Beiträge von indidi

    Hier hast du den gesetzlichen Hintergrund:

    Erziehungs- und Ordnungsmaßnahmen:
    https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayEUG-86

    Wer ist für welche Erziehungs- und Ordnungsmaßnahem verantwortlich, bzw. wie ist das Procedere?
    https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayEUG-88

    Da steht:


    Art. 86

    Erziehungsmaßnahmen, Ordnungsmaßnahmen

    (1) 1Zur Sicherung des Bildungs- und Erziehungsauftrags oder zum Schutz von Personen und Sachen können Erziehungsmaßnahmen gegenüber Schülerinnen und Schülern getroffen werden. 2Dazu zählt bei nicht hinreichender Beteiligung der Schülerin oder des Schülers am Unterricht auch eine Nacharbeit unter Aufsicht einer Lehrkraft. 3Soweit andere Erziehungsmaßnahmen nicht ausreichen, können Ordnungs- und Sicherungsmaßnahmen ergriffen werden. 4Maßnahmen des Hausrechts bleiben stets unberührt. 5Alle Maßnahmen werden nach dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit ausgewählt.

    (2) Ordnungsmaßnahmen sind:

    1. der schriftliche Verweis
    (...)


    Art. 88

    Zuständigkeit und Verfahren

    (1) Über Ordnungsmaßnahmen entscheidet in den Fällen des Art. 86 Abs. 2

    Nr. 1 die Lehrkraft oder Förderlehrkraft

    Nr. 2 bis 5 die Schulleiterin bzw. der Schulleiter
    (...)

    Einen Verweis dürfte es hier erst nach erfolgloser Durchführung von Erziehungsmaßnahmen geben und ja, dass bedarf den Beschluss einer Klassenkonferenz! Und das ist auch gut so, so sind alle abgesichert.
    https://www.schulgesetz-berlin.de/berlin/schulge…smassnahmen.php

    HIer die Erziehungsmaßnahmen, die vorher erfolglos gewesen sein müssen:
    https://www.schulgesetz-berlin.de/berlin/schulgesetz/teil-v-schulverhaeltnis/abschnitt-iv-massnahmen-bei-erziehungskonflikten/sect-62-erziehungsmassnahmen.

    okay,
    gehen wir davon aus, dass es eine Schüler ist der schon vorher mehrmals ermahnt wurde.

    Genau, um Strafen für Schüler und ich meine da sind die Eltern auch voll stimmberechtigt und ohne sie kann die nicht stattfinden. Und enau da kann man eben als Elternvertreter auch noch mal eine ganz andere Sicht auf die Kinder geben, weil man sie ja im besten Fall auch privat kennt.

    Ich verstehe es immer noch nicht, bzw als Einmischung von Leuten, die mit der Materie nix am Hut haben.

    Ein Beispiel:
    Schüler K tritt in der Pause einen anderen Schüler ins Schienbein und boxt ihn dann ihn den Bauch. Ich stehe fast daneben und kann das Ganze gut beobachten.
    Er bekommt von mir als Ordnungsmaßnahme einen (einfachen) Verweis (oder wie immer das in eurem Bundesland heißt). Das entscheide ich komplett selbstständig, da redet mir keiner rein. Da gibt es auch keine Konferenz, das kann ich als Lehrer komplett allein entscheiden.

    Nochmal meine Frage, bei sowas würde bei euch eine Konferenz einberufen werden mit Eltern???
    Oder reden wir da nur aneinander vorbei?

    (...) oder auch Ordnungsmaßnahmen-Konferenzen erachte ich deren Anwesenheit allerdings schon als recht wichtig im Rahmen des Mitspracherechts.

    Bitte klär mich mal auf was die Eltern dort machen und mitentscheiden können. Ich kann mir das so garnicht vorstellen. Geht es da um Ordnungsmaßnahmen für einzelne Schüler oder versteh ich das falsch?

    Bei uns sind Eltern und Schülern nur in der Schulkonferenz mit dabei. Da geht es um allgemeine Sachen.

    Aktuell habe ich einen Fall, wo ein Elternteil mit mir unbedingt über eine Lappalie sprechen muss, aber nur an meinem freien Tag und an einem Tag, wo ich durchgehend Unterricht habe. Sprechstunde: kann sie nicht; Elternsprechtag: will sie nicht.

    Wir haben in Bayern eine fixe Sprechstunde jede Woche. Da kann ich 2 (maximal 3 kurze) Elterngespräche führen.
    Wenn da jemand nicht kann (verstehe ich) biete ich gerne einen anderen Termin an. (Natürlich nur zu MEINEN Zeiten). Und wenn da schon 2 Leute am "Tag X" in der Sprechstunde waren, hab ich diese Woche halt keinen Termin mehr frei.

    Lies das nicht mehr, diese schrecklichen Erfahrungsberichte aus dem Ref. Lies hier mit. Du siehst, wir haben es überlebt und machen auch noch gerne Quatsch. Also ich jedenfalls. Vllt. solltest du dich mit einem/einer Gleichgesinnten zusammen tun in der Zeit. Ich kannte mein halbes Seminar noch aus dem Studium und wir haben vieles geteilt: Unterrichtsvorbereitungen, AB`s, Pläne....Wegstrecken... und Bier.

    Wäre auch mein Tipp. Der Austausch mit anderen Refs sparte mir damals unheimlich viel Arbeit und man konnte sich auch mal so richtig ausk.....
    Ein Außenstehender verstand eh nicht, was da ein Problem sein sollte.

    Ich finde die "Stark in..." Reihe von Westermann meistens ganz brauchbar, allerdings eher als Ergänzung für Deutsch und Gesellschaftslehre. Die Mathekollegen setzen es auch gerne ein, soweit ich weiß.

    Die "Stark in"-Bücher für Mathe finde ich auch gut.
    Allerdings gefallen mir die Arbeitshefte nicht mehr so gut wie früher. Die Schrift ist sehr klein und da haben Kinder, die nicht so gut lesen können echt Probleme damit.

    Genau, die Vorschulkinder kommen am Schuljahresende einmal zu Besuch. Eine Kindergärtnerin geht in der Regel mit.
    Das war bisher in allen meinen Schulen so, und bei meinen eigenen Kindern und Nichten auch, meiner Erfahrung nach ist das also tatsächlich (zumindest Münchenweit) so üblich.

    Ist bei uns auch so seit Jahren im Grundschulbereich üblich.

    Wir sind eine Mini-Schule (9 Klassen).
    Jeder kann bei uns einen Wunschzettel abgeben. Die Wünsche sollten nach Dringlichkeit geordnet sein. Wer allerdings nur einen Wunsch abgibt kann nicht damit rechnen, dass er auch erfüllt wird. Wir brauchen da schon ein bissl Auswahl.

    Und dann schauen wir bei der Stundenplanerstellung was geht.
    Bisher konnte das Stundenplanteam meist viele Wünsche erfüllen.


    Aber feste Grundsätze gibt es nicht. Wobei wir schon schauen, dass Leute mit nur wenigen Stunden die gebloggt auf wenige Tage haben (Außer sie wünschen es anders).

    Bei uns an der Schule gibt es eine "offene Ganztagschule". Die ist im Anschluss an den Vormittagsunterricht und geht bis 16 Uhr:
    Mittagessen, Hausaufgabenbetreuung, Freizeitangebote

    Das machen ausschließlich Erzieher, Kinderpfleger oder anderes Personal.
    Wir Lehrer haben damit garnichts zu tun.

    Die Eltern können dieses Angebot für 2, 3 oder 4 Tage buchen. (Feste Tage für das ganze Jahr) Sie müssen 3,50€ (ermäßigt 1€) für das Mittagessen zahlen. Die Betreuung kostet nichts.

    Dieses Angebot wird sehr gerne angenommen.

    Ich war auch gerade auf der Jandorf-Seite und habe da durch Zufall gesehen, dass es ein ganzen Heft für Bayern gibt, da scheinen die abgeänderten Buchstaben direkt enthalten zu sein. Vielleicht haben sie die Downloads ja jetzt integriert???

    Ich denke die sind jetzt einfach hinten angehängt.

    @Flip,
    so einen Lehrgang würde ich mir auch wünschen.

    Meine Schüler schreiben schon lange das Schleifen-e . Ich habe die VA-Schrift von Will, da kann man die alternativen Buchstaben einstellen. Damit habe ich einige zusätzliche ABs erstellt.
    Die Kinder schreiben dann von Anfang an das Schleifen-e obwohl es im Lehrgang anders vorgegeben ist. Das ist eigentlich kein Problem. Auch das z und das v schreiben sie anders.

Werbung