Morgen!
Wir hatten in NRW letztens einen ähnlichen Fall. Das "Problem" ist, dass entschuldigte Fehlzeiten die Note nicht beeinflussen dürfen. Auf der Seite des Schulministeriums steht:
Bei längeren entschuldigten Fehlzeiten sind nicht erbrachte Leistungsnachweise nach der Entscheidung der Fachlehrerin oder des Fachlehrers nachzuholen oder durch eine Prüfung zu ersetzen, falls dies zur Feststellung des Leistungsstandes erforderlich ist (§ 6 Abs. 4 APO-S I).
Eine Regelung, nach der eine Beurteilung der Leistung nur dann möglich ist, wenn die Schülerin oder der Schüler an einer bestimmten prozentualen Mindestzahl von Unterrichtsstunden teilgenommen hat, besteht nicht.
Alle unentschuldigten Fehlzeiten werden jedoch als 6 gewertet. Deine drei Doppelstunden, in denen sie anwesend war, müsstest du quasi komplett objektiv bewerten.
Dagegen steht in der sonstigen Mitarbeit die unentschuldigte Stunde (Doppelstunde?) und die verspätete Stunde ohne Material. Falls das 2 Doppelstunden waren, könntest du dir dafür z.B. zwei 6en notieren.
Aus diesen Werten müsste also die sonstige Mitarbeit ermittelt werden und dann 1:1 die Endnote gebildet werden, natürlich unter pädagogischen Gesichtspunkten...
Spannend wird es (wir haben so einen Fall) wenn jemand ständig entschuldigt fehlt, autodidaktisch lernt und nur zu den Lernzielkontrollen erscheint