Und mal ne Frage: Stimmt das wirklich, kann man zivilrechtlich wirklich bei 12jährigen klagen? Er ist doch nicht strafmündig.
Du verklagst ihn auf zivilrechtlicher Ebene, d.h. es zählt einzig und allein die Deliktsfähigkeit, die nicht zwangsweise vom Alter abhängt (okay unter 7 jährige sind deliktsunfähig...)
Er käme nur raus aus der Sache, wenn folgendes gilt:
"Wer das 7., aber noch nicht das 18. Lebensjahr vollendet hat,
ist für den Schaden, den er einem anderen zugefügt hat, nicht
verantwortlich, wenn er beim Begehen der schädigenden Handlung nicht die
zur Erkenntnis der Verantwortlichkeit erforderliche Einsicht hatte (§ 828 BGB)." (Quelle der Einfachheithalber Wikipedia)
Das zu prüfen ist aber die Aufgabe des Gerichts.
Die Strafmündigkeit hat damit nichts zu tun - die zählt eben für die strafrechtliche Seite.