Beiträge von indidi

    Hat man in irgendeiner Form ein Recht, eine Klassenlehrerfunktion abzulehnen?
    Ich würde gerne weiterhin Fachlehrer sein, doch meine Schulleiterin hat mir mitgeteilt, dass sie mich nach den Ferien als Klassenlehrer einer 5. Klasse braucht.
    Wie sieht das rechtlich aus?


    In welchem Bundesland unterrichtest du?
    Und was ist bei euch so schlimm an einer Klassenleiterfunktion?
    Was kommt da als Zusatzaufgaben auf dich zu?

    Ich hatte noch nie mehr als 20 Minuten Fahrzeit zu meinen Schulen.
    (und das seit 25 Jahren)

    Allerdings bedeutete das aber auch zeitweise doppelten Wohnsitz, da ich nicht gewillt war 70 Minuten täglich einfache Fahrstrecke zu fahren.

    Für mich zählt der Freizeitfaktor, den ich jeden Tag gewinne wesentlich mehr,
    als die Unannehmlichkeit eines Elterntreffens im Supermarkt.

    Seit Jahren sind es 5 Minuten zur Schule.
    = 10 Minuten Fahrzeit am Tag.
    Und die anderen 2 Stunden, die manche Kollegen täglich auf sich nehmen lieg ich einfach faul auf der Couch oder im Garten.
    :)

    Ich würde die Kinder auf jeden Fall an der Heimatschule einschulen.
    Hier haben sie ihre Kindergartenfreunde und können sich nachmittags schnell verabreden.

    (Wenn du nicht mit ihnen an einer Schule sein willst, musst du wechseln--aber den Kindern würde ich das nicht zumuten)

    Und...
    wenn du mit deinen Kindern an einer Schule bist, ist das normalerweise nicht besonders problematisch---denn sie kennen es nicht anders.

    Man muss halt selber auch diszipliniert sein und nicht in der Schule vor Allen übers eigene Kind reden.
    Auch wenn andere Kollegen da was öffentlich sagen möchten, immer darauf hinweisen "Das können wir gerne bereden, wann hast du Zeit?"

    DANKE für eure ganzen Tipps! Ich werde mir kein Hochbeet kaufen - ihr habt mich überzeugt, dass ich das anders hinbekomme :) Bin schon ziemlich gespannt, ob ich irgendwas ernten werde!


    :)
    Berichte mal, wenn du die ersten Radieschen verspeist.

    Mit Hochbeet auf dem Balkon hab ich keine Erfahrungen.

    Aber wir haben jahrelang in 10l-Eimern Cocktailtomaten gezogen (eine Pflanze pro Eimer, imn der Gärtnerei gekauft).
    Eine Freundin von mir hat in Balkonkästen Pflücksalat, Radieschen und Kohlrabi gezogen.
    Die Salat- und Kohlrabipflänzchen kamen aus der Gärtnerei, die Radieschen aus dem Samentütchen.
    Auch Schnittlauch und Patersilie kann man im Balkonkasten gut anbauen.

    Ich habe gute Erfahrungen mit Stempelkarten gemacht:

    Jeder Schüler bekommt eine Karte mit 5-10 freien Quadraten (ich fange lieber erst mal mit wenigen an.)
    Wenn eine bestimmte Aufgabe erledigt ist, kommt er zu mir und erhält einen Stempel.
    Wenn alle Felder voll sind, gibt es eine kleine Belohnung (Gummibärchen oder so)

    Die Kinder sehen da gut, was sie schon geleistet haben.
    Das motiviert auch meine langsamsten zum Arbeiten. (Vor allem wenn die Ersten die Belohnung abholen.)
    :)


    Der Vorteil ist auch:
    Man kann die Karte variabel einsetzen.
    Jetzt ist "Stempelkartenzeit" - und schon werden auch meine Langsamsten auf wunderbare Weise schneller.

    Allerdings hatten auch wir vor zwei Jahren diesselbe Diskussion und haben dann im Schulamt nachgefragt. Die wiederum haben bei der Regierung nachgefragt und haben uns mitgeteilt, dass nur die Noten des zweiten Halbjahres eingerechnet werden dürfen. Die Begründung hierfür war, dass die Lernzielkontrollen noch nicht den geforderten Niveaustufen einer Probe entsprechen.

    Das finde ich sehr merkwürdig.
    joy,
    gilt diese Regelung nur für euren Regierungsbezirk oder kennst du das auch von anderen?


    Ich seh das so:
    Im Jahreszeugnis (in Bayern) werden ja die Leistungen des gesamten Schuljahres berücksichtigt.
    Wieso sollte das für die 2. Klasse nicht gelten?

    Außerdem steht in der Grundschulordnung §37
    (3) Die Probearbeiten im ersten Halbjahr der Jahrgangsstufe 2 werden nicht benotet, jedoch mit Bemerkungen versehen, die den Leistungsstand der Schülerin oder des Schülers beschreiben.

    Damit hat man doch den Leistungsstand der Schüler und kann ihn dann ins Jahreszeugnis einfließen lassen?

    Zielgruppe wären vielleicht tatsächlich eher die Eltern, wenn die Kinder tagelang mit den selben verschwitzten Synthetikklamotten rumlaufen.


    Meine Erfahrungen (Mama und Pubi-Lehrerin):

    Das Problem zu Beginn der Pubertät ist einfach, dass sich die Schweißdrüsen erst mal "einspielen" müssen.
    Die Jugendlichen stinken extrem und merken es aber selber garnicht.
    (Die Jugendlichen scheinen gegen den Gestank immun zu sein.)

    Im Endeffekt sind da echt die Eltern gefragt, die die Kids immer wieder zum Duschen schicken müssen und daran erinnern müssen, frische Klamotten anzuziehen.
    Täglich duschen und frische Klamotten (bei Sport noch mehr)
    Wie gesagt, die scheinen das einfach nicht zu riechen.

    Ich spreche aber das Thema als Lehrer durchaus an.
    Wenns passt mal eine extra-Stunde Körperpflege.
    Und dann auch gezielt einzelne Schüler unter vier Augen.

    Also der Junge mit Down Syndrom hat den Stand eines 1.Klässlers u braucht eigentlich bei allem Hilfe. Daher auch die I-Helferin. Und er muss noch mal anderes Material haben als die LE Kids.
    Wobei ich persönlich finde es wäre sinnvoller, wenn die I- Helferin mit ihm raus geht u z.b Deutsch lesen übt. Ebenso in Chemie u anderen Fächern.
    Aber die Eltern wollen, d er möglichst viel im Klassenverband ist. Sinnvoll hin o her.


    Du bist der Lehrer. Du bestimmst was die Schüler machen und was für sie sinnvoll ist.
    Und wenn du es für sinnvoll hältst, dass die I-Helferin mit ihm rausgeht, dann geht sie raus.

    (Oder hast du eine schriftliche Anweisung, dass Schüler xy mit I-Helferin nicht rausgehen darf?)

    Wieso werden Präsentationen, die du in deinem Unterricht gibst "woanders hin" zum Übersetzen geschickt und dann vom Abteilungsleiter redigiert? Und was soll das jezt mit der "zentralen Dateiablage" und wieso das "trotzdem"?

    Um ehrlich zu sein, ich verstehe deine Geschichte immer weniger...


    Mir geht es genauso!

    Du hast in deinem Profil Berufe Schulen und als Fächer Informatik und Elektrotechnik angegeben.
    Wieso muss da was zu Übersetzen weggeschickt werden. In welche Sprache wird das dann übersetzt-Englisch?

    Kennt hier vielleicht jemand die rechtliche Grundlage (es geht um Grundschule, Bayern) dafür, ob Lehrer oder die Sekretärin bei Kindern anrufen müssen, die nicht entschuldigt sind.
    Wir haben generell die Regel, Eltern müssen ihre Kinder entschuldigen. Jetzt ist gerade die Diskussion entbrannt, wenn ein Kind fehlt, welches nicht entschuldigt wurde, telefonieren wir dann hinterher? Es könnte ja was auf dem Schulweg passiert sein. Unser Schulleiter wusste da leider auch nicht weiter, wie das rechtlich aussieht. Und was ist, wenn ein Kind nur für heute entschuldigt ist und am nächsten Tag auch noch fehlt? Anrufen, oder davon ausgehen, es ist immer noch krank? Aber was ist, wenn die Mutter es losgeschickt hat und es ist ausgerechnet heute was passiert?


    KWMS vom 6.11.1996
    Nr. III/9-S 4313-8/169876:
    Bei unentschuldigtem Fernbleiben von Schülern muss die Schule sofort nach Unterrichtsbeginn die Erziehungsberechtigten davon in Kenntnis zu setzen, dass das Kind nicht im Unterricht erschienen ist, und sie darauf hinzuweisen, dass sie für weitere Maßnahmen verantwortlich sind.
    Ist eine Kontaktaufnahme mit den Erziehungsberechtigten nicht möglich, so muss die Schule entscheiden, ob und wann es gerechtfertigt ist, die örtlich zuständige Polizeidienststelle zu verständigen.

    KMS vom 21.2.2001
    Nr. III/5-S4313-6/147
    Die Schule ist gehalten, bei nicht gemeldetem Fernbleiben von Schülerinnen und Schülern sofort nach Unterrichtsbeginn die Erziehungsberechtigten davon in Kenntnis zu setzen, dass das Kind nicht im Unterricht erschienen ist, und sie darauf hinzuweisen, dass sie für etwaige weitere Maßnahmen verantwortlich sind.
    Wo eine solche Kontaktaufnahme nicht möglich ist, sind örtlich praktikable Lösungen, z.B. in Absprache mit den Erziehungsberechtigten und dem Sachaufwandsträger, zu finden.
    Sind die Erziehungsberechtigten nicht zu erreichen, so muss die Schule nach Lage des Falles die Entscheidung treffen, ob und wann es gerechtfertigt erscheint, die örtlich zuständige Polizeidienststelle zu verständigen.

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