Beiträge von hombredelfuego

    ... klar, dass ich wenn ich schlafe, nicht auf meine Schüler aufpassen kann...


    Wenn ich das jetzt richtig verstehe, sieht es so aus:


    - S unter 18: "Um 10 seid ihr alle wieder in der Herberge, ich kontrolliere das. Ab dann ist Nachtruhe und niemand verlässt die Herberge!"


    - S über 18 Jahre: "Hier habt ihr eure Zimmerschlüssel. Denkt daran, dass ab 10 Nachtruhe ist. Stört bitte niemanden."


    Habe ich das richtig verstanden?


    Gruß

    Hallo zusammen,


    ich büffele gerade für meine Ex-Prüfung. Unter anderem werde ich mich über rechtliche Aspekte von Schulfahrten prüfen lassen.


    Nun bin ich über einen Satz gestolpert, den ich nicht verstehe:


    "Bei volljährigen Schülern beschränkt sich die Aufsichtspflicht auf die ordnungsgemäße Durchführung der Schulfahrt."


    ... was heißt das???


    Gruß,

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