Beiträge von PeterKa

    Wenn man längere Zeit TZ arbeiten oder ohne Bezüge in Elternzeit möchte, dann sieht die Berechnung pro GKV auch schon wieder viel besser aus. Während man in der PKV seine hohen Beiträge einfach immer weiterzahlt, reduzieren sich die in der GKV anteilig zum Gehalt.

    AFAIK kann man die Private ggfs ruhen lassen, wenn man in der Zeit in der Familienversicherung des Partners mitversichert ist.

    In NRW ist die PKV auch mit Risikozuschlag fast immer deutlich günstiger als die volle GKV allein zu tragen. Eine Ausnahme dürfte hier eventuell eine größere Familie sein, dann könnte sich die GKV wieder lohnen...

    Selbst bei einer größeren Familie lohnt sich die GKV höchstens finanziell. Die Leistungen, die man als Privatpatient im Vergleich zu denen, die man als gesetzlich Versicherter bekommt, wiegen finanziellle Nachteile nicht nur bei Kleinfamilien auf. Man wird z.B. bei der Terminvergabe und im Wartezimmer oft bevorzugt, man kann zu Ärzten ohne Kassenzulassung gehen, man bekommt deutlich einfacher bessere Medikamente, Massagen und andere Behandlungen kann man fast auf Zuruf erhalten, in Krankenhäusern liegst du auf der Privatstation, ...

    PeterKa: meines Wissens ist in LogineoLMS noch kein VideoTool installiert. Es ist zwar ein Moodle, aber wohl so eingerichtet, dass man als Schuladmin nicht einfach ein Modul hinzufügen kann.


    Wir nutzen LMS nicht, aber ich verfolge es nebenbei ein wenig. Daher: Weiß da jemand mehr zu?

    Nein wir haben das gute alte Logineo ohne LMS und da konnten wir ein BBB installieren. Dem oben zitierten Zitat hatte ich entnommen, dass das auch in LMS gehen sollte

    Hast du da nähere Infos zu?

    Bei uns gibt es in Logineo-LMS kein BigBlueButton-Plugin. Interessant wäre auch die Adresse für den BigBlueButton-Server des Landes.

    Ganz auf die Schnelle:


    https://moodle.org/mod/forum/discuss.php?d=405928

    und daraus :

    Die Schulen haben vollen Administrationszugriff und können selber das System nach ihren Bedürfnissen anpassen.


    Deshalb solltet ihr problemlos die entsprechende BBB-Aktivität anlegen können. Ich dachte das hätten auch viele gemacht.

    Bei uns läuft das über das KRZN (und dementsprechend schlecht) https://bbb.krzn.de/

    Wir hatten gar kein Videokonferenztool. Alles war wir hatten war Email und Moodle, da konnte man aber quasi nur Aufgaben hochladen.

    Mittlerweile ist in Logineo/Moodle ja auch BigBlueButton integriert. Damit kannst du auch Videokonferenzen durchführen. Mit Moodle kann man auch viel mehr machen, als nur Aufgaben hochzuladen. Klar muss man sich darin einarbeiten, aber das ist der Mühe schon wert.

    Na ja, und dann soll ich den "Mist" so stehen lassen? Und sagen: prima gemacht! Und dann weiter machen im Stoff? Während ich feststelle, dass der alte noch gar nicht sitzt?


    Nein, im Alltag korrigiere ich gewiss nicht 150 Texte, aber da gehe ich in der Klasse rum und korrigiere, korrigiere mündliche Ausagen etc.......

    Dann arbeite doch mit anderen Methoden der Kontrolle (Lösungsblätter verteilen, Schüler gegenseitig beurteilen und verbessern lassen, multiple choice Formate, usw.) Mündliche Aussagen kannst du in der Videokonferenz doch auch korrigieren. Du solltest auf keinen Fall alles schriftlich einfordern, da machst du dich unnütogerweise kaputt.

    Wie soll das auch gehen? Geht man davon aus, dass Distanzunterricht nach Plan erteilt wird, dann kann ja niemand gleichzeitig auf die Betreuung achten. Oder denke ich zu kompliziert?

    Wir haben auch gar kein sonstiges Personal.

    Bestimmt dürfen sich Schulen wieder zusammen schliessen. Aber wann sollen die Schüler in der Notbetreuung denn den Unterrichtsstoff nachholen?

    und dann noch das:


    Eine Versetzungsgarantie werde man sich auch in diesem Jahr ganz genau anschauen, sagt Yvonne Gebauer. "Wir müssen sicherstellen, dass sich den Schülern keine Nachteile daraus ergeben."


    Werden also wieder alle versetzt ohne was zu leisten und zu zeigen. Das wird in den nächsten Jahren nicht gut sein.

    Das mit den Tagen ist vom Landesgesetz abhängig. In Hessen würde ab dem 16.12. Das Aussetzen der Präsenzpflicht mit in die Möglichkeiten zum Ersatz bei Verdienstausfall mit aufgenommen, hingegen Notbetreuung in Kitas nicht.


    Kindkrankentage bezieht sich aber doch wie immer auf Menschen, die gesetzlich versichert sind, oder?

    Als Beamte KÖNNEN wir die doch gar nicht nehmen, oder täusche ich mich da?

    Da täuschst du dich. Das war bisher vom Einkommen abhängig. aber

    https://www.cdu-nrw-fraktion.d…ankentage-fuer-beamte-nrw

    spricht davon, dass das nun komplett auf die Beamten übernommen wurde. Man müsste sich den entsprechenden Beschluss natürlich mal dahingehend ansehen.


    und auf

    https://bund-laender-nrw.verdi…5a-11eb-87cc-001a4a160100

    steht

    Die Landesregierung hat deshalb gegenüber dem DGB und ver.di angekündigt, für Beamt*innen ebenfalls für das Jahr 2020 den Anspruch auf bezahlte Kinderkrankentage zu erhöhen. Allerdings nimmt sie Einschränkungen bei den Begünstigten vor. Befristet für dieses Jahr soll allen Beamt*innen mit einer Besoldung bis zur Höhe der Jahresabeitsentgeltgrenze (62 550 Euro) ein zusätzlicher Anspruch auf 5 zusätzliche Tage auf längstens 15 Tage pro Kind und maximal 35 Tage, für Alleinerziehende um 10 zusätzliche Tage auf längstens 30 Tage pro Kind und maximal 70 Tage, gewährt werden. Die Neuregelung soll in die Freistellungs- und Urlaubsverordnung NRW (FrUrlV) eingearbeitet werden.

    Ja aber bleibe es wie vor den Ferien, sollte man vielleicht eher 7 klässler zuhause lassen und Abiturienten und co die Chance geben in der Schule zu lernen -.-

    Aber gerade die Abiturienten haben doch keine Probleme selbstständig zu arbeiten und zu lernen. Die tauchen bei Videokonferenzen usw. auf. Bei den kleineren Jahrgängen ist das meiner Erfahrung nach deutlich problematischer. Zu dem sind sie im Jahrgang 7 z.T. noch zu jung und unselbstständig um ohne Anwesenheit der Eltern so lange vernünftig im Fernuntericht mitzuarbeiten.

    PeterKa Vielleicht drehen wir uns im Kreis, vielleicht bin ich schwer von Begriff: Die von dir angefügten Schreiben schließen an keiner Stelle im Eingangsbeitrag angefragte Fortbildungsveranstaltung aus. Das Schreiben der Bezreg Arnsberg schließt mit Blick auf § 13 der Coronaschutzverordnung Veranstaltungen und Versammlungen in der Schule mit nicht direkt zur Schule gehörenden Personen aus. Und der von dir zitierte § 13 schließt, wie ich früher bereits schrieb, nur Versammlungen aus, die nicht von den übrigen Abschnitten gedeckt sind. Bei den "Allgemeinen Grundsätzen" in § 1 wird aber ausdrücklich darauf verwiesen, dass für den Schulbetrieb die Sonderregelungen der Coronabetreuungsverordnung gelten, die, wie gesagt, die Aus- und Fortbildung von Lehrkräften in der Schule ermöglichen.

    Ich fühle mich an die Rodler im Sauerland erinnert: Theoretisch darf man rodeln und Fortbildungen mit dem Kollegium in der Schule machen; ob man es sinnvollerweise tun sollte, ist etwas anderes.

    Wie schon geschrieben wurde, sind Fortbildungen mit schulexternen Moderatoren usw. wohl nicht erlaubt, weil diese nicht direkt zur Schule gehörende Personen sind.


    Das Schreiben aus der BezReg Arnsberg stellt klar


    so dass Fortbildungen meiner Meinung nach nicht als Ausnahme gemäß §13 zählen, aber das Schreiben sagt ja auch

    Ich sehe es weiterhin so, dass die CoronaSchutzverordnung auch in der Schule Gültigkeit hat und die Betreuungsverordnung dazu nur Ergänzungen macht.


    Deshalb würde ich unsere Schulleitung dazu drängen auf Präsenzfortbildungen zu verzichten und das ggfs von der Bezirkregierung und Gesundheitsamt klären lassen.

    Gut, dass bei uns zur Zeit keine Fortbildungen usw. geplant sind.

    Diese Zahl galt in vielen Bundesländern nie für berufliche Versammlungen

    Doch in NRW schon

    https://www.gsamstrueckerberg.…_11_03_CoronaSchutzVO.pdf


    Das sind die Erläuterungen zu Veranstaltungen und Konferenzen in Schulen zu Coronazeiten und die aktuelle Coronaschutzverordnung


    https://www.land.nrw/sites/def…1.12.2020_lesefassung.pdf


    legt in §13(2) 3.a und 3.b die Höchstgrenze auf 20 Personen fest bzw. auf mehr nach Zulassung durch die Zuständige Behörde und das ist nicht die Schulleitung.


    Ich gehe zur Zeit davon aus, dass die Aussagen der Rundverfügung auf die neueste Coronaschutzverordnung übertragen lassen.

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