[Keine Meldung ans Gesundheitsamt bei positiven Schnelltests erlaubt]
In der neuen Schulmail vom 14.4 steht jetzt drin, dass eine Meldung ans Gesundheitsamt erfolgen muss... Profis, überall Profis......
wo ist die denn zu finden?
[Keine Meldung ans Gesundheitsamt bei positiven Schnelltests erlaubt]
In der neuen Schulmail vom 14.4 steht jetzt drin, dass eine Meldung ans Gesundheitsamt erfolgen muss... Profis, überall Profis......
wo ist die denn zu finden?
PeterKa: Du hast das als Kritik an der Schulleitung formuliert, die sich nicht gut genug vorbereitet habe. Diesem habe ich mit meinem Hinweis widersprochen.
Bezüglich der Beschaffung durch das Land stimme ich Dir voll zu, wir haben jetzt aber auch von denen Pakete unterschiedlicher Hersteller bekommen, die für eine Woche reichen. Geht wohl nicht schneller.
Darum wurde die Beschaffung ja auch an die Schulträger abgewälzt.
Ich rede hier von NRW und da wurde nichts auf die Schulträger abgewälzt und die Schulleitungen wurden über die zur Verfügung stehenden Tests rechtzeitig informiert. Über den Ablauf bei euch unten kann ich nichts sagen.
Willkommen in der Welt der Beschaffung, versuche mal 5000 Tests zeitnah zu beziehen.
Wenn Du dann noch Ansprüche an die Art der Verpackung hast, dann testest Du halt im Zweifel nicht - weil Du keine Tests hast.
Wieso 5000 Test, soviel braucht doch eine Schule in 2 Wochen. Die Mengen von denen wir hier reden sind sehr viel größer und deshalb kann dann auch Ansprüche an die Verpackung stellen. Zeitnah ist auch relativ, da dem Ministerium genügend Zeit zur Verfügung stand.
Aber ja im Zweifel nicht testen und Schulen zulassen.
Also, ich kenne Förderschulen, die die 25-Gebinde mit Hilfe von Gefrierbeuteln in Einzeltests zerlegen und den SuS mitgeben. Wo ist das Problem?
Man kann auch aus allem ein Drama machen.
Diese zusätzliche Arbeit häte man vermeiden können, wenn man andere Tests nutzt. Die vor den Ferien genutzen Tests hatten das Problem, dass die Pufferlösung nicht für Einzeltests vorgesehen ist, ja nicht.
Meine Schulleitung war nicht gut organisiert. Sie wollten die Tests am Montag erst selbst ausprobieren und hat dann gemerkt, dass es ja andere sind als vor den Ferien und somit fangen wir dann übermorgen (!) erst mit dem Testen an. Ohne Worte.
Das ist aber ja ein Fehler der Schulleiter. Über die Art der Tests und deren Nutzung wurde die Schulen lm Vorfeld informiert.
Zitat aus dem Schrieb zur Teststrategie in BW:
"Ziel dieser Maßnahme ist es, im Rahmen einer engmaschig angelegten Teststrategie Infektionsketten frühzeitig zu unterbrechen ..."
Also inhaltlich halt PeterKa zumindest in BW recht, wünschenswert wäre natürlich was anderes.
Klar wäre es gut, jeden Tag alle Personen, die wollen, zu testen und gerne auch alle Schüler jeden Tag zu testen. Ihr könnt ja selber überlegen, ob ihr glaubt, dass ein Großteil eures Kollegiums das Angebot wahrnehmen würde und dann überlegen, ob die Eltern dann nciht gegen zuviele Tests protestieren würden.
Zwei mal pro Woche halte ich gereade bei Wechselunterricht für einen guten Kompromiss, dreimal (Mo, Mi, Fr) für noch besser aber im Wechselunterricht nicht für sinnvoll.
Eine Frage an diejenigen, die bereits in NRW geimpft wurden:
Man kann sich ja bisher in dem Portal nur über das Alter einloggen. Es gab keine Möglichkeit überhaupt den Beruf anzugeben. Wie wurden denn die Grundschullehrer/innen überhaupt informiert?
Ich dachte die Berufgruppen werden über die Schulen informiert, wenn Impfstoff für sie bereitsteht.
Es muss in einer Klasse doch nur ein querdenkendes Elternteil dabei sein und schon ist die ganze Test"strategie" für die Tonne.
Gerde dann greift doch die Teststrategie. Der Sinn der Tests ist es doch Infkektionsketten zu erkennen und zu unterbrechen. Wenn durch ein Kind angesteckten Mitschüler beim nächsten Test auffallen, hat man das Ziel doch erreicht.
Nur hat jetzt ein Kollege (die Mail ging auch an alle anderen Kollegen) darauf reagiert und seine Antwort mit dem Text der Schulleitung an meine Dienstmail geschickt. Ignorieren wird jetzt schw
Wenn die SL alle Kollegen so kontaktiert, solltet ihr das auf einer Lehrerkonferenz thematisieren. Du kannst jedoch auf die erste Mail deines SLs auch so reagieren, dass alle Kollegen deine Antwort mitbekommen. Wenn in dieser steht "dieses Mailaddress ist privat und nicht dienstlich, ..." dann werden andere Kollegen dich bestimmt unterstützen.
Tja. Das frag ich mich auch. Aber genau so ist es. Die Mitarbeiter des Ordnungsamts Köln konnten sich vor einer Woche mit biontech impfen lassen. Unabhängig davon, ob sie Bürgerkontakt haben oder nicht.
Die Impfung ist meiner Meinung nach durchaus sinnvoll. Nach der Impfung können sie dann ganz normal und nicht mehr im Homeoffice arbeiten. Dann werden sie auch Bürgerkontakt haben. Gerade die Ordnungsämter werden wir in nächster zeit, wenn viele Coronabeschränkungen nicht eingehalten werden brauchen.
Und wer kontrolliert, ob wir die dann auch wo auch immer machen?
Müssen wir - wenn wir zu Hause sind - ein Foto per Whatsapp an die SL schicken, dass wir zu negativ sind (oder halt positiv)
Müssen wir - wenn wir in der Schule sind - nach dem Test bei der SL antanzen und denen den Test vorlegen?
Was passiert, wenn wir positiv sind. Gerade bei den Abständen im LZ und die Anzahl der Schülergruppen, die wir sehen, kann die SL dann sehr schnell ein sehr großes Problem bekommen.
Da wohl alle Kollegen ein Interesse an der vernünftigen Durchführung der Tests haben, wird deine SL dir hoffentlich vertrauen und kein Vorlage erwarten.
Ist dein Test positiv, meldest du das und lässt einen PCR-Test zur Abischerung machen. Bist du das Ergebnis davon hast bleibst du allein zu Hause und unterrichtest in Distanz.
Der Paragraph zum Impfen der Lehrkräfte macht mich ehrlich gesagt sprachlos!!!
Warum? Im dem Absatz steht doch nichts Neues drin.
Oder noch besser: Samstag und Sonntag, dann stört das auch den Unterricht nicht.
Aktuell stellt sich die Frage, ob die Abschlussklassen, die ab Montag in Präsenz sind, getestet werden sollen. Dann müssten ja doch Tests geliefert werden.
Es sind doch bestimmt noch überall Tests übrig gebleiben, die vor den Ferien nicht genutzt wurden.
Die 10 also auch noch. Ja, das wird spaßig, vor allem, da ich in der Schule keine Videokonferenzen hinbekomme (Technik/WLAN und so^^) und ich mich leider nicht beamen kann. Dann gibt es halt nur Aufgaben für den Rest Wie geht nochmal das Lied von Wolle Petry? Ganz oder gar nicht?^^
Die 10er ist am Gymnasium doch keine Abschlussklasse. Die werde nicht kommen müssen, wenn dan die Q1 noch.
Apropos Eintüten:
Irgendein Berufskolleg in NRW - 3000 Schülerinnen und Schüler. Zwei Tests pro Woche: 6000 Tests. Wer bitteschön soll das denn einzeln eintüten? Da schafft man ja fast eine neue Stelle für!
Schaffen die Scülerinnen und Schüler das nicht alleine? Jede Kollege und jeder Kollege kann sich doch einen großen Packen mitnehmen und die dann in Klasse verteilen.
Hallo, bestimmt gibt es im Forum schon reichliche Infos zu diesem Thema. Leider ist mir nicht ganz klar: wie unterscheidet sich ein Versetzungsantrag im Gegensatz zu einer Bewerbung auf eine schulscharfe Stelle? Kann ich mich bewerben auf eine bestimmte Stelle hin oder ist es dann doch ein Versetzungsantrag, den ich erstmal bei meiner SL stellen muss? Ich hoffe, dass mir jemand den Unterschied erklären kann Danke und viele Grüße!
Werden schulscharfe Stellen nicht nur für Neueinsteiger ausgeschrieben, während es für Versetzungen sowas gar nicht erst gibt (außer die Beförderungsstellen)?
Ist dein Bekannter auch aus NRW?
Ja ist er,
Zitathttps://www.rhein-kreis-neuss.…-zur-corona-schutzimpfungNach der Verordnung zur Coronaschutzimpfung können sich bis zu zwei enge Kontaktpersonen von pflegebedürftigen Personen impfen lassen. Bis zu zwei enge Kontaktpersonen von Schwangeren können sich ebenfalls impfen lassen. Sie gehören zur Gruppe 2 mit hoher Priorität. Diese Personengruppen sind derzeit noch nicht impfberechtigt. Das Impfzentrum nimmt die Anträge entgegen und bietet den Kontaktpersonen Impftermine an, wenn Impfdosen bereitstehen
Der vorletzte Satz dürfte nicht mehr aktuell sein, da ja mittlerweile Gruppe 2 geimpft wird. Ich sehe also keinen Grund, warum das bei euch anders sein sollte.
Jetzt brauch ich nur noch einen für den Partner, also wenn jemand heiße Tipps für Kontaktpersonen von Schwangeren in NRW hat, her damit.
Die werden doch in der Gruppierung hochgestufft. Einfach mal im Gesundheitsamt anrufen und nachfragen oder bei den entsprechenden online Fragebögen das Mutterschutzbuch (?) hochladen usw. Ging bei einem Bekannten innerhalb weniger Tage.
Jedes Personalratsmitglied erhält eine umfassende Fortbildung - für die Aufgaben des Lehrerrates gibt es keine Fortbildung.
In dienstrechtlichen Angelegenheiten ist daher der Personalrat die bessere Anlaufstelle.
Sowohl der Verband als auch die Gewerkschaft bietet regelmässig Fortbildungen für Leherräte an. Basisschulungen und Vertiefungsschulungen sollte deshalb jedes Lehrerratsmitglied irgendwann mal besucht habe.
Konflikte vor Ort kann man mit Hilfe des Lehrerrates erst mal lokal angehen, gibt es dann keine Lösung wird dir der Lehrerrat in der Regel auch raten beim Personalrat vorstellig zu werden.
Alles anzeigenDann müsste der Lehrrat ja über jede Krankmeldung aller Kolleginnen und Kollegen informiert werden und in jede Personalakte Einsicht haben!
Einfach mal weiterlesen:
§ 69 Schulgesetz
(4) Für die Beteiligung des Lehrerrats an den Entscheidungen der Schulleiterin oder des Schulleiters gemäß Absatz 3 gelten §§ 62 bis 77 des Landespersonalvertretungsgesetzes entsprechend.
Da sind die Kompetenzen dann wieder arg zusammengestaucht.
Nein, so arg zusammengestaucht sind sie gar nicht. §62/§64/§65 sorgen schon allein dafür, dass eine Information und Anhörung des Lehrerrates in vielen Fällen nötig ist.
Siehe z.B. LPVG §62
"Dienststelle und Personalvertretung haben darüber zu wachen, dass alle
Angehörigen der Dienststelle nach Recht und Billigkeit behandelt werden,
insbesondere, dass jede Benachteiligung von Personen aus Gründen ihrer Rasse
oder wegen ihrer ethnischen Herkunft, ihrer Abstammung oder sonstigen Herkunft,
ihrer Nationalität, ihrer Religion oder Weltanschauung, ihrer Behinderung,
ihres Alters, ihrer politischen oder gewerkschaftlichen Betätigung oder
Einstellung oder wegen ihres Geschlechts oder ihrer sexuellen Identität
unterbleibt."
Zu den Personalakten sagt §65 einiges, und ja Krankmeldungen und die daraus ggfs. resultierende Mehrarbeit sind selbstverständlich Informationen, die dem Lehrerrat zugänglich gemacht werden sollten.
Eine Information und die Anhörung sind selbstverständlich keine Mitbestimmung, aber das ist dir ja genau wie mir klar.
Mir ist auch klar, das in den seltensten Fällen der Lehrerrat wirklich alle Informationen erhält oder erwartet alles zu erhalten. Wenn es jedoch Probleme zwischen Schulleitung und Kollegen gibt, sollte der Lehrerrat einer der ersten Ansprechstellen sein.
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