Beiträge von PeterKa

    Nun wüsste ich gerne, ob irgendjemand Mehrarbeit im April, Mai, Juni 2020 bezahlt bekommen hat.


    Irgendwie kommt mir das schon komisch vor... im Nachhinein hätte ich ja dann schön Zuhause bleiben können...

    Bei uns wurden die einem Teil bereits erstattet, dem Rest noch nicht. Es gab jedoch eine maximale Anzahl von Merarbeit die bezahlt wurde.

    Wichtig ist nur, dass du die Anordnung der Mehrabeit schriftlich hast, also den Beleg, dass du in der Schule warst und deinen Unterricht auch im Distanzlernen gehalten hast.

    Also die 2. BBB Konferenz von Kind 1 hat besser funktioniert (diesmal auf dem iPad); nur am Ende ging Video nicht mehr und ging auch nicht mehr anzustellen und eine Meldefunktion wie bei Teams gibt es ja nicht. Kind 1 konnte seine Frage dann nur durch reinbrüllen loswerden 😬 (so wie wir es alle lieben).


    Die Lehrerin sagte auch, dass sie "einen Raum" für die BBB-Konferenz bekommen muss. Also wahrscheinlich das, was Kiggie bzgl. Kapazitäten meinte...

    Klar gibt es eine Meldefunktion bei BBB (einfach auf den Namen klicken und dann auf Status),

    Ach weißt du, ich hätte auch nichts gegen ein wöchentliches Lehrertreffen. Geht zwar schlecht in der großen Runde (dann müssten wir regionale Grüppchen bilden), aber wir könnten gerne die grundsätzliche Forumsidee auf die physische Ebene bringen, an mir soll es nicht scheitern ;) .

    Der Vorteil hier im Forum ist aber die Asynchronität. Ich kann schreiben und reagieren wann und wo ich will. Das geht bei Lehrergruppentreffen im Lehrerzimmer nicht.

    Ich habe auch deutlich mehr Arbeit. Die SuS fragen halt ständig im Chat nach, jetzt wo die Möglichkeit besteht. Vorher kam das auch vor, per E-Mail. Aber deutlich seltener. Allein heute habe ich ca. 3,5 Stunden solche Anfragen bearbeitet. Und jetzt noch 2 Anfragen von Eltern vor mir gleich. Und dann Unterricht noch vorbereiten.

    Warum beantwortest du die Fragen nicht alle in der Konferenz. Bei deiner Methode wiederholst du dich einfach viel zu oft.

    Wenn dich NRW interessiert, hier wird zum 1.2., 1.5., 1.8. und 1.11. regulär eingestellt. Schulen auch die Möglichkeit dazwischen noch einzustellen, das ist aber relativ selten.

    In NRW läuft das Bewerbungsverfahren zentral online https://www.schulministerium.nrw.de/BiPo/LEO/angebote Die Bewerbungsgespräche natürlich normalerweise nicht.


    Die Bewerbungsfristen sind natürlich vorher. Anfnag Dezember für Februar und die Gespräche dann vor Weihnachten usw.

    Naja, Videokonferenz ist täglich ein Thema. Versetzung nicht. Aber üble Konsequenzen sind halt zwischen den Zeilen ein Thema. Und Steine werden auch schon in den Weg gestellt. Also sooo weit ist so etwas wie eine Versetzung nicht weg. Mir geht es aber generell um Nachteile, die ich halt erhalte. Versetzung wäre jetzt eine größere Sache davon.


    Das beste wäre, wenn ich Gesetzt Xy präsentieren könnte. Dann wäre die Sache geklärt. Aber das Schulgesetzt ist da an vielen(den entscheidenden) Stellen sehr ungenau und offen formuliert(NRW).

    Bei wem ist die Videokonferenz ein Thema? Nur bei dir oder spricht dich dein Schulleiter da täglich drauf an? Wenn nicht, dann ist doch alles ok und du machst so weiter wie bisher also ohne VK.

    Du kannst nicht so einfach wie du immer noch glaubst versetzt werden, da gibt es keinen Sachgrund für. Das wird nicht passieren. Welche Nachteile glaubst du denn zu erhalten, du sagtest doch, dass du der Schulleitung egal bist.

    Mein Lebensmittelpunkt ist hier. Eine Versetzung würde mein Leben nahazu zerstören. Dann würde ich überhaupt nix mehr hinbekommen. Vorher werde ich alle Mittel ausschöpfen und gehe auch an meine letzten Reserven. Zur Not bekomme ich auch die finanzielle Unterstützung von guten Freunden dafür.

    Und es gibt keine andere Schule in deiner Nähe (+- 5ß km)? Das kann ich mir in NRW nicht vorstellen. Du musst doch bei einer Versetzung nicht deinen Lebensmittelpunkt ändern, du musst nur in einer anderen Schule unterrichten.

    Wofür brauchst du denn finanzielle Mittel? Setzt dich doch zunächst mal mit den ganzen Ratschlägen von hier auseinander und nutze die Hilfsmmöglichkeiten und Ansprechpartner, die dir hier genannt wurden.

    Was ist, wenn eine Dienstaufsichtsbeschwerde nicht gut belegt ist, oder sich die Zeugen nicht trauen eine Aussage zu tätigen? Können die das auch anonym vor dem Chef machen, aber halt nicht anonym vor dem Gesetzgeber?

    Sieh dich doch mal bei https://www.tresselt.de/beschwerden/ um, dort wirst du viel wissenswertes zum Schulrecht finden.

    Wenn die BezReg Zeugen hören will, dann wird sie dir das mitteilen, da du dich aber über deinem Schulleiter beschweren willst, werden die ihm gegenüber keine Aussagen vornehmen dürfen. Wer aber auf jeden Fall gehört ist, ist der Schulleiter selber.

    Wie gesagt, wer Vorschriften aus vorpandemischer Zeit durchzieht, als sei nichts, hat halt immer noch nicht gemerkt, worum es geht.

    Immer mit der Ruhe, die nötigen Änderungsverordnung wird rechtzeitig zum und für das Abitur noch kommen. Alle anderen Vorschriften kann man durchaus beibehalten und durchsetzen.

    Wieviele Klausuren bzw. Klausurschreiber betrifft es denn konkret bei dir?

    Super! Und wann? Bei uns liegen seit dem Spätsommer die Schulergeräte hier herum, und der von der Stadt beauftragte IT-Dienstleister initialisiert die Dinger nicht. So kann sie niemand benutzen. Auch jetzt nicht. Klasse, oder?

    Dann sollte euer Schulleiter der Stadt auf die Füße treten oder die Eltern wenden sich an die Presse, dann passiert bestimmt relativ schnell was.

    Wenn du remonstrierst, denk daran, dass du rechtliche Bedenken begrüdndet aufzeigen solltest. Nachkommen musst der Anweisung zunächst dennoch.

    Ich würde jedoch vorher ein Telefonat mit einem Rechtsanwalt, dem Personalrat, deinen Kollegen vorschlgen,


    Der nächsthöhere Vorgesetzte sitzt in der BezReg, Im entsprechenden Geschäftverteilugnsplan findest du mehr. Für Düsseldorf z.B. https://www.brd.nrw.de/schule/…haeftsverteilungsplan.pdf


    Ein paar Dienstaufsichtbeschwerden? Sind die auch gut abgesichert und belegt? Jeweils einzeln einreichen!

    Du solltet Worte wie "Gegner" vermeiden, wenn du von deinen Kollegen und Vorgesetzten sprichst. Zeugen solltest du erwähnen, wenn es zur Argumentation nötig ist (z.B. "unter Anweisenheit von mir bekannten Zeugen fand ... statt".

    Abhängig von den Ressourcen vor Ort kann die Lehrkraft beispielsweise zur Nutzung niederschwelliger Kommunikationskanäle (z. B. E-Mail, Messenger) bis hin zur Nutzung von Videokonferenzwerkzeugen verpflichtet werden, um den Schülerinnen und Schülern Unterrichtsmaterial/-stoff bereitzustellen und mit diesen distanzunterrichtlich zu interagieren."

    Videokonferenzwerkzeuge sind ja schön und gut, aber auch hier schreibt dir keiner vor, dass du eine Videokonferenz durchführen musst. In BBB/Jitsi usw. kannst du wunderbar auch ohne Kamera arbeiten.

    Die Beendigung des Dienstverhältnisses nicht, das mag sein. Aber eine Versetzung wäre ein gängiges Mittel. Danach wäre ich so fertig, dass ich arbeitsunfähig wäre für viele Jahre. Es muss nicht immer gleich der Mord sein, der schlimm ist. Von daher macht es doch Sinn, sich vor dem Streit mit dem Boss zu gucken, ob nicht schon einmal Jemand das Problem hatte. Kann ja sein, dass Jemand dann doch noch Gesetz Xy auf seiner Seite hatte in dem Moment. Klar im Zweifel werde ich mir einen guten Rechtsanwald mir gönnen, aber das wird die SL auch(habe aber schon einen im Blick, der nen cleverer Hund sein soll auf dem Gebiet). Wenn die Sachlage schon vorher eindeutig wäre, wäre das natürilch schöner.

    Nein eine Versetzung ist kein gängiges Mittel, wie kommst du darauf? Woher weisst du, dass du danach fertig wärest, vielleicht wäre die neue Schule auch ganz toll? Du erweckst den Eindruck bereits jetzt kaum arbeitsfähig zu sein, hast du das mal abklären lassen?


    Nieman hat die Probleme hier gehabt, die du mit deinem Boss hast. Wir haben dir aber Möglichkeiten genannt, das einfacher anzugehen, als du es vorhast. Nutzte doch deine Rechtsschutzversicherung und frage deinen cleveren Grund nach seiner Einschätzung der Lage, der wird dir dann sagen, was möglich ist.

    "Für eine vorübergehende Nutzung privater Endgeräte im Schulbereich in dieser Ausnahmesituation ist nach Auffassung der LDI NRW regelmäßig unter anderem zu fordern, dass für den Schulbetrieb genutzte private Endgeräte der Lehrkräfte fürdie Dauer des Einsatzes keinen Dritten, einschließlich Haushaltsangehörigen, zur Verfügung stehen dürfen, das Sicherheitsniveau der Geräte u. a. durch aktuelle Updates und den Einsatz von Software nur aus vertrauenswürdigen Quellen auf einem tragbaren Niveau ist und ein Speichern personenbezogener Daten auf den Geräten möglichst vermieden wird."

    Quelle: https://www.ldi.nrw.de/mainmen…und-Schule-18_05_2020.pdf

    Es geht um private Endgeräte der Lehrkräfte, das ist dir doch wohl klar. Lass dir ein Dienstgerät geben und gut ist, das wurde dann für dich entsprechend abgesichert vorbereitet und du kannst damti problemlos arbeiten.

    Es geht darum, dass weder Eltern noch Lehrer jetzt auf einmal alle IT-Experten sind, die ihre System ausreichend absichern. Wenn jetzt z.B. SuS in der Schule wären stattdessen, dann wären die Systeme dort ordentlich abgesichert. Gleiches gilt für Lehrer, die jetzt in der Schule wären. Und die Absicherung der IT ist nunmal eine Sache die gewährleistet sein muss per erwähntem Gesetz, wenn man eben Vidokonrerenzunterricht erteilen/ nutzen möchte.

    Dir wurde doch angeboten in der Schule zu arbeiten, da hast du doch dann abgesicherte Geräte. Klar mag unbequem für dich sein und du willst das nicht und deshalb andere Gründe suchen, die dagegen sprechen ...

    BTW die Eltern/Schüler müssen ihre Geräte nicht zusätzlich absichern.

    Aber klar, ich lese mich ein. Obendrein drückt die Regierung hier in NRW viele nur sehr ungenau und offen aus. Da sitzt dann die SL am längerem Hebel. Der Rechtsanwalt ist ein durchlaufender Posten für sie. Für mich als Lehrer ist das ein hohes Risiko. Ich riskiere auch meinen Arbeitsplatz.

    Keine Schulleitung wird einen Rechtsanwalt regelmässig bezahlen. die meisten Schulleiter fragen in solchen Fällen bei der BezReg nach. Die Regierung/die Gesetze. Erlasse, Verordnungen sind ziemlich präzise ausgedrückt. Die Freiheiten, die man als Schule bzw. Schulleiter hat sind dadurch festgelegt.

    Zum wiederholten male: du riskierst deinen Arbeitsplatz nicht, dir dahingehend nicht passieren, wenn du gegen eine Dienstanweisung remonstrierst. Das ist dein gutes Recht, nutze es! Aber bisher hast du das offenbar noch nie gemacht. Stattdessen jammerst du hier rum, wie böse die SL ist, obwohl wir dir viele Möglichkeiten genannt haben mit der Situation umzugehen.


    Zitat

    Wenn ich ihr das jetzt mit Arsch ind er Hose vorhalten würde un etwas von Privacy Shield, Mobbing, und dem Recht auf Bildung als Menschenrecht erzählen würde, dann würde ich aber sowas von acahtkantig fliegen - mit welchen Mitteln auch immer. Schonn jetzt werde ich zerstört. Das fängt ganz gemütlich bei vielen Freistunden im Dienstplan an. Jeder kennt die Mittel und Wege, muss ich nicht weiter erläutern.

    Du solltest nicht mit Privacy Shield, Mobbing, Recht auf Bildung argumentieren, sondern remonstrieren und das begründen. Du kannst nicht fliegen.

    Wenn du zerstört wirst, wende dich doch an die BezReg (z.b. Gleichstellungsbeauftragte) und stelle diesen dar, wie dein SL dich anders behandelt als deine Kollegen. Wenn du mehr Freistunden hast, als in euren Schulinternen Vereinbarungen zum Stundenplan festgehalten sind und das auf viele andere nicht zutrifft, wird deine SL entsprechend angewiesen das zu ändern. Auch die Unterstützung des übergordneten Personalrates und der Verbände/Gewerkschaften können dahingehend einiges bewirken. Hast du die schon kontaktiert oder versuchst du immer noch den Einzelkämpfer zu machen?


    Welche Mittel und Weg gibt es denn? Mir sind da keine bekannt.

    Zitat

    Ich lese etwas, von der Regelung in der Distanzlernverordnung. Ich habe google gefragt, doch keine Antwort erhalten. Wo finde ich diese?

    Direkt bein den ersten Googlefundstellen für VO Distandzlernen

    https://www.schulministerium.n…le/VO%20Distanzlernen.pdf

    Die BASS ist dein Freund bei Fragen zu gesetzlichen Regelungen im Schulbereich

    Interessant..


    Wir haben die direkte Anweisung der Bezirksregierung Münster, dass bei den AHR 12ern und 13ern alle Klausuren in Präsenz geschrieben werden müssen. Noten müssen auch regulär eingetragen werden und es wird Zeugniskonferenzen in Präsenz geben (zwar mit weniger Anwesenden, aber immerhin). Verrückt, wie grundlegend unterschiedlich Dinge in ein und demselben Bundesland laufen können.

    Hat die BezReg euch angewiesen, die Konferenzen in Präsenz durchzuführen oder hat sie nur Aussagen zu den Klausuren getätigt?

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