Beiträge von PeterKa

    Mich hat es jetzt auch erwischt, Ansteckung wohl ziemlich sicher in der Schule. In meiner Klasse gibt es einen richtigen Ausbruch, innerhalb von 3 Tagen haben knapp die Hälfte der Kinder und 2 Erwachsene positiv getestet. Die PCR Ergebnisse stehen noch aus, aber alle sind symptomatisch und die Schnelltest eindeutig positiv.


    Hat jemand die Infektion in einem solchen Fall als Arbeitsunfall gemeldet?

    Wie du auf


    https://www.walhalla.de/news/c…all-bei-lehrer-anerkannt#

    und

    https://www.bundestag.de/presse/hib/851310-851310


    und vielen anderen Seiten zu finden ist, gibt es durchaus einiges Interessante dazu:

    Corona-Erkrankung: Dienstunfall bei Lehrer anerkannt

    13.12.2021


    Das VG Würzburg hat in einem Urteil vom 26.10.2021 die Corona-Infektion eines Lehrers als Dienstunfall anerkannt (W 1 K 21.536).

    Kürzlich hat bereits das VG Augsburg über die Klage eines Polizisten zum Dienstunfall durch Corona entscheiden (wir berichteten).

    Kein Anspruch aus Art. 46 Abs. 1 BayBeamtVG

    Der Anspruch des klagenden Lehrers auf Anerkennung als Dienstunfall ergibt sich nach Auffassung des Gerichts nicht aus Art. 46 Abs. 1 BayBeamtVG.

    Darin heißt es:

    (1) Dienstunfall ist ein auf äußerer Einwirkung beruhendes, plötzliches, örtlich und zeitlich bestimmbares, einen Körperschaden verursachendes Ereignis, das in Ausübung oder infolge des Dienstes eingetreten ist. Zum Dienst gehören auch

    1. Dienstreisen, Dienstgänge und die dienstliche Tätigkeit am Bestimmungsort,

    2. die Teilnahme an dienstlichen Veranstaltungen und

    3. Nebentätigkeiten im öffentlichen Dienst oder ihm gleichstehenden Dienst, zu deren Übernahme der Beamte oder die Beamtin gemäß Art. 81 BayBG verpflichtet ist oder die auf Vorschlag oder Veranlassung des Dienstherrn übernommen werden.

    Danach wäre ein Dienstunfall ein auf äußerer Einwirkung beruhendes, plötzliches, örtlich und zeitlich bestimmbares Ereignis, das einen Körperschaden verursacht, das in Ausübung oder infolge des Dienstes eingetreten sein muss. Diese Bedingungen seien nach Ausführungen des Verwaltungsgerichts nicht erfüllt.

    Art. 46 Abs. 3 Satz 1 BayBeamtVG einschlägig

    Vielmehr ergibt sich der Anspruch des Klägers auf Anerkennung seiner Sars-Cov-2-Infektion als Dienstunfall aus Art. 46 Abs. 3 Satz 1 BayBeamtVG, der wie folgt lautet:

    (3) Als Dienstunfall gilt auch die Erkrankung an einer in Anlage 1 der Berufskrankheiten-Verordnung vom 31. Oktober 1997 (BGBl. I S. 2623) in der jeweils geltenden Fassung genannten Krankheit, wenn der Beamte oder die Beamtin nach der Art seiner oder ihrer dienstlichen Verrichtung der Gefahr der Erkrankung besonders ausgesetzt war, es sei denn, dass der Beamte oder die Beamtin sich die Krankheit außerhalb des Dienstes zugezogen hat.

    Demnach lag hier ein Dienstunfall vor, da es sich um eine Berufskrankheit handelt, denn die Beamtin bzw. der Beamte war bei der Verrichtung ihres bzw. seines Dienstes eine besondere Gefahr ausgesetzt.

    Das Gericht begründet seine Auffassung damit, dass an der entsprechenden Schule im Dezember 2020 im Lehrerkollegium ein erhöhtes Infektionsgeschehen herrschte.

    Das schriftliche Urteil liegt noch nicht vor.

    Mein plötzlicher Reichtum ist schon wieder perdue. Die beim LBV waren clever und haben den zuviel bezahlten Betrag aus dem Vormonat nicht abgezogen, sondern den Fehlbetrag zur Corona-Sonderzahlung ausgeglichen. Da das ziemlich genau das Doppelte des Fehlbetrags war, ist mir das nicht aufgegangen.

    Mir ist nicht ganz klar, was dort gemacht wurde, aber bist du sicher, dass das zu versteuernde Einkommen dadurch immer noch richtig ist? AFAIK ist die Corona-Sodnerzahlung ja nicht zu versteuern, der Rest bei dir aber doch schon.

    Das mag für Thüringen mit seinen vergleichsweise kleinen Gymnasien gelten. In einem typischen Gymnasium in NDS sprechend wir eher von um die 2 LKs und 4-6 GKs pro Jahrgang in Mathe und noch einmal 1-2 LKs und 2-3 GKs in Physik. Dazu kommen je nach Zügigkeit noch einmal 4-6 Klassen der E-Phase hinzu. Wie das im angefragten Bundesland NRW aussieht, weiß ich leider nicht genau.

    Wie gross ist denn dein typisches Gymnasium in NDS. Hier in NRW sind wir bei kanpp 100 Schülern mit einem GK in Physik und ca. 5 Leuten, die einen Physik LK wählen würden, im völlig normalen Bereich.


    und natürlich ist Mathe Physik immer noch eine der gesuchtesten Kombinationen überhaupt, da nehmen wir jeden ;)

    Wie andere schon geschrieben haben, solltest du dir einige Schulen aussuchen, dort anrufen, dir die Schulen zeigen lassen und mit den Schulleitungen reden. Auch ein Anruf in der Bezirksregierung könnte dir helfen herauszufinden, wo die Möglichkeit besteht unterzukommen.

    Probleme irgendwo unterzukommen wirst du nicht haben.

    Vielleicht sollte man die zur Verfügung stehenden Arbeitsstunden tatsächlich mal halbjahresweise aufdröseln.. wie viel ist durch Unterrichtsstunden gebunden, welches Stundenkontingent stellt man für Konferenzen bereit, wie viel entfällt durchschnittlich auf Unterrichtsvorbereitung und Korrekturen, welche Stundenanzahl bleibt für Elternarbeit... dann ließen sich zumindest Begrenzungen nach oben hin finden ( Konferenzstundenkontingent leider aufgebraucht? Schade, dann gibts eben ein schriftliches Memo statt eines halbstündigen, referierten "Berichts aus der Schulleitung").


    Aber klar, hat natürlich niemand ernsthaft Interesse dran.

    Die Arbeitszeiterfassung wurde doch genau in der von dir gewünschten Form vor wenigen Jahren durchgeführt. Da könnte man leicht die passenden Werte erhalten und die von dir gewünschten Begrenzungen einführen.

    Nein!

    Zumindest in den Abiturverfügungen steht oft drin.


    "V. Korrekturtag
    Zur Entlastung besonders stark von Korrekturen betroffener Lehrerinnen und Lehrer wird der Schulleitung anheimgestellt, diesen Lehrkräften unter angemessener Beachtung des § 59 Absatz 2 Punkt 4 SchulG innerhalb des in Frage kommenden Zeitraums einen Korrekturtag einzuräumen"


    Aber auch ansonsten bietet es sich an Korrekturtage mit der SL zu verhandeln, wenn man zu stark belastet ist.

    Aus meinder Sicht übersiehst du / wertest anders, dass die Belastungen in den verschiedenen Fächern unterschiedlich sind.

    In den Korrekturfächer ist der Korrekturaufwand höher als in den Nebenfächern.

    Die Anzahl der Lerngruppen ist in den Nebenfächern deutlich größer als in den Korrekturfächern, das ist ein Nachteil in den Nebenfächern.

    Die Vorbereitung in den Nebenfächern ist deutlich fordernder als in den Haupffächern. In diesen hast du in der Regel ein Schulbuch zur Verfügung, dass du von vorne nach hinten durchgehen kannst. In den Nebenfächern hast du diesen Vorteil nicht.

    Als Hauptfachlehrer kannst du Korrekturtage bekommen, als Nebenfachlehrer nicht.

    Da ich noch keine Schulung drin bekommen habe alle 😅in nächster Zeit ist da auch nichts bei uns frei. Learning by doing somit

    Hast du denn die Handbücher und Handreichungen durchgearbeitet? Die liefern auch einen guten Einstieg.

    Dir ist scheinbar nicht klar, dass man in Elternzeit auch in Teilzeit arbeiten kann, aber halt nur unter 30 Stunden?

    Doch klar, aber dann bekommt man das Geld auch für die Teilzeit und nicht für die Elternzeit. Das scheint mir auch sinnvoll zu sein.

    Jop. Gibt es eigentlich was funktionaleres und intuitiveres als Untis?

    Intutitiv ist Untis sicherlicht nicht, aber funktional auf jeden Fall. Das zeigt auch ein Blick in die ganzen guten Dokumentationen. Auch die Fortbildungen lassen nichts zu wünschen übrig.

    Welche Funktionen sind denn deiner Meinung nach schlecht integriert?

    Kann sich jemand von euch nen Reim darauf machen, warum Deutschlands Beamten wohl bekannteste Krankenversicherung zur Zeit so nen zeitlichen Hänger hat?


    Oder mache ich alleine die Erfahrung, erstmals in meiner über sechs Jahrzehnte dauernden Mitgliedschaft nun schon über sechs Wochen auf die zustehenden Leistungen zu warten? Telefonisch auch kein Durchkommen.

    Bei uns dauert das zwar länger als normalerweise, aber die Erstattungen kommen immer noch vor der Beihilfe an.

    Entlastung verhandelt, sollte man klar abstecken, was man als Stundenplaner:in alles macht bzw. machen soll.

    Gehören Mehrarbeitsabrechnungen und Mitarbeit bei der Unterrichtsverteilung dazu? Was kommt noch dazu? Irgendwelche Vertretungsstatistiken? Lass dich nicht mit nur ein oder zwei Stunden Entlastung abspeisen, wenn du noch mehr machen sollst.

    Finde heraus, ob dein Vorgänger für die Aufgaben nicht A14/A15 war und deute an, dass du das auch erwartest. Dann ist die Entlastung auch viel einfacher zu regeln.


    Mich würde interessieren, wie ihr die Chancen auf eine Versetzung einstellt. Die ADD muss im Schulbezirk ja so oder so einen Lehrer mit meiner Fächerkombination einstellen. Aus meiner (Außen-)Sicht (und ohne Einblick in den genauen Ablauf des Verfahrens) dürfte es ja eigentlich egal sein, ob sie nun einen Lehrer mit der identischen Fächerkombination an Schule A oder an Schule B einstellt. Ich weiß allerdings nicht, ob nicht hier die Schulen, von denen jemand "abgeht" Priorität haben.
    Daher meine Frage: Wie schätzt ihr die Chancen auf eine Versetzung in dieser Situation ein?
    Vielen Dank für eure Antworten bereits vorab!
    Liebe Grüße

    Ein Bundesland, in dem du tätig bist, ist immer hilfreich bei solchen Fragen. Ok, es ist offensichtlich nicht NRW.

    Warum sollte die ADD einen Lehrer mit deiner Fächerkombination einstellen. Hier schreiben die SL die Fachkombinationen aus und haben z.T. nur einzelne ihrer Mangelfeächer im Blick. Ist das bei euch anders?

    Warum fragst du die ADD denn nicht?

    Das VG Trier stellte mit gestern bekanntgegebenem Urteil (Az. 7 K 3107/21.TR) fest, dass die Testbeaufsichtigung von Schülerinnen und Schülern bei Corona-Schnelltests jedenfalls für Lehrkräfte des Landes RLP eine amtsangemessene Aufgabe darstelle. Gegen die Anordnung einer solchen dienstlichen Verpflichtung klagte ein beamteter Gymnasiallehrer, der neben dem persönlichen Gesundheitsrisiko auch datenschutz- und haftungsrechtliche Bedenken vorbrachte. Zur Begründung führten die Trierer Richter unter anderem aus, dass sich der Aufgabenbereich von Lehrkräften neben dem Unterricht auch auf die organisatorische Unterstützung des allgemeinen Schulbetriebs erstrecke. Dazu gehöre in gewissem Umfang auch die Sicherstellung der Gesundheit der Schülerinnen und Schüler.

    Ein für mich wenig überraschendes Urteil. Natürlich kommt das Urteil viel zu spät, da die Testpflicht zumindest hier in NRW wieder sehr zurückgefahren wird.

    Müssen oder dürfen sich die immunisierten nicht mehr testen. In der Email ist es etwas widersprüchlich formuliert.

    Auf der anderen Seite: wissen wir für die Bestellung der Tests, welche Kinder geimpft sind? *unschuldig pfeif*


    versus

    Dein erstes Zitat bezog sich auch auf weiterführende Schulen, das zweite auf Grundschulen.

    In den Grundschulen werden die nicht immunisierten von der Schule mit Tests versorgt. Die immunisierten Grundschüler bekommen von der Schule kein Material gestellt. Sie dürfen sich aber gerne weiterhin selber testen (Selbsttests oder Bürgertests)

    Da der Personalrat auf deiner Seite steht, solltest du dich auf jeden Fall mit diesem in Verbindung setzen.

    Die BEM sollest du nicht ablehnen, sonden nutzen. Du kannst dabei nicht nur dein Unterrichtsdepotat zeitweise reduzieren, sondern auch andere Maßnahmen z.B. kein Treppensteigen, keine Raumwechsel mit der SL abklären.


    BTW Schulform und Bundesland helfen auch bei dieser Art von Anfragen weiter.

    Bzw: vielleicht weiß man auch nicht, wer alle die Gesunheitsminister waren. Da wo man ‚im Zweifel‘ das generische Maskulinum benutzt wurde, kann man jetzt (so man es wolle) die generische Form für Alle verwenden.

    Da es aber keine Vorschriften für die generische Form für Alle gibt, kann doch jeder gendern oder entgendern wie er will ohne dass man das ständig anrpechen muss.

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