Beiträge von PeterKa

    Da reicht die klare Ansage: entweder wird gegessen oder geschrieben. Ansonsten gibt es keine "Maskenpause", über die entscheidet nämlich die Lehrkraft.

    Im Abitur wird das wohl nicht von der Aufsichtsführenden Lehrkraft angesagt werden, sondern von jemandem, der ggfs die Verantwortung für Widersprüche gegen diese Ansage übernimmt.


    Ansonsten helfen aber die Abstandregeln, das Verteilen auf mehrere Räume und das grosszügige Lüften durchaus.


    Veilleicht kommt aber ja noch die Ansage die Klausurschreiber voher alle testen zu lassen. Warten wir mal ab.

    Danke Peter für deine Nachricht. Natürlich ist es sinnvoll, die Bundesländer zu benennen, das ist mir in dem Moment durchgegangen. Ich möchte von Hamburg zurück nach NRW, vorzüglich BezReg Köln. Ich vertraue darauf, dass der Personalrat unterstützt. Meine "Wunschschule" hat jetzt wieder Bedarf aber irgendwie gibt es keinen, der mal richtig aktiv wird und handelt

    Hast du denn mit der Schulleitung gesprochen und er/sie hat dir signalisiert Bedarf an deinen Fächern zu haben und auch Stellen zu haben? Dann soltlest du ihn/ihr dringend zur Aktivität auffordern oder dich direkt an die BezReg wenden, um abzuklären, welche Möglichkeiten für deinen Einzsatz sich anbieten.

    Dienstanweisungen der SL bedürfen der Anhörung des Lehrerrates??? Wohl kaum...

    Aus §69 Schulgesetz:

    "(2) Der Lehrerrat berät die Schulleiterin oder den Schulleiter in Angelegenheiten der Lehrerinnen und Lehrer sowie der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gemäß § 58 und vermittelt auf Wunsch in deren dienstlichen Angelegenheiten. Die Schulleiterin oder der Schulleiter ist verpflichtet, den Lehrerrat in allen Angelegenheiten der in Satz 1 genannten Personen zeitnah und umfassend zu unterrichten und anzuhören."


    Die Anweisung an Kolleginnnen oder Kollegen bestimmte Aufgaben zu übernehmen gehört meines Rechtsverständnisses nach zu den Angelegenheite zu denen der Lehrerrat unterrichtet und angehört werden muss.

    Sorry, aber da muss ich widersprechen: Die Vorstellung von der allmächtigen Weisungsbefugnis ist ein weitverbreiteter Irrglaube. Welche Tätigkeiten sollen das denn sein? Übernahme einer Klassenleitung? Ja, das ist drin. Die Studien- und Berufsorientierung ganz sicher nicht...

    Außerdem ist natürlich bei solchen Weisungen auch der Lehrerrat zu informieren und anzuhören. Der zahnlose Tiger, als das er oben dargestellt wurde, ist er nämlich nicht.

    Erst mal danke für den Zuspruch. Ich frage dann mal den Lehrerrat.

    Tatsächlich habe ich den Ansprechpartner angemailt, der mir hier mal genannt wurde. Der hat mich weitergeleitet und das ich von der Person die Antwort bekommen habe, die ich jetzt in meinem Postfach habe, verwundert mich nicht mal. Aber das führt hier zu weit.

    Was gehört denn zu deiner Aufgabe genau dazu. Ist das der Ganze KAoA-Kram, der auch an Gymnasian anfällt oder doch eine abgespeckte Variante?

    Als du die Aufgabe übernommen hast, war damals klar, dass du die Obersufe mitmachen musst? Vielleicht gibt es ja jemanden, der das übernehmen kann und dich so ablösen kann.

    PeterKa: Unterstufen- und Mittelstufenkoordination gehen - anders als die Oberstufenkoordination - aus dem "Schultopf", der in der Konferenz beschlossen werden muss. An die Entlastung für die Oberstufenkoordination kann man nicht rütteln, weil es in der BASS (?) steht, für die anderen gibt es einen Händedruck (und die passende Beförderungsstelle, aber die gibt es auch in der Sek2)

    Unter-, Mittel und Oberstufenkoordination gehen hoffentlich an keiner Schule aus dem allgemeinen Ausgleichstopf. Da ist eh immer zu wenig drin, für die, die es verdient haben und brauchen können, aber glücklicherweise entscheidet darüber ja die Lehrerkonferenz. Die Schulleitung kann, wenn sie will, aus ihrem Topf die Koordinatoren entlasten. Sie hat ja einige Stunden zur Verfügung.

    Für Schulleitungsrunden gibt es bei uns selbstverständlich keine Entlastung.

    Die SL-Entlastung ist bei uns aufgabengebunden im SL-Team verteilt.

    Im Ausgangsposting wurde, so wie ich es verstanden habe, doch nach der SL-Entlastung für die Unterstufenkoordination bzw. Mittelstufenkoordination gefragt. Wieviele Stunden gibt es denn bei auch für die Übernahme diese Aufgaben?

    Es geht doch nicht um generelle Bereitschaft, sondern um eine Stundenplanänderung. Wenn Kollegin A schwanger wurde oder Kollege B vom Auto überfahren, muss der Schulleiter sofort eine Entscheidung treffen. Was interessieren denn da private Termine? Man kann allenfalls freundlich darum bitten, zu sagen "da komm ich nicht" würde mir niemals einfallen. Und ich streite mich gern mit unserer SL wenn's ums Prinzip geht. Hier sehe ich aber überhaupt keine Rechtsgrundlage. Facharzttermine ja, alles andere- Privatvergnügen.

    Der Schulleiter kann kurzfristige Vertretung anberaumen, aber dafür gibt es in NRW eine Rechtsgrundlage und unter Abwägung der Interessen und Belange def Kolleginnen/Kollegen. Bei der schwangeren Kollegin wird er auch eine langfristige Vertretung besorgen können/dürfen oder langfristige Mehrarbeit anordnen können, aber auch nur auf Grund der entsprechenden Regelungen.

    Bei Stundenplanänderungen sollte auch der Lehrerrat angehört werden.

    in NRW sind keine Bereitschaftsstunden vorgesehen, außer die LehrerInnenkonferenz verabschiedet ein Vertretungskonzept, das diese beinhaltet. Entsprechend hängt die Zahl der Bereitschaftsstunden bei einer vollen Stelle von den Vorgaben in diesem Konzept ab.

    Unser Konzept sieht 2 Bereitschaftsstunden vor und im Winter noch zwei zusätzliche wegen des höheren Bedarfs. Aber das dürfte schon oberen Rand des zumutbaren liegen.

    Die Höhe der Anrechnungsstunden, die der Schule und der Schulleitung zustehen, kannst du ja mit Hilfe der hoffentlich bekannten Vorschriften aus der Bass entnehmen.

    Über den Teil, über welchen die Lehrerkonfernz mitentscheidet, gibt es bestimmt bei euch ein Protokoll, davon sollte aber eine Abteilungsleitung nichts für ihr Amt bekommen.

    Der Teil, der von der Schulleitung verwaltet wird (Leitungszeit), wird vom Schulleiter verwaltet und einvernehmlich verteilt. Dazu sollte hoffentlich ebenfalls eine schulinterne Regelung existieren.

    Zitat
    Aus 2.5 (zu § 2 Abs. 5), von 11-11 Nr. 1.1 VV zur Verordnung des §93 Abs. 2 Schulgesetz

    2.5.3 Die Gewährung von Anrechnungsstunden ist nur zulässig, soweit sich die entsprechende besondere Belastung nicht bereits aus einem Beförderungsamt ergibt. Eine nummerisch gleichmäßige Verteilung ist unzulässig.

    Die Belastung durch die Schulleitungsrunde sollte sich meiner Meinung nach aus dem Beförderungsamt ergeben, genau wie einige andere Aufgaben auch. Daher halte ich die 3 Stunden für durchaus normal. Aber lass dir doch die Auflistung der Anrechungsstunden, die der Schulleitung zustehen, zeigen und mit Hilfe der Aufgabenverteilung/-belastung erläutern.


    Ansonsten gilt dabei aber auch:


    5.1.3 Die Aufteilung im Einzelfall erfolgt durch die Schulleiterin oder den Schulleiter im Einvernehmen mit der ständigen Vertretung und den anderen mit Leitungsaufgaben betrauten Lehrkräften. Kommt keine Einigung zustande, entscheidet die Schulaufsicht.


    Du kannst also bei der BezReg nachhorchen und eine Entscheidung von dort einfordern.

    Bei den Bewerbungsgesprächen solltest du natürlich davon Abstand nehmen, von deinen Plänen zu reden. Die Elternzeit und die Versetzung gehen da niemanden was an.

    Reden sollest du aber mit den Schulen an die due letztendlich willst. Wenn diese einen Stellenüberschuss haben, wirst du da auch mit einer Versetzung nicht himkommen. Wohnortnah ist ja ein durchaus dehnbarer Begriff.

    Schade, dass du die involvierten Bundesländer nicht angegeben hast. Dann hätte man leicher helfen können.

    Wenn der Personalrat involviert ist, mail ihm oder ruf ihn an. Dieser Kontakt ist wichtig. Auch solltest du eine Schule haben, die dich haben will bzw. Bedarf in deinen Fächern hat.

    Deikurzfristige Änderung ist sicherlich problematisch. Aus meiner Sicht kannst du der Schulleitung jedoch nicht vorschreiben, dass der Unterricht ersatzlos ausfallen muss. Du kannst auf deine Termine hinweisen und dich dafür freistellen lassen. Das machst du ja bei Terminen, die während der Unterrichtszeit liegen ansonsten auch immer.

    Was die SL dann mit deinem Unterricht macht, musst du ihr jedoch überlassen. Sie kann ihn sicherlich ausfallen lassen, aber auch vertreten lassen oder ihn verschieben.

    Team Luschi ist auf dem Powertrip. ;(


    Kann man die eigentlich als Klassenausflug besuchen?

    Scheint ja alles easy und kein Problem von der Infektionslage und nach deren Arbeitsoutput der letzten 12 Monate zu urteilen, müssten die ja auch jede Menge Zeit haben.... ;)

    Die Landtagsabgeordneten laden doch gerne Schüler in den Landtag ein. Einfach mal nachfragen ;)

    Ja, das ist nett und gut, wird aber spätestens dann interessant, wenn es um Haftungen geht, weil sich ein Kind dabei beispielsweise verletzt. Ich gehe schwer davon aus, dass hier keinerlei berufliche Haftpflicht greift (vom staatlicher Haftung mal ganz zu schweigen).


    Ich würde weit davon Abstand nehmen, fremden Kindern in der Nase rum zu fummeln, auch wenn ich medizinisch gebildet bin.

    Außerdem sind die Vorgaben in NRW doch etwas einschränkender verfasst:


    "Das schulische Personal – insbesondere Lehrerinnen und Lehrer – beaufsichtigen die Durchführung der Selbsttests."

    "Die Selbsttests sollen nach Vorankündigung der Schule grundsätzlich bei Unterrichtsbeginn im Klassen- oder Kursverband durchgeführt werden (siehe oben). Die Schülerinnen und Schüler haben unmittelbar vor der Testung auf ihre Handhygiene zu achten. Während der Testung wird im Raum gelüftet"

    und

    Die Selbsttests führen die Schülerinnen und Schüler unter Aufsicht und Anleitung von Lehrkräften oder sonstigem schulischen Personal selbst durch.


    Schlfremdes Personal, egal wie qualifiziert, ist also nicht zulässig.

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