Nur mal ergänzend: Die arglistige Täuschung ist bereits bei billigender Inkaufnahme der Nichtwahrheit eigener Behauptungen erfüllt, nicht erst beim Wissen darum. Es wäre m.E. hier vom Patienten zu erwarten gewesen, vorab seine Ärzte um Auszüge aus den Patientenakten zu ersuchen, bevor versichert wird, dass keine Vorerkrankungen vorliegen.
Warum sollte ich mir meine Patientenakte ansehen, ich weiss doch im Allgemeinen genau, wann und weshalb ich beim Arzt war. Die billigenden Inkaufnahme kann ich deshalb nicht Nachvollziehen. Ich glaube auch nicht, dass viele hier im Forum vor dem Amtsarztbesuche ihre Patientakten angeforderr haben.