Gegen geltendes Recht? Merkst du selber nicht, wie bescheuert das ist?
Mit einem Widerspruch an die Sachbearbeiter:innen? Ist klar. Es gibt doch X-Beihilfestellen und alle müssen die Sachen langsam umstellen.
Ich lege dann jetzt schon Widerspruch ein, dass die Regelbeförderung nach A20, die es erst in 30 Jahren gibt, noch nicht vollzogen wird.
Wenn auf einem Beihilfebescheid die Regelung anders ist, als auf dem anderen, obwohl das einheitlich sein sollte, dann ist das sehr wohl ein Grund dort nachzufassen. Merkst du selber nicht, wie wenig bescheuert das ist?
Widersprüche gegen Beihilfebescheide sind ja nun nichts ungewöhnliches und kommen alle Tage vor. Steht aber auf jedem Bescheid drauf, wohin der Widerspruch geht. Sieh dir deinen letzten Bescheid einfach mal an. Beihilfestellen müssen auch nichts langsam umstellen, sondern manchmal eben von einem Tag auf den anderen. Deshalb it es gut, das so was dort vernünftig organisiert und verwaltet ist. Ist eben nicht mit dem Schulbetrieb zu verwechseln.
Dein letztes Beispiel hinkt, da dort weder die Beihilfestelle eine Rolle spielt noch auf einem Bescheid eine wichtige Bemerkung auftritt, auf dem anderen nicht.