https://www.gesetze-bayern.de/…/Document/BayVwV288393-23
Daraus:
Zitat(2) 1Die Fachbetreuungen bzw. Fachschaftsleitungen beraten die Lehrkräfte in fachlicher Hinsicht, besprechen mit ihnen didaktische Fragen und unterstützen die Schulleiterin oder den Schulleiter bei der Überprüfung von Leistungsnachweisen auf Angemessenheit und Benotung. 2Fachbetreuung bzw. Fachschaftsleitung darf nicht dazu führen, dass die Lehrkraft in der Freiheit ihrer Unterrichtsgestaltung unnötig eingeengt wird
Scheint also in Bayern möglich zu sein, wenn der SL das als Unterstützung seiner Überprüfungkompetenz sieht. Wenn der Kollege seine Unterrichtsgestaltung eingeschränkt sieht, sollte er dagagen remonstrieren.
Dazu die Anweisung schriftlich anfordern.