Beiträge von PeterKa

    Ja, aber wenn das nicht vorher klar ist und bei uns ist selten sowas klar, wäre ja zu einfach, dann kann man eben oft diverse Sachen nicht machen oder weil die Arbeitsgeräte in der Schule eben fehlen und sitzt dann die Zeit ab und muss zuhause trotzdem die selbe Zeit arbeiten und soll dann noch eine Stunde nacharbeiten?!? Das kann es doch nicht sein.

    In den meisten weiter oben zitierten Fälle ist der Ausfall vorher klar, du kannst dich also vorbereiten. Spontanen Unterrichsausfall gibt es bei uns selten. Deshalb machen die entsprechenden gesetzlichen Regelungen Sinn.

    Es wird keine Stunde nachgearbeitet, weil die Stunde vorher ausgefallen ist, du deshalb deine zu leistende wöchentliche Unterrichtszeit noch nicht erfüllt hast und deshalb die zu leistende Zeit rechtskonform nur vorschoben wurde,


    Wenn du mit den rechtlichen Grundlagen ein Problem hast, dann musst du versuchen auf eine Änderung dieser hinzuwirken.

    dennoch meine Arbeitskraft für diesen Tag zur Verfügung gestellt und der Arbeitgeber bzw. die Schulleitung kommt in den so genannten "Annahmeverzug", denn ich bin schließlich anwesend und könnte arbeiten. Also verzichtet die Schulleitung im Grunde für den Tag auf meine Arbeitskraft und kann sie normalerweise auch nicht an einem anderen Tag einfordern.

    Der Schulleiter kann dir für den Tag auch andere Dienstaufgaben zuweisen. Macht er aber normalerweise nicht. In der Schule gelten die dort "normalen" arbeitsrechtlichen Regelungen, die dir ja bekannt sein sollten. Deshalb kann er deine Stunde ganz normal verschieben.

    Nur weil du ab 7 Uhr in der Schule bist und deine Arbeitskraft zur Verfügung stellst, ergibt sich daraus kein Annahmeverzug. Der Dienstplan/Vertretungplan stellt klar, wann du an dem Tag arbeiten musst. Außerhalb der Zeiten stellst du keine Arbeitskraft zur Verfügung. Wenn der Plan für den Tag keinen Dienst vorsieht, kann der Dienstherr natürlich deine Arbeitskraft an einem anderen Tag einfordern und per Dienstplan bekanntgeben.

    Wer definiert denn, ob Stunden "verschoben" wurden oder "ausgefallen" sind?


    Ich meine, wenn ich z.B. montags in der 7b Kunst unterrichte nach Plan, die Klasse an dem Tag aber nicht anwesend ist - ich also am Montag die Stunde nicht halte. Dafür am Mittwoch die Info bekomme, dass ich am Donnerstag in einer Klasse 5 vertreten soll: Ist dann die Kunststunde "verschoben" oder "ausgefallen"?

    Innerhalb einer Woche kann verschoben werden. Das kannst du aber dem Vertretungsplan, wenn er entsprechend gepflegt wird, entnehmen. Da steht dann z.B. "Statt-Stunde".

    Danke laleona !
    Ja, Unterstützung habe ich. Ich werde hier gut umsorgt, auch aus der Schule sind schon viele Hilfsangebote gekommen, z.B. von Kolleg:innen, die parallel unterrichten, dass sie meine Kurse mit versorgen können. Habe ich dankend angenommen.

    Wenn man krank ist, sollte man sich nicht darum kümmern müssen, wer, welche Kurse, wie unterrichtet. Erstmal gesund werden und dann weitersehen.

    In welchen Fällen ist denn dann die Mehrarbeitsabrechnung anders als bei Vollzeitbeschäftigten?


    Der Hinweis aus dem Infoblatt widerspricht doch der Info aus dem Satz/ den Sätzen davor?

    Einen Widerspruch sehe ich nicht. Eine Saldierung muss nur stattfinden, wenn Stunden ausgefallen sind, weil sie z.B. nicht verschoben wurden. Sind diese verschoben wurden, muss nicht saldiert werden, da sie nicht ausgefallen sind.

    Bei Vollzeitkräften können, wie im Infoblatt steht, mehr Stunden gegengerechnet werden, aber auch die können verschoben werden.

    Homeoffice: Ja, die Unterrichtsvorbereitung, weil die Schule nicht in der Lage ist Dir ein Büro zur Verfügung zu stellen. Einen Zuschuss fürs Homeoffice gibt es nicht und auch keine Spesenabrechnung (wie bei der Pharmareferentin)

    38 Stunden: Träum weiter Alter, das gilt höchsten falls Du Sport und Religion an der Sek 1 unterrichtest und aus einem unerfindlichen Grund von der Klassenlehrertätigkeit befreit bis. Ansonsten kann ich Dir sehr leicht vorrechnen wie schnell Du da wesentlich drüber bist. Besonders mit Klassenleitung und Korrekturfächern.

    Immerhin kannst du als Lehrer dein Homeoffice über die Steuer vernünftig abrechnen. Ich bin mir nicht sicher, wie das in den ganzen anderen Fällen geregelt ist.

    Spesenabrechnung hast du nicht, aber hast du den soviele anfallenden Spesen?

    38/40 Stunden finde ich nicht so problematisch zu erreichen. Die Arbeitszeituntersuchungen sind ja noch nicht so lange her und die 12 Wochen Ferien mit geringeren Arbeitsstunden müssen ja auch berücksichtigt werden.

    Aha - aber widerspricht das nicht dem Hinweis aus deinem verlinkten Infoblatt?

    "Bei voraussehbaren Ausfallstunden kann im Rahmen der Flexibilisierung der Arbeitszeit die Lehrkraft dennoch innerhalb einer Woche zu anderer Zeit in Anspruch genommen werden. Die Anordnung von Mehrarbeit wird hierdurch nicht erforderlich, da absehbar ist, dass die wöchentliche Pflichtstundenzahl nicht überschritten wird."


    Dass Stunden ausfallen aufgrund von Schulveranstaltungen, Zeugnisausgaben oder Abwesenheit von Klassen wird in 99% der Fälle voraussehbar sein. Somit kann die SL argumentieren, dass die Vertretungsstunde keine Mehrarbeit ist (laut Hinweis). Die Lehrkraft hält dann entgegen:

    Wer hat Recht?

    Redest du von Teilzeitkräften? Dann liegt der Schulleiter richtig. Wird auch vom Infoblatt unterstützt:

    Hinweis: Bei voraussehbaren Ausfallstunden kann im Rahmen der Flexibilisierung der Arbeitszeit die Lehrkraft dennoch innerhalb einer Woche zu anderer Zeit in Anspruch genommen werden. Die Anordnung von Mehrarbeit wird hierdurch nicht erforderlich, da absehbar ist, dass die wöchentliche Pflichtstundenzahl nicht überschritten wird.

    Aber auch hier sollte klar sein, dass die SL nicht mutwillig nur die Teilzeitkräfte vor dem letzten Unterrichtstag unterrichten/vertreten lassen kann, sondern alle Kollegen gleichmässig belastet sein sollten. Auch können vernünftige SL eine Dienstbesprechung oder Konferenz am letzten Tag ansetzen um diese Problematik für alle zu umgehen.

    Bei Klassenfahrten einzelner Klassen oder dergleichen spricht aber nichts gegen Verlegung der Stunden auf einen früheren Zeitpunkt innerhalb der Woche.

    Hitzefrei ist, wie oben geschrieben wahrscheinlich diskutabel; wenn jedoch klar ist, dass es die ganze Woche lang Hitzefrei geben wird, dann kann auch dabei eine Verlegung von Unterricht innerhalb der Woche möglich sein.


    Wenn Untis (oder was auch immer genutzt wird), gut geführt wird, wird das alles vom Programm berücksichtigt und du solltest eine korrekte Abrechnung erhalten.

    HI - vor Jahren, als an den Realschule die Umstellung auf R6 kam, wurde das Deputat von 24 auf 25 bzw. von 28 auf 29 für die nichtwissenschaftlichen Fächer gehoben. Zeitlich begrenzt. Das wurde dann tatsächlich nach 3 oder 4 Jahren wieder zurückgenommen. Einschränkungen bei der Teilzeit gab es nur bedingt: die familienbedingte Teilzeit blieb unbelastet. Evtl blüht euch so was auch - ist aber nicht so dramatisch und definitiv machbar.

    Was sind denn nichtwissenschaftliche Fächer bei euch?

    Wie ist denn der Satz zu verstehen:

    "Bei Teilzeitkräften, die Mehrarbeit geleistet haben, ist eine Saldierung von Ausfallstunden aus Anlass etwa von Schulveranstaltungen, Zeugnisausgaben oder der Abwesenheit von Klassen bis zum Erreichen der Vollbeschäftigung nicht zulässig." ?

    Erst bei Erreichen der Vollbeschäftigung durch Mehrarbeit in der Woche, können auch solche Stunden gegengerechnet werden. Fällt weniger Mehrarbeit an, dann können die Stunden nicht gegengerechnet werden, sondern gelten als von dir geleistet. Ist anders bei den Vollzeitkräften, da können einige diese Stunden immer gegengerechnet werden.


    Nur, weil die Schule hitzefrei hat, heißt es nicht, dass es keine Aufgaben gibt. Dann könnte die SL auf die Idee kommen, ausgerechnet die Stunde der Kollegin, deren Stunde nicht verrechnet werden darf, nicht ausfallen zu lassen (also in dem Sinne: statt Mathe-Unterricht in der 9. Klasse macht die Kollegin Aufsicht bei den OGS-Kids, die nicht wegdürfen.)
    Karma, nehmen und geben.

    So einfach ist das meiner Meinung nach nicht. Klar darf die SL Aufgaben verteilen, steht so auch in dem Merkblatt, welches verlinkt war, aber gezielt diejnigen mit Arbeiten zu versehen, deren Stunden nicht ausfallen können, widerspricht mMn dem Gleichbehandlungsgrundsatz usw. Für die von dir angesprochene Aufgaben finden sich doch in der Regel auch Freiwillige oder es kommt ein anderes Verfahren der Auswahl in Betracht.


    Wir sind auch eine geschlossene Ganztagsschule, haben aber trotzdem Hitzefrei, wenn es nötig ist. Der Ganztag ist dann nur sehr spärlich besucht.

    Aber zur Ideensammlung oder Besprechung von SuS-Verhalten usw. - wie von laleona genannt- haben wir uns auch schon bspw. im Klassenteam getroffen, da solche Themen meiner Meinung nach wirklich schlecht per Mail, Telefon oder in den Pausen im Lehrerzimmer besprochen und geklärt werden können.

    Kann man dafür nicht ein Padlet aufsetzen, dass alle bearbeiten und Ideen darauf sammeln? SuS-Verhalten bestprechen wir im Klassenteam einmal pro Halbjahr und sonst geben wir den Klassenlehrern eine kurze Mitteilung in der Pause und die sprechen ggfs mit dem Sozialpädagogen oder legen Maßnahmen fest

    Wenn eine Teilzeitkraft z.B. in einer Woche eine Mehrarbeitsstunde geleistet hat, aber zwei Stunden wetterbedingt ausgefallen sind, kann die Mehrarbeit dann abgerechnet werden oder nicht?

    Da Stunden innherhalb einer Woche verschoben werden können,


    Aus https://www.bezreg-muenster.de…ehrarbeit_BR_Muenster.pdf

    Zitat

    Hinweis: Bei voraussehbaren Ausfallstunden kann im Rahmen der Flexibilisierung der Arbeitszeit die Lehrkraft dennoch innerhalb einer Woche zu anderer Zeit in Anspruch genommen werden. Die Anordnung von Mehrarbeit wird hierdurch nicht erforderlich, da absehbar ist, dass die wöchentliche Pflichtstundenzahl nicht überschritten wird.

    es ist wirklich (leider) ein Mythos, dass man für ein 100K-Monatsgehalt seine Seele und sein Leben verkaufen muss. hab auch mehrere Kumpels mit etwa 120 K und die haben leitende Funktionen in stinknormalen und auch nützlichen Unternehmen inne, großzügige Dienstwagen und Homeoffice-Regelungen und arbeiten sich alle nicht kaputt.

    Wieviel bleiben denen denn Netto übrig? Dann kann man die Gehälter besser vergleichen.

    Homeoffice haben wir als Lehrer doch auch zu ca . 50 % und das sogar mit freier Zeiteinteilung zuhause, wir müssen uns auch nicht kaputtarbeiten, statt Dienstwagen, der auch steuerlich anzugeben ist, haben wir die Jobsicherheit, in Elternzeit können wir alle problemlos gehen usw.

    Schlechter als in der Wirtschaft ist das auch nicht.

    Sorry, aber es ist doch wohl nicht für jedes Thema möglich, dieses am Telefon oder per Mail oder in einer kurzen Pause (wo dann ja auch teilweise wieder alle "Betroffenen" anwesend sein müssten) zu klären!? Wir machen bspw. nächsten Mittwoch (letzter Ferientag hier in NDS) eine Fremdsprachen-Teamsitzung, weil wir u. a. einen Teambeschluss zur Anzahl der Englisch- und Spanischklausuren - die wir abändern möchten - im BG und in der FOS brauchen und einem Bildungsgang ein neues Buch einführen wollen. Solche Beschlüsse sind telefonisch oder per Mail nicht möglich.

    Gibt es solche Teamsitzungen bei euch nicht? Wir haben die zwei- oder max. dreimal pro Halbjahr (jeweils Bildungsgangteams und Fachteams).

    Solche Fachkonferenzen gibt es hier in NRW auch. Bei uns je Fach 1-2x pro Jahr. Dazu wird ganz normal per Tagesordnung eingeladen, Eltern- und Schülervertreter sind dabei, Beschlüsse werden gefasst, Lehrpläne beschlossen.

    Aber den ganzen Kleinkram machen wir auch alle zwischendurch im Lehrerzimmer oder per Mail/Moodle.

    Du hast ja nun auch wirklich alles ausgereizt. Da sollte man doch nun selbst als Beamter das Recht haben, der Anweisung nicht zu folgen? Was kann man einem denn noch zumuten?

    Man kann eine Remonstration zumuten, wenn die vorgesetzte Dienststelle die Anweisung bestätitgt, dann muss man ihr Folge leisten. Wie das geht, wurde schon mehrfach klargestellt.

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