Beiträge von PeterKa

    Weiß jemand ob die Tage 21.12/22.12 tatsächlich Karneval nachgeholt werden? Wir müssen am 21.12/22.12 nämlich dennoch zur Schule kommen und andere Aufgaben erledigen.

    Da weite Teile NRWs von Karneval verschont werden und bestimmt auch ihre beweglichen Feiertage anders gelegt haben, kann man davon ausgehen, dass es keine NRWweites Nachholen an Karneval geben kann.

    Pepe, selbst wenn die bis dahin kommen. Sollte es sich (wie wohl in vielen Kommunen angekündigt) nur um tablets handeln, braucht man zum Zeugnisse schreiben weiterhin ein anderes Gerät. Berichtszeugnisse auf einem Tablet fände ich anstrengend. Rasterzeugnisse aber auch.

    Zum eingeben der Noten reicht bei uns die Weboberfläche von Schild für jeden Kollegen. Geht wohl für Berichtszeugnisse nicht, aber für weiterführende Schule sollte das auch mit Tablet kein Problem sein.

    Gerade habe ich folgende Info gelsen:


    Klausuren und mündliche Prüfungen in der gymnasialen Ober­stufe an Gymnasien und Gesamtschulen / Prüfungen und Zeugnisausgabe an Weiterbildungskollegs


    Herr Fleischhauer, Leiter der Abteilung 5 des Ministeriums, schrieb:

    Trotz des grundsätzlichen Verzichts auf Unterricht am 21. und 22. Dezember 2020 können auch an diesen beiden Tagen Klausuren oder mündliche Prüfungen als Ersatz für eine Klausur in der Qualifikationsphase durchgeführt werden, sofern sich diese nicht problemlos verschieben lassen. (…)

    Es handelt sich rechtlich gesehen nicht um eine Verlängerung der Ferien.

    Ich bitte Sie, diesen Erlass allen betroffenen Schulen und Weiterbildungskollegs

    Ihres Regierungsbezirks umgehend zukommen zu lassen.



    Also müssen Klausurplände doch nicht umgeschrieben werden. Immerhin etwas.

    Ich finde solche Aussagen auch mutig. Ich würde zu meine Hausarzt gehen und mich testen lassen.

    Entweder nehme ich dann einen kostenlosen Test wahr (wir haben ja 3 mal die Möglichkeit und ohne Anlass zu testen) oder ich bitte ihn,

    mich zu testen und halte ihm die Warnapp unter die Nase.

    Wenn deine App rot ist, wirst du, zumindest in den Walk-In Stationen, kostenlos getestet. Die drei Tests für Lehrer werden deavon nicht berührt. Mein Hausarzt wollte mich ohne Symtome nicht mal testen, obwohl die App rot war.

    die Unterscheidung der verschiedenen Abifach und Nichtabifach in der Tabelle ist m.E. nicht der Klausurlängeangabe geschuldet, sondern der Tatsache, dass nur im 1.-3. Abifach im 4. Quartal noch Klausuren geschrieben werden.

    Da im 4. Abiturfach in 4.Quartal keine Klausuren geschrieben werden, greift dein Argument nicht

    In NRW sind darob direkt Minuten-Zeiten vorgegeben.

    https://bass.schul-welt.de/17924.htm

    In den Tabellen wird immer unterschieden zwischen Kursen, die Abiturfach sind, und Kursen, die normale Kurse sind. Eigentlich könnten die Klausurlängen in beiden Kursarten unterschiedlich sein. Da aber kein Schüler seine Abiturfächer in der Q1 festgelegt hat, könnte das doch zu Problemen führen, oder habe ich da einen Denkfehler?

    Wir haben hier in NRW dieses Jahr umgestellt und minutengenaue Klausurlängen eingeführt. Da ist dann alles von 90 Minuten bis 180 Minuten drin.

    Nachdem ein Schüler seine Klausur fertiggeschrieben hat verlässt er selbstverständlich den Klausurraum und ist unbeaufsichtigt. Das gilt auch, wenn alle Klausurschreiber fertig sind.

    Da das aber alles Oberstufenschüler sind halten wir es auch nicht für nötig, sie zu beaufsichtigen.

    Ok, das war wohl missverständlich. Ich meinte eine Fachleitung und die Buchausleihe o.Ä. ! Ich kenne eine Schule, an der eine Fachleitung und die Buchausleihe trotz festangestellter Mitarbeiter in der Buchausleihe zu immerhin 3 (!!) Entlastungsstunden für den betr. Kollegen führt. Auch das Gegenteil ist mir bekannt. Es hängt immer von der SL ab. Diese muss sich hierfür ja auch nicht ernsthaft rechtfertigen.

    Bei uns ist die Lehrbuchverwaltungsstelle eine A14 Stelle, deshalb natürlich dann ohne Entlastungsstunden. Bei den Fachleitungen gibt es Entlastungsstunden nur wenn man z.B. in den Naturwissenschaften die Sammlungsleitung übernimmt.

    Den Brief hatte ich heute in der Post. Bei mir sind es nun fast 400 Euro, die ich monatlich berappen muss - in Elternzeit und ab Januar komplett ohne Einnahmen und Elterngeld kein Pappenstiel. Wie beneide ich diejenigen, die in dieser Zeit bei ihrem Partner familienversichert sind!

    Kannst du die Versicherung nicht ruhend stellen und dich in der Zeit, da ohne Einnahmen, beim Partner familienversichern lassen? Hast du wegen des Kindes nicht andere Beihilfesätze und damit dann auch viel weniger Prozente bei der Debeka versichert?

    Es kam eben eine Mail bzgl. der Möglichkeit von Distanzunterricht.

    Quintessenz in etwa: Distanzunterricht nur, wenn Ostern und Weihnachten zusammenfallen und es keine Möglichkeit gibt, die Familienfeiern vernünftig zu organisieren. Oder so ähnlich.

    Warum sollten wir denn ein Komzept zum Arbeiten im Distanzunterricht erstellen, wenn das gar nicht gwünscht wird?

    Hast du eine gültige Rechtsgrundlage für das Rückbehaltsrecht der eigenen Arbeitsleistung die ggfs auch für Beamte gilt? Hast du den bei euch geltenden Hygienplan zur Hand und kannst erklären, weshalb die Arbeitsbedingungen unzumutbar sind. Hast du den Lehrerrat eingeschaltet und nach gefragt? Hast du deine Schulleitung mal gefragt und abgeklärt, wie diese gedenkt sich zu verhalten?

    Ein Blick in die Allgemeinverfügung der Stadt ist im Regelfall erhellender. Außerdem gilt alles eh nicht, wenn man nicht eine Verordnung oder Verfügung veröffentlicht.


    Das in Düsseldorf nach den Ferien keine Maskenpflicht gilt, halte ich für annähernd ausgeschlossen. Aber für die Verfügung hat die Stadt ja noch eine Woche mehr Zeit.

    In Schulen galt doch bereits vor den Ferien eine Maskenpflicht auf Gängen usw. aber eben nicht im Unterricht. Das wurde vom Ministerium bisher auch noch nicht geändert und der aktuellen Situation angepasst. Da liefert die Presse nichts Neues. Die Situation "Unterricht" wird allerdings auch nicht extra erwähnt.


    Ich gehe aber davon aus, dass eine Verfügung der Stadt Düsseldorf die Verordnung des Ministeriums nicht aushebeln kann. Sonst hätte einige Städte die Maskenpflicht im Unterricht sicherlich schon vor einiger Zeit weiterlaufen lassen.

    Dem Staat/Land müsste verboten werden überhaupt irgendjemand befristet einzustellen. Was sich hier herausgenommen wird, würde sich ein Unternehmen nicht Mal erträumen...

    Das gibt es doch überall in der Wirtschaft. Nicht umsonst sind Zeitarbeitsfirmen gut im Geschäft. Auch die Praxis der Leiharbeiter in Fleischzerlegebetrieben wurde vor nicht alzu langer Zeit in den Medien breitgetreten.

    Dann würden die Schüler bei mir mit diesem Arbeitsheft nicht arbeiten, sondern mit Kopien (die die Schule selbstverständlich zahlt) oder mit anderem Material, was ich nicht von privatem Geld kaufe.

    Kopien aus Arbeitsheften sind nicht erlaubt


    Auf http://www.schulbuchkopie.de/i…ntworten-zum-fotokopieren zu finden

    Aus einem Arbeitsheft mit 24 Seiten will ich 8 Seiten für meinen Unterricht fotokopieren. Geht das?

    Nein. Arbeitshefte sind Unterrichtsmaterialien. Sie werden eigens für den Unterrichtsgebrauch hergestellt. Daher gilt die 15 %-Grenze. Aus dem Arbeitsheft können deshalb etwas mehr als 3 Seiten kopiert werden.



    unabhängig davon hat die Schule der Lehrkraft aber die benötigten, da eingeführten, Lehrwerke zu stellen. Das dazu passende Gerichtsurteil ist nur ein paar Jahre alt.

    Jetzt möchte man eben auch nicht die Kollegen im Stich lassen und ich habe dieses Jahr eine 10er Klasse, da geht es auch um den Abschluss. Das Ministerium fällt uns gewissermaßen in den Rücken, wenn es betont, dass man als Schule zwar eine Empfehlung aussprechen kann, dies aber keinesfalls bindend für die Schüler ist.

    Du fällst doch niemandem in den Rücken, wenn du nicht zur Schule kommst, sondern den Unterricht auf Distanz durchführst. Unterricht und die Bewertung übernimmst du dann ja selber. Vertretungsregelungen und Stundenpläne muss man entsprechend anpassen. Für die nötige Ausstattung der Schüler und von dir muss natürlich auch gesorgt sein.

    Du und deine Gesundheit sollten dir selber wichtiger sein, als der Unmut einzelner Kollegen.

    Kannst du bitte einfach vernünftig meine Beiträge lesen?

    Haben wir doch alle gemacht. Du verstehst jedoch nicht, dass der von eurer Schulgemeinde Beschluss zwar verpflichtend gemeint ist, aber dass er im Grunde genommen nur freiwillig ist.

    Solange aber niemand aus der Schulgemeinde das moniert und versucht gegen Maskenverweigerer vorzugehen ist das Wortklauberei.

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