Beiträge von PeterKa

    Hat irgendjemand hier schon Details gesehen? Mich interessiert z.B. ob Teilzeitkräfte die 1.300€ dann in Relation zu ihrem Beschäftigungsumfang ausgezahlt bekommen. Auch frage ich mich, ob es dann einen Stichtag als Bemessungsgrundlage gibt. Für mich als Rückkehrer aus der Elternzeit könnte ein solcher Stichtag mal eben 1.300€ Unterschied machen :)...

    Warst du denn durch Corona in der Zeit extra belastet? ;)

    AFAIK sind das bisher alles nur Forderungen, aber noch keine Umgesetzten Beschlüsse.

    @ PeterKa: https://www.tagesschau.de/inland/innenpo…ebonus-101.html

    Offenbar soll der Pflege-Bonus nur an die Pflegekräfte auszahlen, die besonders belastet waren. Aber wie das geschehen soll, ist die Frage.

    Genau, das heisst bei den allermeisten Pflegekräften kommt, wie bereits im letzten Jahr, davon fast nichts an. Zumindest berichten mir das die Bekannten, die in der Pflege tätig sind.

    Ob wir Lehrer den dann verdient haben/bekommen sollten wage ich zu bezweifeln.

    Dein zweiter Link ist doch für Bundesbeamte gültig, ich glaube nicht, dass der auf Landesbeamte NRW 1:1 übertragen werden kann. Hier werden auch Bescheide verschickt, wenn der selbe Betrag rauskommt (z.B. weil man jeweils die gleiche Anzahl Mehrarbeitsstunden hatte).

    Mehrarbeitsabrechnungen kannst du doch lange im Nachgang einreichen, so schnell verjähren die nicht. Wenn die Abrechnung wegen falscher Berechnung von Überstunden fehlerhaft ist, muss meines Wissens nach deine Schulleitung/Sekretariat/... das bestätigen, bevor das LBV tätig wird. Was in den Ferien oft ein Problem ist. Ausserdem würde für Beihilfeabrechnungen dassselbe Problem gelten und diese kommen, zumindest bei uns, in der Schule an.

    Verstehe ich das richtig, dass Lehrer (Teilzeit oder Vollzeit) in SH maximal 5 Vertretungsstunden pro Monat leisten dürfen, was darüber hinaus geschieht ist dann Mehrarbeit?

    In NRW ist alles über 4 Stunden abzüglich gegenzurechnender Stunden Mehrarbeit. Das sollte bei euch so ähnlich sein, aber genaueres findest du in den entsprechdenden Verordnungen und Erlassen. Eine Nachfrage bei der Gewerkschaft/einem Verband sollte das aber auch klären.

    Dann musst du aber auch bedenken, dass scheinbar beförderte Leute schneller arbeiten. Die Beförderung auf A14 bedeutet 2 Stunden weniger Entlastung und die Beförderung auf A15 weitere 2 Stunden Entlastung weniger.

    Und die Aufgaben der Funktionsstellen müssen dann an andere Kollegen gegen Entlastung delegiert werden.

    Wo hast du das denn her?

    Eine Beförderung bedeutet doch nicht automatisch eine bestimmte Anzahl weniger an Entlastungsstunden. Der Kollege, der die Aufgaben von dir Übernimmt sollte/muss genau sollte viel Entlastung erhalten. Da A14 Stellen funktionsgebunden sind, bekommst du für deine neue Funktion natürlich oft gar keine Entlastung. Dei Verteilung der Entlastungsstunden hat bei euch doch bestimmt auch die Lehrerkonferenz einmal beschlossen.

    A15 Stellen werden bei uns oftmals aus dem Schulleitertopf mit Entlastung versorgt, die sind ja sowieso unabhängig von dem der A14 Kollegen zu verteilen.

    Ich habe heute 2 Teststellen des Landes Berlin ausprobiert.

    Nummer 1: In einem (recht wenig frequentierten) Einkaufszentrum, große Halle, über 100 Leute für PCR anstehend. Man bekommt da mit roter App eine kostenfreie PCR. Die Kompetenzbeauftragte (Fragenbeantworterin) sagte, dass man gar nicht weiß, ob man die in den letzten 3 Stunden noch durchtesten kann, der Rest würde nach Hause geschickt. Ich könne es ja probieren. Oder mich morgen ganz früh anstellen. (Klar, hab ja keine Arbeit und so.)

    Nummer 2: Seit gestern geschlossen.

    Wir haben das voll unter Kontrolle.

    Hier macht man online einen Termin aus, geht hin, steht kurz an und gut ist. Gibt es die Möglichkeit bei euch nicht?


    Deswegen ist die PKV anders als der Stromanbieter eben eine sehr langfristige Sache. Du hast auch einen Altersrücklagenteil drin. Es soll gut einmal überlegt werden (es könnte bei dir aber auch jetzt sein und dann gut).

    Der Wechsel der PKV dürft auch problematisch und teuer sein, da du bei deiner neuen Kasse ein höheres Einstiegsalter hast und damit von Beginn an mehr zahlen wirst. Die jährlichen Kostensteigerungen sind leider Systembedingt.

    AFAIK hat die Finanztest auch immer einen Vergleich der PKVs gemacht.

    Ich hab bei meinem Giro-Konto ein Unterkonto auf das Anfang des Jahres ein Monatsgehalt eingezahlt wird. Davon zahlen ich dann übers Jahr meine Arztrechnungen. Am Ende des Jahres reiche ich das gesammelt ein. Die Rückerstattung kommt wieder auf das Unterkonto. Klappt seit Jahren sehr gut so.

    Wieso musst du denn immer wieder Geld auf das Unterkonto nachschiessen? Das müsste doch +/- Null laufen, wenn die Beihilfe die PKV bezahlt hat. Abgesehen von geringen Selbstbehalten, die aber keine Monatsgehalt ausmachen sollten.

    Auf RP-Online gerade gesehen

    Zitat

    Kurz vor Ende der Weihnachtsferien geht das NRW-Schulministerium davon aus, dass die Schulen nächste Woche wieder mit Präsenzunterricht starten. „Oberstes Ziel der Landesregierung ist, die Schulen offenzuhalten und den Präsenzunterricht weiterhin zu sichern“, erklärte das Ministerium von Yvonne Gebauer (FDP) auf Anfrage. Alle Schüler sollen am Montag gestestet werden: „Dem Konzept für einen sicheren Schulstart entsprechend kommen die Antigen-Selbsttests am ersten Schultag nach den Ferien bei allen Schülern an den weiterführenden Schulen zur Anwendung. Auch an den Grund- und Förderschulen werden alle Schüler am 10. Januar mit den PCR-Lolli-Tests getestet“, hieß es aus dem Ministerium

    Mit Spannung blicken Schulleiter in NRW auf die Versorgung der weiterführenden Schulen mit Schnelltests. Denn das Land hat den Anbieter gewechselt. Lieferte bislang der renommierte Hersteller Siemens Healthineers, ist NRW nun mit der Zebra Handelshaus GmbH im Geschäft. Dies sei das Ergebnis eines europaweiten Vergabeverfahrens, erklärte das Schulministerium. „Mit der Zebra-Handelshaus GmbH hat ein Lieferant den Auftrag erhalten, der bereits in der Vergangenheit andere Landes- und Bundesbehörden verlässlich mit vergleichbaren Produkten beliefert hat.“ Die Lieferung beginnt am 10. Januar, der Vertrag läuft bis zu den Osterferien mit der Option auf Verlängerung bis zu den nächsten Weihnachtsferien.

    Zudem sollen die Lehrer weiter mit für sie kostenlosen FFP2-Masken ausgestattet werden. An einzelnen Schulen waren FFP2-Masken bereits knapp geworden. „Für einen begrenzten Zeitraum nach den Sommerferien wurden, entsprechend der damaligen Empfehlungen des Robert-Koch-Institutes (RKI), nur noch die Kosten für OP-Masken erstattet. Diese Beschränkung ist jedoch bereits seit Anfang Dezember aufgehoben“, so das Schulministerium weiter. Die Bereitstellung von Masken für die Lehrkräfte erfolge durch die Schulträger, diese bekämen das Geld von den Bezirksregierungen erstattet.



    Meine liegt auch nach den Ferien in meinem Schukpostfach. Insofern erhalte ich die erst übernächste Woche. Ich könnte sie aber auch online bereits einsehen, da sie in meinem Postfach bei der Bezügestelle zu finden ist (nur Änderungsmitteilungen werden zusätzlich in Papierform ausgegeben).

    Oho, gibt es so ein Postfach hier in NRW eigentlich auch?

    Danke

    Peter

    Hallo zusammen,

    meine Frage steht ja schon im Titel. In NRW bekommen wir zum Sommer neue KLP in Deutsch und Mathe. Nun trudeln die ganzen Prüfexemplare der Verlage für entsprechend neue Bücher ein. Allerdings haben wir gerade erst einen ganzen Schwung neue Deutschbücher gekauft und die wurden kaum genutzt. Es wäre finanziell gesehen Wahnsinn, die ganzen Bücher verkommen zu lassen um neue anzuschaffen. Gibt es da Übergangsfristen, wie lange nach Einführung eines neuen KLP noch ältere Schulbücher genutzt werden dürfen? Ich finde irgendwie keine verlässlichen Infos dazu.

    Infos gibt es auf https://www.schulministerium.nrw.de/BiPo/LMZV/LMZV

    Solange die Bücher im Verzeichnis für zugelassenen Lernmittel stehen, darf man sie benutzen. Besonders schnell rotiert auch kein Buch da raus.

    Die sinnvolle Nutzungsdauer von Büchern kannst du dir selber ausrechnen. https://bass.schul-welt.de/6228.htm sagt dir, wieviel Geld pro Jahr pro Schüler zur Verfüung steht. Wenn du nun weisst, wieviele Bücher ihr im Schnitt pro Jahrgang habt und wieviel diese zusammen kosten. Kannst du eine Durchschnittsnutzungsdauer ausrechnen. Das euch zugewiesene Geld müsst ihr ausgeben oder es verfällt, mehr als dieses bekommt ihr vom Schulträger aber auch nicht.

    Ich veranschlage als Nutzungsdauer immer 5-6 Jahre. Vor Ablauf dieser Zeit kann ich den Fachkonferenzen normalerweise nicht zusagen, dass sie die Bücher bekommen werden. Das ist allerdings jetzt bei der Umstellung auf G9 kein Problem gewesen und wird es bei Überarbeitung der Oberstufenpläne auch nicht sein. Nicht alle Fachschaften wollen bei Lehrplanänderungen immer direkt neue Bücher haben, sondern einige warten durchaus, bis mehrere Verlage Bücher für mehrere Jahrgänge anbieten.

    Deshalb könnt ihr erst den Markt in Ruhe sondieren, verschiedene Produkte testen und in 2/3 Jahren langsam umsteigen.

    Gibt man die 6 nicht, werden alle anderen Schülerinnen um ihre ehrliche Leistung betrogen. In deren Sinne darf man also nicht handeln? Sondern nur im Sinne der Betrügerin? Ja, so erzeugt man nachhaltig einen Gerechtigkeitssinn bei den Schülerinnen.

    Du darfst so handeln, wie es die Gesetze und Verordnungen vorschreiben. Dann handelst du auch im Sinne der anderen Schüler. Einen Gerechtigkeitssinn erzeugst du sicherlich nicht damit, wenn du dich nicht an die Vorgaben hälst.

    Wie seht ihr das bzw. wie habt ihr diese Problematik für euch gelöst?

    Dienstunfähigkeit ist gerade bei Lehrern nicht so unüblich. Deshalb halte ich eine Dienstunfähigkeitsversicherung für wichtig und sinnvoll. Sie sollte jedoch zu dir passen. Musst du mit deinem Einkommen ein Haus oder eine Familie finanzieren, ist es sinnvoll neben der Pension, die das Land dir im Falle der DU zahlt, dafür vorgesorgt zu haben. Wenn du nur für dich selbst verantwortlich bist, kann der Betrag, den du aufstecken möchtest geringer sein.

    Da ich zur ersten Gruppe gehöre, ist meine DU-Versicherung über einen vierstelligen Betrag abgechlossen und die Laufzeit entsprechend geregelt.

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