Beiträge von indidi

    indidi: Genau gesagt ist das ein Förderschullehrer, der nicht fest an unserer Schule ist und auch nicht selbst bei uns unterrichtet, sondern mehrere Kinder an unterschiedlichen Schulen betreut und für das Kollegium beratend zur Verfügung stehen soll.Wir sind ein Gymnasium, er arbeitet aber an mehreren Schulformen.

    Danke!

    Mal nachgefragt zur Klarstellung:

    Im Eingangspost ist die Rede von einem "Förderlehrer".


    Nachdem ich alles gelesen habe scheint es sich doch um einen Förde/Sonderrschullehrer zu handeln, oder?


    Erklärung:

    In Bayern gibt es z.B. Förderlehrer.

    Die unterstützen die Grundschullehrer oder die Sonderpädagogen an der Förderschule.


    Leider hat der User in seinem Profil kein Bundesland angegeben.Das würde einiges erleichtern.


    Wir haben heute damit angefangen, nur Ma Ma Ma und La La La zu lesen. Klingt doof, aber das Kind hat sich bemüht, Erfolg gehabt und sich gefreut.

    Das klingt nicht doof, sondern ist wichtig für lernschwache Kinder.


    Damit kann man gut Wort-Siben-Zuordnungen machen.
    Damit übt man erste Sinnerfassung.


    buntes Bildchen+Anfangssilbe dazu:
    Ma-Mama, Marmelade, Mann
    La-Laterne, Lampe ...


    sw Bildchen am Arbeitsblatt+ 2 Silben zur Auswahl
    Sch kreuzt richtige Anfangssilbe an

    Wir haben das während unserer Unterrichtszeit in der letzten Schulwoche erledigt. Nicht während der Freizeit.
    Und da es während der letzten Schulwoche war, hatten wir auch keine Vor- und Nachbereitungszeit mehr in der Woche. Außerdem hatten unsere Schüler 2 Tage schulfrei und dann hatten wir keinen Unterricht und konnten uns um unsere Angelegenheit kümmern.

    So war es bei uns auch.


    Wir haben im Vorfeld die Gelegenheit genutzt und viel aussortiert und weggeworfen. Teilweise haben wir das mit kleinen Schülergruppen im Werk- oder Kochunterricht gemacht. (Schränke ausräumen. Alles in Kisten verpacken, beschriften und zentral lagern.


    Die Dinge aus dem Klassenzimmer habe ich auch mit den Schülern "verpackt". Natürlich während der Unterrichtszeit. Lebenspraktischer geht es kaum. ;)
    In den Ferien kam dann das Umzugsunternehmen und hat alles in die neue Schule geschafft.
    Eingeräumt haben dann die Fachlehrer, bzw. die Klassenlehrer so nach und nach. Manches schon teilweise in den Ferien, vieles wieder zusammen mit den Schülern anstatt "richtigem" Unterricht.

    Es soll auch Schüler geben, die erst mal nichts mehr mit Schule am Hut haben wollen. Unbedingt Ausbildung!
    Nach 3 Jahren merken sie, dass das Baustellendasein doch nicht so prikelnd ist und es da die Chefs doch etwas entspannter haben.
    Und plötzlich schaffen sie es sich zum Lernen zu motivieren.
    Bei uns in Bayern kannst du nach einer Berufsausbildung 1 oder 2 Jahre BOS machen und hast dann das Fachabitur. Damit kannst du dann studieren.

    Sehr viele Grundschulen brauchen sehr viel Zeit um neue Curricula einzuarbeiten. Das liegt an den Vorgaben, die durch die Inspektoren regional durchgesetzt wurden, das liegt auch daran, dass die Curricula sehr unkonkret sind. Das schafft Möglichkeiten für kreative Lösungen, braucht aber ebenfalls eine Menge Arbeitszeit und Absprachen.besagt, dass die

    Nur mal so eine Idee:
    Kann man sich da nicht mit anderen Schulen zusammenschließen, um sich die Arbeit zu teilen?
    Die einen arbeiten Mathe aus, die anderen Deutsch ...
    Danach passt man die Konzepte noch ein bisschen der eigenen Schule an und gut is es.


    Papier ist geduldig.

    Hier hast du den gesetzlichen Hintergrund:


    Erziehungs- und Ordnungsmaßnahmen:
    https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayEUG-86


    Wer ist für welche Erziehungs- und Ordnungsmaßnahem verantwortlich, bzw. wie ist das Procedere?
    https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayEUG-88


    Da steht:



    Art. 86


    Erziehungsmaßnahmen, Ordnungsmaßnahmen


    (1) 1Zur Sicherung des Bildungs- und Erziehungsauftrags oder zum Schutz von Personen und Sachen können Erziehungsmaßnahmen gegenüber Schülerinnen und Schülern getroffen werden. 2Dazu zählt bei nicht hinreichender Beteiligung der Schülerin oder des Schülers am Unterricht auch eine Nacharbeit unter Aufsicht einer Lehrkraft. 3Soweit andere Erziehungsmaßnahmen nicht ausreichen, können Ordnungs- und Sicherungsmaßnahmen ergriffen werden. 4Maßnahmen des Hausrechts bleiben stets unberührt. 5Alle Maßnahmen werden nach dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit ausgewählt.


    (2) Ordnungsmaßnahmen sind:


    1. der schriftliche Verweis
    (...)




    Art. 88


    Zuständigkeit und Verfahren


    (1) Über Ordnungsmaßnahmen entscheidet in den Fällen des Art. 86 Abs. 2


    Nr. 1 die Lehrkraft oder Förderlehrkraft


    Nr. 2 bis 5 die Schulleiterin bzw. der Schulleiter
    (...)

    Einen Verweis dürfte es hier erst nach erfolgloser Durchführung von Erziehungsmaßnahmen geben und ja, dass bedarf den Beschluss einer Klassenkonferenz! Und das ist auch gut so, so sind alle abgesichert.
    https://www.schulgesetz-berlin…63-ordnungsmassnahmen.php


    HIer die Erziehungsmaßnahmen, die vorher erfolglos gewesen sein müssen:
    https://www.schulgesetz-berlin.de/berlin/schulgesetz/teil-v-schulverhaeltnis/abschnitt-iv-massnahmen-bei-erziehungskonflikten/sect-62-erziehungsmassnahmen.

    okay,
    gehen wir davon aus, dass es eine Schüler ist der schon vorher mehrmals ermahnt wurde.

    Genau, um Strafen für Schüler und ich meine da sind die Eltern auch voll stimmberechtigt und ohne sie kann die nicht stattfinden. Und enau da kann man eben als Elternvertreter auch noch mal eine ganz andere Sicht auf die Kinder geben, weil man sie ja im besten Fall auch privat kennt.

    Ich verstehe es immer noch nicht, bzw als Einmischung von Leuten, die mit der Materie nix am Hut haben.


    Ein Beispiel:
    Schüler K tritt in der Pause einen anderen Schüler ins Schienbein und boxt ihn dann ihn den Bauch. Ich stehe fast daneben und kann das Ganze gut beobachten.
    Er bekommt von mir als Ordnungsmaßnahme einen (einfachen) Verweis (oder wie immer das in eurem Bundesland heißt). Das entscheide ich komplett selbstständig, da redet mir keiner rein. Da gibt es auch keine Konferenz, das kann ich als Lehrer komplett allein entscheiden.


    Nochmal meine Frage, bei sowas würde bei euch eine Konferenz einberufen werden mit Eltern???
    Oder reden wir da nur aneinander vorbei?

    (...) oder auch Ordnungsmaßnahmen-Konferenzen erachte ich deren Anwesenheit allerdings schon als recht wichtig im Rahmen des Mitspracherechts.

    Bitte klär mich mal auf was die Eltern dort machen und mitentscheiden können. Ich kann mir das so garnicht vorstellen. Geht es da um Ordnungsmaßnahmen für einzelne Schüler oder versteh ich das falsch?


    Bei uns sind Eltern und Schülern nur in der Schulkonferenz mit dabei. Da geht es um allgemeine Sachen.

    Aktuell habe ich einen Fall, wo ein Elternteil mit mir unbedingt über eine Lappalie sprechen muss, aber nur an meinem freien Tag und an einem Tag, wo ich durchgehend Unterricht habe. Sprechstunde: kann sie nicht; Elternsprechtag: will sie nicht.

    Wir haben in Bayern eine fixe Sprechstunde jede Woche. Da kann ich 2 (maximal 3 kurze) Elterngespräche führen.
    Wenn da jemand nicht kann (verstehe ich) biete ich gerne einen anderen Termin an. (Natürlich nur zu MEINEN Zeiten). Und wenn da schon 2 Leute am "Tag X" in der Sprechstunde waren, hab ich diese Woche halt keinen Termin mehr frei.

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