja nicht machen, wenn man damit überfordert ist.
Wieso sollte es denn junge Kollegen ohne Kinder treffen? Das besondere an deren Situation gegenüber anderen, kann ich nicht erkennen. Im Gegenteil junge/neue Familien oder ältere körperlich angeschlagenen Kollegen sind doch viel eher belastet.
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Ich glaube, hier gibt's tatsächlich unterschiedliches Verständnis des Begriffes "mündliche Bewertung".
Deshalb wurde dir schon vor einiger Zeit nahegelegt, Begriffe vernünftig zu definieren und dir die Verordnungen anzusehen.
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OK, anders: Ich vermute (ganz sicher bin ich aber auch nicht, freue mich über Info!), dass an vielen deutschen Schulen zusätzlich zu den Klausurnoten noch eine andere Note, bei uns "mündliche Note" genannt, gebildet und den Schülern mitgeteilt wird.
Warum sollte ich den Schülern eine mündliche Note mitteilen? Dazu gibt es mMn hier in NRW keine Verpflichtung. Die Note sehen sie doch auf dem Zeugnis. In der Sek I gibt es in Nebenfächern keine Klausuren und Klassenarbeiten, so dass dort die sonstige Mitarbeit mit 100 % gewichtet wird. In Mathe macht das bei uns nach Fachkonferenzbeschluss ungefähr die Hälfte aus.
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Um das noch komplizierter zu machen, gibt es auch solche Vorgriffsstellen, wo die Person 50/50 macht. Es erleichtert die Probezeit enorm, die Schulen haben gar keinen Orga-Aufwand...
Glücklicherweise soll das ja ab jetzt nicht mehr passieren, sondern die Abordnung ist zu 100 % für zwei Jahre.
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Ich habe den Thread jetzt nochmal komplett durchgelesen. Sowie Du schreibst haben die Kollegen ja schon das zweite Staatsexamen. Damit wären sie vollwertige Lehrkräfte. Nur gibt der Erlass das für Euch nicht her und Ihr seid auch nicht in einer Mangelsituation. Eine Entfristung ist dann in diesem Fall (NRW schreib ich zur Vorsicht mal dazu) nur möglich, wenn ein sogenannter Gestaltungsmissbrauch Nähe liegt. Das ist gemein hin der Fall bei mehr als 10 Verträgen in Folge und einer Arbeitszeit vom mehr als vier Jahren. In Einzelfällen geben die Bezirksregierungen aber auch schon vorher nach, wenn vom Schulleiter eine entsprechend positive Bewertung vorliegt.
Darüber hinaus kann ein Anspruch auch dann bestehen, wenn man nicht vertragskonform eingesetzt wurde, also beispielsweise zusätzlichen Vertretungsunterricht gegeben hat .
Ja eine Entfristung hatten wir wegen des Gestaltungsmissbrauchs auch gerade durch. Mal sehen, was mit der anderen Lehrkraft wird. Danke für die ganzen Infos.
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Wow… ich bin baff… das heisst, eure Fahrten sind sonst immer nur montags-freitags? *neid*
Fremdsprachenaustausche gehen bei uns über mindestens ein Wochenende (logisch), Klassenfahrten bzw. die Fahrzenwoche wird gerne über einen Feiertag gelegt (so fällt weniger Unterricht aus).
Sorry WillG , es ist ein hysterisches Lachen bei der Vorstellung des Gesprächs diesbezüglich
Warum sollten Fremdsprachenaustausche am Wochenende betreut werden müssen. Da können die kids doch in den Gastfamlien am Familienleben teilnehmen oder nicht?
Klassenfahrten und die Fahrtenwoche planen die Kollegen dann nciht sinnvoll. Wenn du sie selber planst oder eingesetzt wirst, solltest du auf den arbeitsfreien Sonntag bestehen.
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Ich würde ja gerne mal eine Klassenpflegschaft erleben, wo man tatsächlich nur als beratender Teilnehmer erscheinen und nicht den Vortanzer machen muss, der zig Formulare im Gepäck hat, die Tagesordnung geschrieben hat und 80-90% Redeanteil hat. Gibts das tatsächlich?
Ja klar gibt es das, Formulare werden mit der Einladung verschickt, die verschickt der/die Vorsitzende, der/die dann auch die Sitzung leitet. Wenn die Eltern nicht selber aktiv ist, dann ist die Veranstaltung schnell beendet.
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Man wird ja im Angestelltenverhältnis entfristet, oder?
Klar, aber wieso sollte man dann Lehrer zweiter Klasse sein? Man wird doch genauso behandelt wie alle anderen angestellen Lehrkräfte oder habe ich da was verpasst?
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In NRW sind die Klassenleitungen verpflichtet, an Klassenpflegschaftssitzungen teilzunehmen. Die Eltern können weitere Fachlehrer_innen einladen, wenn sie Informationsbedarf haben.
Wo leitest du aus § 73 SchulG – Klassenpflegschaft, Jahrgangsstufenpflegschaft
"(1) Mitglieder der Klassenpflegschaft sind die Eltern der Schülerinnen und Schüler der Klasse, mit beratender Stimme die Klassenlehrerin oder der Klassenlehrer "eine Verpflichtende Teilnahme an Klassenpflegschaftssitzungenab? Wenn das aus "Die Lehrerinnen und Lehrer der Klasse sollen auf Wunsch der Klassenpflegschaft an den Sitzungen teilnehmen, soweit dies zur Beratung und Information erforderlich ist" abgeleitet wird, dann kann man durchaus argumentieren, dass Beratungen und Informationen auch schriftlich erfolgen können.
Ja sicher nehmen viele Lehrer "gerne" an der Klassenpflegschaftssitzung teil, aber eine Verpflichtung dazu erkenne ich nicht.
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Warum sollte man diese Entfristung wollen und immer Lehrkraft zweiter Klasse bleiben?
Weil man ohne Chance auf eine Planstelle so die Möglichkeit hat für die Zukunft zu planen, Von einem Vertrag zum nächsten zu hetzen kann ja nicht das Ziel sein. Das ist zur Zeit wegen der geringen Zahl an ausgeschriebenen Stellen and Gymnasien auch für voll ausgebildete Lehrkräfte zur Zeit manchmal aber die Regel.
Wieso ist man Lehrkraft zweiter Klasse?
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Warum bewerben die sich nicht auf konkrete Stellen? Denn das dürfte für Sek II Kollegen der einzige Weg derzeit sein.
Das ist leider bei manchen Fächerkombinationen nicht so einfach.
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