Im Konzept, das die Tage rumgeschickt wurde, steht, dass man wöchentlich bis zu 6 Stunden Mehrarbeit verpflichtet werden kann und diese dann im folgenden Sj. ausgleichen kann. Von einer zusätzlichen Vergütung steht dort nichts, aber: wer soll denn bitte unsere Stunden im folgenden Sj. übernehmen, wenn alle Kollegen diese ausgleichen können?! Vor den Sommerferien haben wir eh schon alle mehr Stunden gemacht...hinterfragt hat das niemand (zumindest an unserer Schule nicht), denn man hat einfach nur funktioniert.
Nun aber mit der Sicht auf die kommenden Wochen/Monate sehe ich nicht ein, dass wir keine Vergütung für Mehrarbeit bekommen und diese Stunden ja niemals abfeiern können - habe ich einen Denkfehler? An weiterführenden Schulen, so habe ich aus dem Bekanntenkreis gehört, scheint es ja gang und gebe zu sein jede Überstunde über 3 Std. über Mehrarbeitsanträge abzurechnen.
Bei Fragen nicht nur zur Mehrarbeit immer gut: https://www.tresselt.de/mehrarbeit/ aber viel wichtiger sind https://bass.schul-welt.de/1056.htm und https://bass.schul-welt.de/6218.htm (ins. 2.4 (zu § 2 Abs. 4))
und aus dem am 03.08 vom MSB veröffentlichten Informationen:
Die Zahl der wöchentlichen Pflichtstunden einer Lehrkraft kann aus schulorganisatorischen Gründen, insbesondere zum Ausgleich einer nicht gleichmäßigen Unterrichtserteilung, für bis zu sechs Monate um bis zu sechs Stunden über- oder unterschritten werden. Die zusätzlich oder weniger erteilten Unterrichtsstunden sind innerhalb des Schuljahres auszugleichen, ausnahmsweise im folgenden Schuljahr. Eine Überschreitung um mehr als zwei Stunden soll in der Regel nicht ohne Zustimmung der Lehrkraft erfolgen, wenn sie über zwei Wochen andauert (§ 2 Abs. 4 VO zu § 93 Abs. 2 SchulG). Die Regelung dient dazu, eine nicht gleichmäßige Unterrichtserteilung flexibel im Schuljahr auszugleichen.
Wichtig für dich dabei, dass die Zustimmung der Lehrkraft und des Lehrerrates bei Überschreitung der 2 Stunden eingeholt werden muss. Außerdem handelt es sich hierbei nicht um Mehrarbeit sondern um eine Erhöhung der Pflichtstunden. Damit gibt es keine Bezahlung wie bei Mehrarbeit, sondern einen Ausgleich im nächsten Schuljahr. Teilzeitbelange sind zuberücksichtigen.
Davon abgesehen gilt natürlich immer noch der Mehrarbeitserlass und die Mehrarbeitsstunde, die bestimmt auch anfallen, solltet ihr jeden Monat abrechnen und vergütet bekommen (wie du sagtest, mehrs al 3 St. pro Monat bei Vollzeit, bei Teilzeit jede einzelne Mehrarbeitsstunde).