Beiträge von PeterKa

    Eine spontan ausfallende Lehrkraft stellt ein Problem dar, aber in den seltensten Fällen ein Problem, dass durch eine "studentische Hilfskraft" in Eigeninitiative gelöst werden kann. Da werden alle Schule andere Mittel und Wege kennen und nutzen.

    Wenn Chaos in der Klasse tobt, wird der Praktikant nichts schaffen können, schon gar nicht irgendetwas zu erarbeiten, was im Sinne der Lehrkraft ist.

    Der Praktikant steht doch nicht allein in der Klasse, sondern er hat von irgendjemandem Anweisungen bekommen, genau wie die Schüler. Von daher ist der anweisenden Stelle die Situation doch bewusst und es ist allen klar was die Anweisungen an den Praktikanten war. Das kommt also nicht so schlecht an, wie du es dir vorstellst, wie soll die Uni davon irgendetwas erfahren? Bei uns haben die während des Praktikums praktisch keinen Kontakt zu den Studenten.

    By the way: Lorz, Ich weiss nicht wo ich dich "gerne als "dämlich"" dargestellt haben soll. Beleg das doch bitte einmal. Ich erkenne auch nicht, dass du das mit meine Beiträgen "hinkriegst". Wenn es dir aber nicht "angenehm" genug ist, antworte einfach nicht auf meine Beiträge.

    Ja. Angekündigt war sie für später. (Januar / Februar) Was mich auch gewundert hat: das LBV hat mich nur am Telefon gefragt, ob die Zahl stimmt. Ich sagte "Ja". und die dreistellige Stundenzahl wurde durchgewunken.

    Du hast in einem Monat mehr als 100 Mehrarbeitstunden relativ problemlos abrechnen können? Das wären doch 25 Stunden pro Woche, was einem doppelten normalen Stundenkontigent entspricht oder einer Arbeitszeit von der 1. bis zur 10 Stunde an allen Tagen.

    Regel für den Praktikanten, der freiwillig oder unfreiwillig allein mit einer Lerngruppe ist:
    1. Warum ist es nicht gewollt, dass der Praktikant ausversehen/um "was gutes zu tun", eine Lerngruppe instruiert?

    Was meinst du mit "was gutes tun"? Der Praktikant ist kein ausgebildeter Lehrer und sollte keine Lehrkraft vertreten.

    Zitat

    2. Der Praktikant ist in der Pflicht, die SchülerInnen über seine Rolle aufzuklären. Warum?

    3. Der Praktikant muss nun also GENÜGEND dafür tun, dass die Lerngruppe im Klaren darüber ist, dass der Praktikant nicht weisungsbefugt ist. Am besten, er schreibt dies zusätzlich noch an die Tafel.*


    Warum sollte der Praktikant diese Pflicht haben? Dafür sind die betreuende Lehrkräfte da. An die Tafel schreibt das aber hoffentlich niemand.


    Zitat

    3.a - hier bin ich mir nicht sicher: Eventuell ist der Praktikant in der Pflicht, die Schulleitung zu informieren, dass hier gerade eine Lerngruppe unbeaufsichtigt ist. In jedem Fall ist diese Info für ein gutes Verhältnis zwischen Praktikant und Schule förderlich).

    Der Praktikant ist kein Lehrer, der muss die Schulleitung nicht informieren. Er weiss doch in der Regel auch gar nicht, ob eine Lerngruppe wirklich unbeaufsichtigt ist. In den meisten Schulen gibt es für unbeaufsichtigte Klassen auch Regeln, die einige der Schüler auch kennen und befolgen. Warum das Verhältnis zwischen Praktikant und Schule dafür eine Rolle spielt, kann ich nicht nachvollziehen.


    Zitat

    4. Nun kann der Praktikant agieren - als Privatperson. Wenn die SchülerInnen nun mal Bock haben, mit ihm Mathe oder sonst was zu machen (auf eigenes Risiko), dann machen sie das halt. Ganz genauso, wie wenn ich mich in die Fußgängerzone stelle und dort einen Workshop anbiete. Völlig freiwillig, keiner muss mitmachen. Und natürlich gelten die gleichen Regeln wie in der Öffentlichkeit - wenn ich als Praktikant von SchülerInnen beleidigt oder geschlagen werde, so besteht natürlich Rechtsanspruch - ich habe das Recht anzuklagen und entschädigt zu werden. Und auch für Fälle wie die herunterfallende Rigipsplatte...


    *Kritisches Hinterfragen:

    - Was ist, wenn ein/e SchülerIn es nicht mitbekommt, dass der Praktikant nicht weisungsbefugt ist? Ich sehe das so: wenn der Praktikant es genügend versucht hat, darüber aufzuklären, dann ist er aus dem Schneider.

    Als Privatperson hat der Praktikant in der Schule/Klasse nichts verloren. Die Schule stellt zu Unterrichtszeiten keinen öffentlichen Raum für die Schüler dar.

    Die Schüler kennen den Begriff weisungsbefugt nicht einmal. Vertretungsunterricht darf der Praktikant dennoch nicht geben. Das sollten allerdings alle Schulleiter und Vertretungsplaner wissen und ihn sowieso nicht einsetzten. Mir ist auch kein Fall bekannt, dass ein Praktikant alleine gelassen wurde, wenn eine betreuende Lehrkraft ausfiel, immer wurde eine andere Fachkraft eingesetzt, die der Praktikant begleiten konnte.

    Die Zahlung des LBV taucht zwar im Konto auf, aber auf der Gehaltsabrechnung für Februar nicht. Hat jemand dafür irgendwelche schriftlichen Mitteilungen erhalten oder kommt kein Brief dafür?

    Der OHP/Laptop/Ipad der Schule fällt auf den Boden und ist defekt. Passiert das einem Lehrer, ist das Risiko über den Dienstherr versichert, passiert das dem Praktikanten greift diese Versicherung nicht und die private Haftpflicht wird einspringen müssen und ggf. Nachfragen stellen müssen.

    Schaukelt ein Schüler trotz Ermahungen mit dem Stuhl, fällt hin, bricht sich die Nase/den Hinterkopf/das Genick wird man als reguläre Lehrkraft keine Probleme bekommen, als Praktikant, der unberechtigt Vertretungsunterricht gegeben hat, wahrscheinlich schon.

    Wie soll es allein technisch möglich sein, ein 1 jähriges Kind nach dem Unterricht von zu Hause abzuholen, um mit ihm gemeinsam wieder in die 46 km entfernte Schule zurückzufahren und dort einer Konferenz beizuwohnen? :))))

    Warum kannst du der Konferenz nicht per Video zugeschaltet werden? Was sagt denn dein SL zu der Situation und zu deinem Sonderurlaubsantrag?


    Kind vorbeibringen lassen ist auch eine Idee, wenn du nicht hin- und herfahren kannst.

    Gibt es in NRW ab Klasse 6. Der Fachlehrer gibt dem Schüler für mangelhafte Leistungen im Halbjahreszeugnis eine Lernförderempfehlung. Da stehen dann Tipps und Tricks zur Aufbesserung der Note drin, z B. dass man doch im Unterricht aufpassen sollte und ähnliche Neuigkeiten.

    Wieso erst ab Klasse 6? Ich finde in der Bass dazu keine Angaben und gehe davon aus, dass die Lern- und Förderempfehlungen auch in der 5 schon nötig sind.

    Witzig, die schreiben das dort einfach hin. Wieso das so sein soll ist nicht begründet. Das Gesetz sagt zwar, dass aus betrieblichen Gründen eine Ablehnung erfolgen kann. Mich würde diese mal interessieren und wie haltbar das vor Gericht ist. Im Gesetz wird ausdrücklich auf den Klageweg hingewiesen.

    Wenn das Gesetz von Ablehnung aus betrieblichen Gründen redet, dann muss die Elternzeit ja trotz gegenteiliger Behauptungen weiter oben genehmigt werden und nicht nur angezeigt werden, oder habe ich da einen Denkfehler? Ich nehme an, dass es dazu auch passende Gerichtsurteile gibt, deshalb ist eine Beratung durch eine Gewerkschaft und/oder einen Anwalt sicherlich sinnvoller als die Antworten aus dem Forum.

    Im Grunde bliebe nur Schulaufsicht, um das Vorgehen zu beenden. Besonders kollegial ist das halt nicht, daher der Zwiespalt.

    Du solltest für dich Rollenklarheit schaffen.

    Als Elternteil bist du kein Kollege und solltest daher auch kein Problem damit haben, die Schulaufsicht zu kontaktieren.

    Als Lehrer solltest du kollegial handeln und sie nicht kontaktieren.

    Bist du beides, also Kinder sind an der eigenen Schule, dann solltest du dort als Lehrer agieren und die schulischen Belange deiner Kinder den anderen Erziehungsberechtigten übernehmen lassen.

    Noch eine Frage zu der Informationspflicht in Sek I:

    Müsst ihr tatsächlich auf Nachfrage die bisherigen Noten jederzeit zu einem Gesamteindruck verarbeiten? Könntet ihr nicht dieser Informationspflicht dadurch nachkommen, dass ihr alle Einzelnoten (auch die mündlichen usw.) zeitnah den Schülern bekannt gebt? Dank Notentransparenz wissen die Schüler ja sowieso wie diese Einzelnoten in die Gesamtnote einfließen und können daher selbst jederzeit von den Einzelnoten auf die Gesamtnote schließen.

    Wir müssen in NRW auf Nachfrage den aktuellen Leistungsstand mitteilen. Das kann muss aber nicht eine Note sein. Bei uns werden (Zeugnis-)noten auch nicht rechnerisch ermittelt, sondern mit der pädagogischen Freiheit (Spielraum) festgelegt. Deshalb können die Schüler nicht unbedingt auf eine Gesamtnote schließen.

    Sowas kann nur von jemandem aus einem Mangellehramt kommen.

    Wer Deutsch Gym/Ges studiert hat und keine Stelle direkt nach dem Ref bekommt, bleibt lebenslang auf dem Angestelltenstatus sitzen.

    Warum sollte man mit D nicht beamtet werden können? Auch in D werden Stellen ausgeschrieben und man wird verbeamtet.

    Das Schulgesetz sieht doch vor, dass nach Maßgabe der Ausbildungs- und Prüfungsordnung Leistungsnachweise nachgeholt und kann der Leistungsstand durch eine Prüfung festgestellt werden kann. Meiner Meinung nach bedeutet dies, dass nicht die Anweisung der Schulleitung maßgeblich ist, sondern die Ausbilungs- und Prüfungsordnung. Ob es sinnvoll ist, die entsprechende Dienstanweisung der Schulleitung zu hinterfragen und zu remonstrieren oder andere praktikable Lösungen zu finden sei dahingestellt.

    Als bei uns noch eine Inklusion stattfand, haben wir die 2-3 Inklusionsschüler je Jahrgang in ihrem Jahgang in einer Klassen integriert. Die Hauptfächer wurden dann vom Sonderpädagogen in einem anderen Raum unterrichtet. Das hat soweit gut funktioniert und die Schüler waren in den Hauptfächern nicht überfordert.


    Personen, die an Schulen in einem befristeten Tarifbeschäftigungsverhältnis bereits als Lehrkraft unterrichten, wird die Möglichkeit eröffnet, einen Antrag auf Übernahme in ein Dauerbeschäftigungsverhältnis zu stellen.

    Voraussetzungen:

    • mindestens Bachelorabschluss einer Hochschule oder anderer vergleichbarer Hochschulabschluss,
    • Unterrichtserfahrung von mindestens drei Jahren im Umfang von mindestens einer halben Stelle innerhalb eines Zeitraums von fünf Jahren.

    Die Schulaufsichtsbehörde entscheidet unter Einbindung der Schulleitung, ob die Person für die Übernahme in ein Dauerbeschäftigungsverhältnis als Lehrkraft im Schuldienst geeignet ist.

    Eine Entfristung von Bewerberinnen und Bewerbern, die eine Staatsprüfung nicht bestanden haben, ist nicht möglich.

    Befristung der Maßnahme auf zwei Jahre und Evaluation; Geltung für die Schulform Grundschule, die Schulformen der Sekundarstufe I und die Förderschule.


    Steht so auf

    https://www.schulministerium.n…ept-unterrichtsversorgung

    Ich verweise mal auf einen entsprechenden Beitrag von mir - schon knapp 9 Jahre alt, aber es hat sich (in Bayern) nichts geändert: RE: Kryptische Gehaltsabrechnungen - ein bayerisches Problem?

    Schau dir die dort gepostete Abrechnung mal an und sag dann nochmal, ob jemand, der daraus nicht schlau wird, tatsächlich unwillig oder zu doof ist...

    In NRW sind unsere Abrechnungen so ähnlich aufgebaut. Wirklich kryptisch ist das nicht, wenn man einmal die Abkürzungen verstanden hat. Es sind eben einige Zahlen und ungewohnte Begrifflichkeiten. Das wirkt auf viele abschreckend, sollte es aber nicht.

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