Beiträge von PeterKa

    Sprich, so wie es das Ministerium schreibt, ist es selbstverständlich auch nach dem Beschluss freiwillig. Der Beschluss der Schule ist eher eine Bitte, keine Verpflichtung.

    Also auch wenn eine Schule oder ein Kollege glaubt eine andere hausgemachte Regelung zur Maskenpflicht ist verpflichtend, liegt sie bzw. er damit falsch. Wie schon an andere Stelle von jemandem erläutert, geht Landesrecht bzw. die entsprechende Verordnung über das Hausrecht der Schule.

    Solange sich jedoch niemand gegen eine solche eigentlich unwirksame Maskenpflicht auflehnt, solange wird sie an der entsprechenden Schule wohl auch beibehalten werden können.

    Im Konzept, das die Tage rumgeschickt wurde, steht, dass man wöchentlich bis zu 6 Stunden Mehrarbeit verpflichtet werden kann und diese dann im folgenden Sj. ausgleichen kann. Von einer zusätzlichen Vergütung steht dort nichts, aber: wer soll denn bitte unsere Stunden im folgenden Sj. übernehmen, wenn alle Kollegen diese ausgleichen können?! Vor den Sommerferien haben wir eh schon alle mehr Stunden gemacht...hinterfragt hat das niemand (zumindest an unserer Schule nicht), denn man hat einfach nur funktioniert.

    Nun aber mit der Sicht auf die kommenden Wochen/Monate sehe ich nicht ein, dass wir keine Vergütung für Mehrarbeit bekommen und diese Stunden ja niemals abfeiern können - habe ich einen Denkfehler? An weiterführenden Schulen, so habe ich aus dem Bekanntenkreis gehört, scheint es ja gang und gebe zu sein jede Überstunde über 3 Std. über Mehrarbeitsanträge abzurechnen.

    Bei Fragen nicht nur zur Mehrarbeit immer gut: https://www.tresselt.de/mehrarbeit/ aber viel wichtiger sind https://bass.schul-welt.de/1056.htm und https://bass.schul-welt.de/6218.htm (ins. 2.4 (zu § 2 Abs. 4))


    und aus dem am 03.08 vom MSB veröffentlichten Informationen:


    Die Zahl der wöchentlichen Pflichtstunden einer Lehrkraft kann aus schulorganisatorischen Gründen, insbesondere zum Ausgleich einer nicht gleichmäßigen Unterrichtserteilung, für bis zu sechs Monate um bis zu sechs Stunden über- oder unterschritten werden. Die zusätzlich oder weniger erteilten Unterrichtsstunden sind innerhalb des Schuljahres auszugleichen, ausnahmsweise im folgenden Schuljahr. Eine Überschreitung um mehr als zwei Stunden soll in der Regel nicht ohne Zustimmung der Lehrkraft erfolgen, wenn sie über zwei Wochen andauert (§ 2 Abs. 4 VO zu § 93 Abs. 2 SchulG). Die Regelung dient dazu, eine nicht gleichmäßige Unterrichtserteilung flexibel im Schuljahr auszugleichen.


    Wichtig für dich dabei, dass die Zustimmung der Lehrkraft und des Lehrerrates bei Überschreitung der 2 Stunden eingeholt werden muss. Außerdem handelt es sich hierbei nicht um Mehrarbeit sondern um eine Erhöhung der Pflichtstunden. Damit gibt es keine Bezahlung wie bei Mehrarbeit, sondern einen Ausgleich im nächsten Schuljahr. Teilzeitbelange sind zuberücksichtigen.


    Davon abgesehen gilt natürlich immer noch der Mehrarbeitserlass und die Mehrarbeitsstunde, die bestimmt auch anfallen, solltet ihr jeden Monat abrechnen und vergütet bekommen (wie du sagtest, mehrs al 3 St. pro Monat bei Vollzeit, bei Teilzeit jede einzelne Mehrarbeitsstunde).

    Wenn wir die Masken nur im Unterricht abnehmen dürfen, wenn wir den Midnestabstand nicht unterschreiten, wie sieht das denn dann in Konferenzen und im Lehrerzimmer aus? Muss die Makse aufbleiben oder darf sie abgenommen werden?

    Also für NRW habe ich keine Info gefunden, dass nur noch Einzelarbeit gemacht werden darf. Wenn die doch eh gestapelt übereinander sitzen, was die logische Folge von "Klasse bis 33 SuS voll machen" ist, warum sollten die dann mit MNS nicht miteinander arbeiten dürfen?



    Nachtrag: Was haltet ihr von Plexiglasscheiben vorm Pult? Ja, da müsste man selbst für in die Tasche greifen, aber wenn mir das 8 Stunden nonstop MNS erspart, wäre ich dazu wohl bereit, weil geringeres Übel.

    In dem Faktenblatt steht doch


    In den Räumen für den Unterricht und andere schulische Angebote soll mit Ausnahme von Ganztags- und Betreuungsangeboten für alle Klassen, Kurse und Lerngruppen eine feste Sitzordnung eingehalten und dokumentiert werden


    Wenn du also in der bestehenden Sitzordnung auch Partner- oder Gruppenarbeit hinbekommst ist das ja ok. Geht aber ja in vielen räumen nicht.


    Wieso musst du für Plexiglasscheiben selber zahlen. Ich kenne eine Schule, die das für ihre Risikoleute jetzt installiert hat. Die Kolleginnen und Kollegen gehen vor dem eigentlichen Unterrichtsbeginn schon in den Raum und bleiben die ganze Zeit in ihrer Zelle. Müsste ggfs. die Schulleitung beim Schulträger nachfragen.

    Nicht Corona, aber ein kleiner Hinweis: Ohne qualifizierte Einwilligung der SuS (es dürfen eigentlich auch keine Nachteile in Aussicht gestellt werden) ist das eigentlich kaum zulässig. Die Speicherung auf dem privaten Smartphone ist ziemlich sicher auch nicht in Ordnung.

    Und ja, ich weiß, dass das vieles erleichtert. Ich habe kommendes Jahr 12 Klassen (BK halt), aber ich für meinen Teil werde auf dieses Mittel verzichten.


    Gibt es halt Sitzpläne.

    Demnächst gibt es doch die Dienstrechner, dank deren das Datenschutzrechtlich bestimmt möglich ist oder habe ich da was falsch verstanden?

    Fü mich wäre auch entscheidend zu wissen, ob es Jemanden gibt, dem der Rücktritt (notfalls ein Verschieben) aufgrund von Corona genehmigt wurde. Ansonsten: Welche Gründe gelten denn, um von einem Sabbatjahr zurückzutreten?

    Bei uns an der Schule ist eine Kollegin, die das Sabbatjahr, dass im August starten sollte nicht mehr macht. So weit ich weiss, muss sie jedoch komplett neu ansparen und konnte das nicht einfach verschieben.

    Weiß das jemand von euch.... Bei meiner Beihilfestelle geht jetzt niemand mehr ans Telefon.


    Ich versuche gerade den Antrag zur Ermittlung der Belastungsgrenze auszufüllen. Muss ich den Antrag dann ans LBV schicken und dort abstempeln lassen? Oder was ist mit „Unterschrift und Stempel der Gehaltsstelle“ wohl gemeint?ei

    Auf https://www.brd.nrw.de/gesundh…zur_Belastungsgrenze.html findet sich doch

    "Diese Belastungsgrenze wird nur auf Ihren Antrag (formlos) festgesetzt. Der Antrag kann frühestens nach Ablauf des Kalenderjahres und muss spätestens bis zum Ablauf des Jahres gestellt werden, das auf das Jahr folgt, in dem die Aufwendungen entstanden sind.

    Beabsichtigen Sie einen entsprechenden Antrag zu stellen, ist es erforderlich die Aufwendungen zu belegen und ggf. das steuerliche Einkommen des Ehegatten oder eingetragenen Lebenspartners/der eingetragenen Lebenspartnerin nachzuweisen (durch einen Steuerbescheid)."



    Wenn das formlos geht, wieso hast du denn dazu ein Formular und welches? Meiner Auffassung nach schickst du einfach deinen letzten Steuerbescheid mit hin und bittest um entsprechende Berücksichtigung.

    Hallo,

    zu den von dir genannten 35 km auch noch mal eine Frage. Bist du sicher, dass es um die Entfernung (35 km Luftlinie?) geht und nicht um die tatsächlichen Pendelzeiten (1.5 h mit öffentlichen Verkehrsmitteln?).

    Ich weiss, dass diese Zahlen beide kursieren, aber mir fehlen dazu als Beleg die aktuellen Vorschriften bzw. Erlasse.

    Danke

    Peter

    Auf dem Produktflyer finde ich keine Infos zu Videokonferenzen oder zum Messenger. So sieht das eher nach dem ganz normalen, ziemlich unbrauchbaren altem Logineo aus. Was ist denn daran nun wirklich neu? Hast du das mittlerweile lauffähig und kannst über die Unterschiede berichten?


    Danke

    Peter

    Wenn du nur 8 Monate in Elternzeit bist und wenn dein Schuleiter deine Versetzung nicht genehmigt hat, kommst du normalerweise aber an deine alte Schule zurück. AFAIK musst du ein Jahr von der Schule weg sein, damit der Schulleiter dagegen nichts machen kann.

    Hat er die Versetzung genehmigt, ist es aber auch egal, ob du in Elternzeit bist oder nicht.

    Ja, das steht im Kommentar zur APO GOSt, habe sie gerade nicht hier, aber sinngemäß: Früher pauschal eine Entlastungsstunde pro 25 SuS, heute eher pro 20 Schüler, die werden aber idR von den Gesamtstunden der Jahrgangsstufe finanziert, heißt, bei der Kursbildung sollte man darauf achten, diese Stunden übrig zu haben. Sie können allerdings auch aus dem Schulleitertopf kommen.

    Wenn die Stunden nicht aus dem Schulleitertopf kommen, dann muss doch dazu irgendwann mal ein Beschluss der Lehrerkonferenz zu den anrechnungsstunden erfogt sein oder leige ich da falsch?

    Was sind denn die Gesamtstunden der Jahrgangsstufe?

    Bisher hat hier noch niemand den neuen Erlass zu den Risikogruppen und deren Teilnahme am Unterricht thematisiert. Von der GEW kam an die Lehrrerräte der Erlass vom 22.05 und die folgenden Erläuterungen dazu.


    "Der neue Erlass schreibt zunächst die alte Regelung bezüglich der Risikogruppen aus der Schulmail 15 bis Pfingsten (2. Juni) fort. Ab dem 3. Juni ist dann nur noch für folgende Kolleg*innen eine Befreiung vom Präsenzunterricht möglich:

    1. Kolleg*innen, die eine ärztliche Bescheinigung beibringen, dass bei ihnen aufgrund ihrer medizinischen Situation (keine konkreten Diagnosen!) die Gefahr eines schweren Krankheitsverlaufes besteht, wenn sie sich mit COVID 19 infizieren sollten.
    2. Kolleg*innen, die eine ärztliche Bescheinigung beibringen, dass ein(e) pflegebedürftige(r) Angehörige(r), mit dem/der sie in einem Haushalt wohnen und den/die sie tatsächlich pflegen, aufgrund seiner/ihrer medizinischen Situation (keine konkreten Diagnosen!) ein sehr hohes Risiko für einen schweren Krankheitsverlauf nach einer Infektion mit COVID 19 hat. Es genügt auch, wenn ein Antrag auf Pflegebedürftigkeit gestellt, aber noch nicht beschieden wurde.
    3. Schwangere und stillende Kolleginnen werden ohne Gutachten auf Antrag vom Präsenzunterricht freigestellt.

    Auch für diese Kolleg*innen gilt aber weiterhin:

    • Sie sind verpflichtet, alle anderen dienstlichen Aufgaben wahrzunehmen, inklusive Konferenzen und mündliche Prüfungen.
    • Wer bis zum 3.6. (noch) kein ärztliches Attest vorlegen kann, ist zunächst bis zur Vorlage einer solchen Bescheinigung auch verpflichtet, Präsenzunterricht zu geben.

    Diese Regelungen gelten bis zum Beginn der Sommerferien. Sie gelten ebenso für alle anderen im Landesdienst tätigen Berufsgruppen. Ich attache den Erlass im Original."

    Du musst auf jeden Fall die Mehrarbeit beantragen, sonst wird dir kein Geld ausgezahlt. Gerade bei der Adhoc Mehrarbeit ist das wichtig.

    Das Formular findest du auf https://www.brd.nrw.de/schule/…langelegenheiten/service/ (Abrechnung Mehrarbeitsvergütung für Lehrkräfte (ad hoc-Mehrarbeit)), es sollte aber auch in deiner Schule im Sekretariat zur Verfügung stehen, da von dort die Dateneingabe erfolgt.

    Handelt es sich um eine andere Form der Mehrarbeit z.b. regelmässig (löngerfristig, mit Ausgleich im nächsten Schuljahr usw.) dann muss sie vor Beginn der Mehrarbeit beantragt und genehmigt werden mit dem von dir Erwähnten STD424. Da sollte bei dir also nicht greifen.


    Solll es über Flexibilisierung deiner Stunden laufen, dann musst du genauso wie der Lehrerrat und die Gleichstellungsbeauftragte normalerweise zustimmen bzw. informiert werden und der geplante Ausgleich sollte in deinem Interesse schriftlich festgehalten werden.


    Gute Infos, nicht nur zur Mehrarbeit, findet sich auf https://www.tresselt.de/mehrarbeit/

    Frag eure Gleichstellungsbeauftragte doch nach dem Teilzeitkonzept und dem Vertretungskonzept.

    Wenn der SL einlenkt, dann muss ich das doch nicht tun. Wenn er also sagt, jo, du hattest recht, die Mehrarbeit müssen wir dir anerkennen. Im nächsten Schuljahr arbeitest du dann weniger oder entsprechend gar nicht. Erst wenn er das nicht tut, diesen Antrag auf Bezahlung der Mehrarbeit stellen. Die Frist ist da ja 3 Jahre (1). Also noch genug Zeit, um auf eine Antwort des SL zu warten. Ist es dieses SDT 424 das richtige Antragsformular für die Mehrarbeit? https://www.brd.nrw.de/schule/…ce/2012_11_13_STD_424.pdf

    Ich zitiere dazu ma von

    https://www.lehrernrw.de/servi…t-und-home-schooling.html


    Mehrarbeit und Home-Schooling

    May 4, 2020

    Lehrkräfte, die neben dem zur Zeit angeordneten Fernunterricht („Home-Schooling“) auch noch Präsenzstunden als Vertretungsstunden leisten, können dies als Mehrarbeit abrechnen. Dies hat das NRW-Schulministerium auf Nachfrage des Vorsitzenden des Hauptpersonalrates Realschulen, Sven Christoffer, bestätigt.

    Soweit eine Lehrkraft ihren üblichen Präsenzunterricht nicht ableisten kann, sondern Fernunterricht erteilt, weil der Schulbetrieb aus infektionsschutzrechtlichen Gründen ruht, gelten die Pflichtstunden in Präsenz – entsprechend dem individuellen Stunden-Soll – grundsätzlich als erteilt. Sofern eine Lehrkraft über ihre eigentliche Unterrichtsverpflichtung hinaus – zusätzlich zum Home-Schooling – Präsenzunterricht als Vertretungsunterricht erteilen soll und hierfür keine anderweitige Entlastung erhält, handelt es sich um Mehrarbeit nach dem Mehrarbeitserlass (Bass 21-22 Nr. 21). Nur dann, wenn feststeht, dass der Unterricht wegen Abwesenheit der Klasse, etwa nach der Abiturprüfung, auch nicht im Wege des Home-Schooling erteilt werden kann, wäre Vertretungsunterricht Ersatz für nicht erteilte Pflichtstunden.

    Beispiel: Eine Lehrkraft arbeitet seit Wochen im Home-Office im Rahmen ihres Stundendeputats. Sie versorgt mit ihren beiden Hauptfächern sämtliche Schülerinnen und Schüler ihrer Klassen und nimmt die entsprechenden Korrekturen vor. Nun soll sie zusätzlich mit einigen Wochenstunden als Vertretung einer Lehrkraft im Präsenzunterricht eingesetzt werden. Diese Vertretungsstunden stellen Mehrarbeit dar.

    Falls es Schüler der 9 bzw. sind, musst du:


    "(2) Für Leistungsbewertungen in den Fällen des § 44c Absatz 3 und 4 und des § 44d gilt,


    1. dass den Schülerinnen und Schülern der Klassen 9 und 10 auf Wunsch im Rahmen der organisatorischen Möglichkeiten Gelegenheit zu zusätzlichen schriftlichen, mündlichen oder praktischen Leistungen mit dem Ziel der Notenverbesserung zu geben ist und die Schülerinnen und Schüler entsprechend zu beraten sind,"


    beachten. Das heisst im Präsenzunterricht mussst du diese Angebote machen und die Schüler beraten diese Wahrzunehmen. Hast du das vernünftig dokumentiert bist du auf der sicheren Seite und auch vor Widersprüchen geschützt. Um Nachprüfungen kommst du dennoch nicht herum.


    Das würde ich so gerne und werde ich bei einigen auch tun, finde ich aber nicht bei allen machbar. Ich habe in Englisch 3 Schüler mit einer 5 bzw. einmal sogar 5- in der einzig geschriebenen Klausur und absolut null mündlicher Beteiligung. Von keinem der 3 haben ich in den letzten Wochen Aufgaben geschickt bekommen. Ich weiß nicht, wie ich da einfach eine 4 setzen soll.

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