Es ist aber ein Unterschied, ob ein paar Stunden ausfallen (da ist der Abrechnungszeitraum der Monat) oder ob die Deputatsverteilung sich zum Beispiel zum Halbjahr ändert (Referendar kommt und man muss 4 Stunden für das komplette Halbjahr abgeben). Da wird natürlich nicht jeden Monat wieder auf Null gesetzt.
Die GEW zitiert dazu die BASS zu Mehrarbeit bzw. Minderarbeit durch Ausfallstunden:
"Minusstunden dürfen nur innerhalb eines Kalendermonats mit angefallener Mehrarbeit verrechnet werden. Eine Übertragung auf den nächsten Monat oder sogar bis zum Schuljahresende ist nicht erlaubt. Anders ist es bei der Erteilung von Blockunterricht an Berufsschulen: Hier erfolgt der Ausgleich innerhalb eines Schuljahres (BASS 21-22 Nr. 21, Punkt 4.6)."
Die von dir angesprochene Flexibilisierung um bis zu 6 Stunden in beide Richtungen durch Stundenplan#nderung gibt es natürlich auch noch, aber in beiden Fällen muss die unterschiedliche Pflichtstundenzahl innerhalb des Schuljahres ausgeglichen werden – ausnahmsweise im nächsten Schuljahr. Ein weiteres Hinausschieben ist unzulässig.
Die Ausnahme sollte die SL spätestens auf Nachfrage beantworten können. Gerade bei Minusstunden dürfte das ziemlich schwierig sein, denn Stunden, die die Minusstunden auffangen, kann man im Normalfall für jeden Kollegy finden; sei es zur individuellen Förderung, als AG Stunden, im Teamteaching, ...