Es gibt in der Tat etwas das nennt sich Verhinderungspflege. Die wird von der Pflegekasse gezahlt während Du in Urlaub bist.
Kann man sich da vielleicht auch selbst pflegen?
Es gibt in der Tat etwas das nennt sich Verhinderungspflege. Die wird von der Pflegekasse gezahlt während Du in Urlaub bist.
Kann man sich da vielleicht auch selbst pflegen?
Die meisten, die sich hier äussern, haben ihre Meinung aus den Medien und nicht durch reale Erfahrungen vor Ort.
Und genau das ist einer der Gründe (einer von vielen) für den Erfolg der AFD speziell im Osten.
So ein Quatsch. Was soll die Volljährigkeit denn hier für eine Rolle spielen? Es geht darum, ob der Schüler einen Erstattungsanspruch hat oder nicht. Dafür muss er nicht mal geschäftsfähig sein. Wenn der Ausschluss rechtmäßig war, hat er keinen Anspruch, anderenfalls doch. So einfach ist das.
Halt deine Intro kurz, weil vor 130 Leuten kann nicht jeder und das wird deutlich zeitbeschränkt sein
Ergänzend: Besser zu kurz vorgestellt als im unpassenden Rahmen eine übertriebene Rede abzuliefern, die keiner hören will und die nur Fremdscham auslöst.
hier ging es um IHK und eine sehr spezielle Ausbildung als Systemoperator an einem sündhaft teuren EDV-System
Mit Verlaub: Dann schreib das gleich und schwätz nicht von einer Ausbildung als Drucker.
Mit der Rechtsberatung der Gewerkschaft konnte ich diese Forderung abwehren.
Essenz: Mein Arbeitsvertrag enthielt keine Rückzahlungsklausel für Ausbildungskosten - die schon damals möglich war
Wolfgang, mit Verlaub: Das sind G'schichten aus dem Paulaner-Garten. Es war und ist im Handwerk schon immer üblich, nach der Ausbildung den Arbeitgeber zu wechseln. Also entweder bist du damals an einen Spinner geraten oder du bindest uns einen Bären auf.
Im übrigen wäre in deinem Fall eine Rückzahlungsvereinbarung sittenwidrig und damit nichtig gewesen.
Eine Verwandte von mir ist in leitender Position in einem Bundesministerium tätig und würde das wohl bestätigen. Sie selbst (keine politische Beamtin, parteilos) konnte sich vor dem letzten Regierungswechsel laut eigener Aussage gerade noch rechtzeitig "in Sicherheit bringen", weil sie sonst aufgrund ihrer Nähe zur Vorgängerregierung auf irgendeinem karrieretechnisch aussichtslosen Abschiebeposten (Zitat: "Vermutlich im Landwirtschaftsministerium") gelandet wäre.
Überrascht hat mich dieses:
Besonders interessant wären Erfahrungsberichte aus NRW.
Ich hätte auf ein anderes großes Bundesland weiter südlich getippt. Aber wahrscheinlich gibt es diese Mechanismen überall. Und ebenso wahrscheinlich ist das gar kein böser Wille, sondern systembedingt.
Vielleicht sollte ich explizit erwähnen, dass mich dein Lebensweg durchaus beeindruckt hat.
Danke, aber Vorsicht - "On the internet, nobody knows you're a dog"! Im Übrigen erwidere ich das Kompliment und gestehe dir gern eine Portion Neid meinerseits zu. Die Juristerei hätte ich gern ausgebaut, aber sogar in Deutschland gibt es noch Züge, die irgendwann abfahren.
Du wirst es ganz, ganz schwer haben im Schuldienst. Täglich mit Niveaus konfrontiert zu sein, die so weit unter deinem liegen, dass du praktisch ein Fernglas brauchst, um sie wahrzunehmen, wird wohl noch belastender sein als die Auseinandersetzung mit Schülern, die über deine Arroganz (welche sie schneller durchschauen, als du deinen Nick aussprechen kannst) nur lachen werden.
Aber halt, ich verrenne mich: Du wirst dich ja nur mit den Schülern überhaupt abgeben, die deinem Niveau entsprechen. Also praktisch mit gar keinen.
Am Ende gilt natürlich der alte Wahrspruch: On the Internet, nobody knows you're a dog. Insofern habe ich tatsächlich die Hoffnung, dass du auch in Wirklichkeit das bist, was deine großsprecherische Fassade vermuten lässt.
Warum sollte sie das tun?
Weil man einem Theaitetos nicht widerspricht.
x > 0 und daraus folgt dann notwendig x > 10? In der (formellen) Logik-Vorlesung hat da wohl jemand gepennt.
Keineswegs. Das war nur meine Folgerung aus deinen Ergüssen.
mein "juristisches Powerlevel" ist höher
... als das eines Verfassungsrichters in Karlsruhe. Hast du vergessen zu erwähnen, ergänze ich daher gerne.
feminines „Nagging“
Ah, so ein bisschen völlig unangebrachte Misogynie zwischendurch erfrischt doch immer wieder.
komplette Raabits-Materialien
Hier würde ich am ehesten erwarten, dass man noch ein wenig Geld dafür bekommen kann. Die Sachen sind original ja schon ziemlich teuer. (Allzu große Hoffnungen sollte man sich aber nicht machen. 20 % vom Originalpreis wäre schon der Hauptgewinn)
Man nennt das, was du hier machst, unter Juristen "Sachverhaltsquetsche"
Oh bitte, wirf dem Kollegen Theaitetos doch nicht solch banale Fehler aus dem ersten Semester vor. Juristisch kannst du ihm eh nicht das Wasser reichen, denn er hat's erfunden.
Ferner lehrt die kriminalistische Erfahrung, dass keine Gefahr vom 18 Jährigen ausgeht,
Stimmt. Die Täter von Winnenden, Erfurt und anderen Ereignissen waren durchweg jünger.
Nun denn - halten wir es doch mit dem schönen rechtsstaatlichen Grundsatz, dass erstmal jeder jeden wegen allem anzeigen kann und er keine negativen Konsequenzen fürchten muss, wenn er den Sachverhalt wahrheitsgemäß schildert. Alles andere ist Kaffeesatzleserei, wenn auch deinerseits zumindest vom Jargon her für Laien beeindruckend untermauert.
gerade wenn man nur das 1. Staatsexamen hat wird man an seriösen Privatschulen wenn überhaupt, allenfalls mal für eine vorübergehende Vertretung eingestellt. Die achten ebenso genau auf die Qualifizierung ihrer Lehrerkräfte wie im Staatsdienst wenn sie seriös sind.
... und stehen den gleichen bzw. noch größeren Nöten gegenüber als der Staat, der mittlerweile ja ebenfalls großzügig unbefristete Stellen für "Nicht-Erfüller" anbietet. Insofern kann man auch an seriösen Schulen durchaus ohne 2. Staatsexamen unterkommen und wird in vielen Fällen ebenso bezahlt wie Erfüller. Dennoch ist das hinsichtlich Aufstiegs- und Wechselmöglichkeiten etc. keine echte Option bzw. keine, zu der man raten könnte.
Ach so, OnT: Ich würde auch dringend zur Absolvierung des Referendariats raten. So schlecht sind doch die Anwärterbezüge gar nicht mehr.
Ersatzschulen dürfen gar nicht viel weniger zahlen als staatliche Schulen.
Oder im Juristendeutsch: Die wirtschaftliche Stellung der Lehrkräfte muss gesichert sein. Das ist in ganz D eine Voraussetzung für die staatliche Anerkennung einer Privatschule.
(Was unter "gesicherter Stellung" zu verstehen ist, legt allerdings so ziemlich jede Behörde anders aus. Die für meine Schule zuständige Behörde akzeptiert einen Gehaltsunterschied von 5 Prozent, wenn es dafür eine stichhaltige Begründung gibt. Allgemein hört man von bis zu 20 Prozent, die akzeptiert werden.)
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