Beiträge von PeterKa

    Entlastung verhandelt, sollte man klar abstecken, was man als Stundenplaner:in alles macht bzw. machen soll.

    Gehören Mehrarbeitsabrechnungen und Mitarbeit bei der Unterrichtsverteilung dazu? Was kommt noch dazu? Irgendwelche Vertretungsstatistiken? Lass dich nicht mit nur ein oder zwei Stunden Entlastung abspeisen, wenn du noch mehr machen sollst.

    Finde heraus, ob dein Vorgänger für die Aufgaben nicht A14/A15 war und deute an, dass du das auch erwartest. Dann ist die Entlastung auch viel einfacher zu regeln.


    Mich würde interessieren, wie ihr die Chancen auf eine Versetzung einstellt. Die ADD muss im Schulbezirk ja so oder so einen Lehrer mit meiner Fächerkombination einstellen. Aus meiner (Außen-)Sicht (und ohne Einblick in den genauen Ablauf des Verfahrens) dürfte es ja eigentlich egal sein, ob sie nun einen Lehrer mit der identischen Fächerkombination an Schule A oder an Schule B einstellt. Ich weiß allerdings nicht, ob nicht hier die Schulen, von denen jemand "abgeht" Priorität haben.
    Daher meine Frage: Wie schätzt ihr die Chancen auf eine Versetzung in dieser Situation ein?
    Vielen Dank für eure Antworten bereits vorab!
    Liebe Grüße

    Ein Bundesland, in dem du tätig bist, ist immer hilfreich bei solchen Fragen. Ok, es ist offensichtlich nicht NRW.

    Warum sollte die ADD einen Lehrer mit deiner Fächerkombination einstellen. Hier schreiben die SL die Fachkombinationen aus und haben z.T. nur einzelne ihrer Mangelfeächer im Blick. Ist das bei euch anders?

    Warum fragst du die ADD denn nicht?

    Das VG Trier stellte mit gestern bekanntgegebenem Urteil (Az. 7 K 3107/21.TR) fest, dass die Testbeaufsichtigung von Schülerinnen und Schülern bei Corona-Schnelltests jedenfalls für Lehrkräfte des Landes RLP eine amtsangemessene Aufgabe darstelle. Gegen die Anordnung einer solchen dienstlichen Verpflichtung klagte ein beamteter Gymnasiallehrer, der neben dem persönlichen Gesundheitsrisiko auch datenschutz- und haftungsrechtliche Bedenken vorbrachte. Zur Begründung führten die Trierer Richter unter anderem aus, dass sich der Aufgabenbereich von Lehrkräften neben dem Unterricht auch auf die organisatorische Unterstützung des allgemeinen Schulbetriebs erstrecke. Dazu gehöre in gewissem Umfang auch die Sicherstellung der Gesundheit der Schülerinnen und Schüler.

    Ein für mich wenig überraschendes Urteil. Natürlich kommt das Urteil viel zu spät, da die Testpflicht zumindest hier in NRW wieder sehr zurückgefahren wird.

    Müssen oder dürfen sich die immunisierten nicht mehr testen. In der Email ist es etwas widersprüchlich formuliert.

    Auf der anderen Seite: wissen wir für die Bestellung der Tests, welche Kinder geimpft sind? *unschuldig pfeif*

    versus

    Dein erstes Zitat bezog sich auch auf weiterführende Schulen, das zweite auf Grundschulen.

    In den Grundschulen werden die nicht immunisierten von der Schule mit Tests versorgt. Die immunisierten Grundschüler bekommen von der Schule kein Material gestellt. Sie dürfen sich aber gerne weiterhin selber testen (Selbsttests oder Bürgertests)

    Da der Personalrat auf deiner Seite steht, solltest du dich auf jeden Fall mit diesem in Verbindung setzen.

    Die BEM sollest du nicht ablehnen, sonden nutzen. Du kannst dabei nicht nur dein Unterrichtsdepotat zeitweise reduzieren, sondern auch andere Maßnahmen z.B. kein Treppensteigen, keine Raumwechsel mit der SL abklären.

    BTW Schulform und Bundesland helfen auch bei dieser Art von Anfragen weiter.

    Bzw: vielleicht weiß man auch nicht, wer alle die Gesunheitsminister waren. Da wo man ‚im Zweifel‘ das generische Maskulinum benutzt wurde, kann man jetzt (so man es wolle) die generische Form für Alle verwenden.

    Da es aber keine Vorschriften für die generische Form für Alle gibt, kann doch jeder gendern oder entgendern wie er will ohne dass man das ständig anrpechen muss.

    Denn es macht einen Unterschied, ob die Beihilfe nun 70% der allgemeinem Tarif-Kosten (400) zahlt. Oder ob die Beihilfe 70% meiner Kosten für Medikamente zahlt. Im ersten Fall bleibt der Preis für den Tarif gleich, lediglich die Anteile, wer wie viel zahlt, verschieben sich.

    Im zweiten Fall verringert sich Preis des Tarifes, da der Tarif für weniger Kosten bei meinen Medikamenten aufkommen muss. Hier ändert sich also der Grundwert, im ersten Fall bleibt dieser gleich.

    Von welchen Tarifkosten redest du? Du hast einen Vertrag mit drer PKV, der dich 200 € pro Monat kostet, und gut ist. Die Beihilfe zahlt keinen monatlichen Betrag, an wen sollte sie denn auch wieviel zahlen?

    Die Beihilfe ist eine Hilfe zu Krankheitskosten udn keine Beihilfe zu Versicherungsprämien. Bist du nie krank, musst du deine 200 € trotzdem jeden Monat bezahlen, die Krankenkasse und die Beihile müseen in dem Fall an niemanden zahlen.

    Bist du ständig krank zahlst du die 200 € pro Monat und die Krankenkasse und dei Beihilfe erstatten dir jeweils 50 % der anfallenden Kosten.

    Rede einfach mal mit einem Versicherungsmenschen und lass dir das dort durchrechnen und erklären.

    Dann ist es also doch so, dass der Arzt beim PKVler im Basistarif den gleichen Satz wie beim GKVler abrechnen darf und nicht weniger? D.h., der Arzt verdient nicht weniger als beim GKVler? Wenn das so ist, dann würde mich doch freiwillig auch jeder Arzt nehmen, der auch GKVler nimmt?

    Der Arzt wird in der Regel mehr abrechnen wollen und nicht weniger. Da du einen Privatversichertenvertrag mit im abschliesst, wird er das in der Regel auch dürfen oder dich nicht haben wollen.

    Bisher habe ich so gerechnet.

    Angenommen, ich zahle 200 mit 50% Beihilfe. Dann ist der Gesamtbetrag 400. Erhalte ich 70% Beihilfe, muss ich nur noch 30% der 400 zahlen, also 120 anstatt 200. Wenn sich die Beihilfe jedoch auf nicht auf den Monatsbeitrag bezieht, dann macht diese Rechnung natürlich keinen Sinn. Vielen Dank für deinen Hinweis!

    So kannst du nicht rechnen. Wenn du 200 mit 50 % Beihilfe bezahlst, dann bezahlst du 200 €. Das ist dann der Gesamtbetrag. die Beihilfe wird dir nicht vom Gehalt einbehalten wie bei der GKV. Die 50 % beziehen sich auf das Geld, das die Ärzte haben wollen und nicht auf einen fiktiven Gesamtbetrag.

    Da die PKV die Tarife entsprechend kalkuliert haben, wirst du dann bei einer Erhöhung auf 70 % Beihilfe nicht 20 % weniger bezahlten müssen, sondern die Beihilfe erstattet dir einfach mehr.

    Alternativ in die PKV und dann in den Basistarif wechseln, da dieser maximal die Höhe des Höchstbeitrages der GKV haben darf und ich als PKVler ja zu 50% Beihilfe erhalte. Verbeamtung und freiwillige GKV macht für mich wenig Sinn, da zahle ich zu viel und auch hier bestünde die Gefahr einer extremen Beitragsentwicklung. Zudem fehle die anteilige Übernahme durch den Dienstherrn.

    Die Beihilfe erhälst du nicht auf deine Krankenkassenbeiträge, sondern auf deine Arzt- und Medikamentenkosten. Hast du das bei deinen ursprünglichen Beitrag eingerechnet?

    In die PKV solltest du auf jeden Fall gehen, wenn du befürchtest, dass deine Krankheit/dein Risiko in Zukunft zusätzliches Geld/Medikamentation úsw. schlimmer werden kann. Dann bist du in der PKV auf jeden Fall besser abgesichert und bekommst bessren Zugang zu Ärzten und Medikamenten.

    Ich habe eine freundliche Mail geschrieben. Man muss ja nicht direkt ein riesiges Fass aufmachen, Fehler passieren nun mal und dieser hier lässt sich ja recht problemlos aus der Welt schaffen :top:

    Klar lässt sie sich relative schnell aus der Welt schaffen. Das passiert dann in der Regel so schnell, dass die Widerspruchsfrist nicht abgelaufen ist. Wenn nicht, ist es immer ratsam gegen den Bescheid widerspruch einzulegen.

    Stand bei mir auch nicht dabei. Die 300€ wurden für 2022 einbehalten. Aber noch besser: Für 2021 wurde 2 Mal die KDP einbehalten, also 600€ :sterne:. Mal sehen, wie lange es dauert bis das korrigiert ist und bis wann der 2022er Betrag erstattet wird.

    Hast du da nicht freundlich angerufen oder eine Mail geschrieben und auf das Problem aufmerksam geamcht? Dann hätte der Sachbearbeiter das schon erledigt, da du sonst Widerspruch einlegst.

    Gegen geltendes Recht? Merkst du selber nicht, wie bescheuert das ist?

    Mit einem Widerspruch an die Sachbearbeiter:innen? Ist klar. Es gibt doch X-Beihilfestellen und alle müssen die Sachen langsam umstellen.

    Ich lege dann jetzt schon Widerspruch ein, dass die Regelbeförderung nach A20, die es erst in 30 Jahren gibt, noch nicht vollzogen wird.

    Wenn auf einem Beihilfebescheid die Regelung anders ist, als auf dem anderen, obwohl das einheitlich sein sollte, dann ist das sehr wohl ein Grund dort nachzufassen. Merkst du selber nicht, wie wenig bescheuert das ist?

    Widersprüche gegen Beihilfebescheide sind ja nun nichts ungewöhnliches und kommen alle Tage vor. Steht aber auf jedem Bescheid drauf, wohin der Widerspruch geht. Sieh dir deinen letzten Bescheid einfach mal an. Beihilfestellen müssen auch nichts langsam umstellen, sondern manchmal eben von einem Tag auf den anderen. Deshalb it es gut, das so was dort vernünftig organisiert und verwaltet ist. Ist eben nicht mit dem Schulbetrieb zu verwechseln.

    Dein letztes Beispiel hinkt, da dort weder die Beihilfestelle eine Rolle spielt noch auf einem Bescheid eine wichtige Bemerkung auftritt, auf dem anderen nicht.

    Was für ein Widerspruch? Gegen?

    Gegen den Beihilfebescheid, Steht doch in der Rechtsbehelfsbelehrung im Bescheid.

    Da offensichtlich einige Bescheide verschickt wurden, in welchem auf die Abschaffung der KDP hingewiesen wird und Vorläufigkeit bescheinigt wird und andere nicht, solle man die Einheitlichkeit der Kommunikation einfordern.

    Wenn der Widerspruch mit der oben von Bolzbold dargelegten Argumentation ablehnt wird, ist das dann aber auch kein Problem.

    Ich müsste da auch überlegen, wie ich eine gute Begründung finde, um conträr zur Quarantäne-Regelung (ob ich die nun gut oder schlecht finde, ist egal) eine geboosterte Schwangere aus dem Unterricht zu nehmen.

    Kindeswohl dürfte doch als Begründung taugen. Studien, die eine Übertragung auf das Ungeborene ausschliessen gibt es AFAIK noch nicht. Aber wie immer gilt auch hier, reden hilft. Wenn der SL angeobten wird, qulaitativ hochwertigen Distanzunterricht anzubieten, oder das Kollegium bei Klassenarbeiten usw. zu entlasten, dürfte diese viel zugänglicher sein.

    Bei jedem Coronafall darfst du zwei Wochen zuhause bleiben, dann aber wieder arbeiten, sobald keiner mehr auftritt.

    Hast du dafür auch Belege? Zwei Wochen zu hause bleiben heisst doch bestimmt nicht, dass man von dor tnicht arbeiten muss, sondern, dasss man Distanzunterricht usw. durchführt, oder nicht?

    Ich finde nur, dass es eine Gefärdungsbeurteilung geben muss und die Schulleitung entscheidet.

    https://wuppertal.gew-nrw.de/detailarbeitre…ona-zeiten.html

    und ich nicht in Vollzeit zurückkehren kann (da es nur zwei Wochen vor den Ferien sind).

    Warum kannst du nicht in VZ zurückkehren, wenn es zwei Wochen vor den Ferien sind? Nicht auf VZ zu wollen mag aus anderen Gründen sinnvoll sein, hat aber nichts damti zu tun, dass der Rückkehrzeitpunkt kurz vor den Ferien liegt.

    Ich habe eine volle Stelle. Ich soll einfach da rein, wo Not am Mann ist. Mir ist dann nur die Einstellungspolitik suspekt..

    Frag doch mal nach, warum die neue Kollegin, das nicht so machen kann. Du hast ja durchaus Gründe den Kurs weiterzuführen. Außerdem solltest du versuchen einen Stundenplan mit festverplanten Stunden zu erhalten, sonst kannst du ja gar ncith sinnvoll deine Zeit verplanen.

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