Zählt die Schulleitungsrunde, bei uns 1 mal 45min, als Unterrichtsstunde oder besitzt sie keine „Wertigkeit“?
Welche Entlastungsstunden entfallen auf die Abteilungen 1 bis 3?
Schule in NRW, ca. 1000 SuS, Jahrgang 5 bis 13
Bei uns sind es derzeit jeweils 3 mal 45 Minuten.
Was ich als knapp bemessen empfinde!
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Die Höhe der Anrechnungsstunden, die der Schule und der Schulleitung zustehen, kannst du ja mit Hilfe der hoffentlich bekannten Vorschriften aus der Bass entnehmen.
Über den Teil, über welchen die Lehrerkonfernz mitentscheidet, gibt es bestimmt bei euch ein Protokoll, davon sollte aber eine Abteilungsleitung nichts für ihr Amt bekommen.
Der Teil, der von der Schulleitung verwaltet wird (Leitungszeit), wird vom Schulleiter verwaltet und einvernehmlich verteilt. Dazu sollte hoffentlich ebenfalls eine schulinterne Regelung existieren.
Zitat
Aus 2.5 (zu § 2 Abs. 5), von 11-11 Nr. 1.1 VV zur Verordnung des §93 Abs. 2 Schulgesetz
2.5.3 Die Gewährung von Anrechnungsstunden ist nur zulässig, soweit sich die entsprechende besondere Belastung nicht bereits aus einem Beförderungsamt ergibt. Eine nummerisch gleichmäßige Verteilung ist unzulässig.
Die Belastung durch die Schulleitungsrunde sollte sich meiner Meinung nach aus dem Beförderungsamt ergeben, genau wie einige andere Aufgaben auch. Daher halte ich die 3 Stunden für durchaus normal. Aber lass dir doch die Auflistung der Anrechungsstunden, die der Schulleitung zustehen, zeigen und mit Hilfe der Aufgabenverteilung/-belastung erläutern.
Ansonsten gilt dabei aber auch:
5.1.3 Die Aufteilung im Einzelfall erfolgt durch die Schulleiterin oder den Schulleiter im Einvernehmen mit der ständigen Vertretung und den anderen mit Leitungsaufgaben betrauten Lehrkräften. Kommt keine Einigung zustande, entscheidet die Schulaufsicht.
Du kannst also bei der BezReg nachhorchen und eine Entscheidung von dort einfordern.