Beiträge von fossi74

    Ja so sieht es aus. Und das beinhaltet als Lehrer, dass Du trotzdem an Wochenenden arbeiten musst und so weiter. Von den Arbeitsstunden gibt sich das nicht viel, nur das Gehalt ist unterschiedlich (und eben die Art der Tätigkeit).

    So, der Thread ist wohl schon so gut wie tot, da macht es nichts, wenn ich auch noch dazusenfe. Nur zwei Punkte:


    1. Ich war kürzlich gezwungen, die Gehaltsabrechnung meines stellvertretenden Schulleiters zu lesen (ja, ich muss zwanghaft alles Gedruckte lesen, das ich erkennen kann. Auch wenn es auf dem Kopf steht. Ich kann da nix für). Sein Netto belief sich auf knapp 4.900 Euro. Gut, der Mann ist natürlich jenseits der 50 (ich kenne aber einen Stellvertreter an einer Berufsschule, der erst 39 ist). Trotzdem kann - zumindest im höheren Schuldienst - keine Rede sein von "3000 Euro lebenslang".


    2. Wenn Du in Deinem Job wirklich in wenigen Jahren 5000 netto verdienen kannst, dann bleib dabei. Verrat uns dann doch bitte, in welcher Branche Du so erfolgreich bist - vielleicht kannst Du ja mit einem von uns hier den Job einfach tauschen, das wär doch praktisch.


    3. (Wenn ich zählen könnte, wär ich Mathematiker geworden) Jobs, in denen man nach wenigen Jahren 5000 netto verdient, sind für gewöhnlich Jobs, die man auch gern mal völlig unverhofft wieder los ist, oder die einen unverhofft dazu zwingen, das gerade erworbene und liebevoll eingerichtete Häuschen mal eben zu vermieten oder zu verkaufen, um sich in einer möglicherweise schönen, möglicherweise auch weniger schönen Gegend Deutschlands eine neue Bleibe und den Kindern neue Schulen zu suchen. Auch nicht jedermanns Sache. Als Lehrer passiert Dir das für gewöhnlich nicht.



    Gruß
    Fossi

    Und noch eine Frage: Was genau ist denn mit den 3 Tagen Rückäußerungsfrist ab Zustellung gemeint? Ich habe die Post heute (Samstag) aus dem Briefkasten geholt und kann den Brief ja frühestens Montag abschicken, sodass er im besten Fall am Dienstag da ist. Das sind ja dann schon 4 Tage, aber schneller ist es ja auch nicht möglich!?!?

    Doch. Briefkästen werden normalerweise auch am Sonntag geleert, mal ganz davon abgesehen, dass hier sicher Werktage gemeint sind und dass Dir keiner nachweisen könnte, den Brief schon am Samstag erhalten zu haben. Keep also cool.



    Gruß
    Fossi


    PS. Telefon existiert ebenfalls - ruf doch am Montag einfach mal da an.

    Kommt drauf an, was dran steht. Die, die urheberrechtlich geschützt dabei stehen haben, sind urheberrechtlich geschützt.

    Ah, und wo nichts dabei steht, handelt es sich um gemeinfreie Dateien? Sorry, aber selten war der abgelutschte Begriff "gefährliches Halbwissen" so treffend... Und was das Anliegen des Ausgangsposts angeht: Du wirst das Lehrprobenskript wohl kaum veröffentlichen, schon gar nicht, wenn Bilder mit ungeklärten Urheberrechten verwendet wurden, oder :engel: ? Ich wäre aber trotzdem vorsichtig - einem Bekannten von mir wurde in der LP mal ein Strick daraus gedreht, dass er in einer Kurzgeschichte ein paar Kürzungen vorgenommen hat, ohne den Autor um Erlaubnis zu fragen. Kein Witz! Du solltest im Ernstfall also eine schriftliche Freigabeerklärung für die Bilder haben. Was natürlich cool wirkt, wenn Du auf die von der Prüfungskommission hämisch gestellte Frage nach einer solchen dieselbe lässig aus der Tasche ziehst.



    Gruß
    Fossi


    edit: Nicht überall, wo kein Smiley dransteht, ist keine Ironie drin - also nochmal sorry, jotto-mit-schaf. Bedenke aber, dass ein Referendar, dem die Lehrprobe bevorsteht, für subtilen Humor möglicherweise gerade gar keine Antenne hat.

    Was Selbstgeschreinertes kommt für mich nicht infrage, da zu aufwendig und das System sollte auch überall erhältlich, flexibel erweiterbar und miteinander kombinierbar sein, da ich möglicherweise noch einige Male umziehen werde.

    Hm, auf die Gefahr hin, hier allzu missionarisch rüberzukommen (ich liebe nun mal schöne Massivholzmöbel. IVAR hab ich zwar auch jede Menge - aber nur im Vorratskeller...): Ich rede nicht von aufwendigen Schreinerarbeiten mit Intarsien und handgedrechselten Füßchen, sondern von simplen Regalen aus Leimholzplatten, wie sie jeder Schreiner massenweise verarbeitet. Ein flexibleres System wirst Du nicht finden, denn egal wohin du auch umziehst - Du wirst überall einen Schreiner finden, dem Du sagen kannst, "Ich hab da ein paar Bücherregale aus 19er Bucheplatten, da bräuchte ich eine passende Ergänzung." Und jeder Schreiner wird antworten, "Klar, bringen Sie mir die Maße, oder soll ich vorbeikommen und die Regale ausmessen?". Wenn Du die Oberflächen selbst behandelst (Hartwachs z.B. ist sehr schön und idiotensicher zu verarbeiten), sparst Du nochmal eine ganze Ecke.


    Wie gesagt - das wird ein paar Euro teurer als Billy und Konsorten. Aber eher in der Kategorie "Super statt Normal", nicht in der Kategorie "Kreuzfahrt statt Campingplatz". Dafür halten die Regale genau so lange, wie Du es willst. Und ein flexibleres System gibt es in keinem Möbelhaus, weil Ergänzungen jederzeit und in allen Formen und Größen möglich sind. Ikea stellt ja bekanntlich gern mal das Sortiment um, vorzugsweise genau dann, wenn man die vorhandenen Sachen doch noch mal ergänzen will.



    Viele Grüße
    Fossi

    Ich weiß gar nicht, wieso diese Billys so beliebt sind. Klar, sie sind relativ preiswert, sie sind mit echtem Holzfurnier zu haben, wo andere maximal mit der berüchtigten "Buche-Nachbildung" aufwarten können und sie sind schlicht und passen zu den meisten anderen Möbeln. Aaaber: Sie sind nicht stabil genug für Bücher (oder gar gut gefüllte Ordner). Taschenbücher gehen gerade so, aber sobald so ein Billy-Boden mit normalen, gebundenen Büchern vollgestellt wird, hängt er nach kurzer Zeit durch. Sieht sehr unschön aus.


    Ach so, was Du *nicht* kaufen solltest, hilft Dir ja kaum weiter. Mein Tip wäre also ein Büromöbelfachgeschäft oder ein Schreiner ("Zu teuer"? Lass Dir erstmal ein Angebot machen. Ein 08/15-Regal in Deinen Wunschmaßen aus Leimholzplatten in Buche oder Birke ist schnell gemacht und nicht so teuer, wie Du vielleicht denkst. Dafür aber superstabil, schön und wertbeständig).



    Gruß
    Fossi

    Zitat

    Als Angestellter wirst du wohl einen Spielraum haben - ich würde mir
    jedoch den Arbeitsvertrag genau anschauen - nicht dass du eine fristlose
    Kündigung riskierst.


    Worin würdest Du eine Kündigung - noch dazu eine FRISTLOSE - hier begründet sehen? Da bedarf es - zumal im ÖD - doch etwas mehr als einer ungenehmigten Nebentätigkeit.



    Als Beamter riskierst du zunächst, dass du deine Zusatzeinnahmen an den Arbeitgeber abliefern musst - und du ein Nullsummenspiel mit hohem Aufwand betrieben hättest. Infos zum Nebentätigkeitsrecht


    Das gilt aber nur für Nebentätigkeiten beim gleichen Dienstherrn (also Abordnungen), wie dem von Dir angeführten Link zu entnehmen ist - eine Konstellation, die bei Lehrern recht selten vorkommt.


    Für Angestellte im TVöD gilt mittlerweile eine Anzeigepflicht für Nebentätigkeiten; reinreden kann der AG kaum.



    Gruß
    Fossi


    Das ist schon über 10 Jahre her, damals stand es noch anders um die Partei. Und außerdem geht es mir ja um das Generelle, er hätte auch Mitglied der CDU oder der SPD sein können.


    Sorry, ich vergesse immer, dass Ironie nicht jedermanns Ding ist.




    Gruß
    Fossi

    Aber im Unterricht wäre man nie darauf gekommen, dass er ein Landtagsabgeordneter war, denn er ließ es nie durchscheinen und bei parteipolitischen Themen redete er allgemein.

    Nu ja, was soll er als FDP-ler auch großartig konkret sagen?




    Gruß
    Fossi

    Es hängt auch sicher vom Umfeld ab. Mitglied der LINKEN im Osten ist sicher weniger ein Problem als im Westen, Mitglied der GEW an einer Gesamtschule im Ruhrgebiet auch nicht im Vergleich zu einem Traditionsgymnasium einer konservativen Unistadt (oder Süddeutschland).

    Ich kenne einen Schulleiter eines bayerischen Gymnasiums, der sowohl bekennendes GEW-Mitglied als auch kommunalpolitisch für die SPD tätig ist. Und nein, der Mann schulleitet nicht in einer SPD-Hochburg, weder in München noch in Nürnberg.




    Gruß
    Fossi

    In den entsprechenden Bestimmungen/Gesetzen/Vorschriften habe ich dazu nichts gefunden...

    Hm, dann sind das wohl auch nicht die entsprechenden Vorschriften, würde ich mal vermuten... :teufel:


    Was Deine Frage angeht: Für Angestellte gilt das, was im Arbeitsvertrag vereinbart ist. Das ist unter Umständen ein ganz erheblicher Vorteil, den der angestellte gegenüber dem verbeamteten Lehrer hat. Ergo: Wenn in Deinem Arbeitsvertrag nichts von Prüfungsaufsichten an der Uni steht (sei es explizit oder per allgemeiner Bestimmung, dass Du auch für andere, Deiner Qualifikation entsprechende Arbeiten eingesetzt werden kannst), dann musst Du keine machen. Ich würde es übrigens nicht machen - Prüfungsaufsicht kann jeder dressierte Affe erledigen, als Lehrer bin ich dafür deutlich überqualifiziert.



    Gruß
    Fossi

    Ich kenne aus meiner ewig lang zurückliegenden Zeit mehrere genau umgekehrte Fälle:


    dass die Lehrer bei den Eltern schwere Überzeugungsarbeit leisten mussten, um den Sohn oder die Tochter doch bitte bitte an die Realschule oder aufs Gymnasium statt auf die Hauptschule zu geben.
    Ein guter Bekannter studierte dann und wurde von seinem Vater nicht ernst genommen :"Der Junge schafft ja nichts Richtiges". Bis heute nicht.
    Die anderen haben dann ihren schulischen Weg gegen den ursprünglichen Wunsch der Eltern fortgesetzt.

    Ja, das gibts natürlich auch. Vielleicht genauso häufig wie den umgekehrten Fall. Ich kenne Leute, die - nachdem sie erstmal eine Ausbildung machen mussten, damit sie "etwas gescheites gelernt" haben - auf ein Studium verzichtet haben, weil sie sich zu alt dafür fühlten.



    Gruß
    Fossi

    Hallo zusammen!



    Als bayerisches Akademikerkind und mittlerweile Repräsentant des von Herrn Maurer - in Teilen wohl leider durchaus treffend dargestellten - bayerischen Schulsystems muss ich auch ein paar Anmerkungen zu dem Artikel loswerden.


    Zum einen sind die Beobachtungen wohl durchaus treffend. Mein Übertritt ans Gymnasium wurde von meiner damaligen GS-Lehrerin als selbstverständlich betrachtet - wohl weniger wegen meiner Leistungen (die waren mittelprächtig) als wegen der Tatsache, dass für mich als Lehrerkind aus ihrer Sicht wohl nichts anderes in Frage gekommen wäre. Aus meiner 20-köpfigen GS-Klasse sind dann fünf oder sechs aufs Gymnasium gegangen (damals eine völlig normale Quote). Unter den Eltern der übrigen Klasse waren, soweit ich das aus der Erinnerung zusammenkriege, keine Akademiker.


    Am Gymnasium (ein damals als extrem konservatives, geradezu reaktionär geltendes Kleinstadtgymnasium) war das Bild dann aber ein anderes - denn auch in meiner 5. Klasse mit Latein als 1. Fremdsprache gab es (IIRC) kaum Akademikerkinder. Ich erinnere mich an etliche Handwerker- und Facharbeitereltern, könnte jetzt aber niemanden aus den typischen Akademikerkreisen ausmachen. Natürlich waren die Kinder der Ärzte, Anwälte, Lehrer und Unternehmer des Städtchens auch alle auf dem Gymnasium, das ist eh klar.


    Die meisten dieser Mitschüler haben das Gymnasium allerdings später verlassen, viele nach der 10. Klasse, als die Mittlere Reife in der Tasche war. Viele von denen sind dann aber ins nahe Baden-Württemberg oder Hessen gegangen, um dort auf FOS oder Wirtschaftsgymnasium weiterzumachen.


    Insofern kann ich die Erlebnisse, die Marco Maurer in dem Artikel schildert, durchaus nachvollziehen. Man sollte aber nicht vergessen, dass wir von den achtziger Jahren reden, als der Standesdünkel nochmal ein gutes Stück ausgeprägter war als heute. Deshalb ist es mir auch völlig unverständlich, dass eine Realschulrektorin im Jahr 2012 die "Arbeiterkinder"-Initiative auslädt, weil sie befürchtet, man könnte ihren Schülerinnen "Flausen" (oh, dieses Lieblingswort aller Beschränkten!) in den Kopf setzen. Unverständlich deshalb, weil es seit mehr als zehn Jahren erklärte Politik Bayerns ist, unter Beibehaltung des gegliederten Schulsystems auch Nicht-Gymnasiasten das Abitur zu ermöglichen; deshalb der massive Ausbau der FOS mit flächendeckendem Angebot von FOS13 und allgemeiner Hochschulreife. Der Vorwurf, man könne im bayerischen Schulsystem nach der Selektion in der 4. Klasse nicht mehr aufsteigen, ist also so nicht richtig, zumal auch Hauptschüler aus dem M-Zug die Berechtigung erlangen können, an der FOS das Abitur zu machen (und das in mittlerweile nennenswerter Zahl auch tun).


    Auch der zweite Bildungsweg eröffnet zahlreiche Wege, wenn auch vielleicht ein paar Jahre später, doch noch eine Universität zu besuchen, angefangen von der BOS über das Meister-Abitur hin zu den diversen Möglichkeiten, bestimmte Fächer auch ohne formale Hochschulzugangsberechtigung zu studieren, wenn man genügend Berufserfahrung mitbringt.


    Knackpunkt des Artikels ist meiner Meinung nach also vielmehr folgendes:


    Zitat

    Lehrerempfehlungen werden von Angehörigen einer bildungsfernen Schicht –dazu zählt meine Mama – meist hingenommen. Akademiker dagegen kämpfen
    um die Zukunft ihrer Kinder, sie schieben sie mit aller Macht in
    Richtung Abitur.


    Noch entscheidender könnte das hier sein:


    Zitat

    Als ich mich nach der Lehre entschloss, das Abitur nachzuholen,
    stieß ich auf Unverständnis. Im Sportverein, unter Elektrikern,
    Friseuren und Gärtnern, war ich ab sofort »der Student.« Das hieß so
    viel wie: der Exot, der Spinner, der nichts arbeitet, vielleicht
    nie arbeiten wird.

    Und genau das, diese Bildungsaversion ist es, gegen die kein noch so durchlässiges Schulsystem ankommt und je ankommen wird, so lange die Schullaufbahn der Kinder den Eltern überlassen bleibt. Wobei hier IMHO die Hoffnung besteht, dass es doch langsam einen Bewusstseinswandel gibt, seit unser Land immer weniger Molkerei- und sonstige Facharbeiter braucht.
    Ich könnte hier noch das Beispiel einer gleichaltrigen Cousine anführen, die eine ähnliche Karriere wie Marco Maurer hinter sich hat (Hauptschule, Lehre als Reno-Fachangestellte, Abitur nachgeholt, Jurastudium, heute Oberregierungsrätin in einem Bundesministerium) - auch mein Vater war der erste (und in seiner Generation einzige) Akademiker in einer Bauernfamilie, und Sprüche wie die im zweiten Zitat kenne ich ebenso gut wie meine Cousine.




    Viele Grüße
    Fossi

    Ich habe das mulmige Gefühl, dass ich von der rasenden Entwicklung der letzten
    Jahre -- sprich: seit ich die Uni 2002 verlies, ich darf erinnern, es gab noch Zettelkataloge, kein
    verbreitetes Internet, niemand kannte WLAN und die ersten Handys waren im
    Kommen

    Sag mal, wo hast Du denn studiert? In Timbuktu?


    Hier (Uni Würzburg):


    - Zettelkataloge bis 2002 vorhanden, aber seit Mitte der 90er nahezu komplett digitalisiert
    - Internet: Homeaccounts für Studierende seit 1996 verfügbar


    ... und Handys waren im Jahr 2002 nicht nur in Würzburg (sogar da!) definitiv nicht mehr "im Kommen", sondern längst Allgemeingut.


    Na gut, von WLan hat damals noch keiner gesprochen. Das ist fürs Studium aber auch eher nebensächlich.


    Erstaunte Grüße
    Fossi

    Besonders die Verkürzung ist mir wichtig, denn meine Schulleitung geht in 3 Schulhalbjahren in Rente und durch die prekäre Lage wird sich vermutlich erst mal kein Dummer finden, der den Job machen will (weder die 1. noch die 2. Vertretung wollen ran). Sprich wenn die Schule führerlos dümpelt oder wir wirklich zeitnah eine neue SL bekommen, werde ich erstmal schlechte Karten haben, denn kein SL verbeamtet jemanden lebenslang, denn er noch gar nicht kennt. Es eilt also, daher bin ich besonders dankbar für das Timing!

    Den Zeitpunkt der Lebenszeitverbeamtung entscheidet aber wohl hoffentlich nicht die Schulleitung, oder? Womöglich noch mit dem Argument, "Ach, ICH [Schulleitung] bin noch nicht so lange hier und muss die Kollegin erstmal kennenlernen, da verlängern wir die Probezeit einfach nochmal zwei Jahre." Wenn also Deine Beurteilungen aus der "Restlaufzeit" Deiner jetzigen SL stimmen, dürfte der Leitungswechsel wohl unerheblich sein.



    Gruß
    Fossi


    PS. Glückwunsch natürlich auch von mir!

    Mir hat die VBL in der letzten Übersicht sogar eine Rente von um die 800 Euro in Aussicht gestellt (weiterhin gleichbleibende Einzahlungen vorausgesetzt). Ich finde noch zwei Punkte bedenkenswert:


    1. Ist die Pension von IIRC von 1,78% pro Dienstjahr eigentlich garantiert, zumindest für die derzeit aktiven Beamten? Ich kenne mich mit beamtischen Bestimmungen nicht aus, könnte mir aber vorstellen, dass ein cleverer Finanzminister da durchaus mal auf unschöne Ideen kommen könnte.


    2. Wer 40 Dienstjahre vollbekommen will, muss ganz schön früh einsteigen. Zumindest im höheren Schuldienst ist ein Einstiegsalter von 27 zumindest für Männer eigentlich recht früh. Also wird die Pension tatsächlich nochmal schmaler ausfallen.



    Gruß
    Fossi

    Ich empfehle da immer die Mitgliedschaft in einer Lehrergewerkschaft!

    Als "Stimmvieh" (gar nicht negativ gemeint), um den Anliegen der Gesamt-Lehrerschaft mehr Nachdruck zu verleihen: OK.


    Für persönliche Anliegen / Probleme gilt aber IMHO: Ein guter Anwalt ist etwas teurer, aber meist um den Faktor 3 kompetenter und engagierter als alles, was an Gewerkschaftsjuristen so aufzutreiben ist. Immer auch zu bedenken: Der Anwalt, der von meinen Mitgliedsbeiträgen finanziert wird, ist nicht unbedingt der, der einen - von denselben Beiträgen zu finanzierenden - Prozess befürworten wird.




    Gruß
    Fossi

    Mich persönlich würde noch interessieren, weshalb eine Verkehrsrechtschutzversicherung Deiner Meinung nach unabdingbar sein sollte, während eine Privat- und Berufsrechtschutzversicherung eher unnötig ist?

    Ich darf Dich korrigieren: Verkehrsrechtsschutz ist IMHO "nötig", nicht "unabdingbar". Ganz einfach: Weil Du heutzutage praktisch keinen Unfall mehr erleben wirst, bei dem Dein Gegner nicht alle Möglichkeiten ausschöpfen wird, um möglichst wenig zu zahlen /viel zu bekommen. Da lohnt sich der Verkehrsrechtsschutz für um die 40 Euro im Jahr (bei meiner präferierten Versicherung, andere mögen da mehr verlangen).


    Die nicht "unnötigen", sondern - wenn sie im Budget drin sind - von mir als "nice to have" bezeichneten Privat- und Berufsrechtsschutzversicherungen sind demgegenüber nachrangig, weil sie im Allgemeinen so viele Ausschlussklauseln drin haben, dass sie im Endeffekt meist teurer sind als das, was sie leisten. Und wenn Du zu viele Versicherungsfälle hast (das ist bei so mancher RSV dann schon beim zweiten so), dann fliegst Du ruck-zuck raus. Diese Weisheit stammt im Übrigen nicht von mir, sondern von einem befreundeten Anwalt (der eigentlich gegen Rechtsschutzversicherungen nichts haben sollte). Wie oft wolltest Du persönlich denn schon jemanden verklagen oder wurdest verklagt?


    edit: Was vielleicht noch zum Thema "Privathaftpflicht" interessant ist: Man sollte unbedingt einen Tarif wählen (kaum teurer), der eine Forderungsausfallversicherung enthält. Dann springt die eigene Haftpflichtversciherung ein, wenn ein Anspruchsgegner nicht zahlen kann, weil er selbst nicht versichert ist. Erstaunlicherweise gibt es wohl tatsächlich erwachsene (?) Menschen, die keine PHV haben.



    Gruß
    Fossi

    ... usw., usw. - Gegenbeispiele lassen sich immer finden. Zumal hier erstinstanzliche Urteile zitiert werden. Die andere Frage ist dann übrigens noch, ob die Schlüsselversicherung bei "grob fahrlässigem" Verhalten haftet.



    Gruß
    Fossi - der übrigens auch eine Amtshaftpflicht mit Schlüsselversicherung hat, sich aber gelegentlich darüber amüsiert, dass die Schlüsselversicherung von manchen Kollegen als DIE elementare Versicherung angesehen wird. Um beim obigen Beispiel zu bleiben: Die 4.500 Euro, die im ersten Urteil aufgerufen werden, sind massiv ärgerlich, bringen einen Lehrer aber nicht an den Rand der Existenz.

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