Das Schulamt der Stadt. Wir müssen einen "beweglichen" Ferientag auf den Rosenmontag legen, da gibt's nichts zu diskutieren. Das ist in vielen jecken Gegenden so. Wo es kaum Karnevalstradition gibt, ist das sicherlich nicht vorgeschrieben.
Ich weiss nicht auf welche Gesetztes und Verordnunggrundlage die Stadt sich da beruft. Sie darf es aber nicht vorschreiben. Sie kann nur sagen "Rosenmontag gibt es keine Transportverkehr" und schon ist man als Schulkonferenz in eine Zwickmühle. Diese wird dann gerne von der Schulleitung als umumstößlich verkauft, ist es aber eigentlich nicht. Aber auch bei uns kämpf ich da gegen Windmühlen in dieser Hinsicht an.