Kennt hier vielleicht jemand die rechtliche Grundlage (es geht um Grundschule, Bayern) dafür, ob Lehrer oder die Sekretärin bei Kindern anrufen müssen, die nicht entschuldigt sind.
Wir haben generell die Regel, Eltern müssen ihre Kinder entschuldigen. Jetzt ist gerade die Diskussion entbrannt, wenn ein Kind fehlt, welches nicht entschuldigt wurde, telefonieren wir dann hinterher? Es könnte ja was auf dem Schulweg passiert sein. Unser Schulleiter wusste da leider auch nicht weiter, wie das rechtlich aussieht. Und was ist, wenn ein Kind nur für heute entschuldigt ist und am nächsten Tag auch noch fehlt? Anrufen, oder davon ausgehen, es ist immer noch krank? Aber was ist, wenn die Mutter es losgeschickt hat und es ist ausgerechnet heute was passiert?
KWMS vom 6.11.1996
Nr. III/9-S 4313-8/169876:
Bei unentschuldigtem Fernbleiben von Schülern muss die Schule sofort nach Unterrichtsbeginn die Erziehungsberechtigten davon in Kenntnis zu setzen, dass das Kind nicht im Unterricht erschienen ist, und sie darauf hinzuweisen, dass sie für weitere Maßnahmen verantwortlich sind.
Ist eine Kontaktaufnahme mit den Erziehungsberechtigten nicht möglich, so muss die Schule entscheiden, ob und wann es gerechtfertigt ist, die örtlich zuständige Polizeidienststelle zu verständigen.
KMS vom 21.2.2001
Nr. III/5-S4313-6/147
Die Schule ist gehalten, bei nicht gemeldetem Fernbleiben von Schülerinnen und Schülern sofort nach Unterrichtsbeginn die Erziehungsberechtigten davon in Kenntnis zu setzen, dass das Kind nicht im Unterricht erschienen ist, und sie darauf hinzuweisen, dass sie für etwaige weitere Maßnahmen verantwortlich sind.
Wo eine solche Kontaktaufnahme nicht möglich ist, sind örtlich praktikable Lösungen, z.B. in Absprache mit den Erziehungsberechtigten und dem Sachaufwandsträger, zu finden.
Sind die Erziehungsberechtigten nicht zu erreichen, so muss die Schule nach Lage des Falles die Entscheidung treffen, ob und wann es gerechtfertigt erscheint, die örtlich zuständige Polizeidienststelle zu verständigen.