Aha - aber widerspricht das nicht dem Hinweis aus deinem verlinkten Infoblatt?
"Bei voraussehbaren Ausfallstunden kann im Rahmen der Flexibilisierung der Arbeitszeit die Lehrkraft dennoch innerhalb einer Woche zu anderer Zeit in Anspruch genommen werden. Die Anordnung von Mehrarbeit wird hierdurch nicht erforderlich, da absehbar ist, dass die wöchentliche Pflichtstundenzahl nicht überschritten wird."
Dass Stunden ausfallen aufgrund von Schulveranstaltungen, Zeugnisausgaben oder Abwesenheit von Klassen wird in 99% der Fälle voraussehbar sein. Somit kann die SL argumentieren, dass die Vertretungsstunde keine Mehrarbeit ist (laut Hinweis). Die Lehrkraft hält dann entgegen:
Wer hat Recht?
Redest du von Teilzeitkräften? Dann liegt der Schulleiter richtig. Wird auch vom Infoblatt unterstützt:
Hinweis: Bei voraussehbaren Ausfallstunden kann im Rahmen der Flexibilisierung der Arbeitszeit die Lehrkraft dennoch innerhalb einer Woche zu anderer Zeit in Anspruch genommen werden. Die Anordnung von Mehrarbeit wird hierdurch nicht erforderlich, da absehbar ist, dass die wöchentliche Pflichtstundenzahl nicht überschritten wird.
Aber auch hier sollte klar sein, dass die SL nicht mutwillig nur die Teilzeitkräfte vor dem letzten Unterrichtstag unterrichten/vertreten lassen kann, sondern alle Kollegen gleichmässig belastet sein sollten. Auch können vernünftige SL eine Dienstbesprechung oder Konferenz am letzten Tag ansetzen um diese Problematik für alle zu umgehen.
Bei Klassenfahrten einzelner Klassen oder dergleichen spricht aber nichts gegen Verlegung der Stunden auf einen früheren Zeitpunkt innerhalb der Woche.
Hitzefrei ist, wie oben geschrieben wahrscheinlich diskutabel; wenn jedoch klar ist, dass es die ganze Woche lang Hitzefrei geben wird, dann kann auch dabei eine Verlegung von Unterricht innerhalb der Woche möglich sein.
Wenn Untis (oder was auch immer genutzt wird), gut geführt wird, wird das alles vom Programm berücksichtigt und du solltest eine korrekte Abrechnung erhalten.