Da bei uns schon die ganze Zeit alle getestet wurden scheint sich nichts zu ändern, höchstens die Qualität der Tests...
Wieso wurden bei euch immer alle getestet. Die Geimpften und Genesen waren doch in NRW immer ausgenommen von der Testpflicht.
Da bei uns schon die ganze Zeit alle getestet wurden scheint sich nichts zu ändern, höchstens die Qualität der Tests...
Wieso wurden bei euch immer alle getestet. Die Geimpften und Genesen waren doch in NRW immer ausgenommen von der Testpflicht.
Ich habe heute 2 Teststellen des Landes Berlin ausprobiert.
Nummer 1: In einem (recht wenig frequentierten) Einkaufszentrum, große Halle, über 100 Leute für PCR anstehend. Man bekommt da mit roter App eine kostenfreie PCR. Die Kompetenzbeauftragte (Fragenbeantworterin) sagte, dass man gar nicht weiß, ob man die in den letzten 3 Stunden noch durchtesten kann, der Rest würde nach Hause geschickt. Ich könne es ja probieren. Oder mich morgen ganz früh anstellen. (Klar, hab ja keine Arbeit und so.)
Nummer 2: Seit gestern geschlossen.
Wir haben das voll unter Kontrolle.
Hier macht man online einen Termin aus, geht hin, steht kurz an und gut ist. Gibt es die Möglichkeit bei euch nicht?
Deswegen ist die PKV anders als der Stromanbieter eben eine sehr langfristige Sache. Du hast auch einen Altersrücklagenteil drin. Es soll gut einmal überlegt werden (es könnte bei dir aber auch jetzt sein und dann gut).
Der Wechsel der PKV dürft auch problematisch und teuer sein, da du bei deiner neuen Kasse ein höheres Einstiegsalter hast und damit von Beginn an mehr zahlen wirst. Die jährlichen Kostensteigerungen sind leider Systembedingt.
AFAIK hat die Finanztest auch immer einen Vergleich der PKVs gemacht.
Das gilt offenbar nicht für Medikamente, oder? Ich finde für mein Bundesland auch nur hier aufgeführten Leistungen.
Kannst du nicht mit deine Apotheke reden und bessere Zahlungsziele vereinbaren. Unser Apotheker ist recht entgegenkomment.
Ich hab bei meinem Giro-Konto ein Unterkonto auf das Anfang des Jahres ein Monatsgehalt eingezahlt wird. Davon zahlen ich dann übers Jahr meine Arztrechnungen. Am Ende des Jahres reiche ich das gesammelt ein. Die Rückerstattung kommt wieder auf das Unterkonto. Klappt seit Jahren sehr gut so.
Wieso musst du denn immer wieder Geld auf das Unterkonto nachschiessen? Das müsste doch +/- Null laufen, wenn die Beihilfe die PKV bezahlt hat. Abgesehen von geringen Selbstbehalten, die aber keine Monatsgehalt ausmachen sollten.
Auf RP-Online gerade gesehen
ZitatKurz vor Ende der Weihnachtsferien geht das NRW-Schulministerium davon aus, dass die Schulen nächste Woche wieder mit Präsenzunterricht starten. „Oberstes Ziel der Landesregierung ist, die Schulen offenzuhalten und den Präsenzunterricht weiterhin zu sichern“, erklärte das Ministerium von Yvonne Gebauer (FDP) auf Anfrage. Alle Schüler sollen am Montag gestestet werden: „Dem Konzept für einen sicheren Schulstart entsprechend kommen die Antigen-Selbsttests am ersten Schultag nach den Ferien bei allen Schülern an den weiterführenden Schulen zur Anwendung. Auch an den Grund- und Förderschulen werden alle Schüler am 10. Januar mit den PCR-Lolli-Tests getestet“, hieß es aus dem Ministerium
Mit Spannung blicken Schulleiter in NRW auf die Versorgung der weiterführenden Schulen mit Schnelltests. Denn das Land hat den Anbieter gewechselt. Lieferte bislang der renommierte Hersteller Siemens Healthineers, ist NRW nun mit der Zebra Handelshaus GmbH im Geschäft. Dies sei das Ergebnis eines europaweiten Vergabeverfahrens, erklärte das Schulministerium. „Mit der Zebra-Handelshaus GmbH hat ein Lieferant den Auftrag erhalten, der bereits in der Vergangenheit andere Landes- und Bundesbehörden verlässlich mit vergleichbaren Produkten beliefert hat.“ Die Lieferung beginnt am 10. Januar, der Vertrag läuft bis zu den Osterferien mit der Option auf Verlängerung bis zu den nächsten Weihnachtsferien.
Zudem sollen die Lehrer weiter mit für sie kostenlosen FFP2-Masken ausgestattet werden. An einzelnen Schulen waren FFP2-Masken bereits knapp geworden. „Für einen begrenzten Zeitraum nach den Sommerferien wurden, entsprechend der damaligen Empfehlungen des Robert-Koch-Institutes (RKI), nur noch die Kosten für OP-Masken erstattet. Diese Beschränkung ist jedoch bereits seit Anfang Dezember aufgehoben“, so das Schulministerium weiter. Die Bereitstellung von Masken für die Lehrkräfte erfolge durch die Schulträger, diese bekämen das Geld von den Bezirksregierungen erstattet.
Da kommt mir ne Idee: Ich schreib meinem SL gleich ne Mail, dass ich mit meiner Q2 in Physik gerne ins Desy und zum LHC/ CERN nach Genf fahren möchte. Der wird sich freuen!
Genf bietet doch immer wieder mal Fahrten zum "Nulltarif" an. Da schicke ich regelmässig meine Schüler hin.
Meine liegt auch nach den Ferien in meinem Schukpostfach. Insofern erhalte ich die erst übernächste Woche. Ich könnte sie aber auch online bereits einsehen, da sie in meinem Postfach bei der Bezügestelle zu finden ist (nur Änderungsmitteilungen werden zusätzlich in Papierform ausgegeben).
Oho, gibt es so ein Postfach hier in NRW eigentlich auch?
Danke
Peter
Hallo zusammen,
meine Frage steht ja schon im Titel. In NRW bekommen wir zum Sommer neue KLP in Deutsch und Mathe. Nun trudeln die ganzen Prüfexemplare der Verlage für entsprechend neue Bücher ein. Allerdings haben wir gerade erst einen ganzen Schwung neue Deutschbücher gekauft und die wurden kaum genutzt. Es wäre finanziell gesehen Wahnsinn, die ganzen Bücher verkommen zu lassen um neue anzuschaffen. Gibt es da Übergangsfristen, wie lange nach Einführung eines neuen KLP noch ältere Schulbücher genutzt werden dürfen? Ich finde irgendwie keine verlässlichen Infos dazu.
Infos gibt es auf https://www.schulministerium.nrw.de/BiPo/LMZV/LMZV
Solange die Bücher im Verzeichnis für zugelassenen Lernmittel stehen, darf man sie benutzen. Besonders schnell rotiert auch kein Buch da raus.
Die sinnvolle Nutzungsdauer von Büchern kannst du dir selber ausrechnen. https://bass.schul-welt.de/6228.htm sagt dir, wieviel Geld pro Jahr pro Schüler zur Verfüung steht. Wenn du nun weisst, wieviele Bücher ihr im Schnitt pro Jahrgang habt und wieviel diese zusammen kosten. Kannst du eine Durchschnittsnutzungsdauer ausrechnen. Das euch zugewiesene Geld müsst ihr ausgeben oder es verfällt, mehr als dieses bekommt ihr vom Schulträger aber auch nicht.
Ich veranschlage als Nutzungsdauer immer 5-6 Jahre. Vor Ablauf dieser Zeit kann ich den Fachkonferenzen normalerweise nicht zusagen, dass sie die Bücher bekommen werden. Das ist allerdings jetzt bei der Umstellung auf G9 kein Problem gewesen und wird es bei Überarbeitung der Oberstufenpläne auch nicht sein. Nicht alle Fachschaften wollen bei Lehrplanänderungen immer direkt neue Bücher haben, sondern einige warten durchaus, bis mehrere Verlage Bücher für mehrere Jahrgänge anbieten.
Deshalb könnt ihr erst den Markt in Ruhe sondieren, verschiedene Produkte testen und in 2/3 Jahren langsam umsteigen.
Gibt man die 6 nicht, werden alle anderen Schülerinnen um ihre ehrliche Leistung betrogen. In deren Sinne darf man also nicht handeln? Sondern nur im Sinne der Betrügerin? Ja, so erzeugt man nachhaltig einen Gerechtigkeitssinn bei den Schülerinnen.
Du darfst so handeln, wie es die Gesetze und Verordnungen vorschreiben. Dann handelst du auch im Sinne der anderen Schüler. Einen Gerechtigkeitssinn erzeugst du sicherlich nicht damit, wenn du dich nicht an die Vorgaben hälst.
Es ist eine schwere Täuschungshandlung. Sogar eine sehr schwere.
Diese beiden Begriffe stehen so nicht in der obenzitierten APO-GOSt. Ob es ein umfangreicher Täuschungsversuch handelt, kann ohne genauere Umstände zu kennen, nicht geklärt werden.
Sehr wohl hat die Schülerin eine Täuschung begangen. Bei mir gäbe es ein „ungenügend“.
Das dürfte dann zu einer Beschwerde der Eltern über dich an die Schulleitung führen. Du solltest dir die entsprechenden Regelungen zum Umgang mit Täuschungsversuchen voher einmal ansehen und das ggfs mit deiner Schulleitung besprechen.
Wie seht ihr das bzw. wie habt ihr diese Problematik für euch gelöst?
Dienstunfähigkeit ist gerade bei Lehrern nicht so unüblich. Deshalb halte ich eine Dienstunfähigkeitsversicherung für wichtig und sinnvoll. Sie sollte jedoch zu dir passen. Musst du mit deinem Einkommen ein Haus oder eine Familie finanzieren, ist es sinnvoll neben der Pension, die das Land dir im Falle der DU zahlt, dafür vorgesorgt zu haben. Wenn du nur für dich selbst verantwortlich bist, kann der Betrag, den du aufstecken möchtest geringer sein.
Da ich zur ersten Gruppe gehöre, ist meine DU-Versicherung über einen vierstelligen Betrag abgechlossen und die Laufzeit entsprechend geregelt.
Ach weisst du ... ich war zuletzt 6 Wochen zu 100 % und 6 Wochen zu 50 % krankgeschrieben u
Wie kann man zu 50% krankgeschrieben sein?
Dankeschön, ich habe da leider selber mittlerweile des Überblick verloren, wurde ich von einer zur nächsten Person weitergeleitet.
Ein Anruf steht heute Mittag noch aus, mal sehen was dabei rauskommt.
Dankeschön schon einmal für die Antwort
Sprich doch mit deinem Zuständigen Personalrat, die Kolleginnen und Kollegen dort sind in der Regel gut informiert.
Bist du sicher, dass du soweit im voraus, also knapp 15 Monate vor deiner Rückkehr den Antrag hättest stellen sollen? Das scheint mir viel zu früh, da du doch noch keine Erfahrungen hast und nicht weisst, was nach der Geburt auf dich zukommt und auch die Situation an den Schulen in deiner Umgebung sich durchasu ändern kann.
Wenn du das Bundesland wechseln willst, solltest du auch in RLP bei den zuständigen Stellen nachfragen. Wenn du erst wieder in NRW im Dienst bist, ist die Versetzung wahrscheinlich deutlich schwieriger.
Die Lösung für das größte Problem, nämlich den drohenden Datenverlust, hast Du selbst schon aufgeführt: Regelmäßig Kopien erstellen. In der deutschen Bildungslandschaft werden Backups halt noch auf Papier gesichert.
Die Kopien können aber durchaus auch digital erstellt werden. Dann spart man Papier und kann sie leicht löschen.
Wow!
Naja, der 24te ist doch in kaum einem Land ein Feiertag. Fast überall wird Weihnachten doch erst am 25ten Dezember gefeiert.
Die Person ist offiziell krank geschrieben. Früher nur Tage/-wochenweise. Inzwischen seit Monaten. Ich hoffe, da gibt es noch Konsequenzen. Ein offizielles Gespräch mit der Bezreg gab es bereits. Die Person denkt wirklich, sie sei absolut im Recht und ist nun psychisch dermaßen angeschlagen, dass sie nicht arbeiten kommen könne. Fühlt sich gemobbt.
Wenn sie krank geschrieben ist, ist doch alles geregelt. Warum sollte das, ausser der in solchen Fällen üblichen Vorgehensweise, irgendwelche Konsequenzen haben?
Aber nur mit Zeugen. Und bloß nicht sagen, dass es einem nicht gut geht und man befürchtet krank zu werden. Wird man dann nämlich wirklich krank (mit Attest und ja, wirklich krank), dann gibt es vielleicht eine Abmahnung wegen angekündigter Krankheit… ( ist schon so ähnlich passiert, hat ein treues, fleißiges Bienchen getroffen).
Ich habe aber schon von Schulleitungen gehört, die das erfolgreich so handhaben 👍🏻
Bei uns sind die Korrekturtage überhaupt kein Problem. Sie werden von denjenigen, die viel korrigieren auch gerne in Anspruch genommen.
Bei uns ist jetzt 2G in allen Kursen, daher wird das wohl auch für Trainer*innen gelten.
Kenne ich bei uns auch nicht anders.
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