Hm, da die Lehrkraft seit dem 1. Schultag die Mehrarbeit hat (weil wir unterbesetzt sind und ich so auf die notwendigen Stunden kommen kann), kann ich nicht wirklich zuordnen, welche Tage / Stunden "regulär" und welche "Vertretung" sind.
Du hast die Mehrarbeit aber doch von der BezReg, nach ausfüllen des STD 424 genehmigen lassen. Da muss die Finanzierung doch geklärt sein.
https://www.bra.nrw.de/bildung…hrarbeit-bei-lehrkraeften
und es gilt (https://bass.schul-welt.de/1056.htm)
Zitat2.2.2 Vergütbare Mehrarbeit liegt nur bei einer Mehrbeanspruchung durch Unterrichtstätigkeit vor. Dienstliche Leistungen, die keine Unterrichtstätigkeit darstellen, sind daher keine vergütbare Mehrarbeit. Unterrichtsstunden, die als Mehrarbeitsstunden ausgewiesen sind, können nicht vergütet werden, wenn sie nicht erteilt worden sind. Dabei kommt es auf den Grund des Unterrichtsausfalls nicht an.
Zitat4.2 Nach Nr. 2.2.3 VwV zu § 3 MVergV ist ein Arbeitsausfall, der innerhalb der regelmäßigen Arbeitszeit eintritt und auf den der Beamte einen Rechtsanspruch hat (z.B. bei Erholungsurlaub, Erkrankung), auf die Ist-Stundenzahl in gleicher Weise anzurechnen, als wenn der Beamte arbeiten würde.