Beiträge von *Jazzy*

    Morgen!


    Wir hatten in NRW letztens einen ähnlichen Fall. Das "Problem" ist, dass entschuldigte Fehlzeiten die Note nicht beeinflussen dürfen. Auf der Seite des Schulministeriums steht:


    Bei längeren entschuldigten Fehlzeiten sind nicht erbrachte Leistungsnachweise nach der Entscheidung der Fachlehrerin oder des Fachlehrers nachzuholen oder durch eine Prüfung zu ersetzen, falls dies zur Feststellung des Leistungsstandes erforderlich ist (§ 6 Abs. 4 APO-S I).
    Eine Regelung, nach der eine Beurteilung der Leistung nur dann möglich ist, wenn die Schülerin oder der Schüler an einer bestimmten prozentualen Mindestzahl von Unterrichtsstunden teilgenommen hat, besteht nicht.


    Alle unentschuldigten Fehlzeiten werden jedoch als 6 gewertet. Deine drei Doppelstunden, in denen sie anwesend war, müsstest du quasi komplett objektiv bewerten.
    Dagegen steht in der sonstigen Mitarbeit die unentschuldigte Stunde (Doppelstunde?) und die verspätete Stunde ohne Material. Falls das 2 Doppelstunden waren, könntest du dir dafür z.B. zwei 6en notieren.
    Aus diesen Werten müsste also die sonstige Mitarbeit ermittelt werden und dann 1:1 die Endnote gebildet werden, natürlich unter pädagogischen Gesichtspunkten...


    Spannend wird es (wir haben so einen Fall) wenn jemand ständig entschuldigt fehlt, autodidaktisch lernt und nur zu den Lernzielkontrollen erscheint ;)

    Klasse 6 und Klasse 10. Also auch eine ZAP...ist komplex, mich dann auch auf die Förderschüler zu konzentrieren.
    Ich unterrichte Mathematik. Die meisten Schüler haben ES, aber auch manche mit LE.

    Moin!


    Bei ES musst du nicht differenzieren, die werden lernzielgleich unterrichtet. Bei LE müssen tatsächlich andere Materialien her.

    Moin!


    Bei uns gilt auch ein generelles Handyverbot für Schüler. Bei der Anmeldung unterschreiben die Schüler und die Eltern, dass bei Nichteinhaltung das Handy eingesammelt und im Sekretariat verwahrt wird. Die Erziehungsberechtigten können es dann nach Schulschluss abholen.
    Ich kenne die hier beschriebenen Probleme bei der Umsetzung dieser Regelung nicht. Wenn ich ein Problem habe diese Regel umzusetzen, müsste es doch allgemein ein Problem mit Regeln geben. Falls ein Schüler tatsächlich mal nicht reagieren sollte, würde ich zunächst eine Konsequenz androhen, ihn zum SL schicken oder zu seinem KL oder zur Schulsozialarbeit oder die Eltern anrufen... Ich würde direkt erzieherische Maßnahmen einleiten und die Eltern schriftlich darüber in Kenntnis setzen (Schüler xy sitzt am ... bei der SL nach, um die Hausordnung abzuschreiben, da er diese noch nicht verinnerlicht hat).
    So etwas klappt allerdings nur, wenn alle die Regeln kennen und konsequent durchziehen.
    Als Lehrer ist es uns übrigens freigestellt, ob wir die Schüler mit den Handys sinnvoll arbeiten lassen.

    Morgen!


    Danke für eure Antworten.
    Für meine Klasse haben wir durch ein Elternteil ein Konto eröffnen lassen. Das funktioniert auch sehr gut. Nun handelt es sich aber nun um eine klassenübergreifende Fahrt auf freiwilliger Basis (wie z.B. Schüleraustausch). Leider konnte ich bisher nur mit dem Sekretariat sprechen und habe den Direktor noch nicht persönlich erwischt.


    Dieses Problem tritt wirklich häufig auf. Wir konnten es durch das freundliche Elternteil lösen. Bei anderen Klassen wurden auch schon hohe Beträge in Schränken im Lehrerzimmer gebunkert, die anschließend leer geräumt waren.


    Ein kostenloses Girokonto, das kurzzeitig und ohne regelmäßige Buchungen nutzbar ist, konnte ich auch noch nicht finden.

    Guten Morgen!


    Hat sich an dieser Front seit dem letzten Jahr etwas getan? Ich stehe aktuell vor dem gleichen Problem. Eine freiwillige Kursfahrt findet demnächst statt und ich bin die Organisatorin. Leider wurde mir nun auch mitgeteilt, dass das Schulkonto dafür nicht zur Verfügung steht. Na toll...

    @Krabappel na klar. Hab gerade auch erst gemerkt, dass bei meinem copy/paste leider einige Leerzeichen verloren gegangen sind.


    Also: Während der Regelschulzeit in der Allgemeinbildenden Schule wurde ein AOSF Verfahren eingeleitet und ein Förderschwerpunkt ermittelt. Dieser Förderbedarf endet in einigen Fällen nach 10 Schuljahren. Bei dem Förderbedarf "Geistige Entwicklung" wird dieser Förderbedarf jedoch ohne erneute Überprüfung fortgeführt. Normalerweise sollten die Schüler bereits seit der 9. Klasse Kontakt zu einer Mitarbeiterin des Arbeitsamtes und einer Rehaberaterin der Arbeitsagentur haben, die ihnen und ihren Eltern die weiteren Schritte erläutert.


    Joel muss/kann sich ab dem 2.2. über "Schüler-online" in einer Berufsschule anmelden, die den Bildungsgang "Ausbildungsvorbereitung" anbietet. Erklärungen dazu findet man hier: https://www.berufsbildung.nrw.…itung-anlage-a/index.html


    Natürlich kann Joel auch direkt in das Berufsleben einsteigen und eine Fachpraktikerausbildung (früher Werkerausbildung) durchführen. Auch hier ist wieder die Arbeitsagentur der richtige Ansprechpartner. Zur Unterstützungen kann Joel abH (ausbildungsbegleitende Hilfen) beantragen, dass ist quasi eine Nachhilfe und sozialpädagogische Betreuung. Falls eine solche Ausbildung trotz der abH zu schwer wird, kann er auch eine BaE (Außerbetriebliche Ausbildung) durchführen. Es gibt sehr viel Angebote für Schüler, die Unterstützung benötigen. Ich hoffe, nun war es verständlicher ;)

    Hallo!


    An der Schule müsste es einen Berufsberater von der Arbeitsagentur und einen Rehabilitationshelfer geben. Diese Personen sind gerade die richtigen Ansprechpartner und können sagen, welches Berufskolleg den Bildungsgang "Ausbildungsvorbereitung" anbietet. Bestimmt kann gemeinsam mit diesen Menschen oder mit dem Berufskoordinator der Schule per "Schüler-online" die richtige Schule ausgewählt werden. Ab dem 2.2. ist dieses Portal geöffnet und die Anmeldung kann durchgeführt werden.


    Zur Info:
    https://recht.nrw.de/lmi/owa/b…ufgehoben=N&det_id=372575



    § 19 (Fn 13, 15)
    Verfahren und Förderung in der Sekundarstufe II


    (4) Eine Schülerin oder ein Schüler mit einem während derVollzeitschulpflicht förmlich festgestellten Bedarf an sonderpädagogischerUnterstützung im Förderschwerpunkt Geistige Entwicklung wird auch danach ohneein neues Verfahren nach den §§ 11 bis 15 sonderpädagogisch gefördert, solangesie oder er aufgrund der Schulpflicht oder einer Berechtigung nach § 19 Absatz9 des Schulgesetzes NRW eine Schule besucht. Bei der Aufnahme einer Schülerinoder eines Schülers in ein allgemeines Berufskolleg als Ort des GemeinsamenLernens wird sie oder er dort bis zu drei Jahre im BildungsgangAusbildungsvorbereitung unterrichtet. Der Schulbesuch dient der Vorbereitungauf eine Erwerbstätigkeit. Darüber hinaus wird eine Schülerin oder ein Schülersonderpädagogisch gefördert, solange ein Berufsausbildungsverhältnis besteht,das sie oder er nach dem Ende der Schulpflicht begonnen hat.

    Ehrlich gesagt... gar nicht.
    Ich habe höchstens eine Banane dabei, die esse ich zwischendurch. Wenn ich eine Freistunde habe, esse ich schnell Zuhause (ich weiß, Luxus).
    In der Schule gibt es doch wirklich keine angenehme Essensatmosphäre.

    Hallo zusammen!


    Wir teilen vor den Arbeiten immer einen in der Fachschaft abgesprochenen Erwartungshorizont aus mit Bezug zu den Lehrbüchern (auf welcher Seite sie welche Schwerpunkte noch einmal finden). Mit jeder Arbeit erhalten sie einen ausführlichen Bewertungsbogen. Dadurch ist vorher und nachher alles transparent. Das läuft super und erleichtert eine Korrektur ungemein.


    LG

    Das war leider so kurzfristig nicht möglich: Ich haben den Termin ja erst am Mittwoch nachmittag bekommen und war an dem Tag nicht mehr in der Schule. Am Donnerstag morgen war ja der Termin. Ich war um 7.45 in der Schule und um 8.00 fing der Unterricht an. Um kurz vor acht musste ich ja schon loslaufen, um rechtzeitig im Klassenraum zu sein. In den 10 Minuten war das gar nicht anders möglich.

    Ich kann allerdings auch die Verärgerung des Vertretungsplaners verstehen, wenn ihm 15 Minuten vor Unterrichtsbeginn erst mitgeteilt wird, dass eine Lehrkraft wegfällt. Der muss schließlich auch pünktlich im Unterricht erscheinen und nun ggf. einen neuen Plan stricken. Wir müssen uns 45 Minuten vor Unterrichtsbeginn abmelden, um jedem Kollegen Planungszeit zu zugestehen.
    Ich denke, eine Abmeldung mit mehr Vorlauf (kurzer Anruf im Sekretariat/beim Direktor zur frühsten Zeit) hätte den Stress aus dem Gespräch genommen.

    Morgen!


    Erst mal wünsche ich dir gute Besserung!
    Ich kann dir sagen, was mein SL zu bemängeln hätte. Die Befreiung von Unterricht muss über ihn erfolgen und nicht über den Vertretungsplaner (keine Befugnisse). Das wäre aber alles. Ich hoffe, das Gespräch wird angenehmer als erwartet.


    LG

    Morgen!


    Handelt es sich dabei um eine öffentliche Plattform oder einen geschützten Bereich nur für euer Kollegium?
    Wir haben bei uns einen geschützten Bereich und haben dort tatsächlich alle Materialien und Unterrichtsreihen hochgeladen. Bei uns arbeiten alle Fächer am gleichen internen Curriculum. Die Hauptfächer führen die gleichen Reihen durch, teilweise gibt es Alternativen. An den gleichen Tagen werden die gleichen Arbeiten geschrieben. Ich empfinde dieses System als sehr angenehm. Wenn ich spontan eine Vertretung übernehmen muss, kann ich mir dort (meist) direkt das Material runterziehen. Am Anfang des Schuljahres wird festgelegt, wer welche Reihe noch einmal überarbeitet (immer im zweier Team). Dadurch müssen alle die gleiche Arbeit machen. Letztendlich habe ich also nur eine oder zwei Unterrichtsreihen bearbeitet, anstatt 12 (die ich sonst alleine vorbereiten müsste). Ich kann das nur empfehlen!


    Schönen 1. Advent!

    Morgen!


    Über 200 Zugriffe und keiner weiß Rat...


    Ich bin mir inzwischen unsicher, ob das EFV wirklich benötigt wird. Bei Stella steht über allen Beförderungsstellen:
    Bei Bewerbungsverfahren für Stellen für Schulleiterinnen und Schulleiter werden nur Bewerberinnen und Bewerber berücksichtigt, die das Eignungsfeststellungsverfahren für Schulleiterinnen und Schulleiter in Nordrhein-Westfalen bestanden haben oder bereits ein entsprechendes Amt als Schulleiterin oder Schulleiter innehaben (oder innehatten). Für eine Teilnahme am Bewerbungsverfahren reicht es aus, dass das EFV bereits fest terminiert ist. Bewerbungen können nur dann berücksichtigt werden, wenn eine gültige dienstliche Beurteilung für das Amt der Schulleiterin/des Schulleiters vorliegt, die mindestens mit dem Gesamturteil "Die Leistungen übertreffen die Anforderungen" abschließt.


    Nun ist der Konrektor ja kein Schulleiter. Benötigt man nun in NRW für die Ausübung das EFV oder nicht? Wer kennt die Antwort? Das Netz hilft mir hier einfach nicht weiter.

    Hallo zusammen!


    Schon längere Zeit beschäftige ich mich mit der Idee, irgendwann in die Schulleitungseben zu wechseln. Geplant war das erst für eine spätere Zeit, doch nun sucht tatsächlich eine Schule in meiner Nähe eine Konrektorin (zum Einstieg vielleicht nicht schlecht). Voraussetzung ist ein bestandenes oder terminiertes Eignungsfeststellungsverfahren (Ich wusste gar nicht, dass man das benötigt. Ist das neu?). Wer von euch hat das bereits absolviert und kann berichten?
    Weiterhin wird eine dienstliche Beurteilung verlangt, die "Die Leistungen übertreffen die Anforderungen" enthält. Ich fasse für mich einmal zusammen: Ich müsste mich nun für das EFV anmelden, dann dürfte ich mich bewerben. Eine Beurteilung habe ich aber noch nicht, da sich diese aus dem Ergebnis des EFV und der Schulleiterbeurteilung zusammensetzt. Hat das jemand schon mal über diesen Weg versucht? Außerdem habe ich nach Angeboten gesucht, die eine Vorbereitung auf das EFV bieten. Da gibt es eine ganze Menge, doch sind diese Angebote wirklich zielführend? Letztendlich freue ich mich über jede Rückmeldung, die ich zu diesem Thema erhalte. Vielen Dank!

    Guten Morgen!


    Wir hatten tatsächlich verpflichtenden Toilettendienst. Einige 4. Klässler mussten jede Pause die Räume beaufsichtigen: Nicht in Gruppen eintreten lassen, Kontrolle der Toiletten. In der Stunde musste der Name in eine Liste eingetragen werden mit Uhrzeit. Dadurch lässt sich tatsächlich der Kreis der möglichen Schuldigen sehr eingrenzen und der Vandalismus lässt nach. Wenn jemand erwischt wird, haben wir tatsächlich schon Kinder nach der Schule mit der Putzkolonne oder dem Hausmeister mitgeschickt: Erzieherische Maßnahme. Sie durften dann fegen, picken, Mülleimer ausleeren, Staub wischen...
    Diese Maßnahme ergreife ich immer, sobald ich mitbekomme, dass einige Schüler die Schule verunreinigen und keinen Respekt vor der Arbeit anderer haben. Das gab in 8 Jahren Schuldienst auch erst einmal Probleme, letztendlich hat die betreffende Schülerin aber doch geputzt.
    Das Problem hört übrigens nicht in der Sek 1 auf. Unsere Putzfrauen wollten auch schon streiken. Der Hausmeister schließt dann die verunreinigten Toiletten und die Schüler haben dann sehr weite Wege bis zum nächsten offenen Klo, Tücher gibt es kaum noch.
    Wo wir gerade so schön nach Lösungen suchen: Wie bekommt man denn das Problem mit den verunreinigten Lehrertoiletten gelöst? :grimmig:
    LG

    Naja, Jazzy, das ginge schon.
    Dann unterrichtet man eben gemeinsame Themen auf verschiedenen Niveaustufen. Bsp. Herbst/Eichhörnchen ,etc. kann man da schon als Thema vorgeben, ebenso wie sinnentnehmendes Lesen. Ob das nun Anlaut-Bildzuordnung ist oder einen kurzen Text einem Bild zuordnen, ist da ja dann irrelevant.

    Natürlich geht das. Dann hängt man für jedes Fach eine Jahresübersicht auf, natürlich muss die Reihe auch immer visualisiert werden, die Stundentransparenz und der Stundenplan hängt daneben. Das sind ziemlich viele Übersichten.
    Es geht hier doch nicht darum, ob es sinnvoll ist Schülern und Eltern mitzuteilen, was sie im Schuljahr erwartet, sondern wie es mitgeteilt wird. Mir persönlich reicht die Info zum Jahresbeginn und ich möchte das Klassenzimmer nicht überladen.

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