Hallo ihr,
von 3 Freundinnen, die in drei unterschiedlichen Kreisen in Schleswig - Holstein auch in Realschulen unterrichten, habe ich gehört, dass man als schwangere Lehrerin keine Aufsichten und auch keine Vertretungsstunden machen muss.
Da bei uns ständiger Personalmangel herrscht, bekomme ich permanent Vertretungsstunden und zusätzliche Aufsichten zugeteilt. Auf meine Bemerkung hin, dass dies eigentlich nicht zulässig sei, wurde ich nur verständnislos angesehen - frei nach dem Motto: "Wie kommen Sie denn auf solch einen Blödsinn! Aus welchem Grund sollte es denn solch eine Regelung geben?!" Das hat mich sehr geärgert, weil ich trotz wirklich großer Übelkeit und schlafloser Nächte,etc. immer in die Schule gehe - egal wie schlecht es mir geht.
Nun würde ich einfach gerne wissen, ob es diese Regelung wirklich gibt und wenn ja, wo im Beamtengesetz sie verankert ist!! Über Hinweise wäre ich sehr sehr dankbar, da es mir nämlich nicht so super geht, dass ich jede zusätzliche Belastung leicht wegstecken kann ... .
LG, Sonja