Beiträge von PeterKa

    In NRW werden die Risikolehrkräfte noch nicht zum Präsenzunterricht herangezogen. Nur zu den mündlichen Prüfungen sind sie verpflichtet und das ist für die selbst betroffenen Kollegeninnen und Kollegen mit denen ich darüber gesprochen habe auch so gewünscht. Von daher hat unsere Schulministerien mit der Anordnung bei uns offene Türen eingetreten.

    Richtig. Es reicht, auf welche Art und Weise politisch hier agiert wird.

    Laut Ministerin Gebauer stehen zunächst weitere 'Neubewertungen' und Gespräche an (,allerdings zunächst wurde erst mal erlassen, dass mündliche Prüfungen wahrzunehmen sind).

    Das RKI fordert eine 'individuelle Risikofaktoren-Bewertung', aus der sich aber schwerlich eine allgemeine Verpflichtung der vorerkrankten KuK zum Präsenzunterricht ableiten läßt...

    Hast du eine belastbare Quelle für den Rechtsanspruch der Tarifbeschäftigen?


    Danke

    Peter


    Alle Tarifbeschäftigten haben in diesem Zusammenhang den Rechtsanspruch zur arbeitsmedizinischen Untersuchung durch einen selbst bestimmten Facharzt für Arbeitsmedizin. Sie müssen sich weder von einem Amtsarzt, noch einem durch den Arbeitgeber bestellten Arzt abspeisen lassen. Inwieweit dieser Rechtsanspruch auch für Beamte gilt, bin ich noch in der Klärungsphase. Falls jemand hierzu was konkretes hat?!

    Würde zumindest den Tarifbeschäftigten Kollegen, die betroffen sind, dringend empfehlen genauso zu verfahren!

    Zitat

    In der Schule gibt es aber nicht genug Arbeitsplätze. Das kann ja nicht verlangt werden, dass man da gratis herumsitzen stundenlang.


    Wieviele von den Arbeitsplätzen in der Schule sind denn besetzt, wenn du arbeiten willst? Wenn ständig alle besetzt sind, dann wird der Lehrrat und die SL dich bestimmt unterstützen, damit mehr Plätze zur Verfügung stehen. Niemand verlangt von dir gratis herumzusitzen. Das tolle an unseren Job (also eines der vielen tollen Dinge) ist es ja, dass du die Zeit für vorbereitung und Nachbereitung selbstständig und eigenverantwortlich einteilen kannst. Wenn du willst darft du lägner in der Schule bleiben oder früher kommen, du musst aber nicht.


    Zitat

    . Erzähl das mal den Eltern, die machen dann Druck, wenn man sie vertrösten möchte. Nicht in jedem Fach gibt es Bücher. Und auch damit wäre die Stunde nicht geplant. Habe mal Buch geführt. Da kamen zig Überstunden bei herum.



    Es gibt doch Arbeitszeituntersuchungen zu Lehrern, Klar sind wir manchmal oder auch oft stark belastet, aber es gibt auch Zeiten in denen die Arbeitsbelastung deutlich herabgesetzt ist. Da musst du eben regenerieren. Wenn dir die Vorbereitung so viel Probleme macht, kontaktiere Fachkollegen und profitier von deren Erfahrung und ggfs Vorbereitungen. Du musst doch nicht alles alleine und neu erfinden.

    Wie wollen Eltern Druck machen? Das schlimmste ist ein Anruf beim SL, der dich dann zum Gespräch bittest. Das hast du, mit Beteiligung des Lehrerrates, und danach ist es erledigt. Da kann und wird nichts passieren.


    Zitat

    Melde ich dem SL Überlastung, dann fliege ich. Das wäre aus meiner Sicht eine schlechte Idee ;)

    Nein, du kannst normalerweise nicht fliegen. Die Überlastungsanzeige steht dir zu und ist nichts schlimmes. Bist du verbeamtet oder angestellt, welche Schulform ist das? Wie lange bist du schon beruflich in der Schule.


    Zitat

    Also wenn ich Teilzeit arbeite, dann darf ein Elternsprechtag bei mir nur dementsprechend lange dauern?

    Frag bei euch an der Schule nach dem Teilzeitkonzept. andere Teilzeitkräfte werden das kennen, aber der Lehrerrat und die SL auch. Wer nicht fragt bleibt dumm.

    Zu den Prioritäten Unterrichtsvorbereitung vs. Elterngespräche finde ich da aber nichts im Gesetz. Aber trotzdem interessant in vielen anderen Punkten. Danke sehr dafür!

    Die Prioritisiereung darfst du selber vornehmen. Das ist doch toll, da kann dir keiner was sagen, wenn du die UV zuerst macht oder umgekehrt.

    So wie in diesen Zeiten üblich, nur mit Mund-Nasen-Schutz zu den Schülerinnen und Schülern, und auch nur, wenn die einen solchen haben und nutzen. Im Abitur sind Fragen aber eher unüblich, da ich sie i. A. nicht beantworte (schon gar nicht beratend)

    Hallo,

    ich lese hier schon seit einiger Zeit interessiert mit und habe mich angemeldet, um auch mitdiskutieren zu können. Als erstes hätte ich gleich eine Frage, und zwar: Wie geht ihr mit Schüler*innenfragen während der schriftlichen Prüfung um? Ich war heute zur Prüfungsaufsicht eingeteilt und die Prüferin ging ganz normal zu den einzelnen SuS hin, um deren Fragen zu beantworten. D.h. sie trug zwar eine Stoffmaske, war aber maximal 50 Zentimeter entfernt, um beratend zu flüstern. Mit Infektionsschutz hat das nichts zu tun, oder was meint ihr? Wie handhabt ihr das? Vielen Dank schon mal für eure Antworten.

    Rein aus Interesse: Kommt es irgendwo vor, dass jemand der nicht vorerkrankten KuK in vertretungsweise in einem Präsenzunterricht eingesetzt wird, weil die eigentlich zuständige Person vorerkrankt ist, aber über Fernunterricht nichts/nicht viel macht? Wäre eine Sauerei, kann ich mir aber nicht vorstellen, von der rechtlichen Seite mal ganz abgesehen.

    Und natürlich weiß ich, dass es in Schule mehr Aufgaben als den Unterricht gibt.

    Klar kommt das vor, Vor allen dingen jetzt, wo die Q1 wieder in der Schule ist. Da muss ja jemand Präsent sein u.u. sogar zwei Personen, jedoch ist das ja unabhängig davon, was die vorerkrankte Person im Unterricht auf Distanz vorbereitet und ggfs selber macht.

    Frage mich immer, warum hier im Forum häufig der Begriff "Homeschooling" verwendet wird. Es ist kein "Homeschooling", nicht mal ansatzweise.


    https://en.wikipedia.org/wiki/Homeschooling


    Homeschooling, also known as home education, is the education of children at home or a variety of places other than school.[1] Home education is usually conducted by a parent, tutor, or an online teacher.[2] Many families use less formal ways of educating.[3] "Homeschooling" is the term commonly used in North America, whereas "home education" is commonly used in the United Kingdom, Europe, and in many Commonwealth countries.[4][5]


    und auf der deutschen Seite

    https://de.wikipedia.org/wiki/Hausunterricht

    findet sich sogar


    Während der COVID-19-Pandemie in Deutschland wurden in allen Bundesländern die Schulen geschlossen, weshalb die Schulpflicht in Deutschland vorübergehend außer Kraft gesetzt und das Lernen zuhause aufgrund der Tatsache, dass einige Schüler Aufgaben von ihrer Schule bekommen haben, unerlässlich wurde und flächendeckend Bekanntheit erlangte.[2]


    Passt also fast. Welcher Begriffpasst denn besser?

    Fernunterricht meiner Meinung nach wohl nicht.

    https://de.wikipedia.org/wiki/Fernunterricht

    Fernunterricht (engl. distance learning) ist ein in Deutschland verbraucherschutzrechtlich definierter Begriff: Laut Fernunterrichtsschutzgesetz von 1977 handelt es sich beim „Fernunterricht“ um die „Vermittlung von Kenntnissen und Fähigkeiten, bei der der Lehrende und der Lernende ausschließlich oder überwiegend räumlich getrennt sind, und der Lehrende oder sein Beauftragter den Lernerfolg überwachen“ (FernUSG § 1 Abs. 1).[1] Fernlehrgänge können also durchaus Präsenzseminare umfassen, doch der überwiegende Teil des Lernstoffs wird laut Definition – und im Gegensatz zum Direktunterricht – räumlich getrennt vom Lehrer, also individuell und unter freier Zeiteinteilung, bearbeitet, die entsprechende Bildungseinrichtung wird auch Fernschule[2] genannt.

    Woher wissen die Eltern denn, dass du Asthma hast bzw. woher wissen sie, dass du aus diesem Grund nicht zur Schule kommst? Es könnte ja auch noch viele andere Gründe geben.

    Rege doch an, dass diese Mutter den Artikel direkt ans Ministerium schickt, denn nur von dort kann man dich ja wieder "anweisen" in die Schule zu kommen, zur Zeit ist es dir ja leider von dort verboten.

    Eure Schule sollte ein Teilzeitkonzept haben oder eines erstellen, in welchem festgelegt ist, in welchem Umfang Teilzeitkolleginnen und -kollegen an Konferenzen und anderen Aktivitäten (z.B Elternsprechtage, Bereitschaften, Unterrichtszeiten) teilnehmen müssen. Sprich dazu doch mal euren Lehrerrat an.


    Du solltest auch mal

    https://bass.schul-welt.de/12374.htm#21-02nr4p3

    lesen. Insbesondere §5 ff sagen etwas zu der von dir gewünschen Gewichtung.


    Wenn du die Aufgaben, die du Erledigen musst, wegen Überlastung nicht erledigen kannst, musst du das deinem Schulleiter melden. Infos dazu findest du auf

    https://www.lehrernrw.de/press…bersicht/mundgerecht.html


    Der SL sagt, alle Lehrkräfte müssen bei jeder Konferenz dabei sein. Was zu Folge hat, dass man dann immer noch 2 Stunden Arbeitsfahrt zusätzlich hat an Konferenztagen.


    Wo steht das im Gesetz, dass Unterrichtsvorbereitung vorgeht?

    Wie schon an anderer Stelle erwähnt wurde, sind die Präsenzzeiten in dem von dir erwähnten Fall dann in NRW als Mehrarbeit zu werten. Das sollte der Leherrat gemeinsam mit der Schulleitung dann auch besprechen.

    Okay, aber DAS kann ja eigentlich nicht sein, denn auf diese Weise verdoppelt sich die Unterrichtszeit für den Lehrer ja quasi. Ohne Entlastung an anderer Stelle, kann das meines Erachtens nach nicht zulässig sein.

    Bei uns sind die Kurse vollständig anwesend, werden aber auf 3 Räume verteilt und wir wandern dann halt umher. Das geht, solange nur ein Jahrgang da ist und solange man nicht erwartet, dass jedes Fach tatsächlich jede Woche stattfindet. Wie es organisatorisch gelöst wird, wenn wieder mehr Jahrgänge kommen sollen, weiß ich nicht - bin sehr gespannt! So wie oben beschrieben kann es jedenfalls eigentlich nicht richtig sein.

    Du hast doch Biologie als Fach, dafür gibt es doch bestimmt auch bei dir Schulbücher, die viele Aufgaben enthalten. Seite lesen lassen, Aufgaben bearbeiten lassen, Musterlösunge hochladen. Das sollte doch zu machen sein selbst wenn die Schüler keine Bücher haben. Dann scanst du etwas ein. Ausserdem wimmelt youtube von guten Filmen, die du im Unterricht nutzen kannst oder du lässt selber Stoppmotion Filme erstellen usw. Aber auch Kahoot ist doch gut.

    Ja, nur die Vorbereitung ist so mehr Aufwand als „normal“, da man die Aufgaben und wie sie es erledigen sollen viel Kleinschrittiger erklären muss.


    Leider habe wir für meine Fächer keine Bücher. Daher ist das schlecht möglich. Wäre natürlich sonst super.


    Ich bin über zu Kahoot! Gegangen, um SuS das gelernte vertiefen zu lassen bzw abzufragen. Das klappt auch gut.

    Wenn du hier in NRW zusätzlich zu deinem Homeschooling Unterricht auch noch Präsenzunterricht hast, so dass du über deinen Stundendeputat hinaus unterrichtest, zählt das ggfs. als Mehrarbeit.

    https://www.lehrernrw.de/index.php?id=1663&L=1


    wurde aber weiter oben schon mal erwähnt. Das müsste meiner Meinung nach auch dazu führen, dass Vertretungskräfte, mit befristeten und stundenmässig begrenzten Verträgen, nicht alzu oft im Präsenzunterricht eingesetzt werden sein sollten.

    Bücher werden von uns mit einem Warnhinweis versehen, der klar macht, das für Beschädigungen aufzukommen ist. Das ging durch die Schulkonferenz und nun haen die Eltern und Schüler keine Probleme damit, die Beschädigungen zu bezahlen. Die Kontrolle erfolgt durch Schüler und Eltern bei der Buchrückgabe. Im Idealfall sind Vorschädigungen auch im Buch vermerkt, dann kann man kulant sein, aber man kennt ja seine Pappenheimer sowieso.


    Als Software nutzen wir Bib2, welches alt aber gut war. Leider kann man das nicht mehr erwerben. Auch deshalb stellen wir jetzt wohl auf Perpustakaan um. Dann kann ich den alten Datenbestand übernehmen, muss dafür aber auch mit den Schwächen des Programms leben. Alternativen (Litera, Turbothek, Easylib, ps-Biblio) sind entweder deutlich teurer, laufen nicht offline oder gefallen mir noch weniger als Perpustakann

    Hallo,


    lange Laufzeiten sind auch bei Emails nicht so ungewöhnlich. Hängt stark von den Servern ab. Zu Beginn des Homeschoolings kamen Mails der Schulleitung z.T. erst nach 20 Stunden an.

    Mal eine technische Frage - kann es passieren, dass eine Mail um 21:43 verschickt wird und am nächsten Tag um 9.00 Uhr ankommt?

    Ich habe das entsprechende Postfach gestern Abend laufend aktualisiert, es kam aber nichts. Eben (um 9:00 Uhr) traf sie dann ohne aktives Zutun von mir ein.


    kl. verwirrter Frosch

    Hat irgendjemand Informationen zu den Risikogruppen und deren Einsatz bzw dem Beschäftigungsverbot im Abitur und Präsenzunterricht. Da muss wohl heute auch was Neues rumgegangen sein.


    Hat die Ministerien nicht auf der PK gesagt, dass an weiterführenden Schulen ab nächstem Montag die 5-9 ähnlich wie die Kleinen an den Grundschulen auftauchen? Wieso hat die Presse daraus "spätestens am 26 Mai" gemacht?

    Es gibt bestimmte Formfehler die in NRW verhindern, dass es überhaupt zu Gerichtsverfahren kommt, weil die Bezirksregierungen in solchen Fällen jedem Widerspruch ohne weitere Prüfung stattgeben. Einfachstes Beispiel: Mündliche Abiturprüfung dauert nur 19 Minuten oder der Protokollant stellt eine Frage im Prüfungsgespräch. Dazu brauchst du keine Glaskugel, das wird inzwischen in jeder Einleitungskonferenz wörtlich so vorgelesen. Ähnliches gilt auch für bestimmte Formfehler (wie z.B. den oben genannten) in Bezug auf Zeugnisnoten (mit Versetzungswirksamkeit).


    P.S.: Auch in NRW beschließt die Zeugniskonferenz alle einzelnen Noten. Soll nämlich nach der Konferenz noch eine Note geändert werden, muss dafür die gesamte Konferenz wieder zusammentreten, selbst wenn die Änderung keinen Einfluss auf die Versetzungsentscheidung hat.

    Kannst du das irgendwie belegen? Ich finde im Schulgesetz nur im §50(2)


    Über die Versetzung entscheidet die Klassen- oder Jahrgangsstufenkonferenz
    als Versetzungskonferenz. Mitglieder der Versetzungskonferenz
    sind die Lehrerinnen und Lehrer, die die Schülerin oder den Schüler
    im zweiten Halbjahr unterrichtet haben.



    bzw. zu Beschwerden gegen Einzelnoten


    Gegen Einzelnoten, die keine Verwaltungsakte sind, kann in der Regel nur innerhalb von sechs Monaten Beschwerde erhoben werden. Über die Beschwerde entscheidet die Fachlehrerin oder der Fachlehrer nach Beratung durch die Schulleiterin oder den Schulleiter sowie durch ein Mitglied der Fachkonferenz.


    (aus Verwaltungsvorschriften zur Verordnung über die Ausbildung und die Abschlussprüfungen in der Sekundarstufe I (VVzAPO-S I)

    (BASS 13 21 Nr. 1.2))

    Ich würde zunächst bei den Kollegen und Kolleginnen im Lehrerzimmer bzw. in der Fachschaft nachfragen, welche Regelungen es bei euch für solche Fälle gibt. du bist bestimmt nicht die Einzige, die das Problem hat.
    Außerdem solltest du dich mit deine Schulleitung besprechen bevor du weitergehende Ordnungsmaßnahmen ergreifen willst.

    Auf jeden Fall verbeamtent lassen.
    Nicht zu unterschätzen ist im neben den von anderen genannten finanziellen Gründen auch die Mitgliedschaft in der PKV statt der gesetzlichen Kasse. Die deutlich bessere Versorgung gerade für gesundheitlich angeschlagene Fälle ist mit Geld kaum aufzuwiegen.
    Du wirst dich wundern, wie schnell du als Privatpatient an Termine kommst und welche deutlich wirksameren Medikamente und Therapien dir plötzlich angeboten werden und zur Verfügung stehen.


    Die Einstufung würde ich erst einmal abwarten, da ich mir nicht sicher bin, dass deine eigene Berechnung so stimmt. Schalte da sicherheitshalber aber auch den Personalrat ein und /oder wende dich an die Rechtsberatung deiner Gewerkschaft/ deines Verbandes.

    Mal kurz von tresselt.de kopiert:


    Erhöhung oder Verringerung der Pflichtstundenzahl
    Wenn der Stundenplan für das nächste Schuljahr vorbereitet wird, macht man in der Schule immer eine Unterrichtsverteilung. Das bedeutet, dass jede Lehrkraft entsprechend ihrer Pflichtstundenzahl und ihrer Fächer optimal eingesetzt wird. Das passt allerdings nicht immer, weil vielleicht ein Lehrermangel für bestimmte Fächer herrscht, Lehrkräfte wegen Mutterschutz oder Krankheit für längere Zeit ausfallen. Für derartige Fälle kann die Schulleitung die wöchentliche Stundenzahl eines Lehrers oder einer Lehrerin um bis zu sechs Stunden erhöhen. Wenn es mehr als zwei Stunden pro Woche sind und das länger als zwei Wochen der Fall sein soll, muss die Kollegin oder der Kollege allerdings damit einverstanden sein. Das ist keine Mehrarbeit!
    Genauso kann es aber auch vorkommen, dass eine Lehrkraft mit ihren Fächern nicht eingesetzt werden kann, weil nicht genügend Schüler das Fach gewählt haben oder ein Kurs nicht zustande gekommen ist. Dann kann plötzlich die Lehrkraft nicht mit ihrer vollen Stundenzahl eingesetzt werden und die Schulleitung kann ihre Pflichtstundenzahl um bis zu sechs Stunden senken, wobei sie ebenfalls wie im vorigen Beispiel damit einverstanden sein muss.
    In beiden Fällen muss die unterschiedliche Pflichtstundenzahl innerhalb des Schuljahres ausgeglichen werden - ausnahmsweise im nächsten Schuljahr. Ein weiteres Hinausschieben ist unzulässig.


    VG
    Peter

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