Beiträge von PeterKa

    Nachdem Schwarz Gelb in NRW abgewählt ist, wird es eine neue Schulministerin geben.

    Habt ihr Wünsche von welcher Partei diese stammt?

    Habt ihr Wunsch-Koaltionen?

    Da auch die vorherigen Schulminister nicht der Rede wert waren, dürfte es auch dieses mal niemanden geben, an den man sich langfristig erinnern kann.

    Wieso ist es bei euch denn ein Problem jedem Kollegen eine Fernbedienung für die Beamer und eine Packung Whiteboardstifte in die Hand zu drücken. Wenn jeder das hat, kann auch nichts mit denen passieren, außer die Kollegen verlegen/vergessen/verschenken sie. Das ist dann aber deren Problem.

    Bei den Notenverwaltungsapps hätte halt jeder gerne was anderes,mdas macht es schwierig. Bei der Cloud geht es mir darum, dass ich an die komme. die ich auch privat nutze und wo eben alle Materialien drin sind. Wenn ich das alles erst woanders hin "umladen" muss und keine Synchronität zwischen meinen privaten Geräten und dem, was ich in der Schule abrufen kann, habe, empfinde ich es nicht mehr als sonderlich arbeitserleichternd. Genauso bringt mir ein iPad nichts, mit dem ich nicht an OneNote komme, wenn ich da nunmal meine Unterrichtsplanung liegen habe. Dass sich das alles zeitnah aufdröseln lässt, sehe ich noch nicht.

    Jeder hätte gerne was anderes, ist wohl das Hauptproblem in vielen Fällen. In der freien Wirtschaft, wird das einmal von oben entschieden und dann umgesetzt, aber in der Schule meckert Lehrer, wenn das gemacht wird.

    Dabei kann man im Prinzip mit allen Notenprogrammen arbeiten, man muss sich nur umstelleun und einarbeiten. Das ist mit einer Cloud auch so, ja, das ist am Anfang Arbeit, aber dann könnte das gut funktioniren. Auch OneNote kann man durch entsprechend andere Systeme ersetzen. Kommt dir nicht zugute, aber allen anderen, die mit den anderen Programmen schon arbeiten. Manchmal hat man bei den Umstellungen Glück, manchmal nicht.

    Mein IPad liegt leider nach wie vor ungenutzt im Schrank... MIR hilft es tatsächlich nicht bei der Arbeit. Wir haben Smartboards, an die das IPad nur mit Adapter angeschlossen werden kann, den könnte man sich selbst kaufen. Mache ich aber nicht. Ebensowenig wie den Stift. Oh, und in meinem Förderraum gibt es nur ne Kreidetafel🙆‍♀️.

    Kann deine Schule nicht aus dem Etat ein paar Adapter bestellen?

    Es ist ein Schreiben an mich mit konrekter Frage und ich soll in einem Schreiben darauf antworten.


    Also warum es für mich im Bundesland xy unzumutbar wäre, war die Frage von dem Bundesland.


    Tatsächlich ist es bezogen auf das ganze Bundesland und das wundert mich.

    Ist das ein offizielles Schreiben? Dann sollest du dich an deine Personalvertretung wenden und mit denen Besprechen, wie du das am Bestern beantwortest. Die haben in der Regel Erfahrungen mit solchen "Dingen" und stehen auf deiner Seite.


    Wobei leider immer noch unklar ist um welche Bundesländer es geht. Das wäre für eine bessere Einschätzung hilfreich.

    Ist das so? Habe ich ehrlich gesagt auch keine Lust, so etwas zu diskutieren. Die Schulträgerin hat alles Mögliche in die Nutzungsvereinbarung geschrieben, dass die Nutzung einschränkt. Die Schulleitung und der Lehrerinnerat wollte Änderungen, die allesamt abgelehnt wurde. So ist z.B. als Nutzung die „Unterrichtsvorbereitung zu Hause und der Einsatz im Unterricht“ vorgesehen. Im Lehrerinnenzimmer dürfen wir das also gar nicht verwenden, wenn man's genau nimmt.


    Den Text haben sich Verwaltungshilfsjuristinnen ausgedacht, damit auch ja alles abgesichert ist, damit ja nichts dran kommt an die Geräte. Wir dürfen sie auch nicht aus den Hüllen nehmen.


    Das ist nicht die Stimmung, in der ich mich traue, so ein Ding im Lehrerinnenzimmer stehen zu lassen.

    Dann kann doch eurer SL mit deinen Fragen diesbezüglich, also sowohl zur Nutzungsvereinbarung als auch zu der Aufsicht im Lehrerzimmer, eine Rechtsberatung einholen. Damit kann er dann dem Schulträger gegenüber auftreten und gegebenenfalls Änderungen durchsetzen oder Probleme angehen.

    Die Zulässigkeit der einzelnen Vereinbarung wurde hier im Forum an anderer Stelle aber auch schon diskutiert.

    Wie immer könnte es hilfreich sein, uns die beiden Bundesländer zu nennen. Ich wage auch zu bezweifelen, dass in dem Formular, das du ausfüllst die von dir genutzte Formulierung "(ganzen)" auftritt. Deshalb wäre eine genauere Wiedergabe der Frage für mich interessant.

    Sprechen kann man über vieles. Aber davon ändert ja die Schulträgerin ihre Vorgaben nicht.


    Ich jedenfalls bin es leid, mir von jemandem, die einen ganz anderen Job macht, erklären zu lassen, welche Software ich für meinen Job auf keinen Fall bräuchte. Und am Ende ist es dann sowieso zu teuer. Es wird halt immer gerne Hardware angeschafft. Für Software, Wartung und Betrieb ist aber selten Geld da.

    Wenn du so wie du hier rüberkommst in der LK oder dem Schulträger gegenüber auftrittst, kann ich mir das Problem durchaus vorstellen.


    Du solltest meiner Meinung nach grundsätzlich nur mit dem arbeiten, was dir zur Verfügung gestellt wird. Wenn dir die Software nicht passt, dann nutze sie nicht, sondern mache deinen Unterricht ohne diese, aber eben nur mit dem was man dir gibt. Dem Schulträger vorschreiben zu wollen, welche Software es auf jden Fall sein muss, ist oft kontraproduktiv.

    Wenn die Unterrichtsqualität leidet, ist das nicht dein Problem und irgendwann wird dein Schulträger das auch merken und Dinge ändern.

    Klar nehme wir die mit auf die Toilette, oder wir vertrauen unseren Kolleginnen und Kollegen die Aufsicht über unsere Ipads an. Bei uns dürfen Kolleginnen und Kollegen sogar ab und an Schülerinnen und Schüler beaufsichtigen.

    Du beschwerst dich über das Ipad Gewicht von einem kg, sagst weiter unten aber, dass private Laptops, die deutlich schwer sind, dominieren? Das Gewicht scheint für die anderen bei dir kein Problem darzustellen.

    Lehrer, die Ihr Arbeitsblattarchiv noch den nächsten Schülergenerationen zur Verfügung stellen wollen, gibt es bei uns nicht mehr. Hier sind wir durchaus dabei den Entwicklungen in Fachdidaktik usw. Rechnung zu tragen und digitaler zu arbeiten. Ist wohl Schulform/Lehrertypbedingt.

    Auf einem Ipad gibt es Hilfsfunktionen, die Texte vergrößert darstellen könnne. Das solltest du vielleicht mal probieren. Welche Software fehlt dir denn?

    Das dienstliche iPad habe ich zurückgegeben, da die Nutzungsbeschränkungen leider keinen gleichwertigen Einsatz ermöglichen. Ich kann weder mein Notenprogramm draufspielen noch meine Cloud nutzen und komme also nichtmals an mein Material... also vollkommen witzlos...

    Das ist aber letztendlich eine administrative Entscheidung. Noten auf Privatgeräten zu speicher ist in NRW ja bekantermassen schwierig und nicht grundsätzlich erlaubt.

    Könnt ihr in der LK nicht über zu installierende Programme und die Nutzung einer Cloud sprechen?

    Ihr habt also die iPads immer im Unterricht dabei? Habt ihr eine Möglichkeit, die Geräte zwischendrin irgendwo einzuschließen? Nachts?

    Die Schülerinnen haben auch alle iPads? Eigene? Von der Schule? Habt ihr auch Stifte?

    Schlecht sind sie nicht. Das habe ich auch nicht gelesen. Womöglich ist der Einsatzbereich recht klein, so dass man nicht das Gefühl hat, ein umfängliches Dienstgerät zu besitzen. Vom Einsatz bei der Unterrichtsvorbereitung habe ich noch wenig gehört. „Ich tippe damit meine Arbeitsblätter.“ habe ich noch nicht gelesen. Das aber fände ich wirklich wichtig. Wie man die Anwesenheitskontrolle macht, halte ich nicht für den wesentlichen Aspekt bei der Digitalisierung der Schulen.

    Ja, wir haben die Ipads immer dabei, Ladekabel gab es natürlich auch im Paket dazu, Steckdosen findet man bei uns in jedem Raum und auch im Lehrerzimmer.

    Unsere Schülerinnen und Schüler haben auch alle ein Ipad, von der Schule, mittlerweile mit Stiften.

    Ich finde dein Einsatzbereich ausreichend. Auch die Unterrichtsvorbereitung ist vereinfacht, Textverarbeitung usw. ist installiert, Lehrermaterial ist digital zugänglich usw. da alles digital läuft, bei uns werden meines Wissens nach auch wenige Arbeitsblätter getippt. Das mag bei dir anders sein, aber ich weiss ja auch nicht, auf welchem System du deine Arbeitsblätter tippst.

    Also man bekommt ein unter Arbeitsschutzgesichtspunkten völlig unzureichendes Gerät (Displaygröße, Tastatur etc.), um seinen dienstlichen Aufgaben nachzukommen. Finde den Fehler.

    Besser als die Situation vorher ist es auf jeden Fall. Meckern kann man immer und mache ich auch gerne, aber zurück zu vorher will bei uns niemand mehr.

    Und für einen neuen Dienstherrn kann man ja morgen sorgen, Ob sich dann was ändert?

    Bei uns sind fast alle Schulbücher fur uns und die Schüler digital verfügbar, so dass Papierversionen demnächst kaum noch genutzt werden. Die Verwaltung der Abwesenheiten und Entschuldigungen läuft über unsere Dienst-Ipads und Webuntis. Unser Moolde/Logineo kann vom Ipad gut genutzt/geführt werden. Die Classroom-App hilft beim Classroommanagement. Dank Goodnotes können Schuäer/Lehrer Arbeitsergebnisse gut teilen nachdem sie die Aufgaben dort bearbeitet haben.

    ...

    So schlecht wie manche hier die neuen digitalen Geräte machen, sind sie nicht.

    Wir haben das in diesem Jahr getestet und es funktiniert gut. Natürlich kann man immer über Kleinigkeiten meckern.

    Methodentage un dergleichen kann doch der Vertretungs/Stundenplaner relativ einfach bei Untis anlegen, auch mit Zuordnung von festen Räumen. Mann kann doch sogar Schülergenau die Schüler zu Veranstaltungen hinzufügen.

    Ausfüllen kann das digitale Klassenbuch an solchen Projekttagen bei euch doch dann jeder Klassenlehrer. Wichtig ist das der Mensch, der Untis pflegt, weiss was er bei den Einstellungen macht, dann klappt der Rest auch.

    Um das etwas zu ordnen: Über die Bewertung (hier mit "ungenügend") entscheidet bei normalen Klausuren erst einmal allein die Fachlehrkraft. Lediglich bei Abschlussprüfungen wird i.d.R. Prüfungskommission hinzuzuziehen sein. Die Note einer normalen Klausur entfaltet auch noch keine hinreichende Wirkung nach außen, um überhaupt gerichtlich überprüfbar zu sein. Formell ist natürlich (nur) die Beschwerde gegen die Einzelnote möglich. Eine solche würde überhaupt erst dazu führen, dass sich die Schule noch einmal mit dem Bewertungsverfahren auseinandersetzen muss und entscheidet, ob sie dieser stattgibt oder eben auch nicht.


    Der Rechtsweg (Widerspruch, Klage) steht nur bei Verwaltungsakten offen.

    In NRW ist eine einzelne Kursabschlussnote ein Verwaltungsakt gegen den Widerspruch eingelegt werden kann. Das kann dann durchaus mit den Klausurnoten begründet werden, weil diese bei uns erheblichen Einfluss auf die Kursabschlussnote haben. Dazu ist afaik keine vorherige Beschwerde gegen eine Klausurnote nötig.

    Unabhängig davon dürfte die Bezirksregierung bei einer Beschwerde gegen eine Lehrer/SL, der "ungrechtfertig" einen schweren Täuschungsversuch sieht und eine Klausur neuansetzt oder mit ungenügend bewertet, Rechtsicherheit schaffen können. Deshalb sollte man sicherheitshalber zumidnest mit dem Stufenkoorinator oder der SL über solche Fälle sprechen.

    Wenn du den Thread etwas durchliest, wirst du einige Infos rund um die Rechtsprechung zu vergleichbaren Vorfällen finden. In Kurzform: Es ist haltbar, beiden nachweislich in die Täuschung involvierten Personen die Prüfungsleistung abzuerkennen, wenn von diesen nicht glaubhaft dargelegt werden kann, ob einer von beiden gar nicht selbst getäuscht hat.


    Wie du auch selber schreibst, gibt es entsprechende Fälle mir Rechtssprechung ja durchaus bereits. Das Schüler/Elten auch in diesem aktuellen Fall auch den Rechtsweg einschreiten können, sollte allen Beteiligten klar sein.

    Ob etwas "glaubhaft dargelegt" werden kann, sollte man als Lehrkraft in solchen Fälllen nicht alleine entscheiden. Formfehler sorgen sonst dafür, dass ein Widerspruch Erfolg hat.

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