Beiträge von *Jazzy*

    Abartiges Verhalten!

    Und wegen dieser neidischen (irre, neidisch auf eine Vorerkrankung und die daraus resultierende Freistellung vom Präsenzunterricht) Hetzer gefährdest du dich jetzt? Und das gegen ärztlichen Rat? Hast du den Leuten mal ne Ansage gemacht? Oder wenigstens die SL informiert? Was sagt die zu deiner Risikobereitschaft?

    Geh bloß nicht in den Präsenzunterricht. Das ändert deren Meinung nicht. Wer lästern möchte, der lästert. Da kommen dann höchstens Sprüche wie: "Jetzt geht es auf einmal? War ja klar, jetzt wo Attestpflicht herrscht, kann er/sie keins vorweisen. Hat auf unsere Kosten schön gebläut" etc.

    Ich wurde letztens ähnlich von einem Kollegen angegangen. Aufgrund meiner Schwangerschaft darf ich nicht in den Präsenzunterricht. Ich habe dennoch die Abschlussarbeiten meines ehemaligen Kurses aus der Schule abgeholt, um sie zu korrigieren. Erst wurde ich von besagtem Kollegen dafür kritisiert, dass ich nicht arbeiten würde, obwohl Schwangere ja wohl laut Studien ein GERINGERES Risisko hätten, als alle anderen die hier gerade arbeiten würden. (Das wird durch Neid und Missgunst aus Fakten - haben kein nachgewiesenes höheres Risiko, wird zu einem geringeren Risiko...) Ich hab ihn dann mal aufgeklärt. Auch darüber, dass es nun mal keine aussagekräftigen Studien dazu geben kann, ob es auf den Fötus Auswirkungen hat, da es bisher so wenige Fälle gibt, keine Langzeitbeobachtungen...

    Dann drehte er seine Frust-Argumentation einfach um. Ich wurde von ihm gescholten, dass ich dann jetzt in der Schule sei. Und was ich hier überhaupt zu suchen habe, wenn es doch so gefährlich für mich sei.

    Wie du es machst, machst du es falsch. Viele sind total gefrustet wegen ungerechter Aufgabenverteilungen, lassen Lager entstehen und beißen in alle Richtungen. Da machste nix. Du kannst dich leider darauf einstellen, dass die weiter lästern werden. Nun sehen sie sich allerdings darin bestätigt, dass du bloß ein Simulant warst, denn plötzlich kannst du ja arbeiten gehen.

    Moin,


    ich versuche es bei mir auf die Reihe zu bekommen.

    Ausschreibung für die Stelle war im November (zu sofort).

    Meine Unterrichtsbesuche waren im März.

    Im späten Herbst kam das Geld.

    Insgesamt dauerte es von der Ausschreibung bis zum Konto ein gutes Jahr. Die Arbeit habe ich allerdings bereits vorher schon 3 oder 4 Jahre gemacht.

    Ich finde im aktuell geltenden Erlass nur das hier: "Schwangere oder stillende Lehrerinnen sind auf Wunsch ohne Vorlage eines ärztlichen Attestes von dem Einsatz im Präsenzunterricht (einschl. Pausen- oder Klausuraufsichten etc.) befreit."

    Du hast Recht! Da hab ich mich verlesen.

    edit: Folgender Inhalt ist falsch ;)


    Interessant! Im Erlass steht, dass Schwangere auf eigenen Wunsch in den Unterricht dürfen. Bei den hier geposteten Erläuterungen steht, dass Schwangere einen Antrag stellen müssen, wenn sie nicht den Präsenzunterricht erteilen. Das ist doch das komplette Gegenteil.

    Entschuldige, Korrektur: Es ist der Antrag auf Elternzeit.


    Okay, also wenn die Kurze am 15. geboren wird, steige ich auch am 15. wieder ein.


    Edit: Habe noch einmal auf der Seite der BezReg geschaut. Ganz genau heißt der Antrag: Antrag auf Elternzeit -Teilzeit in der Elternzeit

    Guten Morgen!


    Ich habe mir gerade noch einmal den Antrag auf Elterngeld angesehen. Ich finde dort nur die Option, dass ich nicht arbeite, oder dass ich arbeite. Wenn ich aber nun ein Jahr in Elternzeit nicht arbeiten möchte und erst im zweiten Jahr in Teilzeit einsteige, sehe ich dafür keine Option. Hier mal ein Auszug:



    Muss ich dafür gleichzeitig einen separaten Teilzeitantrag stellen? Wenn ich nun das zweite Feld ausfülle, würde man mich ja direkt nach dem Mutterschutz wieder einsetzen, oder?

    Edit: Oder stelle ich direkt zwei Anträge? Einen über ein Jahr nach dem Mutterschutz und einen für in einem Jahr im Anschluss an Elternzeit?


    Ich habe den 30.07. als Wiedereinstieg angegeben. Wenn ich nach den Ferien arbeiten soll, muss ich mich schließlich auch vorbereiten und an den Konferenzen in der letzten Ferienwoche teilnehmen. Das fällt doch nicht unter die Kategorie "Ferien können nicht ausgespart werden", oder? (Ist bisher alles noch Fiktion)

    Und wenn du beim 2. Kind den größeren Anteil an EG haben willst oder er eh viel mehr verdient, einfach mal durchrechnen, ob es sich lohnt die Steuerklasse zu wechseln. Ich bin mit der 2. Schwangerschaft und Steuerklasse 3 gewechselt und hab dann 1980€ EG bekommen solange der größere noch 2 war. Mein Mann dann aber entsprechend weniger, da der ja Steuerklasse 5 hatte. Haben nach der Geburt in 4/4 zurück gewechselt.

    Das heißt, du hast den Höchstsatz plus die 10% für das zweite Kind erhalten. Vie viel Prozent hast du dann zwischendurch gearbeitet?

    Guten Morgen zusammen,


    vielen Dank für die vielen Antworten! Das hilft mir sehr!

    Weiter geht´s ;)

    In der Theorie schon, in der Praxis nicht, ablehnen müssten sie das gleich innerhalb von vier Wochen und da wird man ihnen sagen, sie können die Stelle noch schaffen/freihalten zu dem Termin, also im öD haben sie eigentlich keine Chance abzulehnen, weil sie ja evtl. Vertretungsverträge dann einfach nicht länger ausschrieben dürfen.

    Hier im Forum hatte ich von einem Fall gelesen, die genau so eine Situation ansprach. Die Stelle könnte weg sein, da für mich ein Vertretungsvertrag über die Laufzeit meiner Elternzeit ausgestellt wurde.


    Zitat von Susannea

    Abbruch geht nur im Ausnahmefall (z.B. finanzielle Notsituation, wie es einigen jetzt während Corona z.B. ergangen ist, da war das kein Problem), aber das kann der AG natürlich ablehnen, wenn er die Not nicht sieht oder keinen Bedarf hat. Da du ja aber bis 75% in Elternzeit arbeiten kannst, ist der Abbruch ja meist auch nicht nötig.

    Hm.. ich hatte mir das alles etwas flexibler erhofft. Ich kann die Planungsprobleme für den AG dahinter verstehen. Ich kann mir gerade nur so schlecht vorstellen, wie ich das gerne handhaben möchte. Dass ich bis 75% arbeiten darf, ist ja bereits eine gute Info! Das wusste ich noch nicht.

    Angenommen ich würde dann ein Jahr 75% arbeiten und wäre erneut in anderen Umständen, müsste mein neuer Elterngeldbetrag bei ungefähr 1600€ liegen.

    Sie können dir die tagegenaue Rückkehr nicht verweigern, in der Praxis geht die Rückkehr aus der Elternzeit zumindest hier in Bayern dann aber gerne mit einer Abordnung oder Versetzung einher, da du ja nicht davon ausgehen kannst, dass ausgerechnet am 23.11. (fiktives Datum) an deiner Schule Bedarf ist. Deswegen bin ich immer zu Beginn des Schuljahres eingestiegen, da man dann von seiner Schule entsprechend eingeplant werden kann und die Rückkehr an die Schule einigermaßen sicher ist (Anspruch hat man in BY darauf nicht).

    Wenn man nur ein Jahr Elternzeit nimmt, hat man ein Recht auf seine alte Schule, oder nicht?

    Gilt das auch, wenn man zwei Jahre Elternzeit nimmt, aber nach genau einem Jahr in Teilzeit wiederkommt?

    Falls ich einer anderen Schule zugewiesen werde, kann sich auch die Schulform ändern? Ich habe ja 4 Jahre in der GS gearbeitet und bin nun fast 7 Jahre an einer Sekundarschule, besitze die Lehrbefähigung GHR. Könnte es also sein, dass ich an einer GS, HS, RS, Sekundarschule eingesetzt werde? Und in welchem Radius dürfen die mich dann einsetzen?

    Hat es Einfluss, dass ich eine Beförderungsstelle an meiner Schule besitze?

    Du und dein Mann können sich die Monate beliebig teilen. Du bist nur an den Mutterschutz gebunden. Der Mann kann natürlich auch alleine Elternzeit haben. Ich kenne auch einige mit 7/7 oder auch 12 Er/2 Sie.

    Viel Erfolg beim weiteren Einarbeiten.

    Vielen Dank für diese Info! Auf sehr vielen Seiten wird das gar nicht so deutlich. Wäre es also theoretisch auch möglich, dass beide Eltern gleichzeitig 7 Monate bezahlte Elternzeit nehmen?


    Eine Sache habe ich noch nicht ganz verstanden. Bei der Elternzeit wird die Mutterschutzfrist, in der ich Bezüge erhalte, mit einberechnet? Also würde ich die 12 Monate Elternzeit nehmen, wären es eigentlich nur 10, da die 8 Wochen Mutterschutzfrist berücksichtigt werden? Dann wäre die Rückkehr in den Dienst genau am 1. Geburtstag meines Kindes?


    Noch einmal vielen Dank für die vielen Informationen :rose: Ich finde es gar nicht einfach, so spezielle Fragen beantwortet zu bekommen. Ich hatte mich auch schon an einige Kolleginnen gewandt, aber bei denen war es auch schon etwas länger her.

    Vielen Dank!


    Das lasse ich erst mal sacken und lese es bestimmt noch ein paar Mal ^^ Aber du hast Recht, die ersten Fragen habe ich bereits. Zu ElterngeldPlus komme ich später, da muss ich mich erst mal etwas belesen...


    1.Gibt es einen Elterngeldrechner, wo ich das alles eingeben kann (Beamter, Steuerklasse...) um herauszufinden, wie viel ich nun bekommen werde? Ich bin immer sehr bedacht darauf, meine Einnahmen und Kosten zu kennen.


    2. Wenn ich zwei Jahre Elternzeit beantrage, müssen die mich dann in Teilzeit nehmen? Oder können die dann auch sagen: Nö, kein Bedarf. Wenn ich z.B. sage, ich würde gerne ab Dezember 2021 wieder einsteigen, können die das ablehnen und können sie mir in dem Fall sagen, dass sie mich erst zum Halbjahr wieder benötigen?


    3. Wenn ich zwei Jahre Elternzeit beantrage, kann ich auch nach einem Jahr abbrechen und voll arbeiten gehen und mein Mann geht dann z.B. in Elternzeit mit Teilzeit?

    Hallo zusammen,


    im Herbst erwarten wir unser erstes Kind und ich versuche mich gerade durch die gesamten Vorschriften, Rechte und Formulare zu kämpfen. Dabei ergeben sich doch ein paar Fragezeichen. Hier gibt es doch bestimmt einige kompetente Leute, die mir weiterhelfen können. Ich sprach bereits mit einer Freundin (ebenfalls Beamtin), doch bei ihr ist die Elternzeit schön länger her und sie war sich in manchen Sachen unsicher.


    Mein Wissen: Das Elterngeld beträgt 67% des durchschnittlichen Nettoeinkommens des letzten Jahres. Laut meiner Rechnung lande ich dann mit A13 und einer Vollzeitstelle automatisch im Höchstbetrag und erhalte ein Jahr lang 1800€. Meine Freundin erwähnte, dass das bei Beamten jedoch anders berechnet würde und hier noch eine Pauschale vom Nettoeinkommen abgezogen wird.

    Frage: Stimmt es, dass das Elterngeld bei Beamten anders berechnet wird?


    Mein Wissen: Die Elternzeit beginnt nach dem Mutterschutz, also 8 Wochen nach dem Geburtstermin. Nun nehme ich einfach mal an, mein Kind wird am 1.10.2020 geboren. Laut meines Wissens erhalte ich im Mutterschutz noch mein volles Gehalt, also im Oktober und November.

    Frage: Würde meine einjährige Bezugszeit für den Höchstsatz des Elterngeldes am 1.12.2021 enden?


    Mein Wissen: Ich kann die Elternzeit verlängern. Angenommen ich nehme für ein Jahr Elternzeit, dann kann ich bei der Dienststelle noch einen Antrag auf Verlängerung der Elternzeit stellen.

    Frage: Stimmt das?


    Mein Wissen: Mein Mann und ich haben insgesamt Anspruch auf 14 Monate bezahlte Elternzeit. Die Standardaufteilung sind hier 12 Monate Frau/2 Monate Mann.

    Frage(n): Müssen die Monate gleichzeitig genommen werden? Oder kann mein Mann z.B. im Anschluss an meine Elternzeit einen Monat bezahlt nehmen? Bezahlt heißt, in dieser Zeit bekommen beide die 67% des Nettoeinkommens, richtig? Kann die Zeit auch so verteilt werden, dass ich z.B. 8 Monate nehme und mein Partner 4 Monate?


    Frage allgemein: Muss ich mich bei der Rückkehr an das SJ oder Halbjahr halten?

    Dass das für den Stundenplan einfacher ist, ist mir bewusst, doch muss ich mich daran halten? Einerseits finde ich es (momentan vom Gefühl her) zu früh, bereits im August 2021 wieder anzufangen. Dann ist das Kind nicht einmal ein Jahr alt.


    Ich danke euch schon einmal für eure Infos!!! Weitere Fragen werden folgen ;)

    Darf man hier auch Anekdoten aus den korrigierten Prüfungen reinschreiben? Ich mach´s einfach ;) Vorab: Aufbau wie immer: 1. Leseverständnis, 2. Zwei Wahlthemen - die üblichen Operatoren.


    - In einer ZAP hat ein Schüler aus Versehen die Analyse des Romanausschnitts gewählt. Da gab es Wahlthemen?

    - In einer ZAP hat ein Schüler den gleichen Fehler begangen, es im Hauptteil jedoch gemerkt und dann schnell mit dem 2. Wahlthema begonnen.

    - In einer ZAP ist nicht ein einziger Satz richtig geschrieben. Sowohl Satzbau, Grammatik, Zeichensetzung als auch Rechtschreibung sind einfach nur falsch.

    - In einer ZAP (informierende Texte) hat ein Schüler den gesamten Haupttext zitiert. Es gab vier eigene Sätze. Super, wenn in der Aufgabenstellung steht: "..in eigenen Worten..."

    -In einer ZAP hat einer meiner schwachen Schüler super angefangen! Meine Augen wurden groß, leichte Euphoriegefühle kamen auf. Dann hat er plötzlich einfach den Sachtext abgeschrieben. :ohh: Was passiert in dem Kopf, wenn man erst alles richtig macht? Wie kommt man plötzlich auf die Idee: "Ach, ich schreib den nächsten Text einfach ab"? Damit endet leider auch seine ZAP.

    - Eine ZAP konnte ich kaum korrigieren. Das Schriftbild ist eine Zumutung, es wurden keine ganzen Sätze gebildet (zumindest nicht, wenn man den Satzbau der deutschen Sprache als Grundlage nimmt) und es wurde wild korrigiert, in dem man alles durchstreicht, als wären die Worte der Feind.

    - In einer ZAP ist die Einleitung (gibt 3 Punkte) länger als der Rest...

    - Bei vielen ZAP wurden leider immer wieder Textstellen einfach abgeschrieben.

    - In einigen ZAP beziehen die Schüler zu einer Aussage Stellung und argumentieren im Folgenden ausschließlich GEGEN ihre vorher verschriftlichte Meinung.

    - In einige ZAP wurden Herzchen gemalt oder Botschaften an mich geschrieben. Das landet ja nur jahrelang im Archiv ^^


    Fazit: Meine Korrektur war teilweise ganz, ganz furchtbar. Fast 1/3 hat eine mangelhafte Leistung.


    Wie war es bei euch?

    Kommt auf die Prüfung an. Toll war auf jeden Fall eine Prüfung, in der meine Schüler eine weitere Szene eines Stücks schreiben mussten und diese dann inkl. "Kostümen" vorspielen mussten. Die waren teilweise sooo gut!

    Manche Prüfungen verändern dein Leben für immer... ich kann keinen Besen mehr anfassen, ohne direkt eine gewisse Ballade im Kopf zu haben ^^


    Was war deine schönste und deine schlimmste Prüfung?


    OT: CDL, bei mir waren es gestern um 4 Uhr die Katzen. Erst lag die eine schnurrend auf mir und meinte, jetzt wäre Kuschelzeit. Dann wurde die andere wach und es wurde wie irre durchs Haus gerannt. Schließlich ertönten Geräusche, als würde jemand mit einem Löffel gegen die Keramik schlagen, immer wieder... Als ich nachschaute, lagen die 2 unschuldig guckend im Flur. Kurz Ruhe. Dann kam die andere Katze und legte sich in mein Gesicht. :D

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