Gerade habe ich folgende Info gelsen:
Klausuren und mündliche Prüfungen in der gymnasialen Oberstufe an Gymnasien und Gesamtschulen / Prüfungen und Zeugnisausgabe an Weiterbildungskollegs
Herr Fleischhauer, Leiter der Abteilung 5 des Ministeriums, schrieb:
Trotz des grundsätzlichen Verzichts auf Unterricht am 21. und 22. Dezember 2020 können auch an diesen beiden Tagen Klausuren oder mündliche Prüfungen als Ersatz für eine Klausur in der Qualifikationsphase durchgeführt werden, sofern sich diese nicht problemlos verschieben lassen. (…)
Es handelt sich rechtlich gesehen nicht um eine Verlängerung der Ferien.
Ich bitte Sie, diesen Erlass allen betroffenen Schulen und Weiterbildungskollegs
Ihres Regierungsbezirks umgehend zukommen zu lassen.
Also müssen Klausurplände doch nicht umgeschrieben werden. Immerhin etwas.