Beiträge von PeterKa

    Vorher heißt es aber in der Coronaschutzverordnung in § 1: "(7) Die besonderen Regelungen der Coronabetreuungsverordnung insbesondere für den Betriebvon Kindertageseinrichtungen, Kindertagespflegestellen und Schulen bleiben unberührt." D. h. eine Lehrerfortbildung fällt nicht unter die in § 13 genannten Veranstaltungen und Versammlungen. (Dass sie insbesondere in einer großen Gruppe derzeit nicht sinnvoll ist, steht auf einem anderen Blatt.)

    Die Coronabetreuungsverordnung macht dazu aber gar keine Aussagen, d.h. ihre Regelungen werden sowieso eingehalten. Deshalb greift doch wieder Die Coronaschutzverordnung.

    Weiß jemand, ob ein Schulleiter sein Kollegium trotz Inzidenz Ü200 zu FBs vor Ort verdonnern kann?

    Ich stelle mir das sehr...ungemütlich vor und denke, man sollte so wenig Kontakt wie möglich haben.

    In NRW würde doch die aktuelle Coronaschutzverordnung§ 13 Veranstaltungen und Versammlungen das verbieten. Die Klarstellung, die vom Ministerium im Herbst letzten Jahres kam, wurde in einem andere Thread schon mal erwähnt.

    Du bist doch in SH, gibt es da keine Verordnung, die Klarheit schafft. Dir nutzt es doch überhaupt nichts, wenn ich dir sage, wie es in NRW geht (und selbst da wird das nicht einheitlich umgesetzt).

    Du solltest deine Schulleitung, IT-Verantwortlichen oder den Schulträger/Kostenträger fragen, denn diese sind in der Lage deine Frage zu beantworten.

    Kein Wunder wenn man nicht getestet oder in Quarantäne gesteckt wird, obwohl man jemanden mit Symptomen unterrichtet hat und der danach positiv getestet wurde...

    Wenn man wenig später selbst positiv ist, hat man sich natürlich NICHT in der Schule angesteckt. Dann war das sicher beim einkaufen.

    Als Lehrer in NRW konntest du dich doch zwischen den Herbst- und Weihnachtsferien dreimal kostenlos testen lassen. Hast du das nach dem Kontakt nich wahrgenommen?

    Nur weil das Gesundheitsamt nicht alle Kontaktpersonen testen will bedeutet es ja nicht, das man sich nicht selber testeln lassen darf.


    Ich hoffe, dass eine ähnliche Regelung zu Tests bei Lehrkräften auch bis zu den Osterferien gilt.

    Ich würde gerne noch mal auf die Zwei-Faktor-Authentifikation zurückkommen. Soweit ich verstanden haben, kommt man da bei einem iPad nicht dran vorbei, weil die einfach systemseitig fest eingebaut ist.


    Und wie ist das bei nicht verwalteteten IDs. Wer legt die an? Habt ihr jeweils eine dienstliche E-Mail-Adresse, die für die ID verwendet wird? Und wie läuft hier die Zwei-Faktor-Authentifikation ab? Wie sieht das Verfahren aus, um kostenpflichtige Apps aus dem App-Store zu erwerben? Auslage mit Erstattung? Gutscheine? Oder gibt es einfach keine kostenpflichtige Software?

    Warum sollte die auf deim Ipad fest eingebaut sein? Wir haben unsere Geräte ausgepackt, angeschaltet, angemeldet, den Einrichtungsprozess durchlaufen und gut war. Da war kein anderes Gerät für notwendig, also auch keine Zwei-Faktor-Authentifikation.


    Da die Dienstgeräte nach Verordnung alle zentralverwaltet sein müssen, gibt es keine nicht verwalteten Geräte, außer den weiterhin privat genutzten Geräten einiger Kollegen.

    Apps werden auch zentral angeschafft und installiert, läuft bisher relativ problemlos. Mal sehen, was passiert, wenn alle 1000 Schülerinnen und Schüler auch im System sind.

    Steile These, wenn BBB mit Windows, Linux, MacOS gut funktioniert, nur mit IOS nicht.

    Naja, bei mir gibt es dieselben Fehler und Probleme mit BBB auch unter Windows.


    Zu kleines, kaum brauchbares Whiteboard, schlechte Video-, Audioqualität, Rollenvergabe ist schlecht gelöst und am schlimmsten ist es, dass nicht alle Schüler problemlos in den selben Raum können sondern manchmal in einem Parallelraum landen.

    Weder ich noch meine Schüler aus dieser Altersklasse werden zeitnah geimpft werden, also wäre es imo SEHR angesagt, alle Regelungen vorerst schön aufrecht zu erhalten 😊 Sollte die Inzidenz im April dann hoffentlich anders aussehen, kann man auf dieser Grundlage gerne andere Regelungen treffen, aber bestimmt nicht, weil Risikogruppen dann geimpft sind.


    Werden Lehrer nicht relativ zeitnah die Möglichkeit bekommen geimpft zu werden? Klar nicht in der ersten Runde, aber dennoch nicht mit dem Restvolk, das gar keine Prioritisierungen aufweisen kann.

    Da wir abschweifen und ich ein bisschen den Durchblick verloren habe: Gibt es Stand heute jemanden, der ein Gerät erhalten hat und zufrieden ist?

    Ja. Wir haben mittlerweile die Ipads und Stifte bekommen. Hülle und Tastatur werden noch geliefert. Die Stadt hat uns Goodnotes installieren und eine Notenverwaltungsapp werden wir wohl auch noch bekommen.

    Der Rest, der noch nicht passt, ist eigentlich Kleinkram und wir im Laufe der Zeit noch optimiert.


    Die größten Probleme macht BBB, aber dafür kann das Ipad nichts, sondern das liegt am Programm selbst.

    Und ja, ich hatte gelesen, dass für Szenario 2 eine Grundsatzentscheidung der Landesregierung notwendig ist.

    Aber das kann ja ziemlich willkürlich durchgeführt werden. Ab einem Wert von 500? 1000? 5000?

    Ich weiß halt gerne vorher, wie die Regeln sind... und werde so ungerne Freitag am späten Nachmittag von Mails überrascht.

    Aber offenbar soll das so.

    Da der Wert Landesweit nicht überall gleich sein wird, kann es für die Grundsatzentscheidung der Landesregierung doch keinen konkreten Wert geben.

    Auch die Flexibilität, die sich bei niedrigeren Werten für Schulen/Kreise/Städte ergibt, ist doch begrüßenswert. Schulen sind nicht alle miteinander vergleichbar und Individualität bei der Umsetzung von Maßnahmen erscheint mir sinnvoll.

    Gibt es Gründe, die zum Widerspruch beitragen könnten?

    Könnte ein Bundeslandwechsel was bringen?


    Auch ohne bestandenes Examen kann man als Lehrerin arbeiten. Privatschulen, deutsche Schulen im Ausland usw.

    Aber wenn man trotz Wiederholung nicht bestanden hat, sollte man stark darüber nachdenken, ob das Unterrichten einem wirklich liegt und man es braucht. Ein anderer Beruf könnte durchaus besser geeignet sein.

    Wenn du privat versichert bist, wirst du vielleicht nicht mal bis September auf die OP warten müssen ;)


    Aber der Wechsel zur privaten Kasse geht nur kurz nach dem Beginn der entsprechenden Tätigkeit.


    Die nehmen dich dort auf jeden Fall an, müssen sie ja mittlerweile. Eventuell hast du Zuzahlungen oder nur einen Minimaltarif (der sich dann wohl kaum lohnt).


    Die Zahlen hängen natürlich vor allen dingen von deinem Beihilfestatus und damit von deinem Familienstand ab. Ist ein Unterschied, ob es 50% oder 80% sind. Du solltest einfach Angebote verschiedener Privater einholen. Welches du annimmst oder auch nicht, kannst du ja immer noch entscheiden.

    das war nicht die korrekte Formulierung.
    Der Schulträger beantragt aber auch auf der Grundlage der Rückmeldungen der Schulen, bzw. die Verteilung innerhalb der Schulen muss ja auch organisiert werden.

    So schnell wie die Ipads bei uns waren, bin ich mir ziemlich sicher, dass der Schulträger nicht auf eine Rückmeldung von uns oder anderen Schulen gewartet hat. Dann wäre wohl auch was anderes rausgekommen.

    OneNote ist so ähnlich wie GoodNotes auf dem Ipad - ein Programm zum Sortieren, kategoriesiren von Mitschriften und Dokumenten. Eignet sich gut für Unterrichtsvorbereitungen und -mitschriften.


    Stifte bieten dir häufig auch die Möglichkeit auf dem Display zu schreiben ggfs inklusive Handschriftenerkennung usw. Das ist insbsondere bei mathematischen Formeln und soweiter sehr hilfreich oder bei fehlender fester Tastatur.


    Die Bibox sind die digitalen Unterrichtswerke von Westermann. Kann man gut finden, muss man aber nicht. Mir bieten sie zuwenig Flexibilität.

    Zur Zeit gibt es viele KuK, die kein Gerät beantragen, weil es eben zuviele "Nebenwirkungen" gibt (Haftung, usw...) und sie eh schon was haben. Wenn sie eine Schule verlassen, haben sie kein Gerät zurückzulassen, deren Nachfolger*innen (ob Neueinstellung, Versetzung oder Rückkehrer*in) können also kein Gerät bekommen? Die Antragsfrist für die Anschaffung ist ja nur noch bis Ende des Jahres, oder?

    Müsst ihr bei euch die Geräte selbst beantragen? Ich dachte, dass muss der Schulträger machen, da diesem auch die Gelder zur Verfügung gestellt werden und er die zentrale Verwaltung, die ja vorgeschrieben ist, sicherstellen kann.

    Ich bin auch froh. Nachdem meine Corona-App gestern rot wurde hab ich mich heute testen lassen und muss zum Glück nächste Woche nur für eine Klausur noch in die Schule.

    Hast du das dem Gesundheitsamt gemeldet? Bei uns im Kollegium wurden mehrere wegen roter App in 14täge Quarantäne geschickt.

    Der Test sollte eigenlich auch erst nach ein paar Tagen gemacht werden und nicht so früh.

    Aber viel Glück.

    Wir haben heute unsere Lehrer-Ipads bekommen. Tastatur und Stift werden verspätet kommen, aber der Anfang ist gemacht.

    Die Nutzungsvereinbarung hatten wir ähnlich der Mustervorlage vom Land, minus des vorher von uns angemahnten Absatzes zur Haftung.


    Es war keine Zwei-Faktor-Authentifizierung notwendig, aber wir haben auch keinen Zugriff auf den Apple-Store. Bei uns wird der Schulträger gewünschte Apps zeitnah bereitstellen, wenn sie kostenlos sind. Ansonsten muss die Schule für die Lizenz bezahlen.
    Mal sehen, ob wir uns als Kollegium auf Good-Notes und Teachers-Tool oder ähnliches einig werden können.

    Kann mir hier jemand Auskunft geben, wie die beiden Tage 20. und 21.12 für die Mehrarbeitsabrechung gewertet werden? Werden die +/- 0 gerechnet (unberücksichtige Ausfallsstunden wegen Erledigung von Verwaltungsarbeit) oder werden die nichtgeleisten Stunden als normales Ausfallstunden, ähnlich wie Hitzefrei, als Minusstunden gegengerechnet?


    Danke

    Peter

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