Beiträge von PeterKa

    das war nicht die korrekte Formulierung.
    Der Schulträger beantragt aber auch auf der Grundlage der Rückmeldungen der Schulen, bzw. die Verteilung innerhalb der Schulen muss ja auch organisiert werden.

    So schnell wie die Ipads bei uns waren, bin ich mir ziemlich sicher, dass der Schulträger nicht auf eine Rückmeldung von uns oder anderen Schulen gewartet hat. Dann wäre wohl auch was anderes rausgekommen.

    Also sollte ich anfangen, mit OneNote zu arbeiten? Was ist das überhaupt? Ich kenne das gar nicht.

    Beamer haben wir nicht, W-Lan auch nicht.

    Mit dem Stift kann ich nur auf der Tastatur rumtippen, das kann ich aber auch mit dem Finger, schreiben tut der nicht.

    Was ist BiBox???

    Ich merke schon, ich lebe noch hinter dem Mond. Dabei dachte ich bisher immer, ich wäre schon ganz gut digitalisliert.....

    OneNote ist so ähnlich wie GoodNotes auf dem Ipad - ein Programm zum Sortieren, kategoriesiren von Mitschriften und Dokumenten. Eignet sich gut für Unterrichtsvorbereitungen und -mitschriften.

    Stifte bieten dir häufig auch die Möglichkeit auf dem Display zu schreiben ggfs inklusive Handschriftenerkennung usw. Das ist insbsondere bei mathematischen Formeln und soweiter sehr hilfreich oder bei fehlender fester Tastatur.

    Die Bibox sind die digitalen Unterrichtswerke von Westermann. Kann man gut finden, muss man aber nicht. Mir bieten sie zuwenig Flexibilität.

    Zur Zeit gibt es viele KuK, die kein Gerät beantragen, weil es eben zuviele "Nebenwirkungen" gibt (Haftung, usw...) und sie eh schon was haben. Wenn sie eine Schule verlassen, haben sie kein Gerät zurückzulassen, deren Nachfolger*innen (ob Neueinstellung, Versetzung oder Rückkehrer*in) können also kein Gerät bekommen? Die Antragsfrist für die Anschaffung ist ja nur noch bis Ende des Jahres, oder?

    Müsst ihr bei euch die Geräte selbst beantragen? Ich dachte, dass muss der Schulträger machen, da diesem auch die Gelder zur Verfügung gestellt werden und er die zentrale Verwaltung, die ja vorgeschrieben ist, sicherstellen kann.

    Ich bin auch froh. Nachdem meine Corona-App gestern rot wurde hab ich mich heute testen lassen und muss zum Glück nächste Woche nur für eine Klausur noch in die Schule.

    Hast du das dem Gesundheitsamt gemeldet? Bei uns im Kollegium wurden mehrere wegen roter App in 14täge Quarantäne geschickt.

    Der Test sollte eigenlich auch erst nach ein paar Tagen gemacht werden und nicht so früh.

    Aber viel Glück.

    Wir haben heute unsere Lehrer-Ipads bekommen. Tastatur und Stift werden verspätet kommen, aber der Anfang ist gemacht.

    Die Nutzungsvereinbarung hatten wir ähnlich der Mustervorlage vom Land, minus des vorher von uns angemahnten Absatzes zur Haftung.

    Es war keine Zwei-Faktor-Authentifizierung notwendig, aber wir haben auch keinen Zugriff auf den Apple-Store. Bei uns wird der Schulträger gewünschte Apps zeitnah bereitstellen, wenn sie kostenlos sind. Ansonsten muss die Schule für die Lizenz bezahlen.
    Mal sehen, ob wir uns als Kollegium auf Good-Notes und Teachers-Tool oder ähnliches einig werden können.

    Kann mir hier jemand Auskunft geben, wie die beiden Tage 20. und 21.12 für die Mehrarbeitsabrechung gewertet werden? Werden die +/- 0 gerechnet (unberücksichtige Ausfallsstunden wegen Erledigung von Verwaltungsarbeit) oder werden die nichtgeleisten Stunden als normales Ausfallstunden, ähnlich wie Hitzefrei, als Minusstunden gegengerechnet?

    Danke

    Peter

    Weiß jemand ob die Tage 21.12/22.12 tatsächlich Karneval nachgeholt werden? Wir müssen am 21.12/22.12 nämlich dennoch zur Schule kommen und andere Aufgaben erledigen.

    Da weite Teile NRWs von Karneval verschont werden und bestimmt auch ihre beweglichen Feiertage anders gelegt haben, kann man davon ausgehen, dass es keine NRWweites Nachholen an Karneval geben kann.

    Pepe, selbst wenn die bis dahin kommen. Sollte es sich (wie wohl in vielen Kommunen angekündigt) nur um tablets handeln, braucht man zum Zeugnisse schreiben weiterhin ein anderes Gerät. Berichtszeugnisse auf einem Tablet fände ich anstrengend. Rasterzeugnisse aber auch.

    Zum eingeben der Noten reicht bei uns die Weboberfläche von Schild für jeden Kollegen. Geht wohl für Berichtszeugnisse nicht, aber für weiterführende Schule sollte das auch mit Tablet kein Problem sein.

    Gerade habe ich folgende Info gelsen:

    Klausuren und mündliche Prüfungen in der gymnasialen Ober­stufe an Gymnasien und Gesamtschulen / Prüfungen und Zeugnisausgabe an Weiterbildungskollegs

    Herr Fleischhauer, Leiter der Abteilung 5 des Ministeriums, schrieb:

    Trotz des grundsätzlichen Verzichts auf Unterricht am 21. und 22. Dezember 2020 können auch an diesen beiden Tagen Klausuren oder mündliche Prüfungen als Ersatz für eine Klausur in der Qualifikationsphase durchgeführt werden, sofern sich diese nicht problemlos verschieben lassen. (…)

    Es handelt sich rechtlich gesehen nicht um eine Verlängerung der Ferien.

    Ich bitte Sie, diesen Erlass allen betroffenen Schulen und Weiterbildungskollegs

    Ihres Regierungsbezirks umgehend zukommen zu lassen.


    Also müssen Klausurplände doch nicht umgeschrieben werden. Immerhin etwas.

    Ich finde solche Aussagen auch mutig. Ich würde zu meine Hausarzt gehen und mich testen lassen.

    Entweder nehme ich dann einen kostenlosen Test wahr (wir haben ja 3 mal die Möglichkeit und ohne Anlass zu testen) oder ich bitte ihn,

    mich zu testen und halte ihm die Warnapp unter die Nase.

    Wenn deine App rot ist, wirst du, zumindest in den Walk-In Stationen, kostenlos getestet. Die drei Tests für Lehrer werden deavon nicht berührt. Mein Hausarzt wollte mich ohne Symtome nicht mal testen, obwohl die App rot war.

    In NRW sind darob direkt Minuten-Zeiten vorgegeben.

    https://bass.schul-welt.de/17924.htm

    In den Tabellen wird immer unterschieden zwischen Kursen, die Abiturfach sind, und Kursen, die normale Kurse sind. Eigentlich könnten die Klausurlängen in beiden Kursarten unterschiedlich sein. Da aber kein Schüler seine Abiturfächer in der Q1 festgelegt hat, könnte das doch zu Problemen führen, oder habe ich da einen Denkfehler?

    Wir haben hier in NRW dieses Jahr umgestellt und minutengenaue Klausurlängen eingeführt. Da ist dann alles von 90 Minuten bis 180 Minuten drin.

    Nachdem ein Schüler seine Klausur fertiggeschrieben hat verlässt er selbstverständlich den Klausurraum und ist unbeaufsichtigt. Das gilt auch, wenn alle Klausurschreiber fertig sind.

    Da das aber alles Oberstufenschüler sind halten wir es auch nicht für nötig, sie zu beaufsichtigen.

    Ok, das war wohl missverständlich. Ich meinte eine Fachleitung und die Buchausleihe o.Ä. ! Ich kenne eine Schule, an der eine Fachleitung und die Buchausleihe trotz festangestellter Mitarbeiter in der Buchausleihe zu immerhin 3 (!!) Entlastungsstunden für den betr. Kollegen führt. Auch das Gegenteil ist mir bekannt. Es hängt immer von der SL ab. Diese muss sich hierfür ja auch nicht ernsthaft rechtfertigen.

    Bei uns ist die Lehrbuchverwaltungsstelle eine A14 Stelle, deshalb natürlich dann ohne Entlastungsstunden. Bei den Fachleitungen gibt es Entlastungsstunden nur wenn man z.B. in den Naturwissenschaften die Sammlungsleitung übernimmt.

    Den Brief hatte ich heute in der Post. Bei mir sind es nun fast 400 Euro, die ich monatlich berappen muss - in Elternzeit und ab Januar komplett ohne Einnahmen und Elterngeld kein Pappenstiel. Wie beneide ich diejenigen, die in dieser Zeit bei ihrem Partner familienversichert sind!

    Kannst du die Versicherung nicht ruhend stellen und dich in der Zeit, da ohne Einnahmen, beim Partner familienversichern lassen? Hast du wegen des Kindes nicht andere Beihilfesätze und damit dann auch viel weniger Prozente bei der Debeka versichert?

    Hast du eine gültige Rechtsgrundlage für das Rückbehaltsrecht der eigenen Arbeitsleistung die ggfs auch für Beamte gilt? Hast du den bei euch geltenden Hygienplan zur Hand und kannst erklären, weshalb die Arbeitsbedingungen unzumutbar sind. Hast du den Lehrerrat eingeschaltet und nach gefragt? Hast du deine Schulleitung mal gefragt und abgeklärt, wie diese gedenkt sich zu verhalten?

    Ein Blick in die Allgemeinverfügung der Stadt ist im Regelfall erhellender. Außerdem gilt alles eh nicht, wenn man nicht eine Verordnung oder Verfügung veröffentlicht.

    Das in Düsseldorf nach den Ferien keine Maskenpflicht gilt, halte ich für annähernd ausgeschlossen. Aber für die Verfügung hat die Stadt ja noch eine Woche mehr Zeit.

    In Schulen galt doch bereits vor den Ferien eine Maskenpflicht auf Gängen usw. aber eben nicht im Unterricht. Das wurde vom Ministerium bisher auch noch nicht geändert und der aktuellen Situation angepasst. Da liefert die Presse nichts Neues. Die Situation "Unterricht" wird allerdings auch nicht extra erwähnt.

    Ich gehe aber davon aus, dass eine Verfügung der Stadt Düsseldorf die Verordnung des Ministeriums nicht aushebeln kann. Sonst hätte einige Städte die Maskenpflicht im Unterricht sicherlich schon vor einiger Zeit weiterlaufen lassen.

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