Ich sehe die rechtliche Grundlage nicht, denn bei uns sind bei Ausflügen oder Klassenfahrten die Ausfälle nicht vorher klar, weil davon auszugehen ist, dass entweder die Klasse anwesend ist (Ausflug) oder die Klasse übernommen werden muss, wo die mitfahrende Kollegin drin ist.
Wenn ich also meine Zeit dann dort absitze, weil die Schulleitung beschlossen hat, die Kinder doch nach Hause zu schicken o.ä. dann ist keine Stunde ausgefallen, die nachzuarbeiten wäre.
Mir ist unklar was du meinst.
Wenn du Klasse auf einem Ausflug ist, dann ist sie doch abwesend. Ausflüge sind vorher zu genehmigen, deshalb ist der Ausfall einer Lehrkraft/Klasse bekannt. Ggfs kannst du dann für einen Unterricht eingesetzt werden, den die Kollegin, die mit der Klasse unterwegs ist , eigentlich hätte. Dann hättest du zur gleichen Zeit einen andere Klasse aus normalerweise.
Wenn die Schulleitung die andere Klasse, die also keinen Ausflug hat und von deiner Kollegin normalerweise unterrichtet wird, nach eigenem Ermessen nach Hause schickt, könnte sie das vorher vernünftig kommunizieren. Wenn sie euch das vorher nicht mitteilt, solltet ihr mit der Schulleitung reden und das einfordern, damit solche planbaren Ausfälle dich nicht vor Probleme stellen. Auf jeden Fall würde, wenn die Klasse nach Hause geschickt wird, dann bei dir eine Minusstunde auf dem Plan stehen (hier in NRW).
Kommen bei euch Ausflüge so spontan am Tag wirklich vor, oder ist nciht in den meisten Fällen der Ausflug wenigstens einen Tag vorher bekannt? Ein Tag vorher würde dir ja auch schon helfen.
Bei uns würde keine Klasse nach Hause geschickt, wenn es freigesetzte Kollegen gibt.