Beiträge von PeterKa

    Ihr reicht der Krankenkasse und ggs der Beihilfe die Belege schriftlich oder per App ein und diese überweisen euch das Geld. Die Ärzte könnt ihr vorher bezahlen oder ihr lasst sie warten, bis ihr das Geld habt. Wieviel sie erstattet hängt vom Tarif ab, normalerweise sollte das mit der Beihilfe zusammen dann 100% ergeben.

    Krankenkassen sind telefonisch gut zu erreichen und können euch in eurer Situation bestimmt weiterhelfen. Nicht nur mit der Abmeldung/Kündigung, die ja jetzt auch erfolgen sollte.

    Diese zwingenden dienstlichen Verhältnisse lassen sich nach meiner Erfahrung durch die Aufteilung von Klassen oder die Auflösung von Doppelbesetzungen weitgehend vermeiden.

    Es mag aber sein, dass meine Perspektive hierzu begrenzt ist und dies am Gymnasium nicht möglich ist - schließlich machen die Lehrkräfte dort, wie ich lernen durfte, einen grundlegend anderen Job, der nichts mit dem meinigen zu tun hat.

    Am Gymnasium mit 30 Schülern pro Klasse ist ein Aufteilen kaum möglich, Doppelbesetzungen gibt es bei uns nicht. Ggfs werden mehrere Klassen, die vertreten werden müssen, in die Aula geschickt und dort von einer Person beaufsichtigt.

    Habt ihr euch da nicht gewehrt?

    Wir haben dasselbe System und finden es gut. Der Vorteil der geplanten Bereitschaften ist ziemlich gross, da man nur in diesen Stunden eingesetzt wird. Die Alternative, keine unbezahlten Bereitschaften zu haben, sondern ad hoc vertreten zu müssen, würde dazu führen, dass man jederzeit eingesetzt werden kann (mit minimaler Vorwarnzeit). Das erscheint den allermeisten Kollegen als zu schwierig.

    ich bin mir nicht sicher, ob ich das Ausgangsproblem richtig verstanden habe:

    Da wird dem TE gesagt, er/seie solle in den im Stundenplan ausgewiesenen Freistunden sich bereit machen für evtl anfallende Vetretungen? Die aber gar nicht immer anfallen?

    Wo ist dann das Problem? In einzelnen Freistunden wird man doch eh nicht viel anderes machen als im Lehrerzimmer zu sitzen. Bei Randstunden sehe ich die Einschränkung, die eine solche Regelung mit sich bringt, aber mittendrin?

    Die Anordnung sich bereitzuhalten, sorgt dafür, dass Bereitschaftstunden anfallen. Diese müssten bezahlt werden, werden aber nicht bezahlt.

    Die im Stundenplan eingepflegten regulären Präsenzstunden sind im Deputat enhalten. Insofern würde ich der Anordnung auf Präsenzstunden widersprechen und mir die rechtliche Grundlage zeigen lassen. Dabei ist es unerheblich, ob man nichts anderes macht, als im Lehrerzimmer zu sitzen, da der Bereitschaftsdienst zur Arbeitszeit zählt.


    Pausenzeiten sind in den entsprechenden Verordnungen festgehalten. Ob die längeren Pausen, die man im Lehrerzimmer verbringt, dazu gehören, kann man sicherlich diskutieren. Eine 30-minütige Pause muss es aber nach 6 Stunden (also spätestens um ca. 14 Uhr) geben.

    Ich habe noch nie remonstriert und hoffe auch, es nie tun zu müssen. Aber gerade muss ich mir meinen Frust von der Seele schreiben. Was meint ihr, kann das so aussehen?

    Hört sich gut an, aber die Rückmeldung wird an dich kommen, ggfs mit Begründung, danach kannst du dann zur BezReg . Verlinke der Schulleitung aber das GEW Dokument, dann wird sie einsehen, dass ihre Anordnung rechtswidrig ist.

    Die Stunden des Kurses, den du dann übernehmen sollst, solltet du dir dann aber auf jeden Fall als angeordnete (nicht ad hoc) Mehrarbeit mit dem durch die BezReg genehmigtem Formular STD424 bezahlen lassen.

    Besonders obskur war hier, dass angeblich von der Bezirksregierung eine Lehrkraft explizit mit den Fächern X/Y angefordert wurde. Damit waren dem Lehrerrat die Hände gebunden. Keines der geforderten Fächer ist an der zugeteilten Förderschule Unterrichtsfach.

    Bei den Abordnungen ist der Lehrerrat eigentlich nicht an den Entscheidungen beteiligt, sondern es wird von der BezReg und den entsprechenden Personalräten übernommen.

    Laut unserer Schulleitung hat man keinen Anspruch auf einen freien Tag. Heißt rein praktisch bei uns (wir haben viele Kollegen mit 17,75h Stelle),

    dass manche einen freien Tag haben und andere nicht. Die die keinen freien Tag haben, haben aber im Stundenplan Blöcke, wo sie fest nicht

    vertreten müssen.

    Als Vertretungskraft hast du normalerweise sowieso keine Vertretungsbereitschaft, die nicht in deine Stunden eingerechnet wird. Auch Aufsichten und Mehrarbeit darfst du nicht leisten.


    Hattest du einen Vertrag über die 25,5 h? Wenn ja, dann sollte die Befristung bzw. die Reduzierung dort bereits drinstehen, oder sie ist nicht zulässig.

    Zusätzlich ADO § 13 Abs. 4, der hier viel einschlägiger ist.


    (4) Wenn der stundenplanmäßige Unterricht wegen Abwesenheit der zu Unterrichtenden nicht erteilt werden kann (z.B. Abgangsklassen, Schulfahrten, Exkursionen, Berufspraktika) oder durch Abschlussprüfungen (z.B. Abiturprüfung) vorzeitig endet, sollen die nicht erteilten Unterrichtsstunden insbesondere für Vertretungszwecke verwendet werden. Besondere dienstliche Belastungen sind im Einzelfall zu berücksichtigen.

    Das bedeutet also, dass die Stunden der Q2 nicht vorgezogen werden dürfen. Ich muss noch mal suchen, wo das klar gestellt ist.


    Außerdem ist bei TZ-Kräften nicht der Monat die Abrechnungseinheit, sondern die Woche.


    Minusstunden können nicht anfallen, da die SL dir ja in der Zeit andere Aufgaben zuweisen kann. Ein Übertrag der Minusstunden in das nächste Schuljahr dürfte sehr schwierig durchzusetzen sein.

    Dann müssten homosexuelle Paare auch gegen die Realität rebellieren, die haben sich auch nicht ausgesucht einen Partner/eine Partnerin zu haben, mit denen die Zeugung eines Kindes nunmal nicht möglich ist.

    Auch bei homosexuellen Paaren gibt es die Möglichkeit Kinder zu bekommen.Ist sicherlich schwieriger als in vielen heterosexuallen Beziehungen, aber wenn sie wollen, geht das auch oft.

    So leicht, wie du es darstellst, ist es eben nicht immer! Ich werde beispielsweise, wie bereits zuvor erwähnt, niemals Kinder haben können, weil mein Körper dies nicht zulässt. Für mich ist dein Satz "Macht euch welche, geht ganz leicht", also blanker Hohn. Und nein...gerecht finde ich es nicht, dass ich dafür, dass mein Traum niemals in Erfüllung gehen wird, auch noch finanziell anders darstehe als KuK mit Kindern.

    Was spricht gegen eine Adoption um dir deinen Traum zu erfüllen?

    Ich werde versuchen, den Sachverhalt zu klären, ggf. mit einem Mitglied des Lehrerrats- die Zeit drängt eben nur. Falls es dann zu einer Dienstanweisung käme, wäre das ja automatisch vor Zeugen.

    Lass dir die Dienstanweisung schriftlich geben, auch wenn Zeugen vorhanden sind. Dann wird die Dienstanweisung hoffentlich klar und eindeutig ausfallen. Das ist bei mündlichen Anweisungen mitunter schwierig.

    Was ich übrigens saumässig gut finde:


    brilliant.org


    Das kostet natürlich, aber ich finde 160 CHF pro Jahr echt moderat für das, was man dafür bekommt. Ich bin gerade selber an Mathe dran. Wenn ich nächstes Jahr die Facherweiterung Informatik anfange, muss ich mir da doch einiges wieder einpfeifen, was ich seit dem Studium so vergessen habe.

    brilliant ist für Lehrer doch kostenlos.

    Den KFZ II und drüber (Kinderzuschlag, vergessen, wofür das F steht) bekommt derjenige, dder auch das Kindergeld bekommt. Der Familienzuschlag Stufe I wird 50/50 geteilt.


    Aber aufgepasst: Wenn beide Beamte sind und ihr insgesamt auf 100% oder mehr Arbeitszeit kommt, dann steht euch der VOLLE Familienzuschlag zu. Genau nachrechnen lohnt sich, bei uns verschlampen die das regelmäßig und versuchen uns, nen Familienzuschlag fur TZ aufzujuckeln.

    Da meine Frau Versorgungsempfängerin beim Bund ist, ist das mit der Arbeitszeit wohl kein Thema, aber mal sehen, ob das nciht auch Rückwirkend noch zu machen ist.

    Der Bund hat seine Versorgungsempänger aus dem Regionalzuschlag rausgenommen. Leider hat das keiner von uns bemerkt, so dass es für 2022 keine Zuschläge mehr gibt und wir das Kindergeld nun auf mich übertragen lassen.

    Dh zusammengefasst, meine Frau und ich, verheiratet und beide verbeamtet bekommen „nur weiterhin“ den Zuschlag für die Ehe 152€.

    Die Mieten sind natürlich nur für die Personen mit Kindern gestiegen oder wie ist das zu verstehen?

    Ihr bekommt aber doch jeder nur die Häfte des Zuschlages oder nicht?


    Wie sieht es aber in diesem Fall mit dem Zuschlag aus, wenn wir (beide verbeamtet) ein Kind haben. Wer müsste den Mietzusschuss wann erhalten haben?

    Dann wirst du nicht versetzt.

    Mir gefällt beides: unterrichten, aber auch die Verwaltungstätigkeit. Warum Abteilungsleiter? Weil die bei uns ein extrem gechilltes Leben haben.

    Und ja: sicherlich ist auch eine andere Schule eine Option. Es ist aber aktuell nichts im Umkreis von max. 100 km ausgeschrieben und ich bin örtlich gebunden.

    Kannst du denn von deiner Arbeit nicht einiges auf die Abteilungsleiter verlagern? Eure Leitungsstunden und Leitungsaufgaben sollten ja entsprechend verteilt sein.

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