Beiträge von *Jazzy*

    Vielen Dank für die Korrektur Kleiner grüner Frosch! Es kribbelte schon in meinen Fingern...


    Früher durfte man tatsächlich mit dem ÜL-C Schein Sport unterrichten, das wurde aber (zu Recht) abgeschafft. Ich darf mit diesem Schein aktuell noch Gruppen beaufsichtigen, Mittagspausenangebote geben und auch mal eine Sportstunde vertreten (dort unterrichte ich dann nur Dinge, die ich in meinem Lehrgang hatte und nachweisen kann). Schwimmunterricht darf niemals ohne einen Bronze-Rettungsschwimmer unterrichtet werden. Falls es an einen See, einen Fluss oder ans Meer geht, ist der Silber-Rettungsschwimmer von Nöten. Den großen Erste-Hilfe-Kurs braucht man für alle genannten Scheine.

    Morgen!


    Schau mal auf die Seite vom LWL, je nach Beeinträchtigung/Behinderung kommen unterschiedliche Stellen für die Finanzierung des I-Helfers auf:


    https://lwl.org/LWL/Jugend/Sch…en_und_Integrationshelfer


    Oder auch hier: http://www.lvr.de/de/nav_main/…/schritt_fuer_schritt.jsp



    Integrationshelfer sind häufig für Kids zuständig, die ein AOSF Verfahren hinter sich haben. Den Antrag für den Inklusionhelfer stellen die Eltern. Dann ist ein schulpsychologisches Gutachten fällig. Dich wird leider eine Zeit erwarten, in der nicht sofort eine Unterstützung im Klassenraum sitzt (Bürokratie lässt grüßen). Womöglich kannst du dich jetzt schon mit deiner SL/Stundenplaner hinsetzen und dir durch Doppelbesetzungen, Referendare, Praktikanten, zuverlässige Eltern... Unterstützung in die Klasse holen. Wende dich auf jeden Fall auch an deinen Koordinatoren für Gemeinsames Lernen (KoGL) in deiner Bezreg. Noch ein Tipp (auch wenn höchstwahrscheinlich überflüssig): Strukturiere dich im Vorhinein gut. Schaffe viele übersichtliche, differenzierte Freiarbeitsecken mit Selbstkorrektur. Dadurch kannst du die Kids sinnvoll beschäftigen, wenn du mit anderen Schülern gerade z.B. den Scherenführerschein machst. Mach dich aber nicht zu verrückt! Ich hatte damals in der GS eine ähnliche Ausgangssituation. Ein Kindergarten hat die Kids großartig vorbereitet, der andere hat sie sich "frei entfalten lassen", die konnten auch kaum einen Stift halten oder mit der Schere umgehen. Viel Erfolg und berichte bitte weiter!

    Danke für deine Antwort!


    Gezwungen wurde ich natürlich nicht. Ich wurde 3x ins Büro gebeten und es wurde wiederholt der Wunsch geäußert, dass ich die Aufgabe übernehme. Da eine Beförderung im nächsten Jahr im Raum steht, wollte ich ungern ablehnen. Die Tätigkeit gefällt mir auch, allerdings müssen dafür auch die Umstände stimmen.


    Wie gesagt, die SL will die Aufgabe nun aufteilen, damit ich meinen Unterrichtsverpflichtungen nachkommen kann. Ich finde das ne Unverschämtheit und das bedeutet für mich nur Mehraufwand, da ich andere Kollegen dann einweisen muss und letztendlich doch die Verantwortliche bleibe.


    Vielleicht kann mir ja noch jemand meine Fragen beantworten. Danke!

    Guten Morgen zusammen!


    Ich habe eine Frage zu den zweckgebundenen Entlastungsstunden, die von der Bezirksregierung für bestimmte Aufgabengebiete verteilt werden. Es geht mir nicht um die schulinterne Verteilung, die durch die Lehrerkonferenz beschlossen wurde.
    Folgende Situation: Ich übe bereits eine Tätigkeit aus, für die ich 3 zweckgebunde Ermäßigungsstunden erhalte. Dann empfahl mir die SL eine weitere (daran angekoppelte) Tätigkeit ebenfalls zu übernehmen. Ich äußerte Bedenken, dass mir das zu viel werden würde und meine andere Tätigkeit durch die Mehrbelastung leiden könnte. Laut Aussage meiner SL wäre das kein Problem und die neue Tätigkeit würde "so nebenbei laufen". Ich könnte in der Zeit ja auch einen Deutschkurs haben, das wäre bestimmt aufwändiger :staun: Über Entlastungen wollte die SL nicht reden.
    Ich habe mich dann in das neue Thema reingearbeitet und über meinen zuständigen Ansprechpartner bei der Bezreg herausgefunden, dass es zweckgebundene Entlastungsstunden für diese Tätigkeit gibt. Diese sind abhängig von der Anzahl der zu betreuenden Schüler. Dadurch komme ich letztendlich auf ca. 6/7 neue Entlastungsstunden für das kommende Schuljahr, macht insgesamt um die 10 Stunden.
    Nun ist die SL schockiert. So viele Entlastungsstunden möchte sie mir nicht zukommen lassen. 5/Lehrer wären ein Maximum. Ich müsse schließlich auch meinen Unterrichtsverpflichtungen nachkommen.
    Jetzt stehe ich da mit offenem Mund und ärgere mich über so viel Inkompetenz. Nun endlich die Frage: Was passiert, wenn eine Lehrerstelle durch Entlastungsstunden reduziert wird? Bekommt die Schule dann ein Anrecht auf einen neuen Lehrer, der die Unterrichtsverpflichtungen auffängt? Oder ist der gesamte Kollegiumsaufbau bereits so strukturiert, dass für etwaige Aufgaben bereits mit Wegfall geplant ist?
    Vielleicht habt ihr auch noch einen Tipp, wie ich mich gegen diese Ignoranz durchsetzen kann. Ich habe bereits verdeutlicht, dass ich es unverschämt finde, dass ich die gesamte Vorarbeit geleistet und das theoretische Konzept erarbeitet habe und nun womöglich andere Leute meine Lorbeeren ernten und die Ermäßigungen erhalten (ich würde dann quasi teilweise abgezogen und ersetzt).
    Ach ja, der ganz normale Schulwahnsinn.


    LG


    Jazzy

    Hi!


    Wir hatten auch das Problem, dass ein Schüler ein Medikament nehmen musste, das unter das Betäubungsmittelgesetz fällt. Wir haben daraufhin verweigert, dieses Präparat aufzubewahren, bzw. die Einnahme zu überwachen. Das Medikament wurde in der Jugendherberge im Safe aufbewahrt und der Schüler ist selbstständig zur Herbergsmutter gegangen, um es einzunehmen. Wir haben lediglich an die Einnahme erinnert.


    LG

    Moin!


    Ich sage direkt, dass ich nicht am BK bin, aber das Langzeitpraktikum an der Sek 1 betreue. Dadurch habe ich in meinem Stubo Arbeitskreis gelernt, dass es sinnvoll ist, dem betreuenden Kollegen einen Schultag (durch die Ermäßigungsstunden) frei zu geben. Hier sollen die Besuche immer stattfinden. Haben denn die Lehrkräfte mit den vielen Praxisbesuchen bei euch auch irgendeine Ermäßigung oder muss das tatsächlich einfach neben dem normalen Stundenplan laufen? Oder müssen sie es während dem laufenden Betrieb machen und ihre Stunden trotzdem für die Vertretungen vorbereiten? (Beides würde eine erhebliche Mehrbelastung bedeuten). Deshalb vergibt die BezReg für die Betreuer des Langzeitpraktikums z.B. einen festern Ermäßigungsschlüssel pro Schüler.


    Die Diskussion mit dem Anfahrtsweg kann ich gerade nicht nachvollziehen, den fixen Betreuungstag schon und auch bei pflegebedürftigen Angehörigen würde ich mir immer von meiner Schule ein Entgegenkommen wünschen.
    Ich verstehe gerade allerdings überhaupt nicht, was das mit TZ und VZ zu tun hat. Die Stundenplanverteilung bei TZ ist doch gesetzlich geregelt. Das klingt mir leider teilweise schon nach Missgunst: Warum haben die VZ etwas, was ich als TZ nicht habe? Ich freu mich für jeden, der nen tollen Stundenplan hat und ärgere mich, wenn meiner Mist ist. Die Schuld dafür gebe ich aber nicht meinen Kollegen. Falls hier so viel Unmut herrscht, würde ich zu einem guten TZ Konzept raten. Wir haben festgelegt, wie viele Konferenzen besucht werden und wie viele Springstunden vorhanden sein dürfen.


    Noch abschließend:
    Ich arbeite VZ und mir wollte man die Betreuung des Langzeitpraktikums von Schulleitungsseite einfach mal zusätzlich aufdrücken. Ich hätte alle Besuche in meiner "Freizeit" machen sollen und hätte keine Ermäßigung erhalten. Man wäre mir aber mit einigen Freistellungen an einigen Tagen entgegen gekommen. Ich wies dann daraufhin, dass das kein Entgegekommen ist, sondern einfach nur versteckte (oder doch recht offen gelegte?) Mehrarbeit und dass das so nicht laufen könne. Nächster Schritt für mich: Gesetzeslage bei der BezReg abchecken, mich mit Profis austauschen. Daraufhin hab ich die SL mit Fakten und Gesetzestexten überflutet und bekomme nun ne ordentliche Ermäßigung. Warum ich das schreibe? Nicht meckern, machen. Informiert euch, setzt euch zusammen und arbeitet was aus. Beschließt etwas. Benennt was ihr wollt, aber benennt nicht, was ihr anderen nicht gönnt.


    Genießt das WE!

    Also im Prinzip täglich eine Verfügungsstunde direkt im Anschluss an den eigenen Unterricht? Oder kann einem irgendwann bis 16.00 noch eine Vertretungsstunde übergeholfen werden, auch wenn man dadurch noch Zeit überbrücken müsste? Kann mir das gerade nicht so recht vorstellen. Gibt es denn zusätzlich noch Verfügungsstunden im Stundenplan, an denen ihr mit Vertretung rechnen müsst? Hat die Schule irgendein Vertretungskonzept? Und hat jeman im Blick, wieiviel zusätzliche Vertretungsstunden Monat ihr insgesamt macht?


    Zum Vertretungsplan: wenn die Schüler den einsehen können (und damit letztlich auch die Eltern und jeder andere, dem irgendein Schüler das Passwort gibt), ist er öffentlich und somit könntet ihr als Lehrer dem widersprechen (ist jetzt nicht dein Thema und hilft dir jetzt auch nichts bei deinem Problem, trotzdem wollte ich mal darauf hinweisen...).

    :top: Schließe mich Icke an und habe die gleichen Fragen.
    Weiterhin ist es rechtlich so, dass Vertretungsunterricht zu unseren Dienstpflichten zählt. Ich muss in meinen Springstunden auch bereit sein zu vertreten (müssen auch ständig den Plan im Auge haben), nach meinem offiziellen Stundenplan, muss ich vom Stundenplaner zunächst angesprochen werden. So haben wir es in unserem Vertretungskonzept vereinbart. Wenn ich nirgends stehe, kann ich natürlich meine Stunden verbringen, wie ich will.

    schriftlich.

    Moin!


    Hatten wir auch schon mal. Dort lehnten die Eltern ab, dass ihr Kind nacharbeiten muss. Wir haben dann irgendwann beschlossen, dass wir nur noch mit den Kindern arbeiten. Die Zusammenarbeit mit dem Elternhaus haben wir dann eingestellt. Das hat tatsächlich gut geklappt. Das Kind darf nicht nach der Schule nacharbeiten? Dann nehmen wir zukünftig die halbe Mittagspause. Damit ist die rechtliche halbe Stunde Pause immer noch abgedeckt. Oder wir setzen das Kind für einen Tag/mehrere Tage in eine parallele Lerngruppe. Konzentrier dich nicht auf die Eltern, die kannst du nicht mehr erziehen.


    Gruß

    Moin!


    Du bist doch Religionslehrerin und das Thema Sekten steht im Lehrplan. Wir haben es gerade erst ausführlich thematisiert. Dabei ist einigen meiner Schüler bewusst geworden, dass die Baptisten in unserer Schule sehr sektenähnlich agieren. Wie aufs Stichwort wurde den betreffenden Kids kurz darauf der Kontakt zu Sündern (Andersgläubigen) untersagt und sie werden jedes WE in ein Glaubenscamp geschickt. Das lag übrigens nicht an der UR sondern an dem Alter. Dennoch verstehen die Kids nun besser, dass es nicht die Schuld der Schülers ist, sondern dass die gerade gewissen sozialen Zwängen und einem großen Druck ausgeliefert sind. Sie stehen also weiterhin hinter ihren Freunden und treffen sich nun heimlich.
    Aufklärung und offene Ansprachen helfen häufig. Dennoch werden wir das Leben der betreffenden Kids zu 99% nicht ändern.
    Da dich das Thema so sehr beschäftigt, würde ich mich an deiner Stelle der Schulleitung anvertrauen.


    LG

    Hallo,
    einer meiner Schüler (Lernförderschule), möchte unbedingt an eine Oberschule wechseln. Ich müsste dafür den Lernförderbedarf aufheben. Es ist ein sehr fleißiges Kind und für unsere Verhältnisse leistungsstark. Ich kann mir vorstellen, dass er es schaffen könnte, allerdings fehlt mir der Vergleich zur Hauptschule.
    Kann mir jemand sagen, was er von einem schwachen Hauptschüler zu Beginn der siebten Klasse erwarten würde? Wieviele Englischvokabeln müsste jemand realistischerweise aus 5/6 nachholen? Was muss man in Mathe nach der sechsten Klasse auf die Reihe kriegen? Was in Deutsch?


    Wäre super, wenn mir jemand von euch eine Ferndiagnose erstellen könnte :danke:

    Morgen Schantalle!


    In welchem Bundesland bist du denn? Gibt es bei euch keine Inklusion? Eigentlich dürfte der Schüler dann auch an eine Regelschule wechseln, ohne dass sein Förderbedarf aufgehoben wird.
    Ich sehe hier gerade ein Problem. Du denkst, dass er es schaffen könnte, weil er im Vergleich zu anderen Schülern mit Förderbedarf stark ist. Wir heben einen Förderbedarf auf, wenn wir merken, dass die Anforderungen an den Jahrgang erfüllt werden. Besorg dir doch die Klassenarbeiten aus dem Jahrgang und lass sie deinen Schüler schreiben (natürlich nach Vorbereitung). Wenn das über einen längeren Zeitraum (vielleicht bis zum Ende der 7) gut klappt, kann immer noch über einen Wechsel entschieden werden.


    Meine Kids in Deutsch müssten z.B. inzwischen folgende Textgattungen kennen: Brief, Gedicht, Fabel, Märchen, Ballade, Erzählung, Krimi, Vorgangsbeschreibung, Bericht, Argumentationen.
    Auf Satzebene: Satzglieder (Subjekt, Prädikat, Objekte, Adv. Bestimmungen); Haup- und Nebensatz (Satzreihe, Satzgefüge); Interpunktion (Komma, Punkt, Redezeichen)
    Wortebene: Nomen, Verben, Adjektive, Adverben; Substantivierungen; Konjuktionen, Artikel, Präpositionen, Pronomen
    Tempus: Präsens, Präteritum, Perfekt, Plusquamperfekt, Futur im Aktiv und Passiv
    Spracheben: längere Balladen auswendig und betont vortragen/in ganzen Sätzen antworten
    Leseverständnis: selbstständig altersentsprechende Lektüren lesen und ein Lesetagebuch verfassen


    Das ist nur ein kurzer Anriss. Ich hab bestimmt einiges vergessen. Allerdings zeigt es ganz gut, was ich mit meinem 7er Kurs (G-Niveau) bisher gemacht hab. Das heißt aber nicht, dass sie es auch können :aufgepasst:


    LG

    Hallo liebes Schwarmwissen,


    ich habe heute die Zuteilung für mein Referendariat in NRW/Seminar Leverkusen erhalten. Mir wurde die Schule zugewiesen, an der ich mein Abitur gemacht habe. Dadurch können weder ich noch die Lehrer und Ansprechpartner an der Schule unvoreingenommen handeln und beurteilen. Ich habe gar nicht damit gerechnet, dass dies rechtlich möglich ist und auch eigentlich eine ganz andere Wunschschule angegeben. Gab es hier schon mal jemand, der in einer ähnlichen Situation steckte? Welche Möglichkeiten habe ich, mein Referendariat an einer anderen Schule absolvieren zu können? Und welche Schritte kann ich unternehmen? Ich habe schon dem ZfsL geschrieben und ein Inserat in der Tauschbörse geschrieben.


    Vielen Dank für Ihre/Eure Hilfe! :)

    Hi!


    Glaubst du das wirklich? Das wäre aber unprofessionell. Ich war zwar nicht im Referendariat an meiner alten Schule, doch im Praktikum und meine Festanstellung habe ich auch an einer ehemaligen Schule von mir bekommen. Das habe ich nie als problematisch erlebt.
    Ich denke, du machst dir da zu viele Sorgen. Zum Schulwechsel kann ich dir nichts sagen.


    Gruß

    Und hinterher fallen einem so viele Reaktionen und Antworten ein, die man in dem Moment gerne gezeigt und gesagt hätte. Ärgere dich nicht weiter! Das passiert den Besten :rose: Montag wird es geklärt, nun genieß das sonnige Wochenende.

    Wir korrigieren auch gemeinsam, allerdings freiwillig.


    Das geht immer ziemlich zügig. Mal korrigiert man für Kollegen mit, mal profitiert man von ihrem Einsatz. Hat sich bewährt.

    Die Korrektur geht ziemlich flott, wenn man ständig die gleiche Seite korrigiert. Das stimmt. (Wir machen das bei unserer Einstandsdiagnostik ebenfalls auf diese Art.) Dennoch habe ich ein Problem mit dieser Vorgabe. Ich werde verpflichtet, bei 180 Schülern eine Seite durchzugucken und zu bepunkten. Eigentlich bin ich nun mit meiner Korrekturarbeit fertig. Nun nehme ich mir aber noch mal meinen eigenen Klassensatz vor und gucke, wo meine Kids ihre Problem hatten, um für meinen Unterricht etwas mitzunehmen. Dafür muss ich mir die Arbeiten ganz genau angucken. Denn die unsinnige Bepunktung der Lernstandserhebung lässt mich nicht erkennen, ob nur ein Kreuz nicht gesetzt wurde und es deshalb 0 Punkte für eine Aufgabe gibt, oder ob alles falsch angekreuzt wurde und es deshalb 0 Punkte gibt. Hätte ich von Anfang an meine Klasse korrigiert, müsste ich mir diese Arbeit nun nicht mehr machen.


    Oh man, man merkt, ich freu mich total auf die Lernstandserhebung :autsch:

    Offtopic: Ich wäre sehr dankbar, wenn alle Schüler nach der Grundschule das kleine und große 1x1 vollständig, sicher und schnell beherrschen. Um die Nebenthemen, kümmer ich mich dann gerne, aber wenn das Ausrechnen des Flächeninhalts fast eine Minute dauert, wenn im Rechtecke eine Seite 19cm und eine 13cm lang ist...bin ich sehr für "Basics Vertretungsstunden".

    Offtopic: Ich wäre froh, wenn meine 14/15jährigen endlich wüssten, dass Satzanfänge und Nomen groß geschrieben werden, dass man Satzzeichen setzen muss, was Satzglieder sind oder das Präteritum... Dieses Grundwissen wiederhole ich mindestens einmal im Schuljahr als Zwischenreihe. Ich bin auch der Meinung, "Basic" geht immer.


    Ich fände es großartig, wenn in jeder Klasse ein Ordner mit Basic Arbeitsblättern stände. Verschiedene Grammatikübungen in Englisch/Zeichensetzung, Grammatik, Rechtschreibung in Deutsch/Textaufgaben und Knobelaufgaben in Mathe.... Jedes Blatt wäre in Klassenstärke kopiert und kann in der Regel über mehrer Schuljahre dort stehen bleiben. Dadurch entsteht einmal für das Kollegium etwas Arbeit, dafür ist aber bei kurzfristigen Vertretungen kein Stress vorprogrammiert. Bei langfristigen Vertretungen springt bei uns die Fachschaft übrigens ein. Wir haben alle Unterrichtsreihen untereinander abgesprochen und sie digitalisiert. Der erkrankte Kollege müsste quasi nur noch durchgeben, an welcher Stelle der Reihe er sich gerade befindet.

    Hallo!


    Das Gespräch hätte ich abgelehnt. Sicherlich habt ihr Bürozeiten, die im Sekretariat hinterlegt sind (wir haben jede Woche eine Sprechstunde). Während meines Unterrichts führe ich sicherlich keine spontanen Elterngespräche über Noten. Bestimmt aber höflich absagen: "Ich arbeite gerade und habe keine Zeit für Sie. Bitte wenden Sie sich an das Sekretariat. Ich bin sicher, es wird zeitnah ein Termin gefunden, bei dem ich Ihnen meine ganze Aufmerksamkeit schenken kann."
    Deiner Kollegin würde ich definitiv auch ein paar Takte erzählen!


    Nicht ärgernd, fürs nächste Mal überlegst du dir eine Taktik.


    LG

    auch während einer Klassenarbeit darf niemand zur Toilette gehen, abenso wird bei den Kompetenztests verfahren.
    Die Aufsicht übernehmen die Fachleher, die laut Plan in der entsprechenden Klasse sind. Also keine Mehrarbeit, keine Vetretung, keine Fluraufsicht :super:

    Genau so würde ich mir das wünschen!


    Wie ist bei euch die Korrektur geregelt? Wir sind verpflichtet worden uns nachmittags in der Schule einzufinden und dann wird quasi am Fließband mit allen Kollegen kontrolliert.

    Bolzbold hat die Frage ja kurz und bündig beantwortet. Was ich spannend finde: "Aufsicht auf Fluren" -> so einen Aufstand macht ihr bei den Lernstandserhebungen!?!?

    Jup... das machen wir. Gute 90 Minuten steht jemand an einem festen Punkt und überwacht die Treppe und eine Person überwacht die Toiletten. Es müssen also insgesamt jeweils 2 Lehrkräfte bei den Lernstandserhebungen die Flure überwachen plus 6 Lehrkräfte, die in den Klassen sind.


    vgl. ADO §10


    Mitwirkung bei schulischen Prüfungen

    Klar gehört die Durchführung und Aufsicht von Klassenarbeiten zu meinen Dienstpflichten. Vertretungen gehören auch zu meinen Dienstpflichten. Die sind aber neben der Dienstpflicht auch gleichzeitig Mehrarbeit.



    Diesen Passus habe ich nämlich auch bereits in dem Infoblatt zur Mehrarbeit im Schuldienst entdeckt und er verwirrt mich.

    Guten Morgen!


    Mich interessiert, ob es gesetzlich geregelt ist, dass die Aufsicht bei Lernstandserhebung ohne Anrechnung von Mehrarbeit als Dienstpflicht abgetan werden kann. Nächste Woche geht es los und es muss damit gerechnet werden, dass man während seiner Springstunden die Aufsichten auf Fluren übernimmt oder die Klasse betreut. Ich hätte z.B. eigentlich auch während der Lernstandserhebung frei und bin als Deutschlehrerin nun eingeteilt. Als ich die Frage nach Mehrarbeit stellte, wurde mir mitgeteilt, dass es sich um eine Dienstpflicht handelt. Wer kann mir das belegen oder lieber entkräften? ;)


    LG
    Jazzy

Werbung