Beiträge von *Jazzy*

    Moin!


    Lange ist es her, inzwischen bin ich vielleicht etwas klüger ;)


    Ich habe mich noch mit einer Kollegin ausgetauscht, die etwas weiter als ich ist mit ihrem zweiten Kind. Auch die zuständige Dame bei der BezReg wirkt sehr familienfreundlich.

    Es gibt tatsächlich keinen Antrag, bei dem ich angeben kann, dass ich nach einem Jahr in Teilzeit in EZ möchte. Ich muss erst einen Antrag für ein Jahr EZ stellen. Dann fragt die BezReg nach einer gewissen Zeit nach, wie es nach der EZ weitergeht. Dann stelle ich den Antrag auf Verlängerung der EZ mit Teilzeit. Laut der zuständigen Dame sei es ja als Mutter auch schwierig, so etwas vorab zu planen, weswegen hier ganz flexibel gearbeitet wird. Den rechtlichen Anspruch auf meine alte Schule habe ich tatsächlich nur, wenn ich am ersten Geburtstag meines Kindes wiederkomme. Meine SL möchte mich auf jeden Fall wiederhaben, weswegen ich mir darum nun erst mal keine Gedanken mache.

    Also fülle ich nun ganz entspannt den Antrag für ein Jahr aus und trage nur noch irgendwann das Geburtsdatum ein. Es fühlt sich gut an, nicht jetzt entscheiden zu müssen, wann ich wieder einsteige.

    Vielleicht ist das am BK anders, aber bei uns ist das Gremium, das die Note beschlossem hat, auch für den Widersprcuh zuständig. D. h. formal muss die Zeugniskonferenz nochmal zusammentreten. Das kann man sich sparen, wenn du merkst, dass du dich beim Eintragen der Note vertan hast.


    Dieses Jahr ist das nicht wichtig. Aber es könnte mal wichtig werden, zu wissen, wie das Verfahren läuft. Schau mal in die Vorschriften.

    Ich hatte mich direkt schlau gemacht. Es geht über den Tisch vom SL und nur wenn er dem Widerspruch widerspricht, geht es an die BezReg. Dieses Jahr wird aber allem stattgegeben.

    Wieso "musst" Du jetzt eine 4 geben? Wer hat das gesagt? Wenn bei Euch per Schulleiterdekret Noten verbessert werden, dann verstößt das gegen einige geltenden Vorschriften. Wieso macht ein Kollegium das ohne Not mit?

    Ich hatte es weiter oben schon beschrieben. Ich habe den Schülern us Unwissenheit keine freiwillige Zusatzaufgabe zur Notenverbesserung angeboten. Die Lehrerin im Präsenzunterricht auch nicht. Dadurch sind meine Noten anfechtbar und die SL stimmt dem Widerspruch zu.

    Es geht doch darum, ob ich moralisch falsch handle, wenn ich oben genannte Dinge nicht im Bewerbungsgespräch nenne. Ob ich meinen zukünftigen Arbeitgeber bewusst täusche, wenn ich im Bewerbungsgespräch nicht angebe, dass ich eine chronische Erkrankung o.ä habe. Das war meine Frage. Das wird ja hier Schwangeren vorgeworfen.

    Das hat auch für mich gerade nix mit Sexismus oder Feminismus zu tun, sondern einer Gleichbehandlung aller Bewerber trotz ihrer Lebensumstände oder ihres Gesundheitszustandes.

    Diese Rechte und unzulässigen Fragen wurden nicht ohne Grund erlassen.

    Ich verstehe, was du meinst und bin auch sehr für den Schutz vieler Schüler.

    Aber ich habe z.B zwei 5er in diesem Halbjahr schriftlich vorliegen, Quartalsnote vor Corona 5, hat nie Hausaufgaben gemacht, dadurch sonstige Mitarbeit kaum möglich und ich muss jetzt eine 4 geben. Bei betreffende Person wurden nun 2 Noten in den Hauptfächern verbessert, damit ein FOR und nicht der HA auf dem Zeugnis steht.

    Ich glaube das Problem ist nicht eine potentielle Schwangerschaft, die zu missgunst führt (bzw. zur Täuschung). Es geht dadrum, dass sie es weiß. Sie weiß, dass sie in der nächsten Zeit ausfallen wird. Das ist so als würde ich dir versprechen, dich morgen zum Flughaven zu fahren, mit dem wissen mir heute Nacht, mit der Kettensäge, in den Fuß zu schneiden.

    Niemand hier (soweit ich das überblicken kann) hat was dagegen, dass jemand plant schwanger zu werden.

    Meinen Beitrag haste nicht gelesen, wa?

    Alles Spekulation. Vielleicht war der Tank leer, es gab Stau oder die Kommission hatte Durchfall.

    Quatsch! Ich bin sicher diese anekdotischen Vermutungen bilden die Realität ab und sind auf alle Frauen mit Kindern übertragbar. So! :pfeifen:


    Ich finde es ganz schlimm, wie hier teilweise reagiert wird.

    Alles wurde dadurch ausgelöst, dass folgende Interpretation vorlag: Die SL äußert, sie suche eine "verlässliche" Arbeitskraft für einen LK. Die Bewerberin wird der arglistigen Täuschung/Lüge beschuldigt, da sie ihre Schwangerschaft verschweigt, die zur Folge ein zerrüttetes Vertrauensverhältnis hätte. Das führt dazu, dass man Frauen im gewissen Alter eh nur misstrauen kann.


    Hier nun die Erklärung des Denkfehlers:

    Eine verlässliche Arbeitskraft ist eine Person, die ihrer Dienstpflicht nachkommt. Eine schwangere Frau kann das. Ich kann pünktlich meinen Dienst antreten, meine Aufsichten wahrnehmen, meine Kurse lehrplangerecht unterrichten, mich an Arbeitskreisen beteiligen... Selbst jetzt in meinem Corona Beschäftigungsverbot (da es angesprochen wurde) komme ich meiner Pflicht nach. Ich sitze im HomeOffice, erstelle und korrigiere Wochenpläne, erstelle LZK und Noten, gebe meine Noten fristgerecht ein, nehme telefonisch an Konferenzen teil...

    Verlässlich bedeutet jedoch nicht, dass man bis zum Abschluss des LK nicht ausfallen darf. Damit würde zur Verlässlichkeit plötzlich zählen, dass man nicht körperlich oder psychisch krank wird/ist, verunfallt, keinen Pflegefall in der Familie hat/bekommt, keine Elternzeit nimmt etc.

    Wenn ich Migränepatient bin, muss ich dann im Vorstellungsgespräch angeben, dass ich leider deswegen häufiger spontan ausfalle? Sonst wäre das eine arglistige Täuschung, die ein zerrüttetes Vertrauensverhältnis zur Folge hat? Wenn ich unter Depressionen leide, muss ich dann ebenfalls arbeitslos bleiben, da ich manchmal einen Schub bekomme und ausfalle, mich ggf. sogar in eine stationäre Therapie begeben muss und somit eine unzuverlässige Arbeitskraft bin? Muss ich die Stelle aus moralischer Sicht ablehnen, wenn abzusehen ist, dass ein Elternteil demnächst zum Pflegefall wird? Wenn ich auf die Bestätigung einer Kur warte, gebe ich das an? Wenn ich risikobehaftete Sportarten ausübe (reiten, Skifahren...), muss ich das dann auch angeben, damit der SL meine Verlässlichkeit abschätzen kann? Und wenn ich schwanger bin (und diese Schwangerschaft hoffentlich ohne Komplikationen verläuft und am Ende ein gesundes Kind geboren wird) muss ich das angeben? Wenn der Bewerber vorhat nur in Teilzeit zu arbeiten, muss er das angeben? Wenn ein Bewerber aufgrund einer Behinderung ein Anrecht auf Ermäßigungsstunden hat, muss er das angeben?


    Mal abgesehen davon, dass keine Vertretungskraft "verlässlich" ist, da sie bei einer angebotenen Festanstellung und für die dafür stattfindenden Vorstellungsgespräche immer freigestellt werden muss.

    Das sind die aktuellen Auslegungen der Coronaanweisungen unserer Bildungsministerin: Großzügige Notenvergabe, niemand darf Sitzenbleiben. Abschlussprüfungen (ZAP) mussten geschrieben werden, dürfen aber nur als LZK gewertet werden (machen sonst 50% aus), eine Vornote durfte es auch nicht geben (macht sonst die anderen 50% aus).

    Dadurch sind alle irritiert und vorsichtig. Laut meinen Infos darf man davon ausgehen, dass jedem Widerspruch anstandslos von der BezReg stattgegeben wird. Deshalb würde mein SL jedem Widerspruch direkt zustimmen.

    Ich hätte mir bei einigen Schülern viel Arbeit ersparen können. In diesem Halbjahr habe ich eine LZK und die "ZAP" geschrieben. Es wurden vor Corona Quartalsnoten gebildet. Die darf ich bei negativen Fällen aber nicht benutzen. Das Quartal war ja so kurz und überhaupt hätten sie ja keine Zusatzaufgabe zur Notenverbesserung angeboten bekommen und die Bildungsministerin...

    :uebel:

    Wenn ihr Anspruch auf die Wiedergabe durch den Anbieter habt, würde ich dort auf jeden Fall nachfragen und eine Frist nennen, bis wann du es benötigst.


    Bei mir geht es zum Glück nur um Stornierungskosten, ich hatte noch nichts eingesammelt und somit noch nichts überwiesen. Meine Jugendherberge ist sehr entgegenkommend und wartet, bis die BezReg das Geld auf unser Schulkonto überwiesen hat. Diese Zahlungen haben gestern begonnen. Wir haben allerdings noch nichts.

    Ich bin sehr dankbar für dieses Entgegenkommen. Ich wüsste gar nicht, wovon wir ansonsten diese Kosten hätten bezahlen sollen.

    Etwas verschwiegen, das er dir nicht mitteilen muss und nach dem du nicht mal fragen darfst.


    Es gibt diesbezüglich kein Auskunftsrecht und erst recht keine aktive Bringschuld es mit zu teilen. Ein Schulleiter, der daraus ein "Vertrauensverhältnis unreparierbar zerstört" stricken will, dokumentiert lediglich eine eigene Inkompetenz in Fragen Rechtskenntnis und Personalführung.

    Ich wollte gerade etwas Ähnliches schreiben, aber ob es mir so gut gelungen wäre? Danke! Deswegen bist du bestimmt ein "Meister" ;)

    Oh Mann :( Diese Zusatzleistungen sind dieses Jahr neu bzw. das aktive Anbieten und Ermöglichen von den Zusatzleistungen.

    Habt ihr euch vorher abgesprochen, wie ihr die Noten macht? Wie war denn der Leistungsstand vor Corona? Auch eher wie Halbjahr?

    Vor Corona gab es die Quartalnote 5. Die ZAP hat diese Note bestätigt. Es war wirklich schlimm. Leider wusste ich nichts von diesen Zusatzleistungen. Wann wurde das denn wo veröffentlicht? Verdammt, sonst bin ich rechtlich immer so up to date.

    Wir haben uns teilweise abgesprochen. Vor der Konferenz war klar, dass die Schülerin einen niedrigeren Abschluss erreicht als prognostiziert und keine Nachprüfung möglich ist. In der Konferenz wurde dann eine Note geändert, so dass die Nachprüfung ermöglicht wurde. Nun folgte der angedrohte Widerspruch.


    Ich ahne, dass es diese Jahr viel Einspruch geben wird, bzw. viele Noten beschönigt werden. Leider werden dadurch alle Abschlüsse, auch die redlich verdienten, herabgestuft.


    Ich habe für mich nun eine (vielleicht unkonventionelle) Entscheidung getroffen, mit der ich mich einigermaßen wohl fühle.


    Danke für eure Anteilnahme. Manchmal reicht es ja schon, wenn man sich den Frust von der Seele schreiben darf und Verständnis für die Situation erhält.

    Das Problem ist, dass der Präsenzunterricht nicht bei mir war. Hier wird von der Kollegin das Vorlesen von Arbeitsaufgaben als stets bemüht bewertet. Hm...

    Letztendlich ist meine Notengebung sicher, alles dokumentiert.

    Da das Halbjahr jedoch noch eine Notenstufe besser war (Quartal aber die jetzige Zeugnisnote), wird angeblich die BezReg zu ihren Gunsten entscheiden.

    Ich gebe nie wieder nette Noten zum Halbjahr, zur Motivation....

    Habe mich mal in das Widerspruchsverfahren eingelesen. Das ist ja eine mega Dokumentation.

    Durch die fehlenden blauen Briefe fehlen aber leider die Förderempfehlungen, obwohl die unter jeder LZK genannt werden. Auch hätte ich ihr wohl noch Zusatzleistungen anbieten müssen. Das war mir völlig neu, dass ich jedem Schüler mit Tendenz 5 eine Zusatzleistung anbieten muss...

    Könnt ihr einen Zusatz ins Zeugnis schreiben wie "die schriftlichen Leistungen (...) im Fach X sind nicht ausreichend"?

    Nein. Es geht auch um ein Abschlusszeugnis.

    Da wurde bereits in der Konferenz gebastelt, damit eine Nachprüfung (für einen besseren Abschluss) überhaupt möglich wird und nun kommt noch der Widerspruch...

    Der höhere Abschluss ist übrigens nicht notwendig für die weitere Laufbahn. Meine Note gefällt "optisch" nicht auf dem Zeugnis.

    Es ist Wahnsinn! Nun ist die Optik schon ein Argument für eine bessere Note.

    Bei uns an der Sekundarschule kann man ja eh nicht mehr sitzenbleiben. Das ist schon teilweise heftig, wer da so durchgezogen werden muss.


    Ich bin mir immer noch unsicher, ob ich die Note ändern soll oder nicht. Mein innerliches Prinzip sagt nein, aber die SL tendiert zu ja und bezieht sich dabei stark auf die BezReg und den Coronabonus.

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