Beiträge von Lilith

    Und mal ne Frage: Stimmt das wirklich, kann man zivilrechtlich wirklich bei 12jährigen klagen? Er ist doch nicht strafmündig.

    Du verklagst ihn auf zivilrechtlicher Ebene, d.h. es zählt einzig und allein die Deliktsfähigkeit, die nicht zwangsweise vom Alter abhängt (okay unter 7 jährige sind deliktsunfähig...)


    Er käme nur raus aus der Sache, wenn folgendes gilt:
    "Wer das 7., aber noch nicht das 18. Lebensjahr vollendet hat,
    ist für den Schaden, den er einem anderen zugefügt hat, nicht
    verantwortlich, wenn er beim Begehen der schädigenden Handlung nicht die
    zur Erkenntnis der Verantwortlichkeit erforderliche Einsicht hatte (§ 828 BGB)." (Quelle der Einfachheithalber Wikipedia)
    Das zu prüfen ist aber die Aufgabe des Gerichts.


    Die Strafmündigkeit hat damit nichts zu tun - die zählt eben für die strafrechtliche Seite.

    Du hast doch irgendwann mal eine Steueridentifikationsnummer bekommen, richtig? Auf diesem Zettel steht ein Finanzamt drauf - dieses habe ich genommen (da auch bisher kein anderes für mich zuständig war). Später wird sich das sicher ändern,aber das bekommen die in Berlin schon mit :) und wenns falsch war, können die aus der Senatsverwaltung ja nochmal rückfragen!



    (Wie machst du das mit der Wohnungssuche?)

    Hallo!




    Gibt es jemanden der mittlerweile mehr Erfahrungen hat und eventuell nach dem 1-jährigen Ref in Sachsen in Brandenburg oder woanders verbeamtet wurde?


    Ich liebäugle aus privaten Gründen mit Sachsen, möchte mir aber die Zukunft nicht direkt verbauen. :( Meine Bekannten mit 1-jährigem Ref sind idR in Sachsen oder Thüringen untergekommen, wo ja Verbeamtung eh nie im Raum stand.




    Liebe Grüße

    Ich weiß nicht wie deine Eltern darauf kommen, aber am 2. Examen hat sich in der Form nichts geändert und da 1. Staatsexamen und Master of Education gleichgestellt sind, dürfte es auch keine Probleme bei der späteren Einstellung/Verbeamtung geben. Zumal sie dir dein Zeugnis sicher nicht weggenommen haben. Dein Abschluss ist und bleibt 1. Staatsexamen und nach dem Ref eben noch das 2. Wo also genau ist das Problem?


    Es ist doch super, dass du keine Leistungen nachholen musst, also sei froh über diese Entscheidung!


    Und bist du nicht auch alt genug selbst zu entscheiden, ob du nach RLP möchtest?

    Möglich ist alles, solang der Bedarf da ist. In welchem Bundesland bist du? Sorry falls ich es überlesen habe... in manchen BL brauchst du Mathe und Deutsch als studierte Fächer, sonst kein Ref für GS.



    Was spricht gegen einen Umzug in eine andere Gegend wo für Sek II ein Ref startet? Oder noch eine Weile damit zu warten?

    Hallo!


    Ich suche die Zeitschrift Mathematik lehren, Heft 165 über Kreis und Kugel.



    Online leider nirgends gefunden, voll hat einer von euch ein Exemplar, was er an mich abtreten würde?


    Liebe Grüße


    Naja......aber Nautilius jetzt schon Angst hat, auf Grund seiner Erkrankung nicht ins Referendariat zu kommen, kann es sich wahrscheinlich nur um eine ernsthafte Erkrankung handeln. Und dann sollte er sich gut überlegen, ob der Beruf wirklich der richtige für ihn ist.

    Sofern ich das richtig verstanden habe, ist die Krankheit bereits überwunden und die Wahrscheinlichkeit, dass sie erneut ausbricht, eher gering, aber eben leider überhaupt vorhanden.

    ..., muss mein Gesundheitszeugnis übrigens selbst bezahlen plus das unabhängige Gutachten eines Facharztes, welcher meinte, dass eine Verbeamtung bei der Diagnose grundsätzlich ausgeschlossen wäre, ich aber den Lehrerberuf bedenkenlos ausüben könnte (Widerspruch?).

    Achtung, wieder gefährliches Halbwissen...darf eine Verbeamtung verwehrt werden, wenn nicht mit vorzeitiger Dienstunfähigkeit zu rechnen ist? Ich meine nämlich neulich diesbezüglich was entsprechendes im Referndarsforum gelesen zu haben, dass das eben nicht mehr möglich sei und das entsprechende Gerichtsurteil oder die Bestimmung dazu...


    Edit:


    Schade, dass das genaue Gesetz dazu nicht genannt wurde...



    Ich weiß ja nicht, ob deine Erkrankung, sofern sie nochmals ausbrechen sollte, dazu führt, dass du nie wieder arbeitsfähig bist?!

    Vielleicht hilft es dir, wenn du dich mal erkundigst, ob Wohngeld eine Option wäre. Das gibts auch für Hausbesitzer unter bestimmten Bedingungen. Ansonsten würde ich einen Gang zu einer Beratungsstelle wie profamilie usw planen, die kennen sich durchaus mit der "Finanzierung" von Schwangerschaft und Kind aus.


    Sicherlich könntet ihr auch euren Traum vom Haus zugunsten von Familie aufgeben und in eine günstigere Wohnung ziehen, da müsst ihr wissen wie ihr die Prioritäten setzen wollt.


    Das größte Problem ist ja: bei der Berechnung von Sozialleistungen sind Kredite in aller Regel nicht von Relevanz. Ist ja euer persönlicher Luxus euch zu verschulden und euch damit bedürftig zu machen. Aber angenommen, du wirst nicht verlängert? Wie genau stellst du dir das dann vor zu finanzieren? Da muss ja gar keine Schwangerschaft mit reinspielen, kann auch so passieren. Und das wäre der Fall, wo dann ALG1 ins Spiel kommt, oder nicht? Könnt ihr dann das Haus halten?

    Ich denke mal - falls ein Bundeslandwechsel für dich in Frage käme - wäre es sinnvoll das auch in Erwägung zu ziehen. In Thüringen wärest du jetzt für Mathematik endgültig raus, könntest aber ein anderes Fach zusätzlich zur Physik wählen. Zumindest denke ich das, garantieren kann ich es nicht. Mir wurde mitgeteilt, dass Ma/Ph-Lehramt für Gymnasien ein gänzlich anderer Studiengang ist als W/R-Ph-Lehramt an Gymnasien.
    Ich glaube der beste Ansprechpartner wäre die Studienberatung (falls es die explizit für LA gibt) bzw die für dich zuständigen Prüfungsämter.

    Funktioniert ja aber alles nicht, wenn man noch Veranstaltungen fürs 3. Fach in der Uni hat ;)

    *zustimm*


    Wahrscheinlich sollte ich doch einfach alles auf mich zukommen lassen und einfach ein paar Weihnachtsgeschenke basteln oder so...

    Viel kann ich dir noch nicht sagen, da ich mich selbst erst beworben habe, aber ein guter Freund ist schon fertig, also versuch ich mal ein wenig von dem zu erzählen, was er mir damals auch erzählt hat:


    also wie du dir sicher denken kannst, gehts ziemlich straff los. Wenig Hospitation am Anfang, nach wenigen Wochen unterrichtest du etwa 12h/Woche. Die Ferien sind alles andere als frei, weil da dann Seminare etc. stattfinden, weil ja Inhalte aus 2 Jahren in 1es gequetscht werden müssen. Also insgesamt doch ziemlich stressige Angelegenheit. Vorteil ist, dass du nur angestellt bist und mit der Problematik bezgl Versicherungen erstmal keine Scherereien hast. Außerdem zahlst du in die Arbeitslosenversicherung ein, dh du bekämest, falls du nicht sofort einen Job hast danach, zumindest Arbeitslosengeld.


    Bezüglich der Anerkennung sollte es wohl kaum Probleme geben (wegen der KMK), zumindest nicht in Brandenburg (auch nicht bei der Verbeamtung), Berlin, Thüringen etc.
    Wie es bspw in Ländern aussieht, die verbeamten, wie Niedersachsen oder Bayern, weiß ich nicht.

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