Beiträge von PeterKa

    Absolut! Was ist das denn für eine völlig veraltete Denkweise, dass man gefälligst X Stunden arbeiten muss? Wenn ich statt 40 Stunden nur 20 Stunden arbeiten möchte, weil ich auch nur so viel Geld brauche, dann ist das in Ordnung. Nein, es ist mein Recht über meine Lebenszeit, und wie viel ich davon welchen Zwecken zur Verfügung stellen möchte, zu entscheiden.

    Die Denkweise klingt wie aus dem vorletzten Jahrhundert.

    Aber dann ist es doch auch das Recht des Arbeitsgeber zu entscheiden, ob er dich beschäftigen will, wenn du nur 20 Stunden arbeiten möchtest oder ob er stattdessen jemanden sucht, der Vollzeit arbeiten will.

    Trotzdem würde ich so eine Begründung erwarten, wenn nicht alle angestellten KuK von dieser Veränderung gleichermaßen betroffen sind. Schließlich gibt es dann ja offenbar triftige Gründe für die Veränderung, die anzusprechen ein Teil der Problemlösung sein sollte. Findest du nicht?

    Ja klar, sollte ein vernünftiger Schulleiter das machen, aber wir alle kennen ja auch andere Arten von Schulleitern.

    Der einzige Unterschied ist Arbeitstage ungleich Kalendertage.

    Du sagst also, dass man einfach spontan ohne Vorwarnung verlangen kann, ein Attest am dritten Tag vorzulegen, auch wenn TV- L/ TV-ÖD was anderes sagt? Man muss es erst wenn man LÄNGER als drei Tage fehlt.

    Warte noch auf deine Quellen, aber du hast mal wieder nur heisse Luft

    Steht in der von dir verlinkten Bildquelle nicht drin, dass der Arbeitgeber die Bescheinigung auch früher verlangen kann und keine Bergründung dafür notwendig ist?

    Hinzu kommt: auf meinem schulinternen Stundensaldo stehen rd 3 Stunden im Plus. Diese stammen aus mehr Unterricht als die 22h Soll, aber auch aus anrechenbaren Zusatzarbeiten für IT, Erstellung von Abi-Klausuren etc... normalerweise würde versucht werden, das im nächsten Halbjahr zu verrechnen. Bei einer 100% Abordnung wird das wohl nicht möglich sein, schätze ich.

    Kann ich mir die Stunden auszahlen lassen? Beim Stundenlohn und 26 Wochen/Halbjahr bin ich auf knapp 3000 Euro netto gekommen. Selbst wenn es weniger wäre durch die Steuerprogression etc. wäre es doch schade, die Stunden verfallen zu lassen.

    Wieso rechnest du ein Halbjahr mit 26 Wochen? Mehrarbeit wird nicht in den Ferien bezahlt, sondern nur die tatsächlich geleistete Mehrabeit wird bezahlt. Der Abrechnungszeitraum ist der Monat, so dass dort auch Ausfallstunden gegengerechnet werden.

    Auszahlen lassen kannst du das natürlich, dafür musst du die Stunden im Formular angeben, dieses abzeichnen lassen und an LBV schicken lassen.

    Ihr reicht der Krankenkasse und ggs der Beihilfe die Belege schriftlich oder per App ein und diese überweisen euch das Geld. Die Ärzte könnt ihr vorher bezahlen oder ihr lasst sie warten, bis ihr das Geld habt. Wieviel sie erstattet hängt vom Tarif ab, normalerweise sollte das mit der Beihilfe zusammen dann 100% ergeben.

    Krankenkassen sind telefonisch gut zu erreichen und können euch in eurer Situation bestimmt weiterhelfen. Nicht nur mit der Abmeldung/Kündigung, die ja jetzt auch erfolgen sollte.

    Diese zwingenden dienstlichen Verhältnisse lassen sich nach meiner Erfahrung durch die Aufteilung von Klassen oder die Auflösung von Doppelbesetzungen weitgehend vermeiden.

    Es mag aber sein, dass meine Perspektive hierzu begrenzt ist und dies am Gymnasium nicht möglich ist - schließlich machen die Lehrkräfte dort, wie ich lernen durfte, einen grundlegend anderen Job, der nichts mit dem meinigen zu tun hat.

    Am Gymnasium mit 30 Schülern pro Klasse ist ein Aufteilen kaum möglich, Doppelbesetzungen gibt es bei uns nicht. Ggfs werden mehrere Klassen, die vertreten werden müssen, in die Aula geschickt und dort von einer Person beaufsichtigt.

    Habt ihr euch da nicht gewehrt?

    Wir haben dasselbe System und finden es gut. Der Vorteil der geplanten Bereitschaften ist ziemlich gross, da man nur in diesen Stunden eingesetzt wird. Die Alternative, keine unbezahlten Bereitschaften zu haben, sondern ad hoc vertreten zu müssen, würde dazu führen, dass man jederzeit eingesetzt werden kann (mit minimaler Vorwarnzeit). Das erscheint den allermeisten Kollegen als zu schwierig.

    ich bin mir nicht sicher, ob ich das Ausgangsproblem richtig verstanden habe:

    Da wird dem TE gesagt, er/seie solle in den im Stundenplan ausgewiesenen Freistunden sich bereit machen für evtl anfallende Vetretungen? Die aber gar nicht immer anfallen?

    Wo ist dann das Problem? In einzelnen Freistunden wird man doch eh nicht viel anderes machen als im Lehrerzimmer zu sitzen. Bei Randstunden sehe ich die Einschränkung, die eine solche Regelung mit sich bringt, aber mittendrin?

    Die Anordnung sich bereitzuhalten, sorgt dafür, dass Bereitschaftstunden anfallen. Diese müssten bezahlt werden, werden aber nicht bezahlt.

    Die im Stundenplan eingepflegten regulären Präsenzstunden sind im Deputat enhalten. Insofern würde ich der Anordnung auf Präsenzstunden widersprechen und mir die rechtliche Grundlage zeigen lassen. Dabei ist es unerheblich, ob man nichts anderes macht, als im Lehrerzimmer zu sitzen, da der Bereitschaftsdienst zur Arbeitszeit zählt.

    Pausenzeiten sind in den entsprechenden Verordnungen festgehalten. Ob die längeren Pausen, die man im Lehrerzimmer verbringt, dazu gehören, kann man sicherlich diskutieren. Eine 30-minütige Pause muss es aber nach 6 Stunden (also spätestens um ca. 14 Uhr) geben.

    Ich habe noch nie remonstriert und hoffe auch, es nie tun zu müssen. Aber gerade muss ich mir meinen Frust von der Seele schreiben. Was meint ihr, kann das so aussehen?

    Hört sich gut an, aber die Rückmeldung wird an dich kommen, ggfs mit Begründung, danach kannst du dann zur BezReg . Verlinke der Schulleitung aber das GEW Dokument, dann wird sie einsehen, dass ihre Anordnung rechtswidrig ist.

    Die Stunden des Kurses, den du dann übernehmen sollst, solltet du dir dann aber auf jeden Fall als angeordnete (nicht ad hoc) Mehrarbeit mit dem durch die BezReg genehmigtem Formular STD424 bezahlen lassen.

    Besonders obskur war hier, dass angeblich von der Bezirksregierung eine Lehrkraft explizit mit den Fächern X/Y angefordert wurde. Damit waren dem Lehrerrat die Hände gebunden. Keines der geforderten Fächer ist an der zugeteilten Förderschule Unterrichtsfach.

    Bei den Abordnungen ist der Lehrerrat eigentlich nicht an den Entscheidungen beteiligt, sondern es wird von der BezReg und den entsprechenden Personalräten übernommen.

    Laut unserer Schulleitung hat man keinen Anspruch auf einen freien Tag. Heißt rein praktisch bei uns (wir haben viele Kollegen mit 17,75h Stelle),

    dass manche einen freien Tag haben und andere nicht. Die die keinen freien Tag haben, haben aber im Stundenplan Blöcke, wo sie fest nicht

    vertreten müssen.

    Als Vertretungskraft hast du normalerweise sowieso keine Vertretungsbereitschaft, die nicht in deine Stunden eingerechnet wird. Auch Aufsichten und Mehrarbeit darfst du nicht leisten.

    Hattest du einen Vertrag über die 25,5 h? Wenn ja, dann sollte die Befristung bzw. die Reduzierung dort bereits drinstehen, oder sie ist nicht zulässig.

    Zusätzlich ADO § 13 Abs. 4, der hier viel einschlägiger ist.

    (4) Wenn der stundenplanmäßige Unterricht wegen Abwesenheit der zu Unterrichtenden nicht erteilt werden kann (z.B. Abgangsklassen, Schulfahrten, Exkursionen, Berufspraktika) oder durch Abschlussprüfungen (z.B. Abiturprüfung) vorzeitig endet, sollen die nicht erteilten Unterrichtsstunden insbesondere für Vertretungszwecke verwendet werden. Besondere dienstliche Belastungen sind im Einzelfall zu berücksichtigen.

    Das bedeutet also, dass die Stunden der Q2 nicht vorgezogen werden dürfen. Ich muss noch mal suchen, wo das klar gestellt ist.

    Außerdem ist bei TZ-Kräften nicht der Monat die Abrechnungseinheit, sondern die Woche.

    Minusstunden können nicht anfallen, da die SL dir ja in der Zeit andere Aufgaben zuweisen kann. Ein Übertrag der Minusstunden in das nächste Schuljahr dürfte sehr schwierig durchzusetzen sein.

    Dann müssten homosexuelle Paare auch gegen die Realität rebellieren, die haben sich auch nicht ausgesucht einen Partner/eine Partnerin zu haben, mit denen die Zeugung eines Kindes nunmal nicht möglich ist.

    Auch bei homosexuellen Paaren gibt es die Möglichkeit Kinder zu bekommen.Ist sicherlich schwieriger als in vielen heterosexuallen Beziehungen, aber wenn sie wollen, geht das auch oft.

    So leicht, wie du es darstellst, ist es eben nicht immer! Ich werde beispielsweise, wie bereits zuvor erwähnt, niemals Kinder haben können, weil mein Körper dies nicht zulässt. Für mich ist dein Satz "Macht euch welche, geht ganz leicht", also blanker Hohn. Und nein...gerecht finde ich es nicht, dass ich dafür, dass mein Traum niemals in Erfüllung gehen wird, auch noch finanziell anders darstehe als KuK mit Kindern.

    Was spricht gegen eine Adoption um dir deinen Traum zu erfüllen?

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