Trantor, es handelt sich nicht um offizielle Ausschreibungen, die ggf. sogar mit Beförderungsposten versehen werden, sondern lediglich Konzeptaufgaben. Die möglichen Aufgabengebiete werden in der Konferenz angesprochen und noch einmal am schwarzen Brett veröffentlicht. Wer Interesse hat, wendet sich in einer bestimmten Frist an die SL. Falls mehrere Leute an einer Tätigkeit interessiert sind, die eine Ermäßigungsstunde beinhaltet, tauschen sich diese Personen untereinander aus. Dann gibt es noch die Möglichkeit, sich die Ermäßigungsstunden zu teilen. In der Regel, werden wir uns aber einig, so dass die SL noch nie eingreifen musste.
Beiträge von *Jazzy*
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Bei uns werden Zusatzaufgaben gar nicht verteilt, sondern quasi ausgeschrieben/ans schwarze Brett gehängt. Daraufhin entscheidet man sich selbst, in welcher Arbeitsgemeinschaft man gerne tätig wäre.
Die SL spricht einige teilweise an, ob sie Interesse an diesem Thema hätten, aber es besteht kein Zwang.
Demnächst muss aber erst mal eine Übersicht erstellt werden, wer nun eigentlich welche und wie viele Tätigkeitsfelder besitzt.Ich habe z.B. einen Fachvorsitz, bin Stufensprecherin, arbeite an 2 Konzepten mit, nehme an einer längerfristigen Fortbildung teil (volle Stelle).
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Zum Thema "Unentschuldigtes Fehlen":
Allgemein: Ja, wir rufen die Eltern an, wenn die Schüler fehlen. Wir weisen darauf hin, dass eine Abmeldung in beiderseitigem Interesse liegt, da wir sonst nicht wissen, ob der Schüler krank ist, schwänzt oder ihm etwas zugestoßen ist. Meistens klappt es dann beim nächsten Mal. Bei einigen Eltern müssen wir hartnäckiger sein.
Und übrigens musste eine Familie aus meiner Klasse bereits eine Strafe wegen "Schwänzens" bezahlen. Die Familie fragt mich zuvor, ob das Kind an dem Tag frei bekäme. Es handelte sich jedoch um einen Klausurtag und den letzten Tag vor den Ferien, weswegen es nicht möglich war (SL Entscheid). Das Kind fehlte trotzdem, ohne Anruf, ohne Entschuldigung, ohne Attest.
Da es nicht das erste Mal vorkam, dass das Kind einfach nicht in die Schule geschickt wurde, haben wir es gemeldet. Hat sie 50 € gekostet und sie waren nicht begeistert (obwohl dieser Schritt genau angekündigt war). Dafür bekomme ich nun fleißig meine morgendlichen Anrufe und Entschuldigungen.
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Vielen Dank Jazzy82, die Seite von Tresselt ist super, wie auch eigentlich alles andere was er zum Thema Schule rausbringt.Gerne!
ZitatIhr sprecht immer von Kindern.... Ich würde doch so einen Griff nicht
bei 1,85 Kerlen anwenden, das ist viel zu riskant. Das Problem bezieht
sich ja (nicht nur) auf Grundschulen, sondern ist eher allgemein
gefragt. Sagen wir, es geht um Schüler von Stufe 1 bis Stufe 13.Deswegen hab ich ja die anderen Handlungsweisen ebenfalls genannt. Aber ich geh da bestimmt auch nicht zwischen...
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So kenne ich das auch. Ich darf ein Kind z.B. umklammern um mich, sich und andere zu schützen. Das haben wir durchaus öfter und wenn ich jedesmal die Polizei rufe, weil ein Grundschüler einen Stuhl oder Ähnliches wirft, hätten die viel zu tun.
LG Anja
Die Frage bezog sich nicht auf die Grundschule, sondern allgemein. Wenn dir in der Sek 1 oder Sek 2 ein Schüler den Klassenraum auseinander nimmt, rufst du schon die Polizei -
Bei dem Griff werden beide Ellenbogen nach hinten gezogen und leicht angehoben. Dadurch hast du auch einen Abstand, wenn das Kind versucht nach hinten zu treten. Natürlich gibt es auch noch den Polizeigriff. Ich musste so etwas aber noch nie anwenden und bin da unglaublich froh drum. Ich weiß nicht mal, ob ich es überhaupt tun würde.
ZitatReagiert man aber erst gar nicht darauf und ignoiert es im worst case,
dann wird das vermutlich im Sinne einer unterlassenen Fürsorgepflicht
genauso geahndetWenn eine gefährliche Situation stattfindet, in der du dich selbst in Gefahr bringen würdest (z.B. Schüler mit Waffe, Schüler schmeißt mit Gegenständen etc...) und das Kind reagiert auf keine Ansprache, dann würde ich die Polizei anrufen. Gar nicht reagieren wäre, wenn du wegsiehst oder einfach weggehst. Sobald du handelst, also z.B. Kollegen zur Hilfe holst, die Schulleitung holst, die Eltern oder die Polizei benachrichtigst, unternimmst du ja etwas.
Vielleicht ist das eine Hilfe:
http://www.wolfs-site.de/texte/svnothilfe.htm
http://www.tresselt.de/gewalt.htm
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Ich entscheide so eine Situation immer spontan und nicht allgemeingültig. Wenn ich die Schüler kenne und weiß, wie sie reagieren, dann gehe ich deutlich dazwischen. Handelt es sich um ältere, mir unbekannte Schüler, gehe ich von außen auf die Situation ein. Ansprache, Reaktion abwarten, versuchen zu deeskalieren, zur Not Hilfe holen, im Anschluss mögliche Verletzungen ansprechen, ggf. Konsequenz.
Wichtig ist, wie Alias es auch schon schrieb, bring dich selbst nie in Gefahr!
Zum Thema anfassen: Uns wurde damals auf einer Fortbildung für schwierige Kinder sogar ein Griff gezeigt, wie man Kids, die gerade ausrasten und sich und andere gefährden, ruhig stellen kann. Zum Glück musste ich das noch nie anwenden. Aber ich musste schon mal sehr energisch ein Kind (ES) von einem viel schwächeren runterziehen, das gerade massiv gewürgt wurde.
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Ah... Danke euch! Habe den Fehler (hoffentlich) behoben!
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Auch wenn dir die Zeit und das Altern momentan nicht viel ausmacht, sollte dir deine Altersvorsorge bereits jetzt wichtig sein. Was dir mehr liegt, kannst nur du entscheiden.
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Bei uns wird die Vertretungsreserve als halbe Stunde gewertet, da die Vor- und Nachbereitung wegfällt. Nicht jeder Kollege hat in seinem Stundenplan eine solche Stunde. Das könnte bei dir ja ungefähr passen. Frag am besten einfach mal nach. Unsere Schulleitung ist übrigens auch sehr kulant und lässt uns dann nicht zwangsweise diese Vertretungsstunden im Lehrerzimmer ausharren, wenn kein Unterricht anfällt.
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Man sieht mein Bundesland nicht? Komisch,.. ich seh es. NRW.
Ich hab die Liste von allen Sportschulen, Eliteschulen und sportbetonten Schulen gefunden. Die Familie müsste allerdings umziehen, wenn er nicht in einem Internat aufgenommen wird. Das käme wohl nicht in Frage... Deswegen leider weiterhin die Frage nach Fördermitteln.
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Er wurde von uns zu einem Probetraining eines Sportvereins geschickt und hat dort eine "Einstandsprüfung" abgelegt. Die Ergebnisse waren großartig und deshalb soll er nun auf ein Sportinternat geschickt werden, damit die verpasste Förderung intensiv nachgeholt werden kann. Das soll aber gar nicht das Thema sein. Ich möchte lediglich gerne wissen, welche finanziellen Fördermöglichkeiten es gibt. Danke!
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Danke für den Hinweis!
Handelt es sich dabei denn auch um Internate? Könntest du mir die Schulen einmal nennen?
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Danke für deinen Tipp!!!
Das Problem ist, dass der Junge bisher nicht wirklich gefördert wurde, es also keinen Trainer oder Verein gibt, er in keiner Liga spielt. Er ist einfach unglaublich talentiert und sportlich, besonders im Bereich Leichtathletik. Man kann also quasi nur hoffen, dass in der Aufnahmeprüfung das Potenzial erkannt wird und ihm von der Schule ein Stipendium angeboten wird?
Falls noch andere Möglichkeiten bekannt sind, wäre ich sehr dankbar!!!
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Hallo zusammen,
einer meiner Schüler zeigt ein hohes sportliches Potenzial und es besteht inzwischen der Wunsch, auf ein Sportinternat zu wechseln. Die Familie kann sich die monatlichen Kosten jedoch nicht leisten. Nun ist diese Thematik für mich völlig neu und ich frage mich, an wen man sich in einem solchen Fall wenden kann. Ich bin für alle Tipps dankbar!
LG
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In NRW sollen alle Bereiche des Lehrplans in einer Reihe vereint sein. Somit fragst du in der entsprechenden KA auch (in der Regel) diese Bereiche ab. Ein separiertes Unterrichten von einzelnen Teilbereichen wird nicht angestrebt.
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Nur mal kurz zu NRW:
ZitatWerden schriftliche Arbeiten mit einem Notenspiegel oder Klassenspiegel versehen?
Es gibt keine
rechtliche Regelung, die die Bekanntgabe eines Notenspiegels oder eines
Klassenspiegels vorsieht. Es liegt im Ermessen der Lehrerin oder des
Lehrers, ob mit den schriftlichen Arbeiten ein Notenspiegel oder ein
Klassenspiegel mit den Ergebnissen (ohne Namensnennung) bekannt gegeben
wird. Die Eltern haben darauf keinen individuellen Anspruch. Dieser
bezieht sich vielmehr auf das Recht, jederzeit über die Lern- und
Leistungsentwicklung ihres Kindes informiert zu werden (§ 44 Abs. 2 SchulG).
Quelle: https://www.schulministerium.n…Zeugnisse/FAQ2/index.html -
Der Übungsleiterschein C ist mit Leichtigkeit zu erwerben, bringt dir aber seit dem neuen Sporterlass nix mehr...
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Im Referendariat hatte ich eine 55 km Fahrt vor mir, inzwischen laufe ich 4 Minuten zur Schule (je nach Ampelschaltung
).
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Und falls man sich mit einer solchen Diskussion überfordert sieht und Handlungsbedarf besteht, kann man sich an Schulsozialarbeiter wenden.
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