Beiträge von fossi74

    Mit der Rechtsberatung der Gewerkschaft konnte ich diese Forderung abwehren.
    Essenz: Mein Arbeitsvertrag enthielt keine Rückzahlungsklausel für Ausbildungskosten - die schon damals möglich war

    Wolfgang, mit Verlaub: Das sind G'schichten aus dem Paulaner-Garten. Es war und ist im Handwerk schon immer üblich, nach der Ausbildung den Arbeitgeber zu wechseln. Also entweder bist du damals an einen Spinner geraten oder du bindest uns einen Bären auf.

    Im übrigen wäre in deinem Fall eine Rückzahlungsvereinbarung sittenwidrig und damit nichtig gewesen.

    Eine Verwandte von mir ist in leitender Position in einem Bundesministerium tätig und würde das wohl bestätigen. Sie selbst (keine politische Beamtin, parteilos) konnte sich vor dem letzten Regierungswechsel laut eigener Aussage gerade noch rechtzeitig "in Sicherheit bringen", weil sie sonst aufgrund ihrer Nähe zur Vorgängerregierung auf irgendeinem karrieretechnisch aussichtslosen Abschiebeposten (Zitat: "Vermutlich im Landwirtschaftsministerium") gelandet wäre.


    Überrascht hat mich dieses:

    Besonders interessant wären Erfahrungsberichte aus NRW.

    Ich hätte auf ein anderes großes Bundesland weiter südlich getippt. Aber wahrscheinlich gibt es diese Mechanismen überall. Und ebenso wahrscheinlich ist das gar kein böser Wille, sondern systembedingt.

    Vielleicht sollte ich explizit erwähnen, dass mich dein Lebensweg durchaus beeindruckt hat.

    Danke, aber Vorsicht - "On the internet, nobody knows you're a dog"! Im Übrigen erwidere ich das Kompliment und gestehe dir gern eine Portion Neid meinerseits zu. Die Juristerei hätte ich gern ausgebaut, aber sogar in Deutschland gibt es noch Züge, die irgendwann abfahren.

    Du wirst es ganz, ganz schwer haben im Schuldienst. Täglich mit Niveaus konfrontiert zu sein, die so weit unter deinem liegen, dass du praktisch ein Fernglas brauchst, um sie wahrzunehmen, wird wohl noch belastender sein als die Auseinandersetzung mit Schülern, die über deine Arroganz (welche sie schneller durchschauen, als du deinen Nick aussprechen kannst) nur lachen werden.

    Aber halt, ich verrenne mich: Du wirst dich ja nur mit den Schülern überhaupt abgeben, die deinem Niveau entsprechen. Also praktisch mit gar keinen.


    Am Ende gilt natürlich der alte Wahrspruch: On the Internet, nobody knows you're a dog. Insofern habe ich tatsächlich die Hoffnung, dass du auch in Wirklichkeit das bist, was deine großsprecherische Fassade vermuten lässt.

    Man nennt das, was du hier machst, unter Juristen "Sachverhaltsquetsche"

    Oh bitte, wirf dem Kollegen Theaitetos doch nicht solch banale Fehler aus dem ersten Semester vor. Juristisch kannst du ihm eh nicht das Wasser reichen, denn er hat's erfunden.

    Nun denn - halten wir es doch mit dem schönen rechtsstaatlichen Grundsatz, dass erstmal jeder jeden wegen allem anzeigen kann und er keine negativen Konsequenzen fürchten muss, wenn er den Sachverhalt wahrheitsgemäß schildert. Alles andere ist Kaffeesatzleserei, wenn auch deinerseits zumindest vom Jargon her für Laien beeindruckend untermauert.

    gerade wenn man nur das 1. Staatsexamen hat wird man an seriösen Privatschulen wenn überhaupt, allenfalls mal für eine vorübergehende Vertretung eingestellt. Die achten ebenso genau auf die Qualifizierung ihrer Lehrerkräfte wie im Staatsdienst wenn sie seriös sind.

    ... und stehen den gleichen bzw. noch größeren Nöten gegenüber als der Staat, der mittlerweile ja ebenfalls großzügig unbefristete Stellen für "Nicht-Erfüller" anbietet. Insofern kann man auch an seriösen Schulen durchaus ohne 2. Staatsexamen unterkommen und wird in vielen Fällen ebenso bezahlt wie Erfüller. Dennoch ist das hinsichtlich Aufstiegs- und Wechselmöglichkeiten etc. keine echte Option bzw. keine, zu der man raten könnte.

    Ersatzschulen dürfen gar nicht viel weniger zahlen als staatliche Schulen.

    Oder im Juristendeutsch: Die wirtschaftliche Stellung der Lehrkräfte muss gesichert sein. Das ist in ganz D eine Voraussetzung für die staatliche Anerkennung einer Privatschule.

    (Was unter "gesicherter Stellung" zu verstehen ist, legt allerdings so ziemlich jede Behörde anders aus. Die für meine Schule zuständige Behörde akzeptiert einen Gehaltsunterschied von 5 Prozent, wenn es dafür eine stichhaltige Begründung gibt. Allgemein hört man von bis zu 20 Prozent, die akzeptiert werden.)

Werbung